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1.
Erscheinungsdatum:
03.02.2018
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Pläne zum Naturschutz in der Kritik
Zwischenüberschrift:
Streit um Entschädigung
Artikel:
Originaltext:
Waldbauern
kritisieren
geplante
Landschaftsschutzgebiete,
da
nach
dem
Entwurf
der
Landesregierung
zurzeit
etwa
90
bis
95
Prozent
der
Waldbesitzer
im
Teutoburger
Wald/
Kleiner
Berg
keine
Entschädigung
für
den
Eingriff
in
ihr
privates
Eigentum
durch
verschärfte
Naturschutzregeln
bekommen
sollen.
Osnabrück.
Nach
Angaben
des
stellvertretenden
Vorsitzenden
der
Waldschutzgenossenschaft
Osnabrück-
Süd‚
Stefan
Kleine-
Wechelmann,
sind
mehr
als
270
der
rund
300
privaten
Waldbesitzer
im
Gebiet
Teutoburger
Wald/
Kleiner
Berg
von
einer
Entschädigung
ausgenommen,
weil
sie
mit
ihren
relativ
kleinen
Waldbesitzen
von
bis
zu
zwei
Hektar
unter
eine
vom
Land
geplante
„
Bagatellgrenze″
fielen.
Dennoch
betitelt
der
Wallenhorster
SPD-
Landtagsabgeordnete
Guido
Pott
eine
Pressemitteilung:
„
Waldbauern
können
aufatmen
—
Land
entschädigt
auch
für
Landschaftsschutzgebiete″.
Demnach
solle
es
auch
für
als
Landschaftsschutzgebiete
ausgewiesene
Waldflächen
einen
„
Erschwernisausgleich″
für
„
FFH-
Gebiete″
geben
–
also
europäische
Schutzgebiete,
die
nach
der
Fauna-
Flora-
Habitat-
Richtlinie
ausgewiesen
wurden
und
dem
Schutz
von
Pflanzen,
Tieren
und
Lebensräumen
dienen.
Das
2300
Hektar
große
FFH-
Gebiet
Teutoburger
Wald/
Kleiner
Berg
hat
etwa
wegen
bedrohter
Fledermäuse
einen
hohen
Wert.
Pott
lässt
sich
in
der
Mitteilung
zitieren:
„
Diese
Entscheidung
schafft
sowohl
für
unseren
Kreistag
als
auch
für
viele
Waldbesitzer
eine
erhebliche
Entlastung
bei
der
Zuweisung
der
FFH-
Gebiete.″
Unerwähnt
lässt
er
dabei
aber
die
Bagatellgrenze,
die
nach
Angaben
von
Kleine-
Wechelmann
die
Besitzer
kleinerer
Waldflächen
von
der
Regelung
ausnimmt.
Von
der
jetzt
vorgesehenen
Entschädigungsregelung
hat
die
Waldschutzgenossenschaft
Osnabrück-
Süd
nach
eigenen
Angaben
etwa
bei
einem
Besuch
im
niedersächsischen
Umweltministerium
erfahren.
Der
Landkreis-
Sprecher
Henning
Müller-
Detert
geht
davon
aus,
dass
von
Tausenden
Waldbesitzern
im
Landkreis
„
mehrere
Hundert″
Anspruch
auf
Entschädigungszahlungen
haben
werden.
Die
Waldbauern
halten
offenbar
nicht
viel
von
dieser
Art
der
Entlastung.
„
Statt
flächendeckender
umfangreicher
Bewirtschaftungserschwernisse
fordern
wir
eine
EU-
konforme
Grundsicherung,
die
durch
verschiedene
Elemente
des
Vertragsnaturschutzes
gemeinsam
mit
den
Naturschutzbehörden
ausgestaltet
werden″,
sagt
Kleine-
Wechelmann.
So
sollten
Waldbesitzer
mit
den
Naturschutzbehörden
ausloten,
wo
miteinander
vernetzte
Umweltschutzinseln
sinnvoll
seien.
Diese
könnten
auf
bis
zu
10
Prozent
der
Gesamtfläche
bereitgestellt
werden.
Fledermäuse
können
die
nächste
Umweltschutzinsel
laut
Kleine-
Wechelmann
so
problemlos
erreichen.
Nach
den
alten
Plänen
für
ein
Landschaftsschutzgebiet
mit
scharfen
Naturschutzregeln
hatten
die
Waldbesitzer
nach
eigenen
Angaben
einen
Eingriff
auf
bis
zu
40
Prozent
ihrer
Flächen
befürchtet,
weil
vorgesehen
war,
dass
Habitatbäume
und
ein
gewisser
Anteil
an
Totholz
sowie
Altholz
nicht
mehr
angefasst
werden
darf.
Als
Habitatbäume
kennzeichnet
man
alte
oder
zum
Teil
auch
absterbende
Bäume,
die
besondere
Lebensräume
für
andere
Lebewesen
bieten,
die
solange
stehen
bleiben,
bis
sie
am
Lebensende
zusammenkrachen.
Laut
Pott
muss
Niedersachsen
bis
Ende
des
Jahres
elf
Prozent
der
Landesfläche
als
Schutzgebiete
an
die
EU
melden,
sonst
drohen
hohe
Vertragsstrafen
durch
die
Europäische
Union.
Kreisrat
Winfried
Wilkens
beklagte
in
einer
Sitzung
des
Umweltausschusses
widersprüchliche
Signale
aus
Hannover.
Zunächst
habe
es
geheißen,
dass
die
geplanten
Naturschutzregeln
im
Sinne
der
Waldbauern
entschärft
würden,
woraufhin
etliche
Einzelverfahren
vom
Landkreis
erst
einmal
ausgesetzt
wurden.
Nun
habe
der
neue
Umweltminister
Olaf
Lies
(SPD)
aber
verkündet,
dass
es
im
Wesentlichen
bei
den
alten
Vorgaben
aus
der
rot-
grünen
Vorgängerregierung
bleibe
und
der
sogenannte
„
Walderlass″
nicht
geändert
werde.
Dann
habe
es
aber
auch
wieder
geheißen,
dass
der
Erschwernisausgleich
für
Naturschutzgebiete
auch
auf
Landschaftsschutzgebiete
ausgeweitet
werde.
Die
EU-
Vorgaben
seien
zu
erfüllen,
aber
auch
nicht
mehr,
es
werde
nichts
draufgesattelt.
„
Das
alles
passt
nicht
zusammen″,
kritisierte
Wilkens.
Offenbar
sei
die
politische
Meinungsbildung
innerhalb
der
Koalition
noch
nicht
abgeschlossen.
Er
rügte
auch,
dass
ein
Leitfaden
für
die
Umsetzung
der
Erlasse
noch
nicht
vorliege.
Eigentlich
habe
das
Umweltministerium
diesen
bis
zum
31.
Januar
angekündigt.
Es
sei
fraglich,
ob
unter
diesen
Umständen
bis
Ende
2018
alle
ausstehenden
Verfahren
im
Landkreis
zum
Abschluss
gebracht
werden
können.
Wilkens
bat
die
Ausschussmitglieder
vorsorglich,
sich
auf
weitere
Sitzungstermine
in
der
zweiten
Jahreshälfte
einzurichten,
wenn
dann
„
alles
im
Galopp″
gehen
müsse.
Bildtexte:
Wegen
bedrohter
Fledermäuse
hat
das
Gebiet
Teutoburger
Wald/
Kleiner
Berg
einen
hohen
Wert.
Künftig
sollen
einige
alte
oder
absterbende
Bäume
nicht
gefällt
werden,
damit
sie
besondere
Lebensräume
für
andere
Lebewesen
bieten.
Foto:
dpa
Autor:
Jean-Charles Fays, Joachim Dierks