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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Neumarkt-Investor unter Zeitdruck
 
Neumarkt-Investor gerät unter Zeitdruck
Zwischenüberschrift:
Bauantrag muss bis 16. Juli vorliegen – Bebauungsplan für das Einkaufszentrum rechtskräftig
Artikel:
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Originaltext:
Osnabrück. Der Bebauungsplan für den Bau des Einkaufszentrums am Neumarkt ist rechtskräftig, nachdem ein Kläger auf weitere Rechtsmittel verzichtet hat. Investor Unibail Rodamco muss laut Durchführungsvertrag bis zum 16. Juli einen Bauantrag vorlegen.

Der Bebauungsplan für das Einkaufszentrum am Neumarkt ist rechtskräftig. Die Konsequenz: Für Investor Unibail Rodamco tickt die Uhr. Bis zum 16. Juli muss der Bauantrag bei der Stadt eingehen.

Osnabrück. Wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg auf Anfrage bestätigte, ist die Normenkontrollklage gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 600 (Einkaufszentrum) rechtsgültig abgewiesen. Der Kläger, Ferdinand Herkenhoff aus Georgsmarienhütte, hat auf Rechtsmittel verzichtet. Damit greifen die im Durchführungsvertrag zwischen der Stadt und dem Investor Unibail Rodamco vereinbarten Fristen wieder. Konkret bedeutet das, dass der französische Konzern bis spätestens Montag, 16. Juli, einen Bauantrag bei der Stadt eingereicht haben muss.

Der Unternehmer Ferdinand Herkenhoff ist Miteigentümer eines Gebäudes neben dem geplanten Einkaufszentrum und fühlt sich durch die Bauleitplanung der Stadt in seinen Eigentumsrechten berührt. Denn die Stadt hat einen Teil des Parkplatzes auf dem Hinterhof des Herkenhoff-Gebäudes (früher Hypovereinsbank, heute Universität) in die Planung einbezogen. Dort soll ein Wendehammer entstehen.

Weil die Stadt nach Herkenhoffs Eindruck zu keinem Entgegenkommen bereit war, reichte er Normenkontrollklage ein. Das heißt: Verwaltungsrichter werden aufgefordert zu prüfen, ob bei der Erstellung des Bebauungsplanes oder der Abwägung der Interessen Fehler gemacht wurden. Das Gericht bestätigte, dass alles richtig gelaufen ist. Das Oberverwaltungsgericht ließ in seinem Urteil vom 15. Januar 2018 keine Revision zu. Dagegen hätte Herkenhoff binnen vier Wochen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen können, hat aber darauf verzichtet.

Damit hat der Bebauungsplan 600 für das Einkaufszentrum seit dem 9. März Rechtskraft. Lauf Durchführungsvertrag muss der Investor Unibail Rodamco spätestens zwölf Monate nach Rechtsgültigkeit des B-Plans einen vollständigen und genehmigungsfähigen Bauantrag″ stellen. Von dieser ursprünglich einjährigen Frist waren schon knapp acht Monate verstrichen, als Herkenhoff die Klage einreichte und damit die Uhr anhielt. Übrig ist jetzt noch eine Frist von 128 Tagen. Stichtag ist daher der 16. Juli.

Mit Blick auf dieses Datum treibt Unibail Rodamco offenbar die Planungen voran. Wie Oberbürgermeister Wolfgang Griesert (CDU) bestätigte, hat es vor wenigen Tagen im Rathaus ein Gespräch mit dem Deutschland-Chef von Unibail Rodamco, Andreas Hohlmann, gegeben. Dabei habe Hohlmann bekräftigt, an dem Projekt mit dem Arbeitstitel Oskar″ festzuhalten. Unibail Rodamco werde fristgerecht im Juli einen Bauantrag einreichen. Abstimmungsgespräche mit dem Baudezernat seien aufgenommen worden. Es sei wahrscheinlich, dass neben einem Architekturbüro aus Aachen auch Fachplaner aus der Region mit der Erstellung der Antragsunterlagen beauftragt würden, so Griesert.

Hohlmann steht seit November 2017 an der Spitze des deutschen Zweiges des französischen Konzerns, der sich vor gut zwei Wochen überraschend von Chef-Projektentwickler Michael Hartung getrennt hat. Hartung war bei Unibail Rodamco Deutschland nur ein Jahr als Chief Developement Officer″ tätig. Er hatte noch im September in einem Gespräch mit unserer Redaktion versichert, das Osnabrücker Projekt mit Nachdruck vorantreiben zu wollen.

Über den Stand der Vermietung lässt Unibail Rodamco nichts nach außen dringen. Bekannt ist bislang nur ein Ankermieter, das Modehaus Sinn-Leffers. Unibail Rodamco ist laut Durchführungsvertrag verpflichtet, das Shoppingcenter spätestens drei Jahre nach Erteilung der Baugenehmigung fertigzustellen.

Die Normenkontrollklage ist zwar vom Tisch, ein noch größeres Hindernis stellt sich möglicherweise noch in den Weg: Herkenhoff ist nicht geneigt, das Grundstück für den Wendehammer am Einkaufszentrum zu verkaufen. Das kündigte Herkenhoffs Anwalt Michael Hoppenberg in einem Gespräch mit unserer Redaktion an. Die Stadt muss auf uns zukommen″, sagte Hoppenberg. Sollte die Stadt kein vernünftiges Angebot vorlegen, werde es wohl auf ein Enteignungsverfahren hinauslaufen, dem er sehr gelassen″ entgegensehe, so der Anwalt aus Hamm. Für den Wendehammer werden nach seinen Angaben etwa 70 bis 80 Quadratmeter des Hinterhofs an der Seminarstraße gebraucht. Ein Enteignungsverfahren ist rechtlich hochkomplex und dürfte viele Jahre beanspruchen.

Vier Normenkontrollklagen

Insgesamt vier Normenkontrollklagen wurden gegen die beiden Bebauungspläne (525 und 600) erhoben, die die Entwicklung am Neumarkt steuern. Drei Klagen richteten sich gegen den Plan Nummer 525, dem Plan für die Gestaltung des Platzes, eine gegen den B-Plan 600, der sich ausschließlich dem Einkaufszentrum widmet. Die Kläger beanstandeten zum Beispiel die Vorgaben für die Höhe der Arkaden, öffentliche Gehrechte auf privaten Flächen und Einschränkungen für Wohnnutzungen.

Das Oberverwaltungsgericht gab den Klagen in einigen Details statt. Diese Punkte werden jetzt im Bebauungsplan 525 entsprechend geändert. Einer der Kläger hat fristgerecht gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Binnen vier Wochen muss diese Beschwerde begründet werden. Die Planungen für das Einkaufszentrum sind davon aber nicht betroffen.
Autor:
Wilfried Hinrichs


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