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1.
Erscheinungsdatum:
08.01.2018
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Mieten in der Stadt steigen rasant
„Mieten sind in Osnabrück exorbitant gestiegen″
Zwischenüberschrift:
So schwer ist es für eine Alleinerziehende, eine passende Wohnung zu finden
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Für
Geringverdiener
wird
es
zunehmend
schwieriger,
passenden
Wohnraum
zu
finden.
Die
Mieten
sind
in
den
vergangenen
zwei
Jahren
in
Osnabrück
„
exorbitant″
gestiegen,
sagt
der
Geschäftsführer
des
Mietervereins.
Seite
1
Wer
kein
finanzielles
Polster
hat
und
keinen
solventen
Eindruck
macht,
hat
zurzeit
wenig
Chancen,
eine
preiswerte
Mietwohnung
in
Osnabrück
zu
finden.
Bestes
Beispiel:
eine
Studentin
kurz
vor
dem
Master,
33
Jahre
alt
und
Mutter.
Osnabrück.
Die
Soziologiestudentin
bringt
beste
Voraussetzungen
mit,
im
Gerangel
um
den
knappen
Wohnraum
in
Osnabrück
unter
die
Füße
der
Mitbewerber
zu
geraten.
Sie
verfügt
über
kein
Einkommen
aus
einer
festen
Anstellung
und
ist
alleinerziehende
Mutter
von
drei
Kindern.
Seit
nicht
ganz
fünf
Jahren
bewohnt
sie
mit
ihren
5,
8
und
16
Jahre
alten
Kindern
eine
Wohnung
auf
dem
Kalkhügel.
Bezahlbar
und
schön,
aber:
Der
Eigentümer
hat
Eigenbedarf
angemeldet
und
die
Kündigung
zum
31.
Dezember
2017
ausgesprochen.
Drei
Monate
bleiben
der
Studentin
noch
für
die
Wohnungssuche,
dann
endet
die
gesetzliche
Kündigungsfrist,
und
sie
muss
raus.
„
Seit
Monaten″,
so
sagt
sie,
suche
sie
nach
einer
geeigneten
Bleibe
in
Osnabrück
oder
im
engeren
Umland.
Unter
900
Euro
Kaltmiete
sei
nichts
zu
finden,
egal
welches
Baujahr.
Sie
könne
ja
verstehen,
dass
Vermieter
bei
60
Bewerbungen
auf
eine
Wohnung
den
anscheinend
solventesten
Kandidaten
auswählten.
„
Dennoch
ist
es
hochgradig
frustrierend,
ständig
abgewiesen
zu
werden
und
für
sich
und
seine
Kinder
kein
Zuhause
zu
finden″,
sagt
die
33-
Jährige.
Bei
ihren
Recherchen
in
diversen
Internetforen
habe
sie
festgesellt,
dass
sie
mit
dem
Problem
nicht
allein
sei.
„
Häufig
lese
ich,
dass
Flüchtlingen
dafür
die
Schuld
gegeben
wird,
meiner
Erfahrung
nach,
sind
die
Mieten
allerdings
einfach
unangemessen
hoch.″
Und
die
junge
Mutter
stellt
die
Frage:
Greift
die
Mietpreisbremse
denn
nicht?
Ja,
doch,
sagt
der
Geschäftsführer
des
Mietervereins,
Carsten
Wanzelius.
„
Die
Mietpreisbremse
an
sich
funktioniert.″
Trotzdem
haben
die
Mieten
zuletzt,
wie
Wanzelius
sagt,
„
exorbitant
angezogen″.
Seit
Dezember
2016
gilt
in
19
niedersächsischen
Kommunen
die
Mietpreisbremse,
darunter
auch
in
der
Stadt
Osnabrück.
Das
Gesetz
sagt,
dass
bei
Neuvermietungen
die
ortsübliche
Vergleichsmiete
maximal
um
zehn
Prozent
überschritten
werden
darf.
Die
großen
privaten
Wohnungsgesellschaften
legen
bei
Neuvermietungen
nach
seinen
Erfahrungen
fünf
bis
acht
Prozent
drauf.
Damit
halten
sie
sich
an
die
gesetzlich
gesetzten
Grenzen.
Wanzelius
ist
überzeugt:
„
Die
Mietpreisbremse
ist
ein
wichtiges
Instrument,
das
wir
auf
Dauer
brauchen.″
Der
Mieterverein
fordert
aber
Ergänzungen.
In
den
Koalitionsverhandlungen
in
Berlin
sollten
sich
die
Parteien
darauf
verständigen,
die
Kommunen
zur
Erstellung
von
qualifizierten
Mietpreisspiegeln
zu
verpflichten.
Der
qualifizierte
Mietspiegel
ist
im
Vergleich
zum
einfachen
deutlich
aussagekräftiger,
wird
vom
Stadtrat
beschlossen
und
dient
in
Rechtsstreitigkeiten
als
verbindliche
Grundlage.
Die
Stadt
Osnabrück
verfügt
nur
über
einen
einfachen
Mietpreisspiegel.
Der
gerade
für
2017/
2018
veröffentlichte
Mietspiegel
weist
eine
durchschnittliche
Mietsteigerung
von
fünf
Prozent
in
den
vergangenen
zwei
Jahren
in
Osnabrück
aus.
Osnabrück
zeichne
sich
durch
einen
relativ
alten
Gebäudebestand
in
der
Innenstadt
aus,
sagt
Wanzelius.
Auch
deshalb
sei
das
Mietniveau
an
der
Hase
traditionell
niedriger
gewesen
als
etwa
in
Bielefeld
oder
Braunschweig.
Das
ist
jetzt
vorbei:
„
In
Osnabrück
liegen
wir
jetzt
höher″,
so
der
Mieterverein-
Geschäftsführer.
Die
Lage
werde
auch
für
langjährige
Mieter
schwieriger.
Wanzelius
berichtet
von
Rentnern,
die
aus
ihren
traditionellen
Wohnvierteln
verdrängt
werden,
weil
ihre
Wohnungen
saniert
und
dadurch
für
sie
unerschwinglich
teuer
wurden.
Zeitgleich
mit
der
Mietpreisbremse
ist
2016
die
Kappungsgrenze
für
bestehende
Mietverträge
gesenkt
worden.
Das
heißt:
Ein
Eigentümer
darf
die
Miete
binnen
drei
Jahren
um
maximal
15
Prozent
erhöhen
(vorher
20
Prozent)
,
auch
wenn
die
ortsübliche
Vergleichsmiete
noch
nicht
erreicht
ist.
Die
Erhöhungen
müssen
mit
drei
Vergleichsmieten
oder
Sachsverständigengutachten
begründet
werden.
Die
neue
Kappungsgrenze
und
die
Mietpreisbremse
sind
nach
Meinung
des
Vereins
der
Haus-
und
Wohnungseigentümer
(Haus
&
Grund)
wenig
hilfreich.
Sie
seien
für
die
Mieter
kontraproduktiv
und
für
die
Vermieter
ein
Investitionshemmnis,
sagt
Christian
Biemann,
Geschäftsführer
von
Haus
&
Grund
in
Osnabrück.
„
Die
Vermieter
sind
sensibler
geworden
und
nutzen
jetzt
jede
Gelegenheit,
die
Miete
zu
erhöhen.″
Früher,
so
Biemann,
hätten
viele
erst
eine
Neuvermietung
zum
Anlass
für
eine
Mieterhöhung
genommen,
heute
werde
viel
häufiger
im
laufenden
Mietverhältnis
erhöht.
Biemann:
„
Der
Markt
gibt
es
her.″
In
Osnabrück
haben
nach
seinen
Beobachtungen
vor
allem
die
ältesten
Wohnungen
besonders
verteuert.
Haus
&
Grund
lehnt
die
gesetzliche
Marktreglung
ab.
Besser
wäre,
Anreize
zum
Wohnungsbau
zu
schaffen,
damit
mehr
Wohnungen
entstünden.
Die
zusätzliche
Regulierung
des
Wohnungsmarktes
bringe
immer
mehr
Investoren
zu
der
Überlegung,
ihr
Geld
lieber
in
Gewerbeimmobilien
statt
in
Wohnungen
zu
stecken.
Biemann:
„
Wir
brauchen
mehr
Wohnungen.″
Deshalb
müssten
die
Kommunen
mehr
günstiges
Bauland
zur
Verfügung
stellen
und
der
Gesetzgeber
Steuernachlässe
gewähren.
Ein
höheres
Wohngeld,
wie
zum
Beispiel
von
der
Osnabrücker
FDP
gefordert,
werde
gewiss
Menschen
helfen,
eine
Wohnung
zu
finden,
sagt
Biemann.
Den
Wohnungsbau
treibe
das
aber
nicht
an.
Der
Soziologiestudentin
helfen
solche
strategischen
Überlegungen
in
der
akuten
Not
nicht.
Aber
sie
hatte
vorige
Woche
Glück:
Sie
könnte
sofort
eine
Wohnung
beziehen,
die
845
Euro
monatlich
kalt
kosten
soll.
Hinzu
kämen
230
Euro
Nebenkosten
(ohne
Strom)
und
40
Euro
für
einen
Stellplatz.
Zusammen
1115
Euro
monatlich.
Finanzieren
könnte
sie
die
Wohnung
nur,
wenn
sie
eine
Trennwand
zöge
und
einen
Raum
untervermietete.
Doch
es
gibt
weitere
Hindernisse:
Die
neue
Wohnung
braucht
eine
Renovierung,
es
ist
eine
Kaution
von
1770
Euro
zu
hinterlegen,
und
die
Studentin
müsste
für
zwei
Monate
zwei
Mieten
(für
die
alte
und
neue
Wohnung)
zahlen.
Das
Wohngeld
von
524
Euro
(inklusive
Nebenkosten)
ist
hilfreich,
reicht
aber
nicht.
Hilfe
vom
Amt?
Ein
Gespräch
mit
einer
Mitarbeiterin
des
städtischen
Amtes
für
„
Wohnungsmanagement,
Obdachlose/
Durchreisende,
Miet-
und
Energieschulden″
ließ
sie
ernüchtert
zurück.
Das
Amt
gewährt
kein
Darlehen
für
Kaution,
Renovierung
und
Umzug,
weil
die
Mietkosten
für
die
neue
Wohnung
den
Rahmen
des
gesetzlich
Zulässigen
sprengen.
Derartige
Schulden
seien
„
Privatvergnügen″,
die
nicht
dem
Steuerzahler
aufzuladen
seien.
„
Dass
ich
nichts
geschenkt
bekommen
möchte,
sondern
lediglich
um
ein
Darlehen
bitte,
das
mir
als
Studentin
nicht
von
der
Bank
gewährt
wird,
spielt
dabei
keine
Rolle″,
schreibt
die
Studentin
in
einer
E-
Mail
an
unsere
Redaktion.
„
Ich
habe
langsam
den
Kaffee
auf.″
Immerhin:
Das
Amt
will
die
Sachlage
noch
einmal
prüfen.
So
lange
dürfe
sie
den
Mietvertrag
aber
nicht
unterschreiben,
sagt
die
Behörde.
Für
die
Studentin
macht
das
keinen
Unterschied
mehr:
„
Bis
die
Bürokratie
damit
durch
ist,
ist
die
Wohnung
längst
weg.″
Bildtext:
Stummer
(und
illegaler)
Protest.
Das
Foto
entstand
vor
fünf
Jahren
in
München
–
und
beschreibt
nun
auch
die
Lage
in
Osnabrück.
Foto:
dpa
Autor:
Wilfried Hinrichs