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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Überschrift:
Hier ist das AVZ geplant
Zwischenüberschrift:
Um die Bebauung des Westerberges
Artikel:
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Originaltext:
Hier ist das AVZ geplant - Um die Bebauung des Westerberges

Selten hat ein Bebauungsplan der Stadt die Gemüter so erhitzt wie der Plan Nr. 153. " Viele Bürger, selbst solche am Westerberg, wissen nicht, was der Rat mit der Änderung dieses Bebauungsplanes beschlossen hat", meint Stadtbaurat Klöcker zu  der Diskussion um die Stellungnahme des Universitäts-Gründungsausschusses, das Allgemeine Verfügungszentrum (AVZ) an die Fachhochschule (früher Ing.-Akademie) am Westerberg anzugliedern. Durch die Veränderung des Bebauungsplanes sei nur die Vorbehaltsfläche, die von der Stadt und vom Land vor zehn Jahren für eine eventuelle Erweiterung der damaligen Ingenieurschule ausgewiesen wurde, als Baugelände für Fachhochschule bzw. Universität hinzugekommen, betonte der Stadtbaurat. " Die Änderung bedeutet nicht, dass die Universität hier entsteht!" Mit dem Beschluß sollte dem Verlangen des Landes Niedersachsen  nach Erweiterungsmöglichkeiten für Fachhochschule und Verfügungszentrum kein Nein entgegengehalten werden.
Mit Nachdruck stellte Klöcker fest, dass bauliche Erweiterungen nur für soviel Studenten zugelassen würden, wie auf dem landeseigenen Grundstück verkraftet werden könnten. Dabei sei an einen Abstellplatz für jeweils zwei Studenten gedacht. Die Zuwegung dürfte auf keinen Fall über die Albrechtstraße erfolgen. Bei der baulichen Gestaltung solle auf die Grünanlagen Rücksicht genommen werden. Die häßlichen Kasernen würden abgedeckt, aber so, dass die Silhouette des Piesberges erhalten bleibe.
" Wir haben auch andere Grundstücke für das Verfügungszentrum vorgeschlagen, die aber den Vorstellungen des Landes und Gründungsausschusses nicht entsprochen haben", erklärte Klöcker. Die Stadt warte jetzt auf die Planungsvorstellungen des Landes. " Erst nach gründlicher Prüfung ist ein endgültiges Ja möglich!"

Ratsherren antworten Bürgern und Wählern - Es geht um den Standort für das Universitäts-Verfügungszentrum

Heute vor einer Woche richtete die Bürgergemeinschaft Caprivistraße/ Albrechtstraße im Namen der Anlieger der Straßen Caprivistraße, Albrechtstraße, Reimerdesstraße, Agnes-Schoeller-Straße, Offenbachstraße, Dunantstraße und An der Muesenburg neun Fragen zur Bebauung des Westerberges an " ihre" Ratsherren. Sie baten um eine Beantwortung und Stellungnahmen zur geplanten Änderung des Bebauungsplanes 153. Sie sprachen dabei die für den westlichen Stadtteil gewählten Ratsherren, 20 an der Zahl, namentlich an.
Die Fraktion der CDU/ FDP-Gruppe gab eine gemeinsame Erklärung ab, in der sie feststellte: " Der Westerberg bleibt Erholungsgebiet." Von den angesprochenen Ratsherren der SPD-Fraktion antwortete der Beigeordnete Heinrich Hawighorst. Er geht in seiner Antwort auf jede der gestellten neun Fragen im einzelnen ein.

CDU/ FDP: Westerberg bleibt Erholungszentrum

Zum Zusammenhang mit der Diskussion um den Bau eines Allgemeinen Verfügungszentrums (AVZ) für die Universität Osnabrück... geben die Fraktionen der CDU/ FDP-Gruppe zugleich auch im Namen ihrer angesprochenen Mitglieder nachstehende Erklärung ab:
Der Westerberg mit seinen Spazierwegen vom Rißmüllerplatz zum Heger Holz mit seinen Aussichtsplätzen zum Teutoburger Wald und Wiehengebirge ist eines der wichtigsten Naherholungsgebiete der Osnabrücker. Dieses Gebiet muß in seiner jetzigen Struktur der Bevölkerung unserer Stadt erhalten bleiben. Die Gruppe ist deshalb einmütig der Auffassung, dass
1) eine weitere Bebauung des Westerberges, als wie sie der Rat mit der Aufstellung des Änderungsentwurfs zum Bebauungsplan Nr. 153 beschlossen hat, nicht erfolgen darf.
2) Sofern auf dem " Erweiterungsgelände der Staatlichen Ingenieurakademie" das in dem seit Jahren gültigen Bebauungsplan Nr. 153 ausgewiesen ist, Erweiterungsbauten oder das AVZ errichtet werden sollte, wird die Gruppe keine Erweiterung des Baugebietes hinnehmen.
3) Die städtebauliche Anordnung und die architektonische Gestaltung evtl. dort zu errichtender Gebäude müssen ansprechend und ausgewogen sein und haben die topographischen Gegebenheiten des Geländes zu beachten. Eine ordnungsgemäße Verkehrserschließung ist sicherzustellen. Es sind ausreichende Parkmöglichkeiten zu schaffen, damit die derzeit bestehenden unzumutbaren Verhältnisse für die Anwohner, aber auch für die Dozenten und Studenten beseitigt werden.
4) Durch evtl. zu errichtende Gebäude auf dem Erweiterungsgelände der Ingenieur-Akademie wird kein Präjudiz für den künftigen Standort der Universität geschaffen.
Die Fraktionen der CDU/ FDP-Gruppe erklären mit aller Deutlichkeit, dass sie nicht bereit sind, das Erholungsgebiet Westerberg für Universitätsbauten aufzugeben. Sie werden sich auch nicht für evtl. auftretende Schwierigkeiten bei der Standortfestsetzung für die Universität dadurch in Zugzwang bringen lassen.

  SPD-Beigeordneter: Ich antworte gewissenhaft

Ich beantworte die von der Bürgergemeinschaft gestellten in der wohl unbestritten berechtigten Erwartung, dass mir daraufhin auch hier die Namen der Initiatoren und Schreiber dieser Fragen namentlich genannt werden, die also vor Veröffentlichung dieser Fragen sich hinter diese stellten.
Zu Frage 1: (Warum setzen Sie sich nicht dafür ein, daß vorhandene Gebäude im Stadtgebiet als Verfügungszentrum verwandt werden?) Die in der Frage vorhandene Behauptung, ich setze mich nicht für die Verwendung vorhandener geeigneter Gebäude und Räume ein, ist unrichtig. Das Gegenteil ist richtig. Sowohl im Rat als auch als Mitvorsitzender der Osnabrücker Hochschulkommission setzte und setze ich mich dafür ein, dass geeignete Gebäude und Räume gesucht und gefunden werden, die den Vorlesungsbeginn in 1972 ermöglichen. Bei der Entscheidung, welche Räume und Gebäude diese Voraussetzungen erfüllen, muß und werde ich mich auf Empfehlungen von Fachleuten stützen.
Zu Frage 2: (Sollten nicht immense Investitionskosten gespart werden können? Sollte nicht zunächst der Mikrostandort der Universität ermittelt werden?) Die immensen Investitionskosten sollten so sinnvoll wie möglich verplant werden. Im übrigen enthält diese Frage polemische Behauptungen von " unnötigem Geld", das an " offensichtlich falscher Stelle" verbaut wird, die nicht bewiesen sind und darum auch eine Antwort erübrigen.
Zu Frage 3: (Ist es nicht mehr denn je erforderlich, der Stadt Osnabrück die Grüne Lunge Westerberg zu erhalten?) Wenn ein solches Verfügungszentrum die Funktion des Westerberges als " grüne Lunge" wesentlich beeinträchtigt, sollte man ein solches Verfügungszentrum dort nicht bauen. Ich glaube jedoch   nicht, dass ein Nur-Verfügungszentrum eine solche   Beeinträchtigung nach sich zöge.
Zu Frage 4: (Bleibt das Verfügungszentrum nicht nur Stückwerk einer Universitätsgründung?) Nein, das Verfügungszentrum würde in Verbindung mit der vorhandenen Ingenieur-Akademie kein " Stückwerk" der Universitäts-Gründung bleiben. Auch die Entscheidung des Rates, das Krankenhaus nicht auf dem Westerberg zu bauen, da das vorgesehene Gelände nicht ausreichte, beweist, dass der Rat nicht die Absicht hat, den Westerberg zuzubauen.
Zu Frage 5: (Warum läßt sich Osnabrück die Planungshoheit durch Gründungsausschuß und Land Niedersachsen aus der Hand nehmen?) Die Behauptung in dieser Frage, ich ließe es zu, daß die Stadt sich die Planungshoheit aus der Hand nehmen ließe, ist nicht wahr. Ich lasse lediglich zu, was zu verhindern mir sowieso nicht zusteht, dass nämlich andere Leute (hier der Gründungsausschuß) andere Gedanken denken als die Leute, die bislang aus der Anonymität heraus mir unter Nennung meines Namens Fragen in der Zeitung stellen und ich die Freundlichkeit habe, trotzdem zu beantworten, was ja wohl nicht zu selbstverständlich ist.
Zu Frage 6: (Spricht nicht alles für den Standort Atter bei der Universitätsgründung?) Diese Frage kann ich mit einem vollen " Ja" beantworten, wenn der Standort des Hauptkomplexes der zu erstellenden Universität gemeint ist. Das habe ich bislang in allen Beratungen, an denen ich beteiligt war, getan und werde es auch weiterhin tun. Die im zweiten Abschnitt dieser Frage enthaltene Behauptung ist also falsch, das Gegenteil ist wahr.
Zu Frage 7: (Hängt nicht eine integrierte Gesamthochschule von der räumlichen Integrationsfähigkeit ihrer Teile ab?) Genau das will ich, was in dieser Frage verlangt wird. Das wird jedoch nicht dadurch behindert, dass man von Voraussetzungen ausgeht, die finanziell zu verwirklichen sind. Dieser Schaden würde vielmehr dann eintreten, wenn man eine finanziell utopische Planung betriebe, wie sie nach dem zweiten Abschnitt dieser Frage den Fragestellern doch wohl möglicherweise vorschwebt.
Zu Frage 8: (Wird der Universitätsstandort Atter unter dem Schlagwort Kampus-Universität nicht bewußt abgewertet?) Ich habe mich nachweislich immer dagegen gewehrt, dass man eine Planung in Atter als " Kampus-Universität" bezeichnet und damit abwertet. Ich halte eine Planung in Atter für keine Kampus-Universität mit den Nachteilen, die anderenorts Kampus-Universitäten wirklich zeitigen. Da ich ein Nur-Verfügungszentrum am Westerberg nicht für " verfehlt" halte, besteht für mich keine Veranlassung, mich zu der ausgesprochenen Verdächtigung in dieser Frage zu äußern.
Zu Frage 9: (Halten Sie es trotz alledem für richtig, das allgemeine Verfügungszentrum auf dem Westerberg zu errichten?) Die Beantwortung dieser Frage ist mit der Beantwortung der acht vorhergehenden Fragen erfolgt.
Autor:
H.
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