User Online: 3 |
Timeout: 08:56Uhr ⟳ |
Ihre Anmerkungen
|
NUSO-Archiv
|
Info
|
Auswahl
|
Ende
|
A
A
A
Mobil →
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Themen ▾
Baumschutz (112)
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) (360)
Die Arbeit der Stadtgaertner seit 1891 (975)
Die Hase und ihre Nebengewaesser (3007)
Gartenprojekte (22)
Klimageschichte (seit 1874) (162)
Konflikte um Kleingarten (25)
Konversionsflaechen (245)
Kooperation Baikal-Osnabrueck (25)
Umweltbildungszentrum(UBZ)1997-2018 (108)
Verein für Ökologie und Umweltbildung Osnabrueck (324)
Suche ▾
Einfache Suche
Erweiterte Suche
Listen ▾
Orte in Osnabrück
Themen zu Umwelt und Nachhaltigkeit
AkteurInnen
Bildung
Auswahllisten für wichtige Themen (im Aufbau)
Erscheinungsdatum (Index)
Ergebnis
Merkliste ▾
Merkliste zeigen
Merkliste löschen
Datensätze des Ergebnis
Suche:
Auswahl zeigen
Treffer:
1
Sortierungen:
Datum vorwärts
Datum rückwärts
1.
Erscheinungsdatum:
26.01.2018
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Wieder freie Fahrt auf dem Neumarkt
Gericht kippt die Neumarkt-Sperrung
Brickwedde: Einige sollten demütig werden – Henning: Kein Grund zur Häme
Zwischenüberschrift:
Oberverwaltungsgericht kippt Sperrung – Freigabe in der kommenden Woche
Grundrechte von Wall-Anwohnern verletzt – Rechtsstreit kann noch Jahre dauern
So reagiert die Politik auf die Neumarkt-Entscheidung aus Lüneburg
Artikel:
Originaltext:
Paukenschlag
im
Neumarkt-
Streit:
Das
Oberverwaltungsgericht
(OVG)
Lüneburg
hat
entschieden,
dass
der
Neumarkt
vorläufig
wieder
für
den
Autoverkehr
freigegeben
werden
muss.
Kommende
Woche
werden
die
Schilder
abgebaut.
Osnabrück.
Die
Richter
sagen,
dass
die
Stadt
zu
Unrecht
und
voreilig
den
Neumarkt
gesperrt
hat.
Der
Platz
muss
für
den
Autoverkehr
frei
bleiben,
bis
die
Gerichte
endgültig
über
die
Rechtmäßigkeit
der
Sperre
entschieden
haben.
Das
kann
Jahre
dauern.
Das
OVG
hob
damit
ein
Urteil
der
ersten
Instanz
auf.
Der
Beschluss
ist
nicht
anfechtbar.
Juristisch
betrachtet
geht
es
um
die
„
sofortige
Vollziehbarkeit″
der
Neumarktsperrung.
Der
Rat
hatte
im
Mai
2017
beschlossen,
den
Platz
dem
Individualverkehr
zu
entziehen.
Dagegen
klagten
mehrere
Hausbesitzer
und
Anwohner
des
Wallrings,
die
befürchten,
dass
der
Verkehr
vor
ihren
Haustüren
erheblich
zunimmt.
Die
Stadt
sperrte
im
Oktober
den
Neumarkt,
ohne
den
Ausgang
der
Klagen
abzuwarten.
Zwei
Kläger
gingen
gegen
den
Sofortvollzug
vor.
Das
Verwaltungsgericht
Osnabrück
hatte
in
erster
Instanz
entschieden,
dass
die
Kläger
nicht
klageberechtigt
sind,
weil
sie
nicht
am
Neumarkt
wohnen.
Das
Oberverwaltungsgericht
sieht
das
anders
und
änderte
damit
auch
seine
eigene
frühere
Rechtsprechung
von
1994.
Die
Verlagerung
des
Verkehrs
vom
Neumarkt
auf
den
Wall
werde
zu
einer
Erhöhung
der
Lärm-
und
Schadstoffbelastungen
für
die
Anwohner
des
Walls
führen.
Damit
seien
möglicherweise
die
grundgesetzlich
geschützte
körperliche
Unversehrtheit
und
das
Grundeigentum
in
Gefahr.
Die
Stadt
werde
„
zügig″
reagieren,
„
ohne
ein
Verkehrschaos
zu
provozieren″,
sagte
Stadtsprecher
Sven
Jürgensen.
Die
Sperrung
werde
„
im
Laufe
der
kommenden
Woche″
aufgehoben.
Bis
dahin
gilt:
Wer
über
den
Neumarkt
fährt,
riskiert
ein
Bußgeld
von
20
Euro.
Oberbürgermeister
Wolfgang
Griesert
(CDU)
,
der
den
Ratsbeschluss
als
rechtswidrig
eingestuft
und
dem
Innenministerium
zur
Prüfung
vorgelegt
hatte,
sieht
sich
bestätigt.
Griesert
bedauert,
dass
den
Bürgern
dieses
Hin
und
Her
zugemutet
wird.
Das
hätte
die
Ratsmehrheit
aus
SPD,
Grünen,
FDP,
Linken,
UWG
und
Piraten
vermeiden
können,
wenn
sie
seinem
Rat
gefolgt
wäre,
sagte
Griesert.
Das
Hin
und
Her
beim
Neumarkt:
Berichte
auf
noz.de
/
neumarkt
Bildtext:
Die
eilige
Sperrung
des
Neumarktes
in
Osnabrück
war
rechtswidrig,
sagt
das
Oberverwaltungsgericht.
Die
Sperrungsgegner
jubeln.
Foto:
Michael
Gründel
Kommentar
Späte
Genugtuung
Auf
und
zu,
auf
und
zu.
Wir
dürfen
gespannt
sein,
welche
Wendungen
die
Neumarkt-
Story
noch
bereithält.
Für
Oberbürgermeister
Wolfgang
Griesert
ist
der
Spruch
aus
Lüneburg
jedenfalls
eine
späte
Genugtuung.
Er
hatte
die
Teilentziehung
des
Neumarktes
stets
als
rechtswidrig
eingestuft,
sich
dafür
Schelte
von
der
Ratsmehrheit
und
Belehrungen
aus
dem
Innenministerium
anhören
müssen.
Es
kann
sein,
sagt
das
OVG,
dass
die
Sperrung
unzulässig
ist,
weil
öffendliches
Wohl
und
die
Folgen
für
die
Anwohner
des
Wallrings
nicht
fehlerfrei
abgewogen
wurden.
Das
muss
jetzt
im
Hauptsacheverfahren
geklärt
werden,
was
Jahre
dauern
kann.
Das
verheißt
nichts
Gutes
für
den
Neumarkt.
Abseits
der
Diskussionen
über
den
Sinn
der
Sperrung
lohnt
sich
ein
Blick
auf
die
Begründung
aus
Lüneburg.
Denn
sie
enthält
Aussagen
deren
Wirkung
weit
über
den
Platz
im
Herzen
Osnabrücks
hinausgehen.
Das
OVG
erkennt
an,
dass
jemand
gegen
einen
Verwaltungsakt
vorgehen
kann,
der
ihn
oder
seinen
Besitz
nicht
unmittelbar
betrifft,
der
aber
mittelbar
Folgen
für
seine
Gesundheit
haben
kann.
Damit
gestehtdas
Gericht
individuellen
Klägern
dasselge
Recht
zu,
das
der
Gesetzgeber
mit
der
Verbandsklage
anerkannten
Umweltverbänden
längst
einräumt.
Juristen
und
Umweltschützer
dürfen
das
aufmerksam
zur
Kenntnis
nehmen.
w.hinrichs@
noz.de
Das
Oberverwaltungsgericht
greift
ins
höchste
Regal:
Die
sofortige
Sperrung
des
Neumarktes,
ohne
den
Ausgang
der
Klageverfahren
abzuwarten,
verletze
die
im
Grundgesetz
geschützten
Rechte
der
Wallanwohner.
Osnabrück.
Ein
Wallanwohner
und
der
Eigentümer
mehrerer
Häuser
am
Wall,
die
das
Klageverfahren
mit
Unterstützung
des
Bundes
Osnabrücker
Bürger
(BOB)
führen,
hatten
Beschwerde
gegen
die
sofortige
Vollziehung
der
Sperrung
eingereicht.
In
erster
Instanz
vor
dem
Verwaltungsgericht
Osnabrück
scheiterten
sie.
Die
Osnabrücker
Richter
waren
der
Meinung,
dass
die
Kläger
nicht
klageberechtigt
sind,
weil
sie
nicht
am
Neumarkt
wohnen.
Das
Oberverwaltungsgericht
sieht
das
anders
und
räumt
den
Wallanliegern
ein
Klagerecht
ein,
obwohl
sie
nur
indirekt
betroffen
sind.
Die
Lüneburger
Richter
änderten
damit
auch
ihre
eigene
frühere
Rechtsprechung
von
1994,
in
der
es
um
die
Erreichbarkeit
eines
Grundstücks,
nicht
aber
um
eine
höhere
Luft-
und
Schadstoffbelastung
gegangen
war.
Das
Oberverwaltungsgericht
schließt
nicht
aus,
dass
die
Verlagerung
des
Verkehrs
vom
Neumarkt
auf
den
Wall
die
körperliche
Unversehrtheit
und
das
Grundeigentum
der
Kläger
beeinträchtigt.
Das
wäre
ein
schwerwiegender
Verstoß
gegen
die
im
Grundgesetz
verankerten
Grundrechte,
heißt
es
im
OVG-
Beschluss.
Die
Richter
argumentieren
auch
damit,
dass
sich
seit
1994
das
Verständnis
für
überhöhte
Lärm-
und
Schadstoffbelastungen
verändert
habe
und
„
durch
diverse
Rechtsetzungsakte
auf
europäischer
und
nationaler
Ebene
gesetzlich
verankert″
worden
sei.
Das
Gericht
beurteilt
die
Erfolgsaussichten
der
Klagen
in
der
Hauptsache
gegen
die
Teileinziehung
als
„
offen″.
In
der
Abwägung
der
Bedürfnisse
der
Kläger
und
der
Stadt
kommt
das
Gericht
zu
dem
Ergebnis,
dass
das
Interesse
der
Antragsteller
Vorrang
hat.
„
Denn
angesichts
der
Jahrzehnte
bestehenden
Verkehrsführung
über
den
Neumarkt
sei
nicht
erkennbar,
welches
besondere
öffentliche
Interesse
an
der
sofortigen
Vollziehung
der
Teileinziehung
bestehen
sollte″,
heißt
es
in
einer
Pressemitteilung
des
Gerichts.
Jan
Kuhlmann
von
der
Anwaltskanzlei
Roling
und
Partner,
der
einen
der
Kläger
vertritt,
fordert
von
der
Stadt
nun
ein
tragfähiges
Konzept
für
den
Wallring,
das
die
Anlieger
vor
zusätzlichen
Belastungen
schützt.
Der
Luftreinhalteplan
und
der
Lärmaktionsplan
der
Stadt
genügten
nach
Einschätzung
des
OVG
nicht,
um
seinen
Mandanten
vor
gesundheitlichen
Beeinträchtigungen
zu
schützen,
sagte
Kuhlmann.
IHK-
Hauptgeschäftsführer
Marco
Graf
begrüßt
den
Beschluss:
„
Eine
gute
Entscheidung
für
Osnabrück.
Sie
verspricht
wieder
weniger
Stau
und
weniger
Stop-
and-
go
auf
dem
Wall
und
den
Zufahrtsstraßen
zur
Innenstadt.
Das
Urteil
des
Oberverwaltungsgerichtes
zeigt
aber
auch,
dass
die
Politik
erneut
voreilig
gehandelt
hat.″
Bildtext:
Sturmtief
Friederike
hatte
schon
eine
Vorahnung:
Die
Neumarkt-
Sperrung
ist
gefallen.
Foto:
Gert
Westdörp
Oberbürgermeister
Wolfgang
Griesert
(CDU,
kontra
Sperrung)
:
Der
Beschluss
des
OVG
komme
„
nicht
ganz
unerwartet″,
sagte
Griesert.
Er
habe
dem
Rat
immer
wieder
klarzumachen
versucht,
dass
Wallanlieger
durchaus
klagebefugt
sein
könnten
und
auch
in
der
Hauptsache
noch
alles
offen
sei.
„
Ich
hatte
versucht,
eine
Brücke
zu
bauen,
und
vorgeschlagen,
erst
den
Neumarkt
umzubauen
und
dann
über
eine
Sperrung
zu
entscheiden.″
Dem
sei
die
Ratsmehrheit
leider
nicht
gefolgt.
Griesert
hatte
zweimal
das
Innenministerium
eingeschaltet,
weil
er
den
Ratsbeschluss
zur
Teilentwidmung
des
Neumarktes
für
rechtswidrig
hält.
Sein
Hauptargument:
Vor
einer
Sperrung
müsse
die
Stadt
konkrete
Maßnahmen
benennen,
mit
denen
sie
eine
höhere
Lärm-
und
Schadstoffbelastung
der
Wallanwohner
vermeiden
wolle.
Weder
der
Stadtrat
noch
das
Innenministerium
waren
dieser
Argumentation
gefolgt.
Das
OVG
nimmt
dazu
nicht
konkret
Stellung,
schließt
diese
Argumentation
aber
auch
nicht
aus.
Die
Entscheidung
darüber
sei
offen.
Steffen
Grüner
(BOB,
kontra
Sperrung)
:
„
Wir
freuen
uns
über
den
großen
Erfolg″,
sagte
BOB-
Sprecher
Steffen
Grüner
im
Gespräch
mit
unserer
Redaktion.
„
Wir
sind
sehr
erleichtert,
dass
in
Lüneburg
endlich
Recht
gesprochen
wurde″
und
dass
die
Richter
„
eindeutige
Worte″
für
die
Unrechtmäßigkeit
gefunden
hätten.
Grüner
ist
weiterhin
fassungslos
über
den
„
Ratsbeschluss
gegen
das
Rechtsamt,
gegen
die
Stadt,
gegen
Oberbürgermeister
Griesert
und
die
Bedenken
vieler
Bewohner″,
sagte
Grüner.
„
Ich
bin
sprachlos
über
die
ganzen
Rechtsbrüche.″
Die
Schließung
des
Neumarkts
„
ohne
Alternativen
halten
wir
weiterhin
für
grob
fahrlässig″,
sagte
Grüner.
„
Diese
Alternativen
müssen
erst
einmal
geschaffen
werden.
Und
ich
bin
sicher,
dass
es
auch
eine
Mehrheit
für
eine
gute
Alternative
gibt.″
Fritz
Brickwedde
(CDU,
kontra
Sperrung)
:
Brickwedde
bezeichnete
den
OVG-
Beschluss
als
„
Klatsche
für
die
Regenbogen-
Koalition″.
Er
bestätigte
„
eindrucksvoll″
den
Oberbürgermeister
und
stellte
der
Kommunalaufsicht
im
Innenministerium
von
Boris
Pistorius
(SPD)
ein
schlechtes
Zeugnis
aus.
„
Das
war
entweder
eine
juristische
Schmalspurentscheidung,
oder
es
hat
politische
Einflussnahme
gegeben″,
sagte
Brickwedde.
„
Ich
plädiere
dafür,
dass
alle,
die
damals
über
den
Oberbürgermeister
hergefallen
sind,
jetzt
sehr
demütig
werden.″
Brickwedde
erinnerte
daran,
dass
er
2017
ein
Moratorium
am
Neumarkt
vorgeschlagen
hatte,
um
Zeit
für
eine
sorgsame
Abwägung
zu
gewinnen.
Die
Ratsmehrheit
habe
stattdessen
die
Sperrung
des
Neumarktes
durchgezogen,
ohne
ein
Konzept
für
den
Wall
zu
haben.
2250
Wallanwohner
müssen
nach
Brickweddes
Angaben
mit
der
Neumarkt-
Sperre
zusätzliche
Belastungen
an
Lärm
und
Schmutz
erdulden.
Frank
Henning
(SPD,
pro
Sperrung)
:
Der
SPD-
Fraktionschef
kann
„
die
Häme
von
CDU
und
BOB
nicht
nachvollziehen″.
Von
einer
„
Klatsche″
für
die
Regenbogenfraktionen
könne
keine
Rede
sein.
Das
OVG
habe
schließlich
seine
frühere
Rechtsprechung
geändert
und
neue
Maßstäbe
angesetzt.
Die
Entscheidung
in
der
Hauptsache
stehe
noch
aus.
Henning
befürchtet,
dass
der
OVG-
Beschluss
zu
weiteren
Verzögerungen
auf
dem
Neumarkt
führt,
weil
nun
die
Planungen
für
den
Umbau
des
Platzes
überarbeitet
werden
müssten.
Der
SPD-
Fraktionschef
äußerte
grundsätzliche
Kritik:
Es
halte
es
„
unter
demokratischen
Gesichtspunkten
für
schwierig″,
dass
erneut
Politik
durch
Urteile
ersetzt
werde.
Diese
Tendenz
verstärke
sich
seit
Jahren.
„
Das
Primat
der
Politik
geht
immer
mehr
verloren,
weil
Unterlegene
einer
demokratischen
Abstimmung
die
Neigung
haben,
Gerichte
einzuschalten.″
Michael
Hagedorn
(Grüne,
pro
Sperrung)
:
„
Das
Gericht
bewertet
die
Rechte
Einzelner
offenkundig
höher
als
die
schutzbedürftigen
Güter
der
Allgemeinheit″,
sagte
Hagedorn.
Immerhin
würden
durch
die
Verkehrsberuhigung
am
Neumarkt
täglich
insgesamt
mehr
als
10
000
Autos
weniger
durch
die
Innenstadt
fahren,
so
der
Fraktionsvorsitzende
der
Grünen.
„
Aber
diese
Abwägung
wird
wohl
erst
im
Hauptsacheverfahren
entschieden
werden,
das
wir
nun
abwarten
müssen.″
Dabei
werde
die
Entwicklung
der
Innenstadt
weiter
aufgehalten.
„
An
CDU
und
BOB
appellieren
wir,
nun
den
Luftreinhalteplan
so
wirksam
zu
machen,
dass
die
Grenzwerte
am
Wall
wie
auch
am
Neumarkt
eingehalten
werden
können
–
notfalls
mit
Fahrverboten
und
vor
allem
auch
mit
einer
Temporeduzierung″,
sagte
Hagedorn
weiter.
„
Während
nämlich
am
Wall
die
Belastung
ohne
wirkungsvolle
Maßnahmen
auch
bei
geöffnetem
Neumarkt
deutlich
überhöht
bleiben
wird,
haben
wir
am
Neumarkt
selbst
mit
täglich
etwa
80
000
Passanten
nun
ein
neues
Schadstoffproblem,
das
es
zu
lösen
gilt.″
Thomas
Thiele
(FDP,
pro
Sperrung)
:
„
Für
die
Stadt
und
die
Stadtplanung
ist
das
ein
Rückschritt″,
sagte
Thiele.
„
Aber
wir
werden
dem
Urteil
Rechnung
tragen″,
sagte
der
Fraktionsvorsitzende
der
FDP.
Nur
wie,
das
könne
er
noch
nicht
sagen.
Zuerst
müsse
er
die
Urteilsbegründung
aus
Lüneburg
studieren.
„
Wir
wollen
eine
Situation
schaffen,
mit
der
wir
nach
vorne
kommen.″
Denn
der
Urteilsspruch
sei
„
so
etwas
Schlimmes
für
die
Osnabrücker
Bürger″.
Aber
so
sei
es:
Im
Rechtsstaat
habe
jeder
die
Möglichkeit
des
Klageweges.
Sauer
sei
er
indes,
aus
der
Presse
vom
Urteil
aus
Lüneburg
gehört
zu
haben.
„
Das
ist
eine
Unverschämtheit
von
der
Verwaltung.″
Wulf-
Siegmar
Mierke
(Fraktion
UWG/
Piraten,
pro
Sperrung)
:
Es
sei
„
ein
Trauerspiel,
dass
Gerichte
wieder
das
letzte
Wort
haben
müssen
und
die
Politik
nicht
mehr
Herr
des
Verfahrens
ist″,
sagte
Mierke.
Keiner
könne
mehr
über
die
Entwicklung
am
Neumarkt
erfreut
sein.
Eine
endgültige
Entscheidung
müsse
her,
„
egal,
wie
diese
aussieht″.
Aktuell
habe
die
Politik
wohl
keine
Mittel
mehr
in
der
Hand,
um
den
Neumarkt
zu
sperren.
Eine
erneute
Sperrung
wäre
wohl
nur
durch
die
künftige
Baustelle
des
Einkaufscenters
zu
begründen:
„
Aber
dazu
kann
man
niemandem
raten
und
es
ist
auch
niemandem
zuzumuten″,
sagte
Mierke.
Die
Neumarkt-
Story:
Die
ganze
Geschichte
auf
noz.de/
neumarkt
Autor:
Jörg Sanders, Wilfried Hinrichs