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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Lösung für Kleine Freiheit (fast) perfekt
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. Ende der Zitterpartie für die Kleine Freiheit am Ex-Güterbahnhofsgelände: Nachdem mit Auslaufen des Pachtvertrages zum Jahresende 2017 zwischenzeitlich der Abriss des Clubs drohte und die Stadt den Weiterbetrieb jeweils nur monatlich verlängert hat, gibt es jetzt eine längerfristige Einigung mit Flächeneigentümer 3 G Group.

Die Erleichterung bei den Club-Betreibern ist riesengroß: Das ist das Signal, auf das wir gehofft haben″, erklärte Kleine Freiheit″-Mitbetreiber Bernie Mersch am Montagnachmittag zur Mitteilung der Stadt, dass die Freiheit erst einmal auf Sicht am Standort bleiben kann. Das werde natürlich mit einer großen Party gefeiert, wenn alles endgültig perfekt sei, um sich bei allen für die Unterstützung zu bedanken.

Am vergangenen Freitag sind Stadt und 3 G Group beim Notar gewesen, um den bisherigen Vertrag abzuändern. Stadt-Sprecher Sven Jürgensen: Die Einigung steht aber noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Rates, der am 30. Januar zur ersten Sitzung im neuen Jahr zusammentritt.″ Nach seinen Angaben ist ein Kompromiss erzielt worden, der sicherstellt, dass die Kleine Freiheit an jetziger Stelle weitermachen kann, bis die Stadt das Grundstück für andere Zwecke nutzen will. Dann muss mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten die Räumung erfolgen.

Im Gegenzug bekommt die Stadt vom Flächeneigentümer einen dauerhaften Zugang zum Ringlokschuppen von der Hamburger Straße aus, bis eine Erschließungsstraße für das Güterbahnhof-Areal zur Verfügung steht. Ein unbefristetes Wegerecht war zuletzt von Politik und Verwaltung immer als Bedingung für eine Vertragsverlängerung für die Kleine Freiheit bezeichnet worden. Stadt-Sprecher Jürgensen: Durch die unbefristete Erreichbarkeit des Ringlokschuppens ist jetzt sichergestellt, dass die Stadt endlich mit der Entwicklung des Bereichs beginnen kann, da durch die vereinbarte breite, zwischen Hase-Ufer und Kleiner Freiheit verlaufende Zuwegung jetzt Fahrzeuge aller Art zum denkmalgeschützten Gebäude gelangen können.″
Autor:
we


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