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1.
Erscheinungsdatum:
17.03.2018
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Ärger mit dem Taxi
Artikel:
Originaltext:
Personenbeförderungsgesetz,
Paragraf
8,
Absatz
2:
Taxen
sind
Teil
des
öffentlichen
Nahverkehrs.
Das
bedeutet:
Sie
haben
eine
Beförderungspflicht
und
müssen
Kunden
fahren,
auch
wenn
sich
eine
Kurztour
nicht
lohnt.
So
weit
die
Theorie.
In
der
Praxis
hört
Till
immer
wieder
davon,
dass
sich
Taxifahrer
vor
Kurztouren
drücken.
So
passierte
es
einer
jungen
Frau
im
Rollstuhl
am
Hauptbahnhof.
Sie
kann
kurze
Abschnitte
laufen,
also
aus
dem
Rolli
aussteigen
und
sich
ins
Taxi
setzen.
Der
Rolli,
so
steht
es
in
einem
Brief
an
Till,
sei
klein
und
problemlos
zusammenzufalten.
Das
könne
die
Frau
alles
ohne
fremde
Hilfe
selber.
Die
Frau
war
mit
einer
Freundin
im
Unikeller
verabredet.
Till
hat
nachgeschaut:
laut
Routenplaner
1,
1
Kilometer,
sechs
Minuten
Fahrtzeit.
Darauf
hatte
offenbar
kein
Taxifahrer
Lust.
Der
erste,
den
die
Frau
ansprach,
nicht,
auch
der
zweite
nicht
und
der
dritte
auch
nicht.
Alle
sagten,
der
Rollstuhl
passe
nicht
ins
Auto.
Dreimal
nein
–
da
hatte
die
Frau
genug
und
nahm
den
Bus.
Till
kann
den
Ärger
der
Frau
verstehen.
Wieder
haben
drei
schwarze
Schafe
den
Ruf
des
Gewerbes
und
der
Stadt
beschädigt.
Und
noch
was:
Einer
der
Fahrer
saß
in
einem
geräumigen
–
Combi.Bisübermorgen
E-
Mail:
till@
noz.de
Autor:
Till