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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Mehr als 40 000 Euro für Neumarktsperrung und -freigabe
Zwischenüberschrift:
BOB kritisiert Regenbogenkoalition für „leicht vermeidbare hohe Kosten″
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. Die Sperrung des Osnabrücker Neumarkts im Oktober 2017 und die jüngst gerichtlich erzwungene Freigabe im Januar haben die Stadt 43 699 Euro gekostet. Das geht aus einer Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage des Bunds der Osnabrücker Bürger (BOB) hervor.

Am kostspieligsten waren die Markierungsarbeiten und Beschilderungen: 12 000 Euro kosteten sie im Oktober nach der beschlossenen Schließung des Neumarkts, 15 000 Euro für die Freigabe im Januar.

Die Verwaltungskosten für Sperrung und Freigabe schlugen ihrer groben Schätzung zufolge mit 8800 Euro zu Buche. Die Prozess- und Anwaltskosten belaufen sich auf 7899 Euro. Dieser Posten wächst noch, da die Verwaltung die Anwaltskosten eigener Angabe zufolge nur bis zum 31. Dezember berücksichtigen konnte.

Das OVG hatte am 24. Januar entschieden: Die Stadt darf den Neumarkt erst für Autos sperren, wenn alle Klagen in den Hauptsacheverfahren entschieden sind. Das kann Jahre dauern. Das Gericht urteilte aber keineswegs über die grundsätzliche Rechtmäßigkeit der vom Rat beschlossenen Teileinziehung. Es stellte lediglich die aufschiebende Wirkung der Klage wieder her. Denn zuvor hatten vier Wallanwohner mit BOB-Unterstützung gegen die sofortige Neumarktsperrung geklagt. Das Verwaltungsgericht Osnabrück wies die Klagen ab: Wallbewohner seien beim Thema Neumarkt nicht klageberechtigt. Das OVG in Lüneburg sah das anders.

Umbau ab Sommer?

BOB kritisiert in einer Mitteilung vom Montag die leicht vermeidbaren hohen Kosten″. Die Regenbogenkoalition hat hier ihren politischen Willen gegen die Empfehlung der Verwaltung, der städtischen Juristen des Fachbereiches Recht, gegen die berechtigten Einwände des Oberbürgermeisters und gegen den Willen vieler Osnabrücker durchsetzen wollen″, wird Steffen Grüner, hinzugewähltes Mitglied im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt, zitiert. Die Regenbogenkoalition hätte den Ausgang der Klagen abwarten müssen. Das Gefälligkeitsgutachten″ der Regenbogenkoalition sei keine Entschuldigung.

Hintergrund: SPD, Grüne, FDP, Linke und UWG/ Piraten hatten ein eigenes Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Das widersprach der Auffassung des städtischen Rechtsamts und kam zum Ergebnis: Der Neumarkt kann für Autos gesperrt werden, ohne zuvor konkrete Lösungen zur Begrenzung der Schall- und Schadstoffbelastungen am Wall vorzulegen.

Ab dem Sommer soll der Neumarkt für acht Millionen Euro neu gestaltet werden. Die Neugestaltung des Platzes muss nun den motorisierten Individualverkehr (MIV) berücksichtigen, ohne Radfahrer und Fußgänger zu gefährden. Ob die Planungen samt Autoverkehr bis Sommer abgeschlossen werden können, ist fraglich. Die Ausschreibungen wurden nach dem OVG-Beschluss angehalten. Die Verwaltung muss nun doppelt planen: einen Neumarkt mit und ohne Autos. Der aktuelle Entwurf des Berliner Planungsbüros Lützow 7 lässt verkehrstechnisch alle Optionen offen.

Alles zum Neumarkt und eine Chronologie der Sperrungen auf www.noz.de/ neumarkt
Autor:
yjs


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