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1.
Erscheinungsdatum:
19.01.2018
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Möwe muss Gelder zurückzahlen
Möwe muss 160 000 Euro zurückzahlen
Zwischenüberschrift:
Verwaltungsgericht urteilt im Streit mit der N-Bank um Fördermittel – Weitere Forderungen drohen
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Das
Verwaltungsgericht
Osnabrück
hat
entschieden,
dass
die
Möwe
Fördermittel
in
Höhe
von
etwa
160
000
Euro
an
die
N-
Bank
zurückzahlen
muss,
weil
sie
die
formalen
Abrechnungs-
Anforderungen
nicht
erfüllt
hat.
Enttäuschung
und
Ärger
bei
den
Vertretern
der
Möwe:
Das
Verwaltungsgericht
hat
sein
Urteil
getroffen
und
die
Klage
der
gemeinnützigen
GmbH
gegen
die
N-
Bank
abgewiesen.
Nun
muss
der
soziale
Betrieb,
der
sich
vor
allem
um
Langzeitarbeitslose
kümmert,
zunächst
einmal
160
000
Euro
Fördermittel
zurückzahlen.
Osnabrück.
Das
Gericht
folgte
der
Argumentation
der
N-
Bank,
die
geltend
gemacht
hatte,
dass
die
Möwe
die
im
Rahmen
der
Projekte
gemachten
Einnahmen
und
Ausgaben
zuwendungsrechtlich
nicht
ordnungsgemäß
abgerechnet
habe.
Deshalb
hatte
die
Investitions-
und
Förderbank
die
Zuwendungen
widerrufen.
Falsche
Abrechnung
Betroffen
sind
die
Möwe-
Projekte
„
Nutze
Deine
Chance″
und
„
jobtraining″.
Beide
waren
jeweils
mit
etwa
80
000
Euro
aus
Fördermitteln
des
Landes
Niedersachsen
gefördert
worden,
die
aus
EU-
Töpfen
kommen.
Für
den
Verwendungsnachweis
und
die
Abrechnung
dieser
Mittel
müssen
Einnahmen
und
Ausgaben
des
Projektträgers
jeweils
dem
konkreten
Projekt
zugerechnet
und
dargelegt
werden.
Die
zweite
Kammer
des
Verwaltungsgerichts
folgte
nun
der
Ansicht
der
N-
Bank,
nachdem
die
Möwe
entgegen
den
Auflagen
der
Zuwendungsbescheide
eine
betriebsbezogene
anstelle
einer
projektbezogenen
Abrechnung
vorgelegt
habe.
Vor
fast
auf
den
Tag
genau
einem
Jahr
hatte
das
Verwaltungsgericht
das
Verfahren
nach
einer
ersten
mündlichen
Verhandlung
ausgesetzt.
Die
Möwe,
so
damals
die
Einigung
zwischen
allen
Prozessbeteiligten,
sollte
ihre
Projektabrechnung
nach
genauen
Vorgaben
der
N-
Bank
überarbeiten.
Diese
Hausaufgaben
hat
die
Osnabrücker
Einrichtung
nach
ihrer
Auffassung
inhaltlich
korrekt
und
fristgerecht
erledigt.
Jede
einzelne
Rechnung
aus
den
Projekten
wurde
im
Zug
dieser
Überarbeitung
nach
einem
Muster
der
N-
Bank
aufbereitet
und
auf
nicht
weniger
als
27
Aktenordner
verteilt
auf
den
Weg
nach
Hannover
gebracht.
Dort
aber
sah
man
die
Auflagen
nach
wie
vor
nicht
erfüllt.
In
der
Osnabrücker
Sozialeinrichtung,
einer
gemeinnützigen
GmbH
in
Trägerschaft
des
Katholischen
Vereins
für
soziale
Dienste
in
Osnabrück
(SKM)
,
löst
die
Entscheidung
des
Gerichts,
vor
allem
aber
das
Vorgehen
der
N-
Bank
Kopfschütteln
aus.
Möwe-
Vertreter
hatten
von
Beginn
an
das
Gespräch
mit
der
N-
Bank
gesucht,
wohl
wissend,
dass
es
bei
der
zum
Teil
projektübergreifenden
Arbeitsweise
der
Einrichtung
einer
Klärung
der
Abrechnungsmodalitäten
bedurfte.
Dem
widersprachen
die
Vertreter
der
N-
Bank
vor
der
Kammer
in
Osnabrück
ebenso
wenig
wie
der
Tatsache,
dass
die
Fördergelder
von
der
Möwe
regelkonform
und
korrekt
verwendet
wurden.
Ministerielle
Kritik
Gleichwohl
hatte
die
N-
Bank
nach
einer
Überprüfung
durch
das
übergeordnete
niedersächsische
Wirtschaftsministerium
den
Widerruf
der
Fördermittel
abgeschickt,
weil
sie
selbst
durch
die
von
ihr
abgenickte
Form
der
Abrechnung
in
die
ministerielle
Kritik
geraten
war.
Für
die
Möwe
stehen
mit
diesem
Ausgang
des
Verfahrens
nicht
mehr
nur
die
160
000
Euro
Fördergelder
für
die
strittigen
zwei
Projekte
zur
Disposition.
Es
ist
wohl
davon
auszugehen,
dass
die
N-
Bank
nun
auch
die
Fördermittel
für
weitere
acht
Projekte
widerrufen
wird.
Die
gerichtliche
Auseinandersetzung
geht
also
weiter,
weil
die
Möwe
dem
Vernehmen
nach
auch
gegen
die
neuen
Widerrufe
klagen
wird.
Allerdings
wird
der
Streit
um
die
Abrechnungsformalitäten
für
die
Möwe
langsam
existenzbedrohend,
wenn
auch
für
die
weiteren
Projekte
Rückzahlungen
erfolgen
müssen.
Fraglich
ist
auch,
ob
die
Osnabrücker
Möwe
die
einzige
Leidtragende
ist.
Schon
beim
ersten
Termin
im
Januar
des
vergangenen
Jahres
saßen
Prozessbeobachter
anderer
niedersächsischer
Einrichtungen
im
Publikum
und
verfolgten
das
Verfahren
mit
Interesse.
Dazu
werden
sie
wohl
weiterhin
Gelegenheit
haben,
denn
aller
Voraussicht
nach
wird
die
Möwe
einen
Antrag
auf
Zulassung
der
Berufung
stellen.
Wird
dem
stattgegeben,
könnten
sich
Möwe,
N-
Bank
und
Prozessbeobachter
vor
dem
Oberverwaltungsgericht
in
Lüneburg
wiedersehen.
Mehr
aktuelle
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Hintergründe
und
Analysen
lesen
Sie
im
Internet
auf
noz.de
Bildtext:
Die
Partnerschaft
zwischen
Kunden
und
Möwe
funktioniert,
die
mit
der
N-
Bank
ist
gescheitert.
Foto:
Archiv/
Uwe
Lewandowski
Kommentar
Strafe
für
gute
Arbeit
Formaljuristisch
mag
die
Entscheidung
des
Verwaltungsgerichts
richtig
sein.
Darüber
möge
gegebenenfalls
die
nächste
Instanz
entscheiden.
In
der
Sache
ist
sie
für
die
Möwe
und
die
von
ihr
betreuten
Menschen
eine
Katastrophe.
Nicht
die
Entscheidung
der
Verwaltungsrichter
liefert
also
den
Stein
des
Anstoßes.
Der
Ärger
sollte
sich
gegen
die
N-
Bank
und
wohl
auch
das
Wirtschaftsministerium
richten.
Warum,
so
muss
man
sich
fragen,
war
die
N-
Bank
nicht
in
der
Lage,
die
Möwe
von
Beginn
an
so
zu
beraten,
dass
es
gar
nicht
zu
dieser
misslichen
Situation
kommen
musste?
Oder,
wenn
sie
nach
bestem
Wissen
und
Gewissen
beraten
hat,
warum
grätscht
dann
das
Ministerium
so
in
die
Förderung,
dass
es
für
die
N-
Bank
keinen
anderen
Weg
mehr
gibt
als
den
Widerruf
der
Fördergelder?
Eine
Einrichtung
wie
die
Möwe
kann
so
nur
zum
Ball
im
Pingpongspiel
der
Verwaltungen
werden.
Es
grenzt
schon
an
Dreistigkeit,
die
Möwe
27
Aktenordner
mit
Abrechnungen
erstellen
zu
lassen
–
wohlgemerkt
nach
Vorgabe
–,
um
dann
zu
sagen:
„
Das
reicht
uns
nicht.″
Die
Möwe
wird
auf
keine
Förderung
durch
die
N-
Bank
mehr
zurückgreifen.
Der
Unsicherheitsfaktor
ist
zu
groß
und
im
Zweifel
der
Abrechnungsaufwand
für
eine
Einrichtung
dieser
Größe
schlicht
nicht
zu
leisten.
Was
folgt
daraus?
Die
Möwe
wird
weniger
Projekte
durchführen
und
damit
weniger
Menschen
ihre
Hilfe
anbieten
können.
Fazit:
Es
trifft
einmal
mehr
diejenigen,
die
ganz
am
Ende
der
Kette
stehen,
ebenjene
Menschen,
deren
einzige
Perspektive
eine
Beschäftigung
bei
der
Möwe
ist
oder
leider
treffender
gesagt:
gewesen
wäre.
Autor:
Dietmar Kröger