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1.
Erscheinungsdatum:
14.02.2018
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Mehr als 40 000 Euro für Neumarktsperrung und -freigabe
Zwischenüberschrift:
BOB kritisiert Regenbogenkoalition für „leicht vermeidbare hohe Kosten″
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Die
Sperrung
des
Osnabrücker
Neumarkts
im
Oktober
2017
und
die
jüngst
gerichtlich
erzwungene
Freigabe
im
Januar
haben
die
Stadt
43
699
Euro
gekostet.
Das
geht
aus
einer
Antwort
der
Verwaltung
auf
eine
Anfrage
des
Bunds
der
Osnabrücker
Bürger
(BOB)
hervor.
Am
kostspieligsten
waren
die
Markierungsarbeiten
und
Beschilderungen:
12
000
Euro
kosteten
sie
im
Oktober
nach
der
beschlossenen
Schließung
des
Neumarkts,
15
000
Euro
für
die
Freigabe
im
Januar.
Die
Verwaltungskosten
für
Sperrung
und
Freigabe
schlugen
ihrer
groben
Schätzung
zufolge
mit
8800
Euro
zu
Buche.
Die
Prozess-
und
Anwaltskosten
belaufen
sich
auf
7899
Euro.
Dieser
Posten
wächst
noch,
da
die
Verwaltung
die
Anwaltskosten
eigener
Angabe
zufolge
nur
bis
zum
31.
Dezember
berücksichtigen
konnte.
Das
OVG
hatte
am
24.
Januar
entschieden:
Die
Stadt
darf
den
Neumarkt
erst
für
Autos
sperren,
wenn
alle
Klagen
in
den
Hauptsacheverfahren
entschieden
sind.
Das
kann
Jahre
dauern.
Das
Gericht
urteilte
aber
keineswegs
über
die
grundsätzliche
Rechtmäßigkeit
der
vom
Rat
beschlossenen
Teileinziehung.
Es
stellte
lediglich
die
aufschiebende
Wirkung
der
Klage
wieder
her.
Denn
zuvor
hatten
vier
Wallanwohner
mit
BOB-
Unterstützung
gegen
die
sofortige
Neumarktsperrung
geklagt.
Das
Verwaltungsgericht
Osnabrück
wies
die
Klagen
ab:
Wallbewohner
seien
beim
Thema
Neumarkt
nicht
klageberechtigt.
Das
OVG
in
Lüneburg
sah
das
anders.
Umbau
ab
Sommer?
BOB
kritisiert
in
einer
Mitteilung
vom
Montag
die
„
leicht
vermeidbaren
hohen
Kosten″.
„
Die
Regenbogenkoalition
hat
hier
ihren
politischen
Willen
gegen
die
Empfehlung
der
Verwaltung,
der
städtischen
Juristen
des
Fachbereiches
Recht,
gegen
die
berechtigten
Einwände
des
Oberbürgermeisters
und
gegen
den
Willen
vieler
Osnabrücker
durchsetzen
wollen″,
wird
Steffen
Grüner,
hinzugewähltes
Mitglied
im
Ausschuss
für
Stadtentwicklung
und
Umwelt,
zitiert.
Die
Regenbogenkoalition
hätte
den
Ausgang
der
Klagen
abwarten
müssen.
Das
„
Gefälligkeitsgutachten″
der
Regenbogenkoalition
sei
keine
Entschuldigung.
Hintergrund:
SPD,
Grüne,
FDP,
Linke
und
UWG/
Piraten
hatten
ein
eigenes
Rechtsgutachten
in
Auftrag
gegeben.
Das
widersprach
der
Auffassung
des
städtischen
Rechtsamts
und
kam
zum
Ergebnis:
Der
Neumarkt
kann
für
Autos
gesperrt
werden,
ohne
zuvor
konkrete
Lösungen
zur
Begrenzung
der
Schall-
und
Schadstoffbelastungen
am
Wall
vorzulegen.
Ab
dem
Sommer
soll
der
Neumarkt
für
acht
Millionen
Euro
neu
gestaltet
werden.
Die
Neugestaltung
des
Platzes
muss
nun
den
motorisierten
Individualverkehr
(MIV)
berücksichtigen,
ohne
Radfahrer
und
Fußgänger
zu
gefährden.
Ob
die
Planungen
samt
Autoverkehr
bis
Sommer
abgeschlossen
werden
können,
ist
fraglich.
Die
Ausschreibungen
wurden
nach
dem
OVG-
Beschluss
angehalten.
Die
Verwaltung
muss
nun
doppelt
planen:
einen
Neumarkt
mit
und
ohne
Autos.
Der
aktuelle
Entwurf
des
Berliner
Planungsbüros
Lützow
7
lässt
verkehrstechnisch
alle
Optionen
offen.
Alles
zum
Neumarkt
und
eine
Chronologie
der
Sperrungen
auf
www.noz.de/
neumarkt
Autor:
yjs