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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
[Wird in Zukunft wieder eine Ueberschwemmung eintreten können?]
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Dieser Gedanke führt zu folgender Betrachtung. Die Wassermengen, welche von 3 Uhr bis 9 Uhr am Sonntag, 26. v. M., zur Neuen Mühle flossen, mögen etwa 2 1/ 2 Mill. Kubikmeter betragen haben, wovon etwa 1/ 2 Million Kubikmeter durch die Schützen floß, 2 Mill. Kubikm. durch die Straßen. Die überschwemmten Flächen mögen etwa mit 3/ 4 Mill. Kubikm. Wasser bedeckt gewesen sein, während 1 1/ 4 Mill. Kubikm. durch die Stadt geflossen waren. Die neue Brücke hat eine Durchflußöffnung, die im günstigsten Fall in den 6 Stunden 1 1/ 2 Mill. Kubikm. Wasser durchläßt. Es wird deshalb eine Ueberschwemmung zu erwarten sein, sobald der Hase wieder außerordentliche Wassermassen zufließen. Mithin liegt eine dauernde Gefahr vor. Diese Gefahr ist event. abzuwenden, wenn die Durchflüsse von Eis befreit sind und die Schützen zeitig schon 6 Stunden früher gezogen werden, so daß die Wassermasse in 12 Stunden durch die Schütte fließen kann. Um die Gefahr auch bei schnellerem Wasserzufluß abzuwenden, ist die Anlage einer Umfluth nothwendig, die so viel Wasser wegzuführen vermag, daß das vorstehende Wasserquantum Schützen und Umfluth innerhalb sechs Stunden passiren kann. Bei mittlerem Wasserstande mögen etwa 1/ 8 Mill. Kubikmeter Wasser durch die Schützen fließen, bei gewöhnlichem Hochwasser 1 Million Kubikmeter Wasser. Es wird in allen technischen Arbeiten mit 10-100facher Sicherheit gearbeitet. Die Brücke an der Neuen Mühle wird sicher das 50fache tragen können, als womit sie voraussichtlich belastet wird. Der Durchfluß unter der Brücke ist jedoch nicht auf die zweifache Sicherheit berechnet. Nach Vorstehendem, wenn keine Rechenfehler vorliegen, ist eine ständige Gefahr vorhanden, wenn nicht eine Umfluth gebaut wird, fortwährend große Aufmerksamkeit vorhanden ist, aber sonstige außerordentliche Maßregeln getroffen werden.


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