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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
[Bezüglich der Aeußerungen des Herrn Senators Oppermann]
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Bezüglich der Aeußerungen des Herrn Senators Oppermann in der vorgestrigen Sitzung der städtischen Collegien soweit sie das Marienhospital angehen haben wir zu bemerken, daß wir in seinem Interesse gewünscht hätten, dieselben wären seinem Munde nicht entflohen. In erster Linie ist es durchaus falsch, daß die Sohle des Kellers des Marienhospitals niedriger liegt, als die des Straßencanals; dieselbe liegt 1(?), 22 m höher als die Sohle des letzteren. Das Kellergeschoß hat wie andere Keller in der Umgebung, welche wirthschaftlich gebraucht werden und daher Abfluß nach dem Straßencanal haben müssen, den unvermeidlichen Nachttheil, daß, wenn in brandfällen in der betreffenden Gegend der Staßencanal gesperrt wird, ein hoher rückstau entsteht, welcher das Wasser durch die Abzugsrohre in das Kellergeschoß gelangen läßt. Dies würde geschehen, auch wenn die Kellersohle noch erhblich höher liegen würde bzw. höher liegen könnte, was nicht der Fall ist. In Voraussicht dieses Umstandes ist seiner Zeit mit dem Stadtbauamt um Beschaffung eines selbstthätigen Canalverschlusses gegen Hochwasser verhandelt, und hat dasselbe in entgegenkommender Weise dazu mitgewirkt. Der Verschluß hat sich aber nicht bewährt und ist in Folge dessen zeitweilig Wasser in den Keller ausgetreten. Es ist die Anbringung eines anderen Apparates beabsichtigt. Uebrigens haben diese Verhältnisse mit der letzten Ueberschwemmungscalamität keine Verbindung, in so weit das Wasser zumeist von oben in den Keller gestürzt ist. Es handelt sich, als Herr Senator Oppermann die zum auspumpen des Hauptkellers benutzte städtische Pumpe zum Westerkampschen Hause abzuführen befahl darum, den Wasserstand im Keller so weit herunter zu bringen, um zum Zwecke raschen Abschlusses eine Oeffnung der Canalverschlüsse im Kellerfußboden bewirken zu können, was im tiefen Wasser der gänzlichen Ueberfluthung nicht möglich war. Nachdem das wasser so weit gesenkt und die Oeffnung der Verschlüsse geglückt war, war in kurzer Zeit das Wasser in den Canal abgeschlossen (sic!). Wenn nun Herr Senator Dr. Oppermann in freilich nicht glücklicher Entschuldigung seines Verfahrens bemerkt hat, daß er das Auspumpen vergeblich erachtet habe, da das Wasser doch wieder habe zufließen müssen, so ist er damit im gründlichen Irrthum gewesen und hat andererseits den hülfsthätigen Bürgern die Einfalt zugetraut, daß sie sich mit einer vergeblichen Pumparbeit beschäftigten. Wenn wir dem Herrn auch nicht zuschreiben, daß er in amtlicher Stellung das Interesse des in höchster Verlegenheit befindlichen Hospitals dem der Einzelfamilie W. habe hintansetzen wollen, so können wir ihm doch den Vorwurf nicht ersparen, daß er die Sachlage nicht gekannt und sein Sachverständniß überschätzt hat.


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