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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Zwangsräumung: So wird ein Ehepaar zum Härtefall
Zwischenüberschrift:
Streit nicht nur ums Treppenhaus – Muss Schwerkranker in Notunterkunft der Stadt umziehen?
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Ihnen bleibt nur noch die Aussicht auf eine Notunterkunft: Gerhard und Renate L. müssen ihre Wohnung am Bürgerpark verlassen. Räumungsklage. Dabei ist der Mann schwer krank und pflegebedürftig. Ein Härtefall. Es gab Ärger um die Treppenhausreinigung. Aber dahinter steckte wohl mehr.

Osnabrück. Beißender Zigarettenqualm trübt die Wohnzimmerluft. Die Tapeten hängen von der Wand herab und geben den Blick auf unregelmäßige Muster frei, die der Schimmelpilz hinterlassen hat. Daneben hängt das Kalenderblatt vom Februar 2016, und auf dem Wohnzimmertisch lugt ein vertrockneter Adventskranz neben vollen Aschenbechern unter Plastiktüten und angebrochenen Kekspackungen hervor. Im Nebenzimmer bellen die vier Hunde. Ruhe jetzt!″, ruft Gerhard L. und drückt seine Zigarette aus. Es sind die einzigen Worte, die er zwischen seinen Hustenanfällen herausbekommt. Aber die Hunde parieren.

Der gelernte Maurer ist erst 61 Jahre alt, aber ein körperliches Wrack. Zwei Schlaganfälle haben ihm zugesetzt, ein Bein hat er verloren, er ist inkontinent und unentwegt auf Hilfe angewiesen, zumal er leicht fällt. Renate L. steht ihrem Mann bei. Im Gegensatz zu ihm ist die 66-Jährige gut zu Fuß. Sie wechselt ihm die Vorlagen und versorgt ihn mit Lebensmitteln. Seit 39 Jahren sind die beiden verheiratet.

Die Räumungsklage ist nicht die erste schwere Krise, die sie gemeinsam durchstehen. Aber dieses Mal geht es um die nackte Existenz. Wenn am 30. Januar, wie angekündigt, der Gerichtsvollzieher kommt und den Räumungstitel durchsetzt, bleibt ihnen nur ein winziges Zimmer in einer städtischen Notunterkunft. Nur ein Bett passe hinein, sagt Renate L., nicht einmal für den Rollator ihres Mannes reiche der Platz.

Seit knapp zwei Jahren liegen die beiden mit ihrem Vermieter im Clinch. Nicht etwa wegen ausstehender Mietzahlungen, wie Anwalt Andree Schlick bestätigt, sondern wegen der Sauberkeit im Treppenhaus. Bei einem Fahrradsturz habe sie sich damals die Hand gebrochen, sagt Renate L., und deshalb sei es ihr unmöglich gewesen, mit Wischeimer und Aufnehmer für Ordnung zu sorgen. Inzwischen ist die Hand aber längst geheilt, und zwischenzeitlich ist der Richter des Amtsgerichts zum Ortstermin gekommen, weil er über die Räumungsklage zu entscheiden hatte.

Was er zu sehen bekam, hätte jeden Vermieter auf die Palme gebracht, aber Renate L. ist das Bewusstsein für die Brisanz des von ihr angerichteten Stilllebens″ abhandengekommen: Wie im Wohnzimmer stapeln sich auf den Stufen Tüten und Kartons mit offenbar nicht mehr genießbaren Lebensmitteln, außerdem Kochtöpfe und Haushaltsutensilien. Am Handlauf hängen volle Plastiktüten. Das obere Geschoss, das seit einiger Zeit nicht mehr bewohnt wird, ist unerreichbar geworden. Warum sie den Krempel nicht einfach entsorgt? Ich bin da ja auch am Aufräumen″, beschwichtigt die 66-Jährige, aber die Mülltonne sei ja schon voll. Wegen der Vorlagen von ihrem Mann.

Es gibt noch mehr Konfliktpotenzial, das sich in und um die 80-Quadratmeter-Wohnung angereichert hat. Aber dem Amtsgericht genügte der Hinweis auf das Treppenhaus, um der Räumungsklage stattzugeben. Aus dem Beschluss vom 9. Januar lässt sich das Dilemma herauslesen, in dem das Ehepaar steckt. Die von Gerhard L. angeführte schwere Erkrankung kann nicht zu einer Gewährung von Räumungsschutz führen″, zumal zweifelhaft sei, ob die Schuldner überhaupt ohne fremde Hilfe in einer Wohnung wohnen werden können″, wie der Richter notierte. Zwei Sätze weiter heißt es: Möglicherweise wäre eine Unterbringung in einer Art betreutem Wohnen sinnvoll und notwendig.″

Einen solchen Wohnplatz haben die beiden Verlierer des Rechtsstreits aber nicht in Aussicht. Alles, was ihnen jetzt noch bleibt, ist ein Zimmer in einer Notunterkunft der Stadt. Wir stehen im Kontakt und helfen bei der Vermittlung″, beteuert Pressesprecher Sven Jürgensen. Das Ehepaar habe aber in den vergangenen Monaten mehrere Hilfsangebote ausgeschlagen und den Ernst der Lage offensichtlich erst sehr spät erkannt. Gegenwärtig stehe nur ein in der Tat sehr beengtes Zimmer zur Verfügung. Die Stadt bemühe sich um ein besseres Quartier, aber sie sei auf das angewiesen, was der Wohnungsmarkt hergibt.

Wir begleiten sie″

Auch Diakon Gerrit Schulte von der Domgemeinde steht im Kontakt zu Renate und Gerhard L. Die dürfen nicht auf der Straße landen″, sagt er, wir begleiten sie″. Aber alle Versuche, eine neue barrierefreie Bleibe zu finden, hätten bisher ins Leere geführt.

Eine Hoffnung bleibt: Rechtsanwalt Schlick hat wegen der besonderen Härte des Falles eine sofortige Beschwerde gegen die angekündigte Zwangsräumung eingelegt. Darüber muss in den nächsten Tagen das Landgericht entscheiden. Selbst wenn es dem Ehepaar folgt abwenden lässt sich die Zwangsräumung nicht mehr, sondern allenfalls aufschieben.

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Bildtexte:
Härtefall: Im Rechtsstreit ging es um die Ordnung in diesem Treppenhaus. Aber dahinter steckte wohl mehr. Renate L. und ihrem Mann droht jetzt die Zwangsräumung.
Sie müssen raus: Am 30. Januar kommt der Gerichtsvollzieher und bringt das Ehepaar in eine Notunterkunft.
Fotos:
Jörn Martens
Autor:
Rainer Lahmann-Lammert


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