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1.
Erscheinungsdatum:
18.01.2018
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Touristen statt Mieter
Zwischenüberschrift:
Warum Osnabrück nichts gegen Airbnb machen kann
Artikel:
Originaltext:
Städte
wie
Münster,
Berlin
oder
München
kämpfen
gegen
Wohnungsnot
–
und
verbieten
die
Zweckentfremdung
von
Immobilien
als
Ferienwohnungen,
angeboten
auf
Portalen
wie
Airbnb
und
Wimdu.
Die
Verwaltung
prüft
noch,
ob
das
auch
in
Osnabrück
nötig
wäre
–
doch
selbst
dann
dürfte
sie
Ferienwohnungen
nicht
verbieten.
Osnabrück.
Privatzimmer
für
11
Euro
statt
Hotel:
Der
Markt
für
kurzzeitige
Vermietungen
von
Zimmern
und
Wohnungen
im
Internet
boomt.
Mehr
als
100
000
Übernachtungsangebote
listet
Airbnb
in
Deutschland.
An
der
Spitze:
Berlin
mit
18
600
Inseraten
–
ein
Plus
von
78
Prozent
gegenüber
dem
Jahr
2015,
berichtete
das
„
Handelsblatt″
am
Dienstag.
In
München
musste
ein
Mann
im
vergangenen
Jahr
sogar
in
Haft,
weil
er
sich
weigerte,
das
Vermieten
seiner
Wohnung
einzustellen.
In
Niedersachsen
dürfen
Mieter
–
rein
rechtlich
–
ihre
Räume
untervermieten.
Für
Osnabrück
spuckt
die
Plattform
Airbnb
mehr
als
300
Angebote
und
3200
Bewertungen
aus,
weitere
kommen
bei
Wimdu
hinzu.
Dabei
ist
der
Wohnungsmarkt
auch
hier
eng.
Der
Stadt
ist
das
Problem
bekannt,
bis
2020
sollen
3000
neue
Wohnungen
in
Osnabrück
entstehen.
In
Osnabrück
sei
das
Problem
der
Untervermietungen
an
Reisende
aber
nicht
gravierend,
sagt
Stadtsprecher
Gerhard
Meyering
auf
Anfrage
unserer
Redaktion.
„
Bisher
gibt
es
kaum
Anhaltspunkte,
dass
die
Umnutzung
von
Wohnraum
zu
gewerblichen
oder
touristischen
Zwecken
eine
so
signifikante
Rolle
in
Osnabrück
spielen
würde″,
sagt
er.
Ohnehin
handele
es
sich
bei
den
Angeboten
zumeist
um
einzelne
(Gäste-
)
Zimmer.
Auch
die
Leerstandsquote
sei
den
Zensus-
Zahlen
zufolge
mit
2,
9
Prozent
unter
dem
Landesschnitt
von
3,
6
Prozent.
In
Nordrhein-
Westfalen
dürfen
Kommunen
seit
2012
die
Nutzung
von
Wohnungen
als
Ferienwohnungen
sowie
leer
stehende
Wohnungen
verbieten.
Münster
macht
seit
2015
davon
Gebrauch:
Ferienwohnungen
sind
im
gesamten
Stadtgebiet
nur
unter
bestimmten
Voraussetzungen
erlaubt.
Die
entsprechende
Satzung
verfehlt
den
„
Westfälischen
Nachrichten″
zufolge
aber
ihre
Wirkung.
Mehr
als
400
Airbnb-
Angebote
gibt
es
in
Münster.
Hinweisen
zu
unerlaubten
Zweckentfremdungen
gehe
die
Verwaltung
nach.
„
Ob
es
in
Osnabrück
Bedarf
für
den
Erlass
einer
Satzung
gäbe,
ist
noch
nicht
abschließend
geprüft″,
sagt
Meyering.
Er
spricht
im
Konjunktiv,
denn
für
eine
Satzung
wie
in
Münster
fehlt
in
Niedersachsen
ohnehin
die
rechtliche
Grundlage.
Zuerst
müsste
das
Land
ein
entsprechendes
Gesetz
verabschieden,
erklärt
Meyering.
In
der
vergangenen
Legislaturperiode
unternahm
die
rot-
grüne
Landesregierung
einen
entsprechenden
Anlauf
und
erarbeitete
den
„
Entwurf
eines
Gesetzes
über
das
Verbot
der
Zweckentfremdung
von
Wohnraum″
(ZwEWG)
;
dieses
hätte
den
Kommunen
Satzungen
wie
in
Münster
ermöglicht.
Zuwiderhandlungen
sollten
mit
bis
zu
50
000
Euro
bestraft
werden.
Das
Gesetz
sollte
am
1.
Januar
2018
in
Kraft
treten,
wurde
aber
nicht
mehr
verabschiedet.
Bis
2004
hatte
es
bereits
ein
solches
Gesetz
gegeben.
Doch
auch
die
neue
Koalition
aus
SPD
und
CDU
nahm
ein
solches
Gesetz
in
ihre
Koalitionsvereinbarung
auf.
Darin
heißt
es
ab
Zeile
1696:
„
Wir
wollen
ein
Wohnraumschutzgesetz
schaffen,
das
[...]
den
Kommunen
die
Möglichkeit
einräumt,
über
eine
Satzung
die
Zweckentfremdung
von
Wohnraum
zu
unterbinden.″
Die
Osnabrücker
Linken-
Fraktion
hatte
im
September
2017
im
Rat
der
Stadt
beantragt,
das
Gesetz
nach
seiner
Verabschiedung
umzusetzen.
Der
Antrag
wurde
an
den
Stadtentwicklungsausschuss
verwiesen.
Dort
zog
die
Linke
ihn
zurück.
Begründung:
Nach
den
vorgezogenen
Neuwahlen
im
Land
dauere
es
noch
lange,
bis
der
Gesetzentwurf
verabschiedet
werden
könnte.
Schwierig
umzusetzen
Ein
Verbot
wäre
ohnehin
schwierig
umzusetzen.
Es
bedeutete,
dass
Mieter
ihre
Wohnungen
überwiegend
gewerblich
und
dauerhaft
nutzen
und
untervermieten
würden.
Vor
diesem
Problem
steht
auch
die
Stadt
Münster.
Vermietet
etwa
ein
Student
ein
Zimmer
in
seiner
selbst
dauerhaft
bewohnten
Wohnung
an
Feriengäste,
ist
das
erlaubt.
Bei
einer
entsprechenden
Satzung
müsste
auch
die
Osnabrücker
Verwaltung
jedes
Airbnb-
Angebot
prüfen,
ob
es
einen
dauerhaften
und
gewerblichen
Charakter
hat
und
nicht
nur
ein
Studentenzimmer
ist,
das
gelegentlich
in
den
Semesterferien
angeboten
wird.
Die
Stadt
geht
davon
aus,
dass
das
Thema
einer
eigenen
Satzung
wieder
auf
die
Tagesordnung
kommt,
sofern
die
Landesregierung
ihr
im
Koalitionsvertrag
beschlossenes
Wohnraumschutzgesetz
umsetzt.
Sollte
es
dazu
kommen,
muss
Osnabrück
die
Kosten
zur
Einhaltung
der
Satzung
selbst
tragen
und
kann
nicht
mit
Geldern
aus
Hannover
rechnen.
Satzung
und
Umsetzung
seien
freiwillig
und
keine
Pflichtaufgabe,
heißt
es
im
Gesetzentwurf
vom
16.
Mai
2017.
Zudem
seien
die
Mehrkosten
überschaubar.
Allerdings
müssten
in
der
Osnabrücker
Verwaltung
zusätzliche
Stellen
geschaffen
werden
–
für
„
die
nötigen
Genehmigungs-
und
Kontrollverfahren,
für
Auskünfte,
Beratungen,
bei
Anzeigen
durch
Dritte,
Überprüfungen
vor
Ort,
Gebührenerhebung,
Anordnungs-
und
Bußgeld-
,
gegebenenfalls
Gerichtsverfahren
et
cetera″,
sagt
Meyering.
„
Hier
wären
Aufwand
und
Nutzen
vor
einer
kommunalen
Entscheidung
noch
abzuwägen.″
Wohnungsbau
in
Osnabrück:
Hintergründe
und
Analysen
lesen
Sie
im
Internet
auf
noz.de
Bildtext:
Zimmer
für
11
Euro:
Airbnb
listet
zahlreiche
Angebote
für
Osnabrück.
Für
ein
Verbot
der
Zweckentfremdung
fehlt
die
rechtliche
Grundlage.
Foto:
Michael
Gründel
Autor:
Jörg Sanders