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1.
Erscheinungsdatum:
16.10.1971
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Nochmals:
Nein
des
Bürgervereins
zum
Standort
Westerberg
für
die
Universität.
Überschrift:
Bürgerverein: Weiter "Nein"
Zwischenüberschrift:
Acht Fragen an die Stadtverwaltung wegen des Uni-Standortes
Artikel:
Originaltext:
Bürgerverein:
Weiter
"
Nein"
-
Acht
Fragen
an
die
Stadtverwaltung
wegen
des
Uni-
Standortes
In
einer
Pressekonferenz
wiederholte
gestern
der
Vorsitzende
des
Bürgervereins
Nordwest,
Ratsherr
Carl
Möller,
das
strikte
Nein,
das
der
Vorstand
bereits
am
Dienstag
zu
den
Universitätsbauplänen
am
Westerberg
ausgesprochen
hatte
(siehe
Neue
OZ
vom
13.10.)
.
Möller
nahm
gestern
Stellung
zu
der
Erklärung
von
Oberstadtdirektor
Fischer
gelegentlich
des
Besuches
des
Niedersächsischen
Kultusministers.
Oberstadtdirektor
hatte
dabei
erklärt:
"
Von
der
Stadt
Osnabrück
sind
in
der
Frage
des
Standortes
des
Verfügungszentrums
keine
Schwierigkeiten
zu
erwarten,
da
sie
ebenfalls
den
vom
Gründungsausschuß
vorgesehenen
Standort
Westerberg
akzeptiert
hatte.
Bürgervereinsvorsitzender
Möller
stellte
gestern
in
der
Pressekonferenz
folgende
Fragen:
1.
Welche
Fakten
liegen
neben
der
persönlichen
Meinung
des
Oberstadtdirektors
dieser
Aussage
zugrunde?
2.
Wodurch
sind
die
in
der
öffentlichen
Ratssitzung
vom
28.9.1971
von
mehreren
Sprechern
vorgetragenen
ernsten
Bedenken
gegen
den
Bebauungsplan
153
ausgeräumt
(siehe
Protokoll
der
Ratssitzung)
?
3.
Woraus
schließt
der
Oberstadtdirektor,
daß
die
von
der
CDU
in
den
Presseerklärungen
vom
24.
April
1971
(Uni
nicht
zum
Westerberg)
und
vom
22.
Mai
1971
(CDU
gegen
Eingriffe
in
den
Westerbergbereich)
vertretenen
Standpunkte
heute
nicht
mehr
Ansicht
der
CDU
darstellen?
4.
Sind
dem
Oberstadtdirektor
die
Stellungnahmen
der
Träger
öffentlicher
Belange
und
anderer
gemeinnütziger
Institutionen
zur
Wahrnehmung
kommunaler
Interessen
zum
Bebauungsplan
153
bekannt?
5.
Glaubt
der
Oberstadtdirektor,
daß
sich
der
Rat
vor
der
Kenntnisnahme
der
im
Auslegungsverfahren
vorgetragenen
Bedenken
und
Anregungen
bereits
eine
endgültige
Meinung
gebildet
hat
und
diese
gegebenenfalls
auch
durch
ernsthaft
vorgetragene
Bedenken
nicht
beeinflußt
werden
kann?
6.
Glaubt
die
Verwaltung,
daß
in
der
Zeit
zwischen
einem
eventuell
positiven
Ratsbeschluß
über
den
Änderungsvorschlag
zum
Bebauungsplan
153
bis
zum
Beginn
des
Wintersemesters
1972/
73
das
vom
Gründungsausschuß
für
erforderlich
gehaltene
allgemeine
Verfügungszentrum
komplett
erstellt
werden
kann?
7.
Gibt
es
andere
Möglichkeiten,
die
für
den
Universitätsbeginn
zum
Wintersemester
1972/
73
erforderlichen
Räume
auf
andere
Weise
oder
an
einem
anderen
Ort
rechtzeitig
bereitzustellen?
Glaubt
die
Verwaltung,
daß
es
richtig
und
sinnvoll
ist,
den
Standort
für
ein
Verfügungszentrum
unabhängig
von
den
Überlegungen
für
den
Uni-
Standort
festzulegen?