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1.
Erscheinungsdatum:
23.01.2018
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Serie:
Wohnungsnot
in
Osnabrück
Überschrift:
Zwangsräumung: So wird ein Ehepaar zum Härtefall
Zwischenüberschrift:
Streit nicht nur ums Treppenhaus – Muss Schwerkranker in Notunterkunft der Stadt umziehen?
Artikel:
Originaltext:
Ihnen
bleibt
nur
noch
die
Aussicht
auf
eine
Notunterkunft:
Gerhard
und
Renate
L.
müssen
ihre
Wohnung
am
Bürgerpark
verlassen.
Räumungsklage.
Dabei
ist
der
Mann
schwer
krank
und
pflegebedürftig.
Ein
Härtefall.
Es
gab
Ärger
um
die
Treppenhausreinigung.
Aber
dahinter
steckte
wohl
mehr.
Osnabrück.
Beißender
Zigarettenqualm
trübt
die
Wohnzimmerluft.
Die
Tapeten
hängen
von
der
Wand
herab
und
geben
den
Blick
auf
unregelmäßige
Muster
frei,
die
der
Schimmelpilz
hinterlassen
hat.
Daneben
hängt
das
Kalenderblatt
vom
Februar
2016,
und
auf
dem
Wohnzimmertisch
lugt
ein
vertrockneter
Adventskranz
neben
vollen
Aschenbechern
unter
Plastiktüten
und
angebrochenen
Kekspackungen
hervor.
Im
Nebenzimmer
bellen
die
vier
Hunde.
„
Ruhe
jetzt!
″,
ruft
Gerhard
L.
und
drückt
seine
Zigarette
aus.
Es
sind
die
einzigen
Worte,
die
er
zwischen
seinen
Hustenanfällen
herausbekommt.
Aber
die
Hunde
parieren.
Der
gelernte
Maurer
ist
erst
61
Jahre
alt,
aber
ein
körperliches
Wrack.
Zwei
Schlaganfälle
haben
ihm
zugesetzt,
ein
Bein
hat
er
verloren,
er
ist
inkontinent
und
unentwegt
auf
Hilfe
angewiesen,
zumal
er
leicht
fällt.
Renate
L.
steht
ihrem
Mann
bei.
Im
Gegensatz
zu
ihm
ist
die
66-
Jährige
gut
zu
Fuß.
Sie
wechselt
ihm
die
Vorlagen
und
versorgt
ihn
mit
Lebensmitteln.
Seit
39
Jahren
sind
die
beiden
verheiratet.
Die
Räumungsklage
ist
nicht
die
erste
schwere
Krise,
die
sie
gemeinsam
durchstehen.
Aber
dieses
Mal
geht
es
um
die
nackte
Existenz.
Wenn
am
30.
Januar,
wie
angekündigt,
der
Gerichtsvollzieher
kommt
und
den
Räumungstitel
durchsetzt,
bleibt
ihnen
nur
ein
winziges
Zimmer
in
einer
städtischen
Notunterkunft.
Nur
ein
Bett
passe
hinein,
sagt
Renate
L.,
nicht
einmal
für
den
Rollator
ihres
Mannes
reiche
der
Platz.
Seit
knapp
zwei
Jahren
liegen
die
beiden
mit
ihrem
Vermieter
im
Clinch.
Nicht
etwa
wegen
ausstehender
Mietzahlungen,
wie
Anwalt
Andree
Schlick
bestätigt,
sondern
wegen
der
Sauberkeit
im
Treppenhaus.
Bei
einem
Fahrradsturz
habe
sie
sich
damals
die
Hand
gebrochen,
sagt
Renate
L.,
und
deshalb
sei
es
ihr
unmöglich
gewesen,
mit
Wischeimer
und
Aufnehmer
für
Ordnung
zu
sorgen.
Inzwischen
ist
die
Hand
aber
längst
geheilt,
und
zwischenzeitlich
ist
der
Richter
des
Amtsgerichts
zum
Ortstermin
gekommen,
weil
er
über
die
Räumungsklage
zu
entscheiden
hatte.
Was
er
zu
sehen
bekam,
hätte
jeden
Vermieter
auf
die
Palme
gebracht,
aber
Renate
L.
ist
das
Bewusstsein
für
die
Brisanz
des
von
ihr
angerichteten
„
Stilllebens″
abhandengekommen:
Wie
im
Wohnzimmer
stapeln
sich
auf
den
Stufen
Tüten
und
Kartons
mit
offenbar
nicht
mehr
genießbaren
Lebensmitteln,
außerdem
Kochtöpfe
und
Haushaltsutensilien.
Am
Handlauf
hängen
volle
Plastiktüten.
Das
obere
Geschoss,
das
seit
einiger
Zeit
nicht
mehr
bewohnt
wird,
ist
unerreichbar
geworden.
Warum
sie
den
Krempel
nicht
einfach
entsorgt?
„
Ich
bin
da
ja
auch
am
Aufräumen″,
beschwichtigt
die
66-
Jährige,
aber
die
Mülltonne
sei
ja
schon
voll.
Wegen
der
Vorlagen
von
ihrem
Mann.
Es
gibt
noch
mehr
Konfliktpotenzial,
das
sich
in
und
um
die
80-
Quadratmeter-
Wohnung
angereichert
hat.
Aber
dem
Amtsgericht
genügte
der
Hinweis
auf
das
Treppenhaus,
um
der
Räumungsklage
stattzugeben.
Aus
dem
Beschluss
vom
9.
Januar
lässt
sich
das
Dilemma
herauslesen,
in
dem
das
Ehepaar
steckt.
Die
von
Gerhard
L.
„
angeführte
schwere
Erkrankung
kann
nicht
zu
einer
Gewährung
von
Räumungsschutz
führen″,
zumal
zweifelhaft
sei,
„
ob
die
Schuldner
überhaupt
ohne
fremde
Hilfe
in
einer
Wohnung
wohnen
werden
können″,
wie
der
Richter
notierte.
Zwei
Sätze
weiter
heißt
es:
„
Möglicherweise
wäre
eine
Unterbringung
in
einer
Art
betreutem
Wohnen
sinnvoll
und
notwendig.″
Einen
solchen
Wohnplatz
haben
die
beiden
Verlierer
des
Rechtsstreits
aber
nicht
in
Aussicht.
Alles,
was
ihnen
jetzt
noch
bleibt,
ist
ein
Zimmer
in
einer
Notunterkunft
der
Stadt.
„
Wir
stehen
im
Kontakt
und
helfen
bei
der
Vermittlung″,
beteuert
Pressesprecher
Sven
Jürgensen.
Das
Ehepaar
habe
aber
in
den
vergangenen
Monaten
mehrere
Hilfsangebote
ausgeschlagen
und
den
Ernst
der
Lage
offensichtlich
erst
sehr
spät
erkannt.
Gegenwärtig
stehe
nur
ein
in
der
Tat
sehr
beengtes
Zimmer
zur
Verfügung.
Die
Stadt
bemühe
sich
um
ein
besseres
Quartier,
aber
sie
sei
auf
das
angewiesen,
was
der
Wohnungsmarkt
hergibt.
„
Wir
begleiten
sie″
Auch
Diakon
Gerrit
Schulte
von
der
Domgemeinde
steht
im
Kontakt
zu
Renate
und
Gerhard
L.
„
Die
dürfen
nicht
auf
der
Straße
landen″,
sagt
er,
„
wir
begleiten
sie″.
Aber
alle
Versuche,
eine
neue
barrierefreie
Bleibe
zu
finden,
hätten
bisher
ins
Leere
geführt.
Eine
Hoffnung
bleibt:
Rechtsanwalt
Schlick
hat
wegen
der
besonderen
Härte
des
Falles
eine
sofortige
Beschwerde
gegen
die
angekündigte
Zwangsräumung
eingelegt.
Darüber
muss
in
den
nächsten
Tagen
das
Landgericht
entscheiden.
Selbst
wenn
es
dem
Ehepaar
folgt
–
abwenden
lässt
sich
die
Zwangsräumung
nicht
mehr,
sondern
allenfalls
aufschieben.
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Härtefall:
Im
Rechtsstreit
ging
es
um
die
Ordnung
in
diesem
Treppenhaus.
Aber
dahinter
steckte
wohl
mehr.
Renate
L.
und
ihrem
Mann
droht
jetzt
die
Zwangsräumung.
Sie
müssen
raus:
Am
30.
Januar
kommt
der
Gerichtsvollzieher
und
bringt
das
Ehepaar
in
eine
Notunterkunft.
Fotos:
Jörn
Martens
Autor:
Rainer Lahmann-Lammert