User Online: 1 |
Timeout: 11:51Uhr ⟳ |
Ihre Anmerkungen
|
NUSO
|
Info
|
Auswahl
|
Ende
|
A
A
A
Mobil →
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Themen ▾
Baumschutz (112)
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) (360)
Die Arbeit der Stadtgaertner seit 1891 (975)
Die Hase und ihre Nebengewaesser (3007)
Gartenprojekte (22)
Klimageschichte (seit 1874) (162)
Konflikte um Kleingarten (25)
Konversionsflaechen (245)
Kooperation Baikal-Osnabrueck (25)
Umweltbildungszentrum(UBZ)1997-2018 (108)
Verein für Ökologie und Umweltbildung Osnabrueck (324)
Suche ▾
Einfache Suche
Erweiterte Suche
Listen ▾
Themenauswahllisten
Erscheinungsdatum (Index)
Ergebnis
Merkliste ▾
Merkliste zeigen
Merkliste löschen
Datensätze des Ergebnis
Suche:
Auswahl zeigen
Treffer:
1
Sortierungen:
Datum vorwärts
Datum rückwärts
1.
Erscheinungsdatum:
12.04.2008
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Man lebt gefährlich im Problemhaus
Zwischenüberschrift:
Gericht gibt Stadt recht: Mängel sofort beseitigen
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Zweieinhalb
Jahre
nach
einem
Brand
und
einem
tragischen
Todesfall
im
Problemhaus
am
Rosenplatz
ist
das
Gebäude
immer
noch
in
einem
desolaten
Zustand.
Das
muss
sich
schnell
ändern,
entschied
gestern
das
Verwaltungsgericht
Osnabrück.
Das
Haus
ist
seit
Jahren
ein
sozialer
Brennpunkt.
Während
das
Rosenplatz-
Viertel
mit
Millionenzuschüssen
aus
dem
Programm
„
Soziale
Stadt″
aufgepäppelt
wurde,
setzte
sich
das
Siechtum
des
Problemhauses
an
der
Ecke
Johannisstraße
unverändert
fort.
Vorläufiger
Tiefpunkt
der
Entwicklung
war
ein
tödlicher
Unfall
im
September
2005.
Ein
Bewohner
war
in
einen
Fahrstuhlschacht
gestützt
und
an
den
Folgen
seiner
Verletzungen
gestorben.
Die
Polizei
schaltete
die
Bauaufsichtsbehörde
bei
der
Stadt
ein,
die
erhebliche
Baumängel
feststellte.
Das
Haus
gehört
einem
in
der
Nähe
von
Berlin
ansässigen
Immobilienunternehmen.
Die
Stadt
rügte
elf
Mängel
und
forderte
den
Hausbesitzer
auf,
sie
umgehend
zu
beseitigen.
Die
Beanstandungen
betrafen
vor
allem
den
Brandschutz.
Es
fehlten
Feuerlöscher,
Brandschutztüren,
Verkleidungen
an
einem
Stahlträger
und
eine
Beleuchtung
in
der
ehemaligen
Tiefgarage.
Auch
die
Elektroinstallationen
kamen
der
Behörde
verdächtig
vor.
Sie
forderte,
die
Kabel
von
einem
Fachbetrieb
überprüfen
zu
lassen.
Der
Hauseigentümer
setzte
sich
gegen
diese
Verfügung
zur
Wehr.
Anwaltliche
Schriftsätze
gingen
2006
und
2007
hin
und
her.
Im
Haus
änderte
sich
wenig.
„
Wir
mussten
immer
wieder
feststellen,
dass
die
Zusagen
nicht
eingehalten
wurden″,
sagte
ein
städtischer
Mitarbeiter
gestern
vor
Gericht.
Der
Hauseigentümer
reichte
Klage
beim
Verwaltungsgericht
ein.
Er
wollte
erreichen,
dass
die
Stadt
die
Verfügung
zurücknimmt,
weil
die
wesentlichen
Auflagen
erfüllt
oder
deren
Umsetzung
in
Auftrag
gegeben
worden
sei.
Der
Anwalt
des
Hausbesitzers
sagte
in
der
gestrigen
Verhandlung,
sein
Mandant
habe
sich
um
Behebung
der
Mängel
bemüht,
aber:
„
Was
wir
morgens
fertig
gemacht
haben,
war
abends
wieder
kaputt.″
Das
Gericht
entschied
zugunsten
der
Stadt.
Die
Verwaltungsrichter
halten
zehn
der
elf
Maßnahmen
der
Bauaufsicht
für
gerechtfertigt.
„
In
dem
Haus
leben
schließlich
Menschen″,
sagte
der
Vorsitzende
Richter.
Der
Hausbesitzer
müsse
einen
baurechtlich
einwandfreien
Zustand
herstellen.
Das
heruntergekommene
Eckhaus
steht
an
städtebaulich
empfindlicher
Stelle.
Die
Sanierung
würde
laut
Gutachten
4,
5
Millionen
Euro
kosten.
Alle
Versuche,
die
Sanierung
mit
Mitteln
aus
den
Förderprogrammen
voranzutreiben,
scheiterten
bislang.
Stadt
und
Hauseigentümer
gaben
sich
dafür
gegenseitig
die
Schuld.
Das
Haus
verfügt
über
54
Wohnungen,
die
in
der
Mehrzahl
gerade
40
Quadratmeter
groß
sind.
20
Wohnungen
sind
zurzeit
vermietet.
Es
gibt
nur
kurzfristige
Mietverträge.
Die
Mieter
seien
„
eine
sehr
schwierige
Klientel″,
sagte
der
Anwalt
des
Hausbesitzers.
Er
berichtete
von
Zerstörungen,
Mietrückständen
und
Müllbergen,
die
Mieter
nach
dem
Auszug
zurückließen.
Wann
eine
grundlegende
Sanierung
des
1961
gebauten
Hauses
zu
erwarten
sei,
wollte
der
Richter
wissen.
Der
Anwalt:
„
Genaues
kann
ich
nicht
sagen,
aber
das
wird
nur
über
einen
längeren
Zeitraum
möglich
sein.″
Bildtexte:
Die
Baumängel
im
Problemhaus
am
Rosenplatz
müssen
beseitigt
werden,
entschied
das
Verwaltungsgericht.
Autor:
hin