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1.
Erscheinungsdatum:
16.12.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Beschwerde gegen Neumarkt-Sperre
Zwischenüberschrift:
BOB unterstützt Klägerin beim Gang vor das Oberverwaltungsgericht
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Der
Bund
Osnabrücker
Bürger
(BOB)
schaltet
im
Rechtsstreit
um
den
Neumarkt
die
nächste
Instanz
ein.
Ziel
ist,
die
aktuelle
Sperrung
für
Autofahrer
aufzuheben.
Rechtsanwalt
Thorsten
Koch,
der
eine
Wallanwohnerin
vertritt,
hat
beim
Oberverwaltungsgericht
Lüneburg
Beschwerde
gegen
einen
Beschluss
des
Verwaltungsgerichts
Osnabrück
eingelegt.
Er
hält
den
Beschluss
für
rechtswidrig
und
will
erreichen,
dass
der
Neumarkt
befahren
werden
darf,
bis
der
Rechtsstreit
grundsätzlich
und
letztinstanzlich
geklärt
ist.
Dass
die
Stadt
mit
dem
sofortigen
Vollzug
der
Sperrung
Fakten
geschaffen
hat,
ist
aus
seiner
Sicht
ein
Fehler,
wie
er
am
Freitag
während
einer
Pressekonferenz
erläuterte.
Worum
geht
es
eigentlich?
Die
Regenbogenmehrheit
im
Stadtrat
beschloss
im
Mai
die
Teileinziehung
des
Neumarktes.
Das
bedeutet,
dass
der
Platz
nicht
mehr
für
den
individuellen
Autoverkehr
zur
Verfügung
steht.
Dagegen
reichten
sechs
Kläger
Klage
ein.
Im
Oktober
verfügte
der
Verwaltungsausschuss
der
Stadt
den
sofortigen
Vollzug
der
Sperrung,
ohne
den
Ausgang
der
Klageverfahren
abzuwarten.
Daraufhin
beantragten
zwei
Kläger
beim
Verwaltungsgericht
Osnabrück,
die
aufschiebende
Wirkung
ihrer
Klagen
wiederherzustellen.
Das
Gericht
wies
die
Anträge
ab,
unter
anderem
mit
der
Begründung,
dass
die
Wallanwohnerin
kein
Antragsrecht
habe.
Sie
sei
nicht
unmittelbar
von
der
Neumarkt-
Sperrung
betroffen.
Es
geht
in
dieser
Phase
des
Rechtsstreits
nur
darum,
ob
der
sofortige
Vollzug
der
Sperrung
rechtens
war.
In
der
Hauptsache
ist
noch
nichts
entschieden.
Worauf
stützt
sich
die
Beschwerde?
Klageberechtigt
ist
jeder,
der
von
einer
staatlichen
Maßnahme
direkt
betroffen
ist.
Rechtsprofessor
Thorsten
Koch
ist
der
Überzeugung,
dass
das
auch
für
seine
Mandantin
gilt,
die
am
Wall
wohnt
und
wegen
der
Neumarkt-
Sperrung
mehr
Verkehr
vor
der
eigenen
Haustür
ertragen
muss.
Koch
begründet
das
mit
Paragraf
45
des
Bundesimmissionsschutzgesetzes,
der
die
Behörden
verpflichtet,
die
Einhaltung
von
festgelegten
Immissionswerten
sicherzustellen.
Genau
das
Gegenteil
widerfahre
den
Wallanwohnern,
da
mit
der
Neumarkt-
Sperrung
nachweislich
die
Lärm-
und
Luftbelastung
am
Wall
steige.
Dieses
Vorgehen
der
Stadt
verletze
Artikel
2
des
Grundgesetzes,
der
das
Recht
auf
körperliche
Unversehrtheit
garantiert.
Koch
zog
einen
Vergleich
mit
der
Ansiedlung
einer
Fabrik:
Wenn
deren
Emissionen
Grenzwerte
verletzten,
könnten
betroffene
Bürger
auf
der
Grundlage
des
Bundesimmissionsschutzgesetzes
gerichtlich
Schutzmaßnahmen
einklagen.
Könnte
jeder
gegen
die
Neumarkt-
Sperrung
klagen?
Thorsten
Koch
weist
darauf
hin,
dass
mittels
der
Verbandsklage
Umweltverbände
gegen
die
Lärm-
und
Luftbelastung
klagen
könnten.
Die
Deutsche
Umwelthilfe
hat
bereits
mit
Klage
gedroht,
sollte
die
Stadt
die
Belastung
mit
Stickstoffdioxid
nicht
in
den
Griff
bekommen.
Den
Verbänden
werde
ein
Recht
eingeräumt,
das
den
individuell
Betroffenen
vorenthalten
bleibe,
kritisierte
Koch.
Daher
habe
dieser
Fall
eine
Bedeutung,
die
weit
über
die
konkrete
Neumarkt-
Frage
hinausreiche.
Koch
geht
nicht
so
weit,
jedem
Osnabrücker
ein
Klagerecht
im
Fall
Neumarkt
einzuräumen.
Es
müsse
eine
„
qualifizierte
Betroffenheit″
vorliegen.
Bei
den
Wallanwohnern
sei
die
zweifelsfrei
vorhanden.
Welche
Rolle
spielt
BOB
dabei?
Der
Bürgerbund
hatte
nach
den
Worten
von
Steffen
Grüner
Betroffene
„
ermuntert″,
gegen
die
Neumarkt-
Sperre
zu
klagen.
Sechs
Kläger
fanden
sich.
Die
Kosten
der
Verfahren
trägt
BOB,
finanziert
aus
Spenden.
Steffen
Grüner
bekräftigte
während
der
Pressekonferenz
die
Kritik
an
der
Neumarkt-
Sperrung
und
warnte
vor
Einführung
von
Tempo
30
auf
Hauptverkehrsstraßen.
Die
Folge
wären
längere
Fahrzeiten,
höherer
Verbrauch,
steigende
Luftbelastungen.
BOB
lehne
es
ab,
die
Wallbewohner
in
Osnabrück
zu
„
Versuchskaninchen″
zu
machen.
Osnabrück
will
sich
um
die
Teilnahme
an
einem
Modellversuch
des
Landes
bewerben.
Drei
Jahre
soll
testweise
Tempo
30
auf
einem
Abschnitt
der
Iburger
Straße,
auf
dem
Schlosswall
und
der
Martinistraße
gelten.
Ob
Osnabrück
dabei
ist,
entscheidet
sich
2018.
Autor:
hin