User Online: 1 | Timeout: 04:25Uhr ⟳ | Ihre Anmerkungen | NUSO-Archiv | Info | Auswahl | Ende | AAA  Mobil →
NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Datensätze des Ergebnis
Suche: Auswahl zeigen
Treffer:1
Sortierungen:
Anfang der Liste Ende der Liste
1. 
(Korrektur)Anmerkung zu einem Zeitungsartikel per email Dieses Objekt in Ihre Merkliste aufnehmen (Cookies erlauben!)
Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Möwe muss Gelder zurückzahlen
 
Möwe muss 160 000 Euro zurückzahlen
Zwischenüberschrift:
Verwaltungsgericht urteilt im Streit mit der N-Bank um Fördermittel – Weitere Forderungen drohen
Artikel:
Kleinbild
 
Kleinbild
 
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat entschieden, dass die Möwe Fördermittel in Höhe von etwa 160 000 Euro an die N-Bank zurückzahlen muss, weil sie die formalen Abrechnungs-Anforderungen nicht erfüllt hat.

Enttäuschung und Ärger bei den Vertretern der Möwe: Das Verwaltungsgericht hat sein Urteil getroffen und die Klage der gemeinnützigen GmbH gegen die N-Bank abgewiesen. Nun muss der soziale Betrieb, der sich vor allem um Langzeitarbeitslose kümmert, zunächst einmal 160 000 Euro Fördermittel zurückzahlen.

Osnabrück. Das Gericht folgte der Argumentation der N-Bank, die geltend gemacht hatte, dass die Möwe die im Rahmen der Projekte gemachten Einnahmen und Ausgaben zuwendungsrechtlich nicht ordnungsgemäß abgerechnet habe. Deshalb hatte die Investitions- und Förderbank die Zuwendungen widerrufen.

Falsche Abrechnung

Betroffen sind die Möwe-Projekte Nutze Deine Chance″ und jobtraining″. Beide waren jeweils mit etwa 80 000 Euro aus Fördermitteln des Landes Niedersachsen gefördert worden, die aus EU-Töpfen kommen. Für den Verwendungsnachweis und die Abrechnung dieser Mittel müssen Einnahmen und Ausgaben des Projektträgers jeweils dem konkreten Projekt zugerechnet und dargelegt werden.

Die zweite Kammer des Verwaltungsgerichts folgte nun der Ansicht der N-Bank, nachdem die Möwe entgegen den Auflagen der Zuwendungsbescheide eine betriebsbezogene anstelle einer projektbezogenen Abrechnung vorgelegt habe.

Vor fast auf den Tag genau einem Jahr hatte das Verwaltungsgericht das Verfahren nach einer ersten mündlichen Verhandlung ausgesetzt. Die Möwe, so damals die Einigung zwischen allen Prozessbeteiligten, sollte ihre Projektabrechnung nach genauen Vorgaben der N-Bank überarbeiten. Diese Hausaufgaben hat die Osnabrücker Einrichtung nach ihrer Auffassung inhaltlich korrekt und fristgerecht erledigt. Jede einzelne Rechnung aus den Projekten wurde im Zug dieser Überarbeitung nach einem Muster der N-Bank aufbereitet und auf nicht weniger als 27 Aktenordner verteilt auf den Weg nach Hannover gebracht. Dort aber sah man die Auflagen nach wie vor nicht erfüllt.

In der Osnabrücker Sozialeinrichtung, einer gemeinnützigen GmbH in Trägerschaft des Katholischen Vereins für soziale Dienste in Osnabrück (SKM), löst die Entscheidung des Gerichts, vor allem aber das Vorgehen der N-Bank Kopfschütteln aus. Möwe-Vertreter hatten von Beginn an das Gespräch mit der N-Bank gesucht, wohl wissend, dass es bei der zum Teil projektübergreifenden Arbeitsweise der Einrichtung einer Klärung der Abrechnungsmodalitäten bedurfte. Dem widersprachen die Vertreter der N-Bank vor der Kammer in Osnabrück ebenso wenig wie der Tatsache, dass die Fördergelder von der Möwe regelkonform und korrekt verwendet wurden.

Ministerielle Kritik

Gleichwohl hatte die N-Bank nach einer Überprüfung durch das übergeordnete niedersächsische Wirtschaftsministerium den Widerruf der Fördermittel abgeschickt, weil sie selbst durch die von ihr abgenickte Form der Abrechnung in die ministerielle Kritik geraten war.

Für die Möwe stehen mit diesem Ausgang des Verfahrens nicht mehr nur die 160 000 Euro Fördergelder für die strittigen zwei Projekte zur Disposition. Es ist wohl davon auszugehen, dass die N-Bank nun auch die Fördermittel für weitere acht Projekte widerrufen wird. Die gerichtliche Auseinandersetzung geht also weiter, weil die Möwe dem Vernehmen nach auch gegen die neuen Widerrufe klagen wird. Allerdings wird der Streit um die Abrechnungsformalitäten für die Möwe langsam existenzbedrohend, wenn auch für die weiteren Projekte Rückzahlungen erfolgen müssen. Fraglich ist auch, ob die Osnabrücker Möwe die einzige Leidtragende ist. Schon beim ersten Termin im Januar des vergangenen Jahres saßen Prozessbeobachter anderer niedersächsischer Einrichtungen im Publikum und verfolgten das Verfahren mit Interesse. Dazu werden sie wohl weiterhin Gelegenheit haben, denn aller Voraussicht nach wird die Möwe einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen. Wird dem stattgegeben, könnten sich Möwe, N-Bank und Prozessbeobachter vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg wiedersehen.

Mehr aktuelle Nachrichten, Hintergründe und Analysen lesen Sie im Internet auf noz.de

Bildtext:
Die Partnerschaft zwischen Kunden und Möwe funktioniert, die mit der N-Bank ist gescheitert.
Foto:
Archiv/ Uwe Lewandowski

Kommentar
Strafe für gute Arbeit

Formaljuristisch mag die Entscheidung des Verwaltungsgerichts richtig sein. Darüber möge gegebenenfalls die nächste Instanz entscheiden. In der Sache ist sie für die Möwe und die von ihr betreuten Menschen eine Katastrophe.

Nicht die Entscheidung der Verwaltungsrichter liefert also den Stein des Anstoßes. Der Ärger sollte sich gegen die N-Bank und wohl auch das Wirtschaftsministerium richten. Warum, so muss man sich fragen, war die N-Bank nicht in der Lage, die Möwe von Beginn an so zu beraten, dass es gar nicht zu dieser misslichen Situation kommen musste? Oder, wenn sie nach bestem Wissen und Gewissen beraten hat, warum grätscht dann das Ministerium so in die Förderung, dass es für die N-Bank keinen anderen Weg mehr gibt als den Widerruf der Fördergelder?

Eine Einrichtung wie die Möwe kann so nur zum Ball im Pingpongspiel der Verwaltungen werden. Es grenzt schon an Dreistigkeit, die Möwe 27 Aktenordner mit Abrechnungen erstellen zu lassen wohlgemerkt nach Vorgabe –, um dann zu sagen: Das reicht uns nicht.″

Die Möwe wird auf keine Förderung durch die N-Bank mehr zurückgreifen. Der Unsicherheitsfaktor ist zu groß und im Zweifel der Abrechnungsaufwand für eine Einrichtung dieser Größe schlicht nicht zu leisten. Was folgt daraus? Die Möwe wird weniger Projekte durchführen und damit weniger Menschen ihre Hilfe anbieten können. Fazit: Es trifft einmal mehr diejenigen, die ganz am Ende der Kette stehen, ebenjene Menschen, deren einzige Perspektive eine Beschäftigung bei der Möwe ist oder leider treffender gesagt: gewesen wäre.
Autor:
Dietmar Kröger


Anfang der Liste Ende der Liste