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1.
Erscheinungsdatum:
29.11.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Nachbarn wehren sich gegen Neubau
Zwischenüberschrift:
Streit in der Heckerstraße über Bebauung des Pfarrgartens
Artikel:
Originaltext:
Bewohner
der
winzigen
Heckerstraße
am
Schölerberg
sind
empört,
dass
nebenan
ein
Haus
gebaut
wird.
Das
Beispiel
zeigt:
Nachverdichtung
hat
auch
Schattenseiten.
Osnabrück.
Sabine
Münz
ist
die
Wortführerin
des
Protestes
gegen
die
Bebauung
des
früheren
Pfarrgartens
der
Südstadt-
Kirchengemeinde.
Sie
lebt
seit
vier
Jahrzehnten
in
einem
Reihenhaus,
aus
dem
sie
bislang
einen
freien
Blick
auf
die
„
kleine
Oase″
hatte,
wie
sie
sagt.
Die
„
Oase″
ist
weg.
Baggerfahrer
haben
vorige
Woche
die
letzten
Büsche
beseitigt
und
das
Baufeld
vorbereitet.
Sabine
Münz
wirft
der
Kirchengemeinde
und
der
Stadt
vor,
die
Bedürfnisse
der
Anwohner
ignoriert
und
ein
Bauprojekt
in
einem
undurchsichtigen
Verfahren
durchgesetzt
zu
haben,
das
den
Menschen
in
dem
engen
Quartier
schweren
Schaden
zufüge.
Betroffen
seien
auch
die
Kinder
im
benachbarten
Familienzentrum.
Eine
nur
2,
50
Meter
schmale
Zuwegung,
die
enge
Bebauung,
der
Autoverkehr
zum
Familienzentrum,
der
hohe
Parkdruck,
spielende
Kinder
–
und
jetzt
werde
auch
noch
die
letzte
Freifläche
zugebaut:
Das
zusammen
ist
für
Sabine
Münz
und
ihre
Nachbarn
„
unerträglich″
und
„
unzumutbar″.
Das
Grundstück
des
Pfarrhauses
an
der
Heckerstraße
am
Schölerberg
umfasst
gut
1000
Quadratmeter.
Das
Pastorenehepaar,
das
das
Pfarrhaus
bewohnt,
war
gern
bereit,
auf
einen
Teil
des
Gartens
zu
verzichten.
Und
so
entschied
der
Kirchenvorstand
schon
2014,
etwa
die
Hälfte
des
Grundstücks
als
Bauland
zu
verkaufen.
Der
Fall
zeigt
exemplarisch
den
Zielkonflikt
städtischer
Baupolitik.
Die
Stadt
will
mehr
Wohnbaugebiete
ausweisen,
um
die
Einwohnerzahl
zu
steigern
und
den
Druck
auf
dem
Wohnungsmarkt
zu
mindern.
Dabei
versuchen
die
Baupolitiker,
zunächst
innerstädtische
Brachflächen
zu
erschließen,
um
ein
weiteres
Ausgreifen
der
Bebauung
in
die
Landschaft
am
Stadtrand
zu
verhindern.
Das
Bauen
in
zweiter
Reihe
aber
betrifft
immer
auch
die
Nachbarn,
denen
die
freie
Sicht
oder
eine
grüne
Insel
genommen
wird.
Die
Polizei
gerufen
So
auch
an
der
Heckerstraße.
Als
im
Februar
der
Bauherr
anrückte,
um
den
Bewuchs
zu
entfernen,
stellte
sich
ihm
Sabine
Münz
in
den
Weg.
Die
Polizei
musste
kommen,
damit
der
Konflikt
nicht
weiter
eskalierte.
Keine
gute
Voraussetzung
für
eine
gedeihliche
Nachbarschaft.
In
der
vorigen
Woche
begannen
die
Bauarbeiten
–
und
der
Konflikt
kocht
erneut
hoch.
Sabine
Münz
und
ihre
Nachbarschaft
haben
einen
Anwalt
eingeschaltet,
der
Widerspruch
gegen
die
Baugenehmigung
einlegte.
Anwalt
Jan
Kuhlmann
sieht
das
„
Gebot
der
Rücksichtnahme″
massiv
verletzt.
Die
Erschließung
des
neuen
Einfamilienhauses
über
die
schmale
Straße
würde
in
keinem
normalen
Wohngebiet
zugelassen,
sagt
Kuhlmann.
Es
fehle
der
angemessene
„
Sozialabstand″.
Kuhlmann:
„
Das
ist
eine
extreme
Enge,
der
Konflikt
ist
doch
überdeutlich.″
Kuhlmann
wirft
der
Stadt
vor,
die
Bebauung
in
einem
reinen
Verwaltungsakt
ohne
Beteiligung
der
politischen
Gremien
ermöglicht
zu
haben.
Angesichts
der
Schwere
des
Eingriffs
hätte
es
eine
Änderung
des
Bebauungsplans
geben
müssen.
Eine
Bebauungsplanänderung
setzt
ein
mehrteiliges
Verfahren
mit
Auslegung
der
Pläne
und
Beteiligung
der
Öffentlichkeit
voraus.
In
diesem
Fall
hat
das
Bauamt
der
Stadt
die
Änderungen
in
einem
Verwaltungsakt
bewilligt.
Begründung:
„
Die
Gründzüge
der
Planung
sind
nicht
gefährdet″,
sagt
Stadtbaurat
Frank
Otte.
Das
Gebiet
sei
durch
Wohnen
und
kirchliche
Nutzung
geprägt.
Das
neue
Wohngebäude
verstoße
daher
„
in
keinster
Weise″
gegen
den
Charakter
dieses
Quartieres
und
die
Gründzüge
des
Bebauungsplanes.
Die
Einwände
der
Nachbarschaft
seien
deshalb
„
gegenstandslos″.
Anwalt
Kuhlmann
sieht
das
nicht
so.
Die
im
Bebauungsplan
festgelegte
Nutzung
für
den
„
Gemeindebedarf″
in
dieser
„
klerikalen
Insel″
hätte
nicht
ohne
förmliches
Bauleitverfahren
aufgehoben
werden
dürfen.
Es
habe
keine
Abwägung
zwischen
dem
Bedarf
der
Kirchengemeinde
und
dem
der
Nachbarschaft
gegeben,
so
Kuhlmann.
Über
den
Widerspruch
gegen
die
Baugenehmigung
entscheidet
zunächst
die
Stadt.
Sollte
diese
den
Widerspruch
abweisen
–
was
zu
erwarten
ist
–,
will
die
Nachbarschaft
Klage
beim
Verwaltungsgericht
erheben.
An
diesem
Dienstag
trafen
sich
Sabine
Münz
und
zwei
weitere
Nachbarinnen
mit
dem
Leiter
des
Fachbereichs
Städtebau,
Franz
Schürings,
zum
Gespräch.
Es
habe
einen
Austausch
der
Standpunkte,
aber
keine
Annäherung
gegeben,
so
Schürings.
Inzwischen
schreitet
der
Bau
voran.
Der
Baukran
steht
schon.
Bildtext:
Sabine
Münz
setzt
sich
gegen
die
Bebauung
des
ehemaligen
Pfarrgartens
(im
Hintergrund
links)
an
der
Heckerstraße
zur
Wehr.
Foto:
David
Ebener
Autor:
Wilfried Hinrichs