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1.
Erscheinungsdatum:
10.03.2018
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Umwelthilfe setzt Stadt Ultimatum
Zwischenüberschrift:
DUH-Chef will Fakten bis zum 26. März
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Die
Stadt
Osnabrück
hat
erneut
Post
von
der
Deutschen
Umwelthilfe
(DUH)
erhalten.
Bis
zum
26.
März
gibt
sie
der
Stadt
Zeit,
ihren
Luftreinhalteplan
zu
ändern.
Andernfalls
behält
sich
die
DUH
eine
Klage
vor.
DUH-
Geschäftsführer
Jürgen
Resch
fordert
Oberbürgermeister
Wolfgang
Griesert
in
einem
Schreiben
vom
5.
März
„
letztmalig″
auf,
dass
die
Stadt
ihren
Luftreinhalteplan
„
unverzüglich″
so
ändern
solle,
„
dass
dieser
die
erforderlichen
Maßnahmen
zur
schnellstmöglichen
Einhaltung
[...]
der
Grenzwerte
für
NO2
im
gesamten
Stadtgebiet
enthält″.
Der
Brief
liegt
unserer
Redaktion
vor.
Bis
zum
26.
März
erwartet
die
Umwelthilfe
eine
Antwort.
„
Bis
dahin
fordern
wir
Sie
auf,
uns
die
geplanten
Maßnahmen
unter
Einbeziehung
von
Fahrverboten
für
Diesel-
Fahrzeuge
sowie
eine
grundsätzliche
Zusage
zur
entsprechenden
Änderung
des
Luftreinhalteplans
(LRP)
mitzuteilen″,
schreibt
Resch
an
Griesert.
Die
Öffentlichkeitsbeteiligung
soll
umgehend
erfolgen
–
inklusive
Fahrverboten
im
Plan.
So
sollen
sich
die
betroffenen
Fahrzeughalter
darauf
einstellen
können,
„
welche
Straßen
oder
Zonen
bis
spätestens
ab
dem
1.
September
davon
betroffen
sind″.
Sollte
die
Stadt
den
Luftreinhalteplan
nicht
entsprechend
ändern,
„
behalten
wir
uns
eine
unverzügliche
gerichtliche
Durchsetzung
der
dazu
erforderlichen
Maßnahmen
vor″,
schreibt
Resch.
Das
wiederum
bedeutet
nicht,
dass
die
DUH
tatsächlich
klagen
wird,
selbst
wenn
die
Stadt
ihren
Plan
nicht
überarbeiten
sollte.
Die
Deutsche
Umwelthilfe
droht
der
Stadt
seit
Oktober
mit
einer
Klage,
weil
am
Neumarkt
und
Schlosswall
seit
Jahren
zu
hohe
Stickstoffdioxidwerte
gemessen
werden.
Die
im
fortgeschriebenen
Luftreinhalteplan
genannten
Maßnahmen
mit
dem
Ziel,
den
Grenzwert
„
bis
spätestens
2022″
einzuhalten,
reichen
der
DUH
nicht.
Sie
fordert
kurzfristig
wirkende
Maßnahmen.
Plan
liegt
nun
aus
Der
Rat
der
Stadt
beschloss
am
Dienstag,
den
Entwurf
zum
fortgeschriebenen
Luftreinhalteplan
in
die
Öffentlichkeitsbeteiligung
zu
geben.
Er
liegt
seit
Mittwoch
bis
zum
7.
April
aus.
Danach
hat
die
Öffentlichkeit
bis
zum
21.
April
Zeit,
Stellungnahmen
und
Anregungen
abzugeben.
In
dem
Entwurf
steht
geschrieben,
dass
Diesel-
Fahrverbote
ohne
die
Einführung
der
blauen
Plakette
nicht
kontrollierbar
seien.
Der
Entwurf
liegt
im
Fachbereich
Umwelt
und
Klimaschutz,
Hannoversche
Straße
6–8,
Zimmer
2C18,
aus.
Er
kann
montags
bis
freitags
von
9
bis
12
Uhr
und
von
14
bis
16
Uhr
eingesehen
werden.
Zusätzlich
ist
er
im
Internet
unter
www.osnabrueck.de/
luftreinhalteplan
zu
finden.
Autor:
yjs