User Online: 2 |
Timeout: 13:39Uhr ⟳ |
Ihre Anmerkungen
|
NUSO-Archiv
|
Info
|
Auswahl
|
Ende
|
A
A
A
Mobil →
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Themen ▾
Baumschutz (112)
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) (360)
Die Arbeit der Stadtgaertner seit 1891 (975)
Die Hase und ihre Nebengewaesser (3007)
Gartenprojekte (22)
Klimageschichte (seit 1874) (162)
Konflikte um Kleingarten (25)
Konversionsflaechen (245)
Kooperation Baikal-Osnabrueck (25)
Umweltbildungszentrum(UBZ)1997-2018 (108)
Verein für Ökologie und Umweltbildung Osnabrueck (324)
Suche ▾
Einfache Suche
Erweiterte Suche
Listen ▾
Orte in Osnabrück
Themen zu Umwelt und Nachhaltigkeit
AkteurInnen
Bildung
Auswahllisten für wichtige Themen (im Aufbau)
Erscheinungsdatum (Index)
Ergebnis
Merkliste ▾
Merkliste zeigen
Merkliste löschen
Datensätze des Ergebnis
Suche:
Auswahl zeigen
Treffer:
1
Sortierungen:
Datum vorwärts
Datum rückwärts
1.
Erscheinungsdatum:
15.03.2018
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Neumarkt-Investor unter Zeitdruck
Neumarkt-Investor gerät unter Zeitdruck
Zwischenüberschrift:
Bauantrag muss bis 16. Juli vorliegen – Bebauungsplan für das Einkaufszentrum rechtskräftig
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Der
Bebauungsplan
für
den
Bau
des
Einkaufszentrums
am
Neumarkt
ist
rechtskräftig,
nachdem
ein
Kläger
auf
weitere
Rechtsmittel
verzichtet
hat.
Investor
Unibail
Rodamco
muss
laut
Durchführungsvertrag
bis
zum
16.
Juli
einen
Bauantrag
vorlegen.
Der
Bebauungsplan
für
das
Einkaufszentrum
am
Neumarkt
ist
rechtskräftig.
Die
Konsequenz:
Für
Investor
Unibail
Rodamco
tickt
die
Uhr.
Bis
zum
16.
Juli
muss
der
Bauantrag
bei
der
Stadt
eingehen.
Osnabrück.
Wie
das
Oberverwaltungsgericht
(OVG)
Lüneburg
auf
Anfrage
bestätigte,
ist
die
Normenkontrollklage
gegen
den
vorhabenbezogenen
Bebauungsplan
600
(Einkaufszentrum)
rechtsgültig
abgewiesen.
Der
Kläger,
Ferdinand
Herkenhoff
aus
Georgsmarienhütte,
hat
auf
Rechtsmittel
verzichtet.
Damit
greifen
die
im
Durchführungsvertrag
zwischen
der
Stadt
und
dem
Investor
Unibail
Rodamco
vereinbarten
Fristen
wieder.
Konkret
bedeutet
das,
dass
der
französische
Konzern
bis
spätestens
Montag,
16.
Juli,
einen
Bauantrag
bei
der
Stadt
eingereicht
haben
muss.
Der
Unternehmer
Ferdinand
Herkenhoff
ist
Miteigentümer
eines
Gebäudes
neben
dem
geplanten
Einkaufszentrum
und
fühlt
sich
durch
die
Bauleitplanung
der
Stadt
in
seinen
Eigentumsrechten
berührt.
Denn
die
Stadt
hat
einen
Teil
des
Parkplatzes
auf
dem
Hinterhof
des
Herkenhoff-
Gebäudes
(früher
Hypovereinsbank,
heute
Universität)
in
die
Planung
einbezogen.
Dort
soll
ein
Wendehammer
entstehen.
Weil
die
Stadt
nach
Herkenhoffs
Eindruck
zu
keinem
Entgegenkommen
bereit
war,
reichte
er
Normenkontrollklage
ein.
Das
heißt:
Verwaltungsrichter
werden
aufgefordert
zu
prüfen,
ob
bei
der
Erstellung
des
Bebauungsplanes
oder
der
Abwägung
der
Interessen
Fehler
gemacht
wurden.
Das
Gericht
bestätigte,
dass
alles
richtig
gelaufen
ist.
Das
Oberverwaltungsgericht
ließ
in
seinem
Urteil
vom
15.
Januar
2018
keine
Revision
zu.
Dagegen
hätte
Herkenhoff
binnen
vier
Wochen
Beschwerde
beim
Bundesverwaltungsgericht
in
Leipzig
einlegen
können,
hat
aber
darauf
verzichtet.
Damit
hat
der
Bebauungsplan
600
für
das
Einkaufszentrum
seit
dem
9.
März
Rechtskraft.
Lauf
Durchführungsvertrag
muss
der
Investor
Unibail
Rodamco
spätestens
zwölf
Monate
nach
Rechtsgültigkeit
des
B-
Plans
einen
„
vollständigen
und
genehmigungsfähigen
Bauantrag″
stellen.
Von
dieser
ursprünglich
einjährigen
Frist
waren
schon
knapp
acht
Monate
verstrichen,
als
Herkenhoff
die
Klage
einreichte
und
damit
die
Uhr
anhielt.
Übrig
ist
jetzt
noch
eine
Frist
von
128
Tagen.
Stichtag
ist
daher
der
16.
Juli.
Mit
Blick
auf
dieses
Datum
treibt
Unibail
Rodamco
offenbar
die
Planungen
voran.
Wie
Oberbürgermeister
Wolfgang
Griesert
(CDU)
bestätigte,
hat
es
vor
wenigen
Tagen
im
Rathaus
ein
Gespräch
mit
dem
Deutschland-
Chef
von
Unibail
Rodamco,
Andreas
Hohlmann,
gegeben.
Dabei
habe
Hohlmann
bekräftigt,
an
dem
Projekt
mit
dem
Arbeitstitel
„
Oskar″
festzuhalten.
Unibail
Rodamco
werde
fristgerecht
im
Juli
einen
Bauantrag
einreichen.
Abstimmungsgespräche
mit
dem
Baudezernat
seien
aufgenommen
worden.
Es
sei
wahrscheinlich,
dass
neben
einem
Architekturbüro
aus
Aachen
auch
Fachplaner
aus
der
Region
mit
der
Erstellung
der
Antragsunterlagen
beauftragt
würden,
so
Griesert.
Hohlmann
steht
seit
November
2017
an
der
Spitze
des
deutschen
Zweiges
des
französischen
Konzerns,
der
sich
vor
gut
zwei
Wochen
überraschend
von
Chef-
Projektentwickler
Michael
Hartung
getrennt
hat.
Hartung
war
bei
Unibail
Rodamco
Deutschland
nur
ein
Jahr
als
„
Chief
Developement
Officer″
tätig.
Er
hatte
noch
im
September
in
einem
Gespräch
mit
unserer
Redaktion
versichert,
das
Osnabrücker
Projekt
mit
Nachdruck
vorantreiben
zu
wollen.
Über
den
Stand
der
Vermietung
lässt
Unibail
Rodamco
nichts
nach
außen
dringen.
Bekannt
ist
bislang
nur
ein
Ankermieter,
das
Modehaus
Sinn-
Leffers.
Unibail
Rodamco
ist
laut
Durchführungsvertrag
verpflichtet,
das
Shoppingcenter
spätestens
drei
Jahre
nach
Erteilung
der
Baugenehmigung
fertigzustellen.
Die
Normenkontrollklage
ist
zwar
vom
Tisch,
ein
noch
größeres
Hindernis
stellt
sich
möglicherweise
noch
in
den
Weg:
Herkenhoff
ist
nicht
geneigt,
das
Grundstück
für
den
Wendehammer
am
Einkaufszentrum
zu
verkaufen.
Das
kündigte
Herkenhoffs
Anwalt
Michael
Hoppenberg
in
einem
Gespräch
mit
unserer
Redaktion
an.
„
Die
Stadt
muss
auf
uns
zukommen″,
sagte
Hoppenberg.
Sollte
die
Stadt
kein
vernünftiges
Angebot
vorlegen,
werde
es
wohl
auf
ein
Enteignungsverfahren
hinauslaufen,
dem
er
„
sehr
gelassen″
entgegensehe,
so
der
Anwalt
aus
Hamm.
Für
den
Wendehammer
werden
nach
seinen
Angaben
etwa
70
bis
80
Quadratmeter
des
Hinterhofs
an
der
Seminarstraße
gebraucht.
Ein
Enteignungsverfahren
ist
rechtlich
hochkomplex
und
dürfte
viele
Jahre
beanspruchen.
Vier
Normenkontrollklagen
Insgesamt
vier
Normenkontrollklagen
wurden
gegen
die
beiden
Bebauungspläne
(525
und
600)
erhoben,
die
die
Entwicklung
am
Neumarkt
steuern.
Drei
Klagen
richteten
sich
gegen
den
Plan
Nummer
525,
dem
Plan
für
die
Gestaltung
des
Platzes,
eine
gegen
den
B-
Plan
600,
der
sich
ausschließlich
dem
Einkaufszentrum
widmet.
Die
Kläger
beanstandeten
zum
Beispiel
die
Vorgaben
für
die
Höhe
der
Arkaden,
öffentliche
Gehrechte
auf
privaten
Flächen
und
Einschränkungen
für
Wohnnutzungen.
Das
Oberverwaltungsgericht
gab
den
Klagen
in
einigen
Details
statt.
Diese
Punkte
werden
jetzt
im
Bebauungsplan
525
entsprechend
geändert.
Einer
der
Kläger
hat
fristgerecht
gegen
die
Nichtzulassung
der
Revision
Beschwerde
beim
Bundesverwaltungsgericht
eingelegt.
Binnen
vier
Wochen
muss
diese
Beschwerde
begründet
werden.
Die
Planungen
für
das
Einkaufszentrum
sind
davon
aber
nicht
betroffen.
Autor:
Wilfried Hinrichs