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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Flohmarkt im Moskaubad darf an einem Sonntag stattfinden
Zwischenüberschrift:
Ordnungsamt: Veranstaltung am 22. April kein gewerblicher Markt
Artikel:
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Originaltext:
Osnabrück. Zeitweise war unklar, ob der populäre Freibad-Flohmarkt überhaupt stattfinden darf. Aber nun ist klar: Ende April darf im Moskau″ im Stadtteil Wüste wieder gefeilscht werden.

Seit mehr als zwölf Jahren sorgt jeweils vor und nach der Freibadsaison der Flohmarkt auf der Liegewiese für viele Besucher, von Wildparkern genervte Anwohner und Freude unter Schnäppchenjägern. Doch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (OVG) schien die Traditionsveranstaltung zu gefährden: Dort erklärte man im vergangenen Jahr gewerblich organisierte Flohmärkte an Sonn- und Feiertagen für unzulässig.

Grundlage dafür ist das niedersächsische Feiertagsgesetz, das Sonn- und Feiertage als Tage allgemeiner Arbeitsruhe″ festlegt. Das niedersächsische Innenministerium formuliert es in einem Hinweis so: Bei der Veranstaltung von Floh- und Trödelmärkten handelt es sich sowohl im Hinblick auf den Veranstalter, der oftmals ein Standgeld einnimmt, als auch im Hinblick auf die Personen, die dort oftmals in gewerblicher Form Gegenstände zum Verkauf anbieten, um werktägliche Arbeit, die dem Wesen der Sonn- und Feiertage widerspricht.″

Die Stadtverwaltung beschäftigte sich daraufhin mit der Thematik und änderte ihre Strategie, sagt Jürgen Wiethäuper, städtischer Fachdienstleiter Ordnung: Statt einmal für das komplette Jahr die Flohmärkte zu genehmigen, entscheiden wir jetzt zeitversetzt und von Fall zu Fall.″

Im Fall des Frühjahrsflohmarkts im Moskaubad sei man zu der Entscheidung gelangt, dass es sich nicht um einen gewerblichen Flohmarkt handelt.

Sollten sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht ändern, werde man im Fall des Herbstflohmarktes im Moskau″ genauso entscheiden, sagt Wiethäuper: Die Beschicker, also Verkäufer, wollen an dieser Stelle doch eher ihre Keller und Schränke entrümpeln und bieten die Waren nicht im Stile eines Zweitjobs an, wie es vielleicht auf einigen anderen Parkplatz-Flohmärkten läuft.″

Für den Veranstalter, die Stadtwerke, habe sich aufgrund dieser Einschätzung nur geändert, dass er nicht schon Ende 2017 eine Genehmigung erhalten hat. Ansonsten bleibe das Prozedere dasselbe, sagt Sprecherin Nicole Seifert: So wie in jedem Jahr haben wir auch in diesem Jahr die entsprechende Genehmigung zur Durchführung des Frühjahrsflohmarktes bei der Stadt Osnabrück beantragt und erhalten.″

Der Termin für den Flohmarkt steht nun also fest: Er findet am Sonntag, 22. April, zwischen 9 und 16 Uhr auf dem Gelände des Freibades statt. Aufgebaut werden darf ab 8 Uhr, und die Standgebühr beträgt zehn Euro für einen Standplatz in der Länge eines Tapeziertisches. Eine Standanmeldung gibt es nicht. Frühes Kommen sichert die besten Plätze.

Seifert kündigte eine Art , Marktordnung′″ an, die beschreiben soll, wo die Verkäufer parken können und wo anschließend der Müll zu entsorgen ist. Beim Herbstflohmarkt im Oktober 2016 waren den Stadtwerken zufolge 25 000 Besucher gekommen.

Bildtext:
Auch 2018 darf im Moskaubad beim Frühjahrsflohmarkt wieder gefeilt werden.
Archivfoto:
Elvira Parton
Autor:
cob


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