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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Wieder freie Fahrt auf dem Neumarkt
 
Gericht kippt die Neumarkt-Sperrung
 
Brickwedde: Einige sollten demütig werden – Henning: Kein Grund zur Häme
Zwischenüberschrift:
Oberverwaltungsgericht kippt Sperrung – Freigabe in der kommenden Woche
 
Grundrechte von Wall-Anwohnern verletzt – Rechtsstreit kann noch Jahre dauern
 
So reagiert die Politik auf die Neumarkt-Entscheidung aus Lüneburg
Artikel:
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Originaltext:
Paukenschlag im Neumarkt-Streit: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat entschieden, dass der Neumarkt vorläufig wieder für den Autoverkehr freigegeben werden muss. Kommende Woche werden die Schilder abgebaut.

Osnabrück. Die Richter sagen, dass die Stadt zu Unrecht und voreilig den Neumarkt gesperrt hat. Der Platz muss für den Autoverkehr frei bleiben, bis die Gerichte endgültig über die Rechtmäßigkeit der Sperre entschieden haben. Das kann Jahre dauern. Das OVG hob damit ein Urteil der ersten Instanz auf. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.

Juristisch betrachtet geht es um die sofortige Vollziehbarkeit″ der Neumarktsperrung. Der Rat hatte im Mai 2017 beschlossen, den Platz dem Individualverkehr zu entziehen. Dagegen klagten mehrere Hausbesitzer und Anwohner des Wallrings, die befürchten, dass der Verkehr vor ihren Haustüren erheblich zunimmt. Die Stadt sperrte im Oktober den Neumarkt, ohne den Ausgang der Klagen abzuwarten. Zwei Kläger gingen gegen den Sofortvollzug vor.

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hatte in erster Instanz entschieden, dass die Kläger nicht klageberechtigt sind, weil sie nicht am Neumarkt wohnen. Das Oberverwaltungsgericht sieht das anders und änderte damit auch seine eigene frühere Rechtsprechung von 1994. Die Verlagerung des Verkehrs vom Neumarkt auf den Wall werde zu einer Erhöhung der Lärm- und Schadstoffbelastungen für die Anwohner des Walls führen. Damit seien möglicherweise die grundgesetzlich geschützte körperliche Unversehrtheit und das Grundeigentum in Gefahr.

Die Stadt werde zügig″ reagieren, ohne ein Verkehrschaos zu provozieren″, sagte Stadtsprecher Sven Jürgensen. Die Sperrung werde im Laufe der kommenden Woche″ aufgehoben. Bis dahin gilt: Wer über den Neumarkt fährt, riskiert ein Bußgeld von 20 Euro.

Oberbürgermeister Wolfgang Griesert (CDU), der den Ratsbeschluss als rechtswidrig eingestuft und dem Innenministerium zur Prüfung vorgelegt hatte, sieht sich bestätigt. Griesert bedauert, dass den Bürgern dieses Hin und Her zugemutet wird. Das hätte die Ratsmehrheit aus SPD, Grünen, FDP, Linken, UWG und Piraten vermeiden können, wenn sie seinem Rat gefolgt wäre, sagte Griesert.
Das Hin und Her beim Neumarkt: Berichte auf noz.de / neumarkt

Bildtext:
Die eilige Sperrung des Neumarktes in Osnabrück war rechtswidrig, sagt das Oberverwaltungsgericht. Die Sperrungsgegner jubeln.
Foto:
Michael Gründel

Kommentar
Späte Genugtuung

Auf und zu, auf und zu. Wir dürfen gespannt sein, welche Wendungen die Neumarkt-Story noch bereithält. Für Oberbürgermeister Wolfgang Griesert ist der Spruch aus Lüneburg jedenfalls eine späte Genugtuung. Er hatte die Teilentziehung des Neumarktes stets als rechtswidrig eingestuft, sich dafür Schelte von der Ratsmehrheit und Belehrungen aus dem Innenministerium anhören müssen. Es kann sein, sagt das OVG, dass die Sperrung unzulässig ist, weil öffendliches Wohl und die Folgen für die Anwohner des Wallrings nicht fehlerfrei abgewogen wurden. Das muss jetzt im Hauptsacheverfahren geklärt werden, was Jahre dauern kann. Das verheißt nichts Gutes für den Neumarkt.
Abseits der Diskussionen über den Sinn der Sperrung lohnt sich ein Blick auf die Begründung aus Lüneburg. Denn sie enthält Aussagen deren Wirkung weit über den Platz im Herzen Osnabrücks hinausgehen. Das OVG erkennt an, dass jemand gegen einen Verwaltungsakt vorgehen kann, der ihn oder seinen Besitz nicht unmittelbar betrifft, der aber mittelbar Folgen für seine Gesundheit haben kann. Damit gestehtdas Gericht individuellen Klägern dasselge Recht zu, das der Gesetzgeber mit der Verbandsklage anerkannten Umweltverbänden längst einräumt. Juristen und Umweltschützer dürfen das aufmerksam zur Kenntnis nehmen.
w.hinrichs@ noz.de

Das Oberverwaltungsgericht greift ins höchste Regal: Die sofortige Sperrung des Neumarktes, ohne den Ausgang der Klageverfahren abzuwarten, verletze die im Grundgesetz geschützten Rechte der Wallanwohner.

Osnabrück. Ein Wallanwohner und der Eigentümer mehrerer Häuser am Wall, die das Klageverfahren mit Unterstützung des Bundes Osnabrücker Bürger (BOB) führen, hatten Beschwerde gegen die sofortige Vollziehung der Sperrung eingereicht. In erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück scheiterten sie. Die Osnabrücker Richter waren der Meinung, dass die Kläger nicht klageberechtigt sind, weil sie nicht am Neumarkt wohnen.

Das Oberverwaltungsgericht sieht das anders und räumt den Wallanliegern ein Klagerecht ein, obwohl sie nur indirekt betroffen sind. Die Lüneburger Richter änderten damit auch ihre eigene frühere Rechtsprechung von 1994, in der es um die Erreichbarkeit eines Grundstücks, nicht aber um eine höhere Luft- und Schadstoffbelastung gegangen war. Das Oberverwaltungsgericht schließt nicht aus, dass die Verlagerung des Verkehrs vom Neumarkt auf den Wall die körperliche Unversehrtheit und das Grundeigentum der Kläger beeinträchtigt. Das wäre ein schwerwiegender Verstoß gegen die im Grundgesetz verankerten Grundrechte, heißt es im OVG-Beschluss. Die Richter argumentieren auch damit, dass sich seit 1994 das Verständnis für überhöhte Lärm- und Schadstoffbelastungen verändert habe und durch diverse Rechtsetzungsakte auf europäischer und nationaler Ebene gesetzlich verankert″ worden sei.

Das Gericht beurteilt die Erfolgsaussichten der Klagen in der Hauptsache gegen die Teileinziehung als offen″. In der Abwägung der Bedürfnisse der Kläger und der Stadt kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass das Interesse der Antragsteller Vorrang hat. Denn angesichts der Jahrzehnte bestehenden Verkehrsführung über den Neumarkt sei nicht erkennbar, welches besondere öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung der Teileinziehung bestehen sollte″, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts.

Jan Kuhlmann von der Anwaltskanzlei Roling und Partner, der einen der Kläger vertritt, fordert von der Stadt nun ein tragfähiges Konzept für den Wallring, das die Anlieger vor zusätzlichen Belastungen schützt. Der Luftreinhalteplan und der Lärmaktionsplan der Stadt genügten nach Einschätzung des OVG nicht, um seinen Mandanten vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu schützen, sagte Kuhlmann.

IHK-Hauptgeschäftsführer Marco Graf begrüßt den Beschluss: Eine gute Entscheidung für Osnabrück. Sie verspricht wieder weniger Stau und weniger Stop-and-go auf dem Wall und den Zufahrtsstraßen zur Innenstadt. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes zeigt aber auch, dass die Politik erneut voreilig gehandelt hat.″

Bildtext:
Sturmtief Friederike hatte schon eine Vorahnung: Die Neumarkt-Sperrung ist gefallen.
Foto:
Gert Westdörp

Oberbürgermeister Wolfgang Griesert (CDU, kontra Sperrung): Der Beschluss des OVG komme nicht ganz unerwartet″, sagte Griesert. Er habe dem Rat immer wieder klarzumachen versucht, dass Wallanlieger durchaus klagebefugt sein könnten und auch in der Hauptsache noch alles offen sei. Ich hatte versucht, eine Brücke zu bauen, und vorgeschlagen, erst den Neumarkt umzubauen und dann über eine Sperrung zu entscheiden.″ Dem sei die Ratsmehrheit leider nicht gefolgt.

Griesert hatte zweimal das Innenministerium eingeschaltet, weil er den Ratsbeschluss zur Teilentwidmung des Neumarktes für rechtswidrig hält. Sein Hauptargument: Vor einer Sperrung müsse die Stadt konkrete Maßnahmen benennen, mit denen sie eine höhere Lärm- und Schadstoffbelastung der Wallanwohner vermeiden wolle. Weder der Stadtrat noch das Innenministerium waren dieser Argumentation gefolgt. Das OVG nimmt dazu nicht konkret Stellung, schließt diese Argumentation aber auch nicht aus. Die Entscheidung darüber sei offen.

Steffen Grüner (BOB, kontra Sperrung): Wir freuen uns über den großen Erfolg″, sagte BOB-Sprecher Steffen Grüner im Gespräch mit unserer Redaktion. Wir sind sehr erleichtert, dass in Lüneburg endlich Recht gesprochen wurde″ und dass die Richter eindeutige Worte″ für die Unrechtmäßigkeit gefunden hätten. Grüner ist weiterhin fassungslos über den Ratsbeschluss gegen das Rechtsamt, gegen die Stadt, gegen Oberbürgermeister Griesert und die Bedenken vieler Bewohner″, sagte Grüner. Ich bin sprachlos über die ganzen Rechtsbrüche.″

Die Schließung des Neumarkts ohne Alternativen halten wir weiterhin für grob fahrlässig″, sagte Grüner. Diese Alternativen müssen erst einmal geschaffen werden. Und ich bin sicher, dass es auch eine Mehrheit für eine gute Alternative gibt.″

Fritz Brickwedde (CDU, kontra Sperrung): Brickwedde bezeichnete den OVG-Beschluss als Klatsche für die Regenbogen-Koalition″. Er bestätigte eindrucksvoll″ den Oberbürgermeister und stellte der Kommunalaufsicht im Innenministerium von Boris Pistorius (SPD) ein schlechtes Zeugnis aus. Das war entweder eine juristische Schmalspurentscheidung, oder es hat politische Einflussnahme gegeben″, sagte Brickwedde. Ich plädiere dafür, dass alle, die damals über den Oberbürgermeister hergefallen sind, jetzt sehr demütig werden.″

Brickwedde erinnerte daran, dass er 2017 ein Moratorium am Neumarkt vorgeschlagen hatte, um Zeit für eine sorgsame Abwägung zu gewinnen. Die Ratsmehrheit habe stattdessen die Sperrung des Neumarktes durchgezogen, ohne ein Konzept für den Wall zu haben. 2250 Wallanwohner müssen nach Brickweddes Angaben mit der Neumarkt-Sperre zusätzliche Belastungen an Lärm und Schmutz erdulden.

Frank Henning (SPD, pro Sperrung): Der SPD-Fraktionschef kann die Häme von CDU und BOB nicht nachvollziehen″. Von einer Klatsche″ für die Regenbogenfraktionen könne keine Rede sein. Das OVG habe schließlich seine frühere Rechtsprechung geändert und neue Maßstäbe angesetzt. Die Entscheidung in der Hauptsache stehe noch aus. Henning befürchtet, dass der OVG-Beschluss zu weiteren Verzögerungen auf dem Neumarkt führt, weil nun die Planungen für den Umbau des Platzes überarbeitet werden müssten. Der SPD-Fraktionschef äußerte grundsätzliche Kritik: Es halte es unter demokratischen Gesichtspunkten für schwierig″, dass erneut Politik durch Urteile ersetzt werde. Diese Tendenz verstärke sich seit Jahren. Das Primat der Politik geht immer mehr verloren, weil Unterlegene einer demokratischen Abstimmung die Neigung haben, Gerichte einzuschalten.″

Michael Hagedorn (Grüne, pro Sperrung): Das Gericht bewertet die Rechte Einzelner offenkundig höher als die schutzbedürftigen Güter der Allgemeinheit″, sagte Hagedorn. Immerhin würden durch die Verkehrsberuhigung am Neumarkt täglich insgesamt mehr als 10 000 Autos weniger durch die Innenstadt fahren, so der Fraktionsvorsitzende der Grünen. Aber diese Abwägung wird wohl erst im Hauptsacheverfahren entschieden werden, das wir nun abwarten müssen.″ Dabei werde die Entwicklung der Innenstadt weiter aufgehalten.

An CDU und BOB appellieren wir, nun den Luftreinhalteplan so wirksam zu machen, dass die Grenzwerte am Wall wie auch am Neumarkt eingehalten werden können notfalls mit Fahrverboten und vor allem auch mit einer Temporeduzierung″, sagte Hagedorn weiter. Während nämlich am Wall die Belastung ohne wirkungsvolle Maßnahmen auch bei geöffnetem Neumarkt deutlich überhöht bleiben wird, haben wir am Neumarkt selbst mit täglich etwa 80 000 Passanten nun ein neues Schadstoffproblem, das es zu lösen gilt.″

Thomas Thiele (FDP, pro Sperrung): Für die Stadt und die Stadtplanung ist das ein Rückschritt″, sagte Thiele. Aber wir werden dem Urteil Rechnung tragen″, sagte der Fraktionsvorsitzende der FDP. Nur wie, das könne er noch nicht sagen. Zuerst müsse er die Urteilsbegründung aus Lüneburg studieren. Wir wollen eine Situation schaffen, mit der wir nach vorne kommen.″ Denn der Urteilsspruch sei so etwas Schlimmes für die Osnabrücker Bürger″. Aber so sei es: Im Rechtsstaat habe jeder die Möglichkeit des Klageweges. Sauer sei er indes, aus der Presse vom Urteil aus Lüneburg gehört zu haben. Das ist eine Unverschämtheit von der Verwaltung.″

Wulf-Siegmar Mierke (Fraktion UWG/ Piraten, pro Sperrung): Es sei ein Trauerspiel, dass Gerichte wieder das letzte Wort haben müssen und die Politik nicht mehr Herr des Verfahrens ist″, sagte Mierke. Keiner könne mehr über die Entwicklung am Neumarkt erfreut sein. Eine endgültige Entscheidung müsse her, egal, wie diese aussieht″. Aktuell habe die Politik wohl keine Mittel mehr in der Hand, um den Neumarkt zu sperren. Eine erneute Sperrung wäre wohl nur durch die künftige Baustelle des Einkaufscenters zu begründen: Aber dazu kann man niemandem raten und es ist auch niemandem zuzumuten″, sagte Mierke.

Die Neumarkt-Story:

Die ganze Geschichte auf noz.de/ neumarkt
Autor:
Jörg Sanders, Wilfried Hinrichs


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