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1.
Erscheinungsdatum:
19.12.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Deutschlands kürzester Radweg?
Zwischenüberschrift:
Diskussion um Teilstück an der Knollstraße
Artikel:
Originaltext:
Er
ist
nur
wenige
Meter
lang,
zwei
Schilder
weisen
auf
Anfang
und
Ende
hin:
Befindet
sich
an
der
Ecke
Knoll-
und
Klosterstraße
in
Osnabrück
Deutschlands
kürzester
Radweg?
Das
weiß
niemand.
Klar
ist
aber:
Bei
dem
kurzen
Radweg
hat
sich
die
Stadt
aber
durchaus
etwas
gedacht.
Osnabrück.
Die
Klosterstraße
hinauf
geht
es
mit
dem
Rad
auf
einem
Schutzstreifen.
In
der
Kurve
zur
Knollstraße
mündet
er
in
einen
Hochbordradweg,
wenige
Meter
danach
geht
es
wieder
auf
einen
Schutzstreifen.
Die
entsprechenden
Schilder
stehen
keine
zehn
Meter
auseinander.
Amüsante
Posse,
oder
dachte
sich
die
Verwaltung
dabei
etwas?
Als
unsere
Redaktion
die
Verwaltung
mit
einem
Foto
von
der
Situation
vor
Ort
konfrontierte,
habe
dieses
dort
durchaus
für
Erheiterung
gesorgt,
gesteht
Stadtsprecher
Sven
Jürgensen
auf
Anfrage
unserer
Redaktion.
Gedacht
habe
sie
sich
aber
durchaus
etwas
bei
der
Gestaltung.
Der
baulich
abgetrennte
Radweg
schütze
die
Radfahrer
auf
der
abknickenden
Vorfahrtsstraße
vor
dem
Auto-
und
insbesondere
Lkw-
Verkehr,
erklärt
Jürgensen.
Einen
Hochbordradweg
befahre
man
eben
nicht
so
schnell
wie
einen
Schutzstreifen.
„
Nach
fünf
Metern
darf
der
Radfahrer
wieder
auf
die
Straße″,
sagt
Jürgensen.
„
Das
macht
schon
einen
skurrilen
Eindruck.
Aber
besser
komisch
als
traurig″,
sagt
er
mit
Verweis
auf
Unfälle,
die
der
Radweg
verhindern
soll.
Vor
dem
Umbau
der
Knollstraße
hatte
es
den
kurzen
Radweg
nicht
gegeben.
Wie
auch
immer:
Googelt
man
„
Kürzester
Radweg
Deutschlands″,
spuckt
die
Suchmaschine
Ergebnisse
aus,
die
zwischen
acht
und
25
Metern
liegen.
Mit
etwa
fünf
Metern
könnte
sich
Osnabrück
womöglich
den
Titel
für
Deutschlands
kürzesten
Radweg
gesichert
haben.
Der
Radweg
ist
mit
dem
Verkehrszeichen
241
der
Straßenverkehrsordnung
(getrennter
Geh-
und
Radweg)
beschildert.
Daher
müssen
Radfahrer
ihn
benutzen.
Denn
sobald
die
blauen
Schilder
mit
den
weißen
Piktogrammen
aufgestellt
sind,
gilt
die
Radwegebenutzungspflicht.
Was
viele
nicht
wissen:
Fehlt
dieses
Schild,
müssen
Radler
einen
vorhandenen
Radweg
nicht
nutzen.
Kommunen
dürfen
die
Schilder
nur
dort
aufstellen,
wo
es
die
Sicherheit
gebietet.
Wo
es
eine
Radwegebenutzungspflicht
gibt,
darf
keine
Tempo-
30-
Zone
eingeführt
werden.
Ein
Verstoß
gegen
die
Radwegbenutzungspflicht
kostet
mindestens
20
Euro.
Es
handelt
sich
an
der
Stelle
übrigens
nicht
um
einen
rechtlich
abgetrennten
Radfahrstreifen.
Ein
solcher
ist
mit
dem
Verkehrszeichen
237
(weißes
Rad
auf
blauem
Hintergrund)
gekennzeichnet
–
und
damit
für
Radler
benutzungspflichtig.
Zudem
trennt
eine
durchgezogene
Linie
(Zeichen
295,
mindestens
25
Zentimeter
breit)
Radfahrstreifen
und
Fahrbahn
für
den
motorisierten
Verkehr,
wie
etwa
an
der
Bohmter
Straße.
An
der
Knollstraße
fehlen
Schild
wie
auch
durchgezogene
Linie:
Durch
die
schmale
gestrichelte
Linie
wird
der
Seitenstreifen
zu
einem
Schutzstreifen
für
Radler
als
Teil
der
Fahrbahn.
Die
Straßenverkehrsordnung
sieht
keine
Benutzungspflicht
für
Radfahrer
vor,
womöglich
aber
das
Rechtsfahrgebot
–
darin
sind
sich
Experten
nicht
einig.
Motorisierte
Fahrzeuge
dürfen
zwar
auf
Schutzstreifen
fahren,
aber
nur,
sofern
es
nötig
ist
und
kein
Radfahrer
gefährdet
wird.
Beim
Überholen
gilt
der
übliche
Mindestabstand
von
anderthalb
Metern.
Halten
dürfen
Autofahrer
auf
einem
Schutzstreifen,
parken
nicht.
Übrigens:
Einen
ähnlichen
Umbau
hatte
die
Stadt
bereits
vor
Jahren
an
der
Buerschen
Straße
vorgenommen.
Kurz
vor
der
Bohmter
Straße
wandelte
die
Stadt
den
Schutzstreifen
in
der
Kurve
zu
einem
Hochbordradweg
um.
Bildtext:
Nur
wenige
Meter
lang:
der
Radweg
an
der
Ecke
Kloster-
und
Knollstraße.
Foto:
Jörg
Sanders
Autor:
Jörg Sanders