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1.
Erscheinungsdatum:
17.02.2018
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Stadt nimmt Anträge für Osterfeuer entgegen
Zwischenüberschrift:
Nur öffentliche Veranstaltungen haben eine Chance
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Osterfeuer
dürfen
in
Osnabrück
seit
einigen
Jahren
nur
noch
mit
Genehmigung
abgebrannt
werden.
Wer
einen
Antrag
stellen
möchte,
hat
dazu
noch
bis
16.
März
Zeit.
Privatleute
können
sich
die
Mühe
allerdings
sparen
–
Chance
auf
eine
Erlaubnis
haben
nur
Vereine
oder
Verbände,
die
eine
öffentliche
Veranstaltung
planen.
„
Der
Fachbereich
Grün
und
Umwelt
nimmt
bis
spätestens
Freitag,
16.
März,
Anträge
für
Osterfeuer
entgegen″,
heißt
es
in
einer
am
Freitag
verbreiteten
städtischen
Pressemitteilung,
„
sie
werden
unter
bestimmten
Bedingungen
genehmigt
–
sofern
sie
öffentlich
zugänglich
sind″.
Alle
genehmigten
Feuer
werden
von
der
Verwaltung
im
Vorfeld
öffentlich
angekündigt.
Sie
können
dann
von
jedermann
besucht
werden
–
der
Ausrichter
darf
seine
Veranstaltung
also
nicht
zur
„
geschlossenen
Gesellschaft″
erklären.
Verboten
sind
Osterfeuer
den
Angaben
zufolge
in
der
Innenstadt
und
in
den
bebauten
Ortsteilen.
Tabu
sind
auch
Kleingartenparzellen,
da
hier
die
Sicherheitsabstände
nicht
eingehalten
werden
können.
Für
die
übrigen
Bereiche
sind
als
maximale
Grundfläche
25
Quadratmeter
bei
einer
Aufschichthöhe
von
maximal
vier
Metern
zulässig.
Es
darf
lediglich
Gehölz-
und
Strauchschnitt
aufgeschichtet
werden.
Wegen
des
Tierschutzes
ist
das
Brennmaterial
einen
Tag
vor
dem
Abbrennen
noch
einmal
komplett
umzuschichten.
Es
sind
grundsätzliche
Mindestabstände
zu
Gebäuden
und
Gehölzen
abhängig
von
der
Grundfläche
einzuhalten.
Wer
wissen
möchte,
ob
sein
Grundstück
grundsätzlich
infrage
kommt,
kann
sich
unter
osnabrueck.de/
osterfeuer
auf
einer
interaktiven
Karte
im
Internet
informieren.
Die
schriftlichen
Anträge
müssen
spätestens
bis
Freitag,
16.
März,
eingegangen
sein.
Ist
es
der
erste
Antrag,
nimmt
der
Fachbereich
Umwelt
und
Klimaschutz
die
Fläche
zuvor
kostenpflichtig
ab.
Weitere
Infos
gibt
es
im
Fachbereich
Grün
und
Umwelt
in
der
Hannoverschen
Straße
6–8
(Raum
2
C
06)
,
bei
Heiko
Brosig,
Telefon
05
41/
323-
24
34.
Die
Osterfeuer-
Regeln
der
Stadt
gelten
nicht
im
Umland.
In
den
umliegenden
Gemeinden
wird
zum
Teil
eine
deutlich
liberalere
Politik
verfolgt.
So
kann
es
sein,
dass
wenige
Meter
von
der
Stadtgrenze
entfernt
auf
dem
Gebiet
einer
der
Umlandgemeinden
ein
privates
Osterfeuer
brennt,
das
in
Osnabrück
verboten
ist.
Der
Hintergrund
der
strengen
Regelungen
geht
auf
das
Jahr
2009
zurück,
als
eine
sogenannte
Inversionswetterlage
über
Ostern
dafür
sorgte,
dass
der
Geruch
der
Feuer
tagelang
nicht
aus
der
Stadt
abzog.
Viele
Menschen
fühlten
sich
davon
belästigt
und
klagten
über
Gesundheitsprobleme.
Der
Rat
kam
daraufhin
überein,
Privatleuten
die
Kokelei
aus
Umwelt-
und
Gesundheitsschutzgründen
zu
verbieten,
zumal
der
Eindruck
entstanden
war,
dass
viele
Feuer
nicht
primär
aus
Gründen
der
Traditionspflege
brannten,
sondern
vor
allem,
um
Gartenabfälle
zu
entsorgen.
Nicht
genehmigungspflichtig
und
auch
Privatleuten
erlaubt
sind
übrigens
Lagerfeuer,
bei
denen
ausschließlich
abgelagertes
Brennholz
angezündet
wird
–
zum
Beispiel
in
einer
Feuerschale.
Bildtext:
Öffentliche
Osterfeuer
(hier
beim
Schützenverein
Ohrbeck
im
April
2017)
dienen
der
Brauchtumspflege
und
der
Geselligkeit.
Wer
hingegen
lediglich
bequem
seinen
Gartenabfall
entsorgen
möchte,
kann
zumindest
im
Osnabrücker
Stadtgebiet
Ärger
mit
dem
Amt
für
Grün
und
Umwelt
bekommen.
Foto:
Archiv/
David
Ebener
Autor:
ack