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1
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1.
Erscheinungsdatum:
30.11.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Es gibt auch Schattenseiten privater Fotovoltaikanlagen
Zwischenüberschrift:
Leserbrief
Artikel:
Originaltext:
Zum
Artikel
„
So
rechnet
sich
private
Fotovoltaik
–
Osnabrücker
Solaroffensive
3.0
mit
Kataster
und
Renditerechner″
(Ausgabe
vom
11.
November)
.
„
In
dem
Bericht
sind
ausschließlich
die
guten
Gründe
für
die
Anschaffung
einer
Fotovoltaikanlage
aufgeführt.
Die
Modellrechnung
mit
den
15
000
Euro
zweifele
ich
stark
an,
zumal
sie
weder
qm-
Fläche
noch
Kilowatt
peak
(kWp
)
enthält.
Fraglich
ist
außerdem,
ob
beim
Renditerechner
der
Stadtwerke
Osnabrück
(SWO)
auch
folgende
Faktoren
einfließen,
die
dem
Betreiber
die
Freude
an
der
Anlage
nehmen.
Sie
mindern
die
Rendite
nämlich
erheblich.
1.
Der
Betreiber
muss
beim
Finanzamt
einen
Nebenerwerb
oder
ein
Einzelunternehmen
anmelden
und
gilt
dann
als
Unternehmer
und
Kraftwerksbetreiber.
Daraus
folgt,
dass
auf
die
Einnahmen
Steuern
entfallen.
[...]
2.
Die
Anlage
sollte
zweckmäßigerweise
versichert
werden,
denn
zum
Beispiel
ein
schwerer
Hagelschlag
kann
zum
Totalschaden
führen.
Inklusive
Versicherung
des
teuren
Wechselrichters
(und
der
ist
statistisch
gesehen
mindestens
einmal
defekt)
sind
das
günstigstenfalls
130
Euro
im
Jahr
oder
auch
mehr.
3.
Die
gravierendste
Einschränkung
des
Ertrages
aber
beinhaltet
das
EEG
(Erneuerbare-
Energien-
Gesetz)
selbst.
Führt
es
doch
dazu,
dass
in
der
Spitze
circa
ein
Drittel
der
Stromleistung
gar
nicht
ins
Netz
und
somit
auch
nicht
ins
Portemonnaie
des
Betreibers
gelangt.
Zitat
aus
dem
entsprechenden
Flyer
der
SWO
zum
sogenannten
Einspeisemanagement:
,
Nach
den
Regelungen
des
EEG
2012
sind
nun
auch
Anlagen
zur
Erzeugung
von
Strom
aus
solarer
Strahlung
(Photovoltaik-
Anlagen)
in
das
Einspeisemanagement
einzubinden.
Anders
als
bei
anderen
regenerativen
Energieträgern
sind
auch
hier
Anlagen
mit
einer
Leistung
unter
100
kW
betroffen.
Dies
ist
zurückzuführen
auf
den
großen
Zubau
an
installierter
Leistung
in
diesem
Segment.
Realisiert
wird
diese
Regelung
mit
einer
technischen
Einrichtung
zur
ferngesteuerten
Reduzierung
der
Einspeiseleistung′,
dem
sogenannten
Funkrundsteuergerät.
Das
heißt
in
der
Praxis:
Dem
Kleinanlagenbetreiber
werden
per
Gesetz
und
Ferneingriff
circa
ein
Drittel
der
produzierten
Spitzenleistung
nicht
abgenommen
beziehungsweise
bezahlt,
weil
es
die
Netze
gar
nicht
aufnehmen
können.
Währenddessen
leiten
die
Energieriesen
ihre
Megawatt
aus
immer
neuen
Offshore-
Windanlagen
in
dieselben
Netze
und
werden
noch
subventioniert.
Die
Alternative
zum
Rundsteuergerät,
welches
der
verehrte
SWO-
Kunde
natürlich
inklusive
Einbau
und
Bereitstellung
des
nötigen
Internetanschlusses
selbst
bezahlen
muss,
ist
die
einprogrammierte
pauschale
Drosselung
der
Spitzen-
kW
auf
70
Prozent.
Bei
unserer
4,
3-
kWp-
Anlage
sieht
man
das
sehr
deutlich
am
parabelförmigen
Diagramm
für
die
Leistung,
welches
ab
3
kWp
in
einer
waagerechten
Linie
wie
ein
Tafelberg
abgeschnitten
ist.
Diese
Kappung
ist
aus
der
entsprechenden
Grafik
bei
den
SWO
nicht
ersichtlich.
Schade
um
die
Energie
und
unsere
Rendite,
die
vor
Einführung
dieser
Regelung
recht
ordentlich
war,
aber
nun
sehr
viel
geringer
ausfällt
und
die
Prognose
bei
Weitem
verfehlt,
und
das
obwohl
eigenfinanziert.
[…]″
Andreas
Sangmeister
Osnabrück
Autor:
Andreas Sangmeister