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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Deutschlands kürzester Radweg?
Zwischenüberschrift:
Diskussion um Teilstück an der Knollstraße
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Er ist nur wenige Meter lang, zwei Schilder weisen auf Anfang und Ende hin: Befindet sich an der Ecke Knoll- und Klosterstraße in Osnabrück Deutschlands kürzester Radweg? Das weiß niemand. Klar ist aber: Bei dem kurzen Radweg hat sich die Stadt aber durchaus etwas gedacht.

Osnabrück. Die Klosterstraße hinauf geht es mit dem Rad auf einem Schutzstreifen. In der Kurve zur Knollstraße mündet er in einen Hochbordradweg, wenige Meter danach geht es wieder auf einen Schutzstreifen. Die entsprechenden Schilder stehen keine zehn Meter auseinander. Amüsante Posse, oder dachte sich die Verwaltung dabei etwas?

Als unsere Redaktion die Verwaltung mit einem Foto von der Situation vor Ort konfrontierte, habe dieses dort durchaus für Erheiterung gesorgt, gesteht Stadtsprecher Sven Jürgensen auf Anfrage unserer Redaktion. Gedacht habe sie sich aber durchaus etwas bei der Gestaltung. Der baulich abgetrennte Radweg schütze die Radfahrer auf der abknickenden Vorfahrtsstraße vor dem Auto- und insbesondere Lkw-Verkehr, erklärt Jürgensen. Einen Hochbordradweg befahre man eben nicht so schnell wie einen Schutzstreifen. Nach fünf Metern darf der Radfahrer wieder auf die Straße″, sagt Jürgensen. Das macht schon einen skurrilen Eindruck. Aber besser komisch als traurig″, sagt er mit Verweis auf Unfälle, die der Radweg verhindern soll. Vor dem Umbau der Knollstraße hatte es den kurzen Radweg nicht gegeben.

Wie auch immer: Googelt man Kürzester Radweg Deutschlands″, spuckt die Suchmaschine Ergebnisse aus, die zwischen acht und 25 Metern liegen. Mit etwa fünf Metern könnte sich Osnabrück womöglich den Titel für Deutschlands kürzesten Radweg gesichert haben.

Der Radweg ist mit dem Verkehrszeichen 241 der Straßenverkehrsordnung (getrennter Geh- und Radweg) beschildert. Daher müssen Radfahrer ihn benutzen. Denn sobald die blauen Schilder mit den weißen Piktogrammen aufgestellt sind, gilt die Radwegebenutzungspflicht. Was viele nicht wissen: Fehlt dieses Schild, müssen Radler einen vorhandenen Radweg nicht nutzen. Kommunen dürfen die Schilder nur dort aufstellen, wo es die Sicherheit gebietet. Wo es eine Radwegebenutzungspflicht gibt, darf keine Tempo-30-Zone eingeführt werden. Ein Verstoß gegen die Radwegbenutzungspflicht kostet mindestens 20 Euro.

Es handelt sich an der Stelle übrigens nicht um einen rechtlich abgetrennten Radfahrstreifen. Ein solcher ist mit dem Verkehrszeichen 237 (weißes Rad auf blauem Hintergrund) gekennzeichnet und damit für Radler benutzungspflichtig. Zudem trennt eine durchgezogene Linie (Zeichen 295, mindestens 25 Zentimeter breit) Radfahrstreifen und Fahrbahn für den motorisierten Verkehr, wie etwa an der Bohmter Straße.

An der Knollstraße fehlen Schild wie auch durchgezogene Linie: Durch die schmale gestrichelte Linie wird der Seitenstreifen zu einem Schutzstreifen für Radler als Teil der Fahrbahn. Die Straßenverkehrsordnung sieht keine Benutzungspflicht für Radfahrer vor, womöglich aber das Rechtsfahrgebot darin sind sich Experten nicht einig. Motorisierte Fahrzeuge dürfen zwar auf Schutzstreifen fahren, aber nur, sofern es nötig ist und kein Radfahrer gefährdet wird. Beim Überholen gilt der übliche Mindestabstand von anderthalb Metern. Halten dürfen Autofahrer auf einem Schutzstreifen, parken nicht.

Übrigens: Einen ähnlichen Umbau hatte die Stadt bereits vor Jahren an der Buerschen Straße vorgenommen. Kurz vor der Bohmter Straße wandelte die Stadt den Schutzstreifen in der Kurve zu einem Hochbordradweg um.

Bildtext:
Nur wenige Meter lang: der Radweg an der Ecke Kloster- und Knollstraße.

Foto:
Jörg Sanders
Autor:
Jörg Sanders


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