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1.
Erscheinungsdatum:
23.01.2018
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Flüchtlinge mit gefälschten Führerscheinen
Polizei prüft alle ausländischen Führerscheine
Syrer fuhr Auto mit gefälschter Fahrerlaubnis
Zwischenüberschrift:
Nach Fälschungswelle im Herbst 2016 – Stadt Osnabrück hat jetzt außerdem ein Dokumentenprüfgerät
Osnabrücker Landgericht verurteilt 40-Jährigen – Kein Einzelfall
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Im
Herbst
2016,
mitten
in
der
Flüchtlingswelle,
haben
Stadt
und
Polizei
in
Osnabrück
eine
Häufung
von
gefälschten
Fahrerlaubnis-
Dokumenten
bemerkt.
Seitdem
lässt
die
Stadt
deshalb
alle
ausländischen
Führerscheine
von
speziell
ausgebildeten
Dokumentenprüfern
bei
der
Polizei
checken.
Und
die
haben
seit
2016
erheblich
mehr
Arbeit.
Sie
prüfen
nicht
nur
Führerscheine,
sondern
auch
andere
Ausweispapiere.
Wie
viele
Fälschungen
bislang
vorlagen,
wird
weder
bei
der
Stadt
noch
bei
der
Polizei
erfasst.
Das
Landgericht
Osnabrück
hat
am
Montag
einen
40-
jährigen
Syrer
zu
einer
Geldstrafe
verurteilt,
weil
er
der
Stadt
einen
gefälschten
Führerschein
vorgelegt
hatte.
Zunächst
war
er
damit
durchgekommen
–
bis
die
Stadt
im
Herbst
2016
Nachprüfungen
anstellte.
Gefälschte
Führerscheine
haben
im
Herbst
2016
zahlreiche
Ausländer
in
Osnabrück
vorgelegt,
um
in
Deutschland
Auto
fahren
zu
dürfen.
Seitdem
lässt
die
Stadt
alle
Führerscheine
von
Bürgern
aus
Drittstaaten
durch
die
Polizei
überprüfen.
Osnabrück.
Es
ist
ein
Problem,
das
nicht
nur
Führerscheine
betrifft,
sondern
weiter
greift:
Die
Gerichte
haben
derzeit
mit
einer
Flut
an
Verfahren
um
gefälschte
Ausweisdokumente
zu
tun,
und
bei
der
Osnabrücker
Polizei
haben
die
Dokumentenprüfer
seit
der
Flüchtlingswelle
erheblich
mehr
Arbeit.
Es
sei
nur
eine
kurze
Phase
im
Herbst
2016
gewesen,
doch
in
der
seien
etwa
80
Prozent
der
von
ihm
und
seinem
Kollegen
geprüften
Führerscheine
aus
Drittstaaten
Fälschungen
gewesen,
sagt
Martin
Stallkamp,
Dokumentenprüfer
bei
der
Osnabrücker
Polizei.
Seitdem
schickt
die
Stadt
standardmäßig
alle
ausländischen
Führerscheine
zur
Kontrolle
an
die
Polizei.
Mit
dem
Ergebnis,
dass
die
Fälschungsfälle
wieder
abnahmen.
Genaue
Zahlen,
wie
viele
der
dort
geprüften
Führerschein
Fälschungen
waren,
werden
bei
der
Polizei
allerdings
nicht
erfasst,
um
den
Arbeitsaufwand
so
gering
wie
möglich
zu
halten,
erläutert
Stallkamp.
Mehrere
1000
Dokumente
prüfen
er
und
sein
Kollege
jährlich.
Der
Aufwand
sei
unterschiedlich
groß:
In
manchen
Fällen
seien
sie
nach
kurzer
Begutachtung
in
fünf
Minuten
fertig,
andere
dauern
auch
mal
eine
gute
Stunde.
Die
Prüfer
kennen
die
Tricks
der
Fälscher.
Ähnlich
wie
bei
Geldscheinen
gebe
es
auch
bei
Ausweisdokumenten
gewisse
Merkmale,
die
zur
Echtheitsprüfung
herangezogen
werden,
erläutert
Stallkamp.
Die
beiden
Ermittler
sind
zuständig
für
Stadt
und
Landkreis
Osnabrück,
die
Grafschaft
Bentheim
und
das
Emsland.
Führerscheine,
Fahrzeugpapiere
–
sowohl
von
Migranten
als
auch
von
Deutschen
und
EU-
Bürgern
–,
ausländische
Dokumente,
alles
Mögliche
fällt
darunter.
Die
Prüfaufträge
kommen
entweder
von
Stallkamps
Polizeikollegen,
die
im
täglichen
Dienst
Personen-
und
Fahrzeugkontrollen
durchführen,
oder
von
anderen
Behörden,
mit
denen
die
Polizei
zusammenarbeitet
–
Bürgerämter
und
Ausländerbehörden
bei
den
Kommunen
beispielsweise.
Unter
anderem
dort
führen
die
beiden
Ermittler
auch
Schulungen
durch.
Die
Dokumentenprüfung
gibt
es
in
dieser
Form
bereits
seit
2002
bei
der
Osnabrücker
Polizei.
In
den
Jahren
2016
und
2017
hatten
Stallkamp
und
sein
Kollege
jedoch
erheblich
mehr
zu
tun
als
sonst.
„
Durch
den
Flüchtlingszulauf
war
eine
enorme
Menge
zu
prüfen″,
sagt
Stallkamp.
Und
auch
eine
leicht
erhöhte
Quote
an
Fälschungen
sei
den
Ermittlern
aufgefallen.
Die
Stadt
Osnabrück
hat
darauf
reagiert,
indem
sie
im
September
2017
ein
Dokumentenprüfgerät
angeschafft
hat,
das
dem
Bürgeramt
und
der
Ausländerbehörde
zur
Verfügung
steht,
wie
die
Verwaltung
auf
Anfrage
unserer
Redaktion
mitteilte.
„
Ausländische
ID-
Cards
und
Reisepässe
können
damit
auf
Fälschungsmerkmale
hin
überprüft
werden″,
teilte
die
Stadt
mit.
„
Im
Falle
von
Fälschungshinweisen
werden
die
Dokumente
eingezogen
und
der
hiesigen
Polizeidienststelle
für
eine
genaue
Dokumentenprüfung
übergeben.″
Dort
landen
sie
dann
bei
Martin
Stallkamp
und
seinem
Kollegen.
Heirats-
oder
Geburtsurkunden
würden
im
Visa-
Verfahren
bereits
durch
die
Deutschen
Botschaften
überprüft.
„
Legt
der
Betroffene
die
Dokumente
erst
hier
in
der
Ausländerbehörde
vor,
werden
diese
nur
anerkannt,
wenn
sie
im
Original,
zusammen
mit
einer
Übersetzung
von
einem
amtlich
vereidigten
Dolmetscher
vorgelegt
werden″,
heißt
es
in
der
Antwort
weiter.
Ausländische
Urkunden
würden
im
Standesamt
zunächst
durch
Inaugenscheinnahme
geprüft.
„
Darüber
hinaus
haben
wir
eine
besondere
Lupe
angeschafft,
mit
der
besondere
Echtheitsmerkmale
einer
Urkunde
kontrolliert
werden
können.″
Aber
auch
die
Stadt
kann
nicht
sagen,
wie
viele
Fälle
von
Dokumentenfälschungen
durch
Geflüchtete
es
in
Osnabrück
gibt.
„
Es
sind
schon
Fälle
vorgekommen,
die
wir
zur
Anzeige
gebracht
haben.
Das
sind
aber
Einzelfälle.
Wir
führen
dazu
keinerlei
Statistiken″,
heißt
es
aus
der
Verwaltung.
Kommentar
Das
richtige
Zeichen
Autofahren
in
Deutschland
mit
gefälschtem
Führerschein:
Das
war
Flüchtlingen
möglich,
weil
die
Behörden
mit
der
schieren
Menge
an
Verfahren
vor
zwei
Jahren
überlastet
waren.
Genauso
wie
es
ihnen
möglich
war,
mit
Mehrfachidentitäten
bei
den
Sozialleistungen
abzukassieren.
Und
wie
der
Attentäter
Anis
Amri
in
der
Lage
war,
mit
14
verschiedenen
Identitäten
seinen
Terroranschlag
auf
den
Berliner
Weihnachtsmarkt
vorzubereiten.
So
langsam
kommt
alles
ans
Licht.
Immerhin:
Die
Behörden
sind
sensibler
geworden.
Die
Stadt
Osnabrück
lässt
jetzt
nicht
nur
jeden
ausländischen
Führerschein
durch
die
Polizei
überprüfen,
sondern
hat
nach
Angaben
der
Verwaltung
im
September
2017
auch
ein
Dokumentenprüfgerät
angeschafft.
Das
Landgericht
Osnabrück
hat
mit
der
Verurteilung
eines
40-
jährigen
Syrers,
der
mit
gefälschtem
Führerschein
Auto
fuhr,
das
Zeichen
gesetzt,
das
die
Staatsanwaltschaft
sich
angesichts
einer
Flut
ähnlicher
Fälle
gewünscht
hat.
Eine
gute
Entscheidung.
Osnabrück.
Weil
er
einen
gefälschten
Führerschein
genutzt
hat,
hat
das
Landgericht
Osnabrück
jetzt
einen
40-
jährigen
syrischen
Flüchtling
zu
einer
Geldstrafe
von
25
Tagessätzen
à
25
Euro
verurteilt.
Damit
hob
die
Kammer
das
Urteil
des
Amtsgerichts
auf,
das
den
Angeklagten
in
erster
Instanz
freigesprochen
hatte.
Dagegen
hatte
die
Staatsanwaltschaft
Berufung
eingelegt.
Der
Angeklagte
lebt
seit
Oktober
2014
mit
seiner
Familie
in
Deutschland.
Zuvor
habe
er
vor
den
Folgen
des
syrischen
Bürgerkriegs
im
Nachbarland
Libanon
Schutz
gesucht,
wo
er,
wie
er
sagte,
einen
Monat
vor
seiner
Ausreise
nach
Deutschland
einen
Onkel
gebeten
habe,
seinen
abgelaufenen
Führerschein
bei
der
zuständigen
Behörde
in
Damaskus
zu
verlängern.
Obwohl
die
Verwaltungsgebühr
für
eine
Neuausstellung
eines
Führerscheins
nach
Angaben
des
Angeklagten
umgerechnet
50
Euro
beträgt,
habe
er
dem
Verwandten
neben
einigen
Blankounterschriften
200
Dollar
mit
auf
den
Weg
gegeben.
Er
begründete
das
vor
Gericht
mit
Reisekosten.
„
Keiner
aus
der
eigenen
Familie
würde
das
umsonst
tun″,
erklärte
der
Syrer.
Ein
Jahr
später
erhielt
er
den
Führerschein.
Im
Oktober
2016
beantragte
er
die
Umschreibung
bei
der
Führerscheinstelle
der
Stadt
Osnabrück
–
zunächst
mit
Erfolg:
Erforderlich
war
seinerzeit
lediglich
ein
erfolgreich
bestandener
Sehtest
sowie
durch
den
Führerschein
ausgewiesene
Fahrkenntnisse.
Doch
dann
wurde
bekannt,
dass
eine
Vielzahl
von
gefälschten
Führerscheinen
bei
den
Behörden
zur
Umschreibung
eingereicht
worden
waren.
Der
Führerschein
des
Angeklagten
wurde
einer
nachträglichen
Prüfung
unterzogen
und
die
Fälschung
unter
15-
facher
Vergrößerung
schnell
offenkundig:
„
Der
Führerschein
weicht
komplett
von
der
Druckart
des
Originals
ab″,
erklärte
der
als
Zeuge
geladene
Sachverständige,
der
bei
der
Polizei
Osnabrück
für
Dokumentenprüfung
zuständig
ist.
Unter
den
bei
der
Stadt
Osnabrück
vorgelegten
Führerscheinen
hätten
sich
in
dieser
Zeit
80
Prozent
als
Fälschungen
entpuppt.
Weiteres
Indiz,
das
in
diesem
Fall
für
eine
Fälschung
spricht:
Der
Angeklagte
hatte
den
Onkel
im
September
2014
beauftragt,
die
Ausstellung
datierte
jedoch
auf
das
Jahr
2013.
„
Ich
habe
mir
das
nicht
richtig
angeschaut,
nicht
richtig
aufgepasst″,
erklärte
der
Syrer.
Auf
die
Anregung
der
Vorsitzenden
Richterin,
das
Verfahren
einzustellen,
schließlich
hatte
der
Angeklagte
durchaus
mal
einen
Führerschein
besessen,
wollte
die
Staatsanwaltschaft
nicht
eingehen.
„
Wir
haben
es
hier
im
Moment
mit
einer
Flut
von
Verfahren
um
gefälschte
Ausweispapieren
zu
tun.
Wir
möchten
hier
eine
grundsätzliche
Entscheidung
herbeiführen.″
Der
Angeklagte
habe
sehr
genau
gewusst,
dass
der
Führerschein
gefälscht
ist.
Dass
er
einen
Mittelsmann
für
200
Dollar
beauftragt
hat,
obwohl
die
Verwaltungsgebühr
weitaus
geringer
ist,
sei
ein
ebenso
deutlicher
Hinweis
wie
das
vordatierte
Ausstellungsdatum.
Nach
Auffassung
des
Verteidigers
könne
seinem
Mandanten
kein
Vorsatz
nachgewiesen
werden.
Lediglich
billigend
eine
Fälschung
in
Kauf
zu
nehmen,
also
sie
nur
für
möglich
zu
halten,
reiche
nicht
für
eine
Verurteilung
aus.
Auch
der
Profi
habe
schließlich
den
Führerschein
mit
einer
Lupe
betrachten
müssen,
um
die
Unechtheit
zu
erkennen.
Das
Gericht
schloss
sich
den
Argumenten
der
Staatsanwaltschaft
an.
Sowohl
das
falsche
Ausstellungsdatum
als
auch
die
optische
Abweichung
des
Führerscheins
vom
Original
hätten
dem
Angeklagten
deutliche
Hinweise
sein
müssen.
Zu
seinen
Gunsten
wurde
seine
schwierige
fluchtbedingte
Lebenssituation
berücksichtigt
und
dass
er
grundsätzlich
berechtigt
gewesen
ist,
einen
Führerschein
zu
beantragen.
Das
Gericht
minderte
daher
die
vom
Staatsanwalt
beantragte
Tagessatzhöhe
von
50
Euro
auf
25
Euro
ab.
Die
Verteidigung
hat
gegen
das
Urteil
Revision
eingelegt.
Autor:
Sandra Dorn, Christina Halbach