User Online: 1 |
Timeout: 12:13Uhr ⟳ |
Ihre Anmerkungen
|
NUSO-Archiv
|
Info
|
Auswahl
|
Ende
|
A
A
A
Mobil →
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Themen ▾
Baumschutz (112)
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) (360)
Die Arbeit der Stadtgaertner seit 1891 (975)
Die Hase und ihre Nebengewaesser (3007)
Gartenprojekte (22)
Klimageschichte (seit 1874) (162)
Konflikte um Kleingarten (25)
Konversionsflaechen (245)
Kooperation Baikal-Osnabrueck (25)
Umweltbildungszentrum(UBZ)1997-2018 (108)
Verein für Ökologie und Umweltbildung Osnabrueck (324)
Suche ▾
Einfache Suche
Erweiterte Suche
Listen ▾
Orte in Osnabrück
Themen zu Umwelt und Nachhaltigkeit
AkteurInnen
Bildung
Auswahllisten für wichtige Themen (im Aufbau)
Erscheinungsdatum (Index)
Ergebnis
Merkliste ▾
Merkliste zeigen
Merkliste löschen
Datensätze des Ergebnis
Suche:
Auswahl zeigen
Treffer:
1
Sortierungen:
Datum vorwärts
Datum rückwärts
1.
Erscheinungsdatum:
22.02.2018
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Flohmarkt im Moskaubad darf an einem Sonntag stattfinden
Zwischenüberschrift:
Ordnungsamt: Veranstaltung am 22. April kein gewerblicher Markt
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Zeitweise
war
unklar,
ob
der
populäre
Freibad-
Flohmarkt
überhaupt
stattfinden
darf.
Aber
nun
ist
klar:
Ende
April
darf
im
„
Moskau″
im
Stadtteil
Wüste
wieder
gefeilscht
werden.
Seit
mehr
als
zwölf
Jahren
sorgt
jeweils
vor
und
nach
der
Freibadsaison
der
Flohmarkt
auf
der
Liegewiese
für
viele
Besucher,
von
Wildparkern
genervte
Anwohner
und
Freude
unter
Schnäppchenjägern.
Doch
ein
Urteil
des
Oberverwaltungsgerichts
Lüneburg
(OVG)
schien
die
Traditionsveranstaltung
zu
gefährden:
Dort
erklärte
man
im
vergangenen
Jahr
gewerblich
organisierte
Flohmärkte
an
Sonn-
und
Feiertagen
für
unzulässig.
Grundlage
dafür
ist
das
niedersächsische
Feiertagsgesetz,
das
Sonn-
und
Feiertage
als
„
Tage
allgemeiner
Arbeitsruhe″
festlegt.
Das
niedersächsische
Innenministerium
formuliert
es
in
einem
Hinweis
so:
„
Bei
der
Veranstaltung
von
Floh-
und
Trödelmärkten
handelt
es
sich
sowohl
im
Hinblick
auf
den
Veranstalter,
der
oftmals
ein
Standgeld
einnimmt,
als
auch
im
Hinblick
auf
die
Personen,
die
dort
–
oftmals
in
gewerblicher
Form
–
Gegenstände
zum
Verkauf
anbieten,
um
werktägliche
Arbeit,
die
dem
Wesen
der
Sonn-
und
Feiertage
widerspricht.″
Die
Stadtverwaltung
beschäftigte
sich
daraufhin
mit
der
Thematik
und
änderte
ihre
Strategie,
sagt
Jürgen
Wiethäuper,
städtischer
Fachdienstleiter
Ordnung:
„
Statt
einmal
für
das
komplette
Jahr
die
Flohmärkte
zu
genehmigen,
entscheiden
wir
jetzt
zeitversetzt
und
von
Fall
zu
Fall.″
Im
Fall
des
Frühjahrsflohmarkts
im
Moskaubad
sei
man
zu
der
Entscheidung
gelangt,
dass
es
sich
nicht
um
einen
gewerblichen
Flohmarkt
handelt.
Sollten
sich
die
gesetzlichen
Rahmenbedingungen
nicht
ändern,
werde
man
im
Fall
des
Herbstflohmarktes
im
„
Moskau″
genauso
entscheiden,
sagt
Wiethäuper:
„
Die
Beschicker,
also
Verkäufer,
wollen
an
dieser
Stelle
doch
eher
ihre
Keller
und
Schränke
entrümpeln
und
bieten
die
Waren
nicht
im
Stile
eines
Zweitjobs
an,
wie
es
vielleicht
auf
einigen
anderen
Parkplatz-
Flohmärkten
läuft.″
Für
den
Veranstalter,
die
Stadtwerke,
habe
sich
aufgrund
dieser
Einschätzung
nur
geändert,
dass
er
nicht
schon
Ende
2017
eine
Genehmigung
erhalten
hat.
Ansonsten
bleibe
das
Prozedere
dasselbe,
sagt
Sprecherin
Nicole
Seifert:
„
So
wie
in
jedem
Jahr
haben
wir
auch
in
diesem
Jahr
die
entsprechende
Genehmigung
zur
Durchführung
des
Frühjahrsflohmarktes
bei
der
Stadt
Osnabrück
beantragt
und
erhalten.″
Der
Termin
für
den
Flohmarkt
steht
nun
also
fest:
Er
findet
am
Sonntag,
22.
April,
zwischen
9
und
16
Uhr
auf
dem
Gelände
des
Freibades
statt.
Aufgebaut
werden
darf
ab
8
Uhr,
und
die
Standgebühr
beträgt
zehn
Euro
für
einen
Standplatz
in
der
Länge
eines
Tapeziertisches.
Eine
Standanmeldung
gibt
es
nicht.
Frühes
Kommen
sichert
die
besten
Plätze.
Seifert
kündigte
„
eine
Art
,
Marktordnung′″
an,
die
beschreiben
soll,
wo
die
Verkäufer
parken
können
und
wo
anschließend
der
Müll
zu
entsorgen
ist.
Beim
Herbstflohmarkt
im
Oktober
2016
waren
den
Stadtwerken
zufolge
25
000
Besucher
gekommen.
Bildtext:
Auch
2018
darf
im
Moskaubad
beim
Frühjahrsflohmarkt
wieder
gefeilt
werden.
Archivfoto:
Elvira
Parton
Autor:
cob