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1.
Erscheinungsdatum:
31.01.1891
aus Zeitung:
Osnabrücker Volkszeitung/ OVZ
Inhalt:
Nachtrag
zur
Sitzung
der
städtischen
Kollegien,
die
sich
mit
der
Haseüberschwemmung
auseinandersetzte.
Überschrift:
[Bezüglich der Aeußerungen des Herrn Senators Oppermann]
Artikel:
Originaltext:
Bezüglich
der
Aeußerungen
des
Herrn
Senators
Oppermann
in
der
vorgestrigen
Sitzung
der
städtischen
Collegien
soweit
sie
das
Marienhospital
angehen
haben
wir
zu
bemerken,
daß
wir
in
seinem
Interesse
gewünscht
hätten,
dieselben
wären
seinem
Munde
nicht
entflohen.
In
erster
Linie
ist
es
durchaus
falsch,
daß
die
Sohle
des
Kellers
des
Marienhospitals
niedriger
liegt,
als
die
des
Straßencanals;
dieselbe
liegt
1(
?),
22
m
höher
als
die
Sohle
des
letzteren.
Das
Kellergeschoß
hat
wie
andere
Keller
in
der
Umgebung,
welche
wirthschaftlich
gebraucht
werden
und
daher
Abfluß
nach
dem
Straßencanal
haben
müssen,
den
unvermeidlichen
Nachttheil,
daß,
wenn
in
brandfällen
in
der
betreffenden
Gegend
der
Staßencanal
gesperrt
wird,
ein
hoher
rückstau
entsteht,
welcher
das
Wasser
durch
die
Abzugsrohre
in
das
Kellergeschoß
gelangen
läßt.
Dies
würde
geschehen,
auch
wenn
die
Kellersohle
noch
erhblich
höher
liegen
würde
bzw.
höher
liegen
könnte,
was
nicht
der
Fall
ist.
In
Voraussicht
dieses
Umstandes
ist
seiner
Zeit
mit
dem
Stadtbauamt
um
Beschaffung
eines
selbstthätigen
Canalverschlusses
gegen
Hochwasser
verhandelt,
und
hat
dasselbe
in
entgegenkommender
Weise
dazu
mitgewirkt.
Der
Verschluß
hat
sich
aber
nicht
bewährt
und
ist
in
Folge
dessen
zeitweilig
Wasser
in
den
Keller
ausgetreten.
Es
ist
die
Anbringung
eines
anderen
Apparates
beabsichtigt.
Uebrigens
haben
diese
Verhältnisse
mit
der
letzten
Ueberschwemmungscalamität
keine
Verbindung,
in
so
weit
das
Wasser
zumeist
von
oben
in
den
Keller
gestürzt
ist.
Es
handelt
sich,
als
Herr
Senator
Oppermann
die
zum
auspumpen
des
Hauptkellers
benutzte
städtische
Pumpe
zum
Westerkampschen
Hause
abzuführen
befahl
darum,
den
Wasserstand
im
Keller
so
weit
herunter
zu
bringen,
um
zum
Zwecke
raschen
Abschlusses
eine
Oeffnung
der
Canalverschlüsse
im
Kellerfußboden
bewirken
zu
können,
was
im
tiefen
Wasser
der
gänzlichen
Ueberfluthung
nicht
möglich
war.
Nachdem
das
wasser
so
weit
gesenkt
und
die
Oeffnung
der
Verschlüsse
geglückt
war,
war
in
kurzer
Zeit
das
Wasser
in
den
Canal
abgeschlossen
(sic!
).
Wenn
nun
Herr
Senator
Dr.
Oppermann
in
freilich
nicht
glücklicher
Entschuldigung
seines
Verfahrens
bemerkt
hat,
daß
er
das
Auspumpen
vergeblich
erachtet
habe,
da
das
Wasser
doch
wieder
habe
zufließen
müssen,
so
ist
er
damit
im
gründlichen
Irrthum
gewesen
und
hat
andererseits
den
hülfsthätigen
Bürgern
die
Einfalt
zugetraut,
daß
sie
sich
mit
einer
vergeblichen
Pumparbeit
beschäftigten.
Wenn
wir
dem
Herrn
auch
nicht
zuschreiben,
daß
er
in
amtlicher
Stellung
das
Interesse
des
in
höchster
Verlegenheit
befindlichen
Hospitals
dem
der
Einzelfamilie
W.
habe
hintansetzen
wollen,
so
können
wir
ihm
doch
den
Vorwurf
nicht
ersparen,
daß
er
die
Sachlage
nicht
gekannt
und
sein
Sachverständniß
überschätzt
hat.