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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Plakettenpflicht für E-Scooter
Zwischenüberschrift:
Änderung für Gehbehinderte in Osnabrücker Bussen
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. Während die Busse der Stadtwerke Osnabrück Fahrer von Elektro-Rollstühlen grundsätzlich mitnehmen müssen, sieht es bei größeren Scootern anders aus. Für sie ist nun eine Plakette nötig.

Dass Fahrer von elektrischen Rollstühlen und Scootern von Busfahrern abgewiesen werden, ist in der Vergangenheit immer mal wieder vorgekommen. In Osnabrück musste vor knapp einem Jahr ein E-Rollstuhl-Fahrer zu Unrecht draußen bleiben, weil sein elektrischer Rollstuhl für einen Scooter gehalten wurde und bei Scootern herrscht allgemeine Verwirrung, sowohl bei einzelnen Busfahrern als auch bei den übrigen Fahrgästen. Das Osnabrücker Behindertenforum hat sich deshalb zusammen mit anderen Behindertenverbänden mit den Stadtwerken zusammengesetzt.

Das sind die Unterschiede: Ein elektrischer Rollstuhl sieht in etwa aus wie ein normaler Rollstuhl, verfügt aber über einen elektrischen Antrieb und wird mit einem Joystick oder einer Handkonsole gesteuert. Ein Scooter hingegen ist größer und mit einer hohen Lenksäule versehen. Auch Menschen, die gehen können, nutzen Scooter als Unterstützung im Alltag, Senioren beispielsweise.

Bislang musste jeder Busfahrer selbst entscheiden, ob er einen Scooter-Fahrer mitnimmt oder nicht im Fall eines Unfalls mit dem kippgefährdeten Gefährt war der Fahrer nämlich haftbar. Am 15. März 2017 ist nun ein bundesweiter Erlass in Kraft getreten, der die Mitnahmebedingungen regelt: E-Scooter-Nutzer müssen im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Vermerk G oder aG sein oder den Scooter verschrieben bekommen haben, dann gilt auch für sie eine Mitnahmepflicht vorausgesetzt, der Scooter erfüllt gewisse technische Voraussetzungen: maximale Gesamtlänge von 1, 20 Metern, maximales Gesamtgewicht mit aufsitzender Person von 300 Kilo, vierrädrig, zusätzliche Feststellbremse, Rückwärtsgang.

Schulung der Stadtwerke

Die Busse der Stadtwerke verlangen für die Mitnahme jetzt grundsätzlich eine Plakette und einen Ausweis, die das Verkehrsunternehmen auf Anfrage erteilt unter Umständen auch für Geräte, die nicht ganz den geforderten Maßen entsprechen.

Etwa zehn Personen hätten die Stadtwerke bereits geschult, teilte das Unternehmen auf Anfrage unserer Redaktion mit. Erst durch die Plakette/ den Ausweis kann der Fahrer sichergehen, dass der E-Scooter alle Bedingungen erfüllt″, sagt Jessica Fischer von den Stadtwerken Osnabrück. Dies ist während der Einstiegssituation nicht auf den ersten Blick ersichtlich.″ Um die Plakette zu bekommen, müssen E-Scooter-Fahrer eine kostenlose Schulung absolvieren und dabei nachweisen, dass sie das Gefährt sicher beherrschen und damit problemlos rückwärts in den Bus einfahren sowie dort einparken können. Das Angebot werde gut angenommen, sagt Petra Mathiske, Vorsitzende des Osnabrücker Behindertenforums. Und auch der Alltag mit Plakette im Busverkehr funktioniere reibungslos. Es komme vor, dass Busfahrer Scooter-Fahrer nicht mitnähmen, aber die haben dann keine Plakette.″

Das Behindertenforum ruft andere Fahrgäste außerdem dazu auf, keine Scheu zu haben, beim Auf- und Zuklappen der Rampe zu helfen, die nicht nur E-Rollstuhl- und - Scooter-Fahrer zum Ein- und Ausstieg benötigen, sondern die auch Eltern mit Kinderwagen oder Senioren mit Rollator nutzen können.

Bildtext:
Gerd Grundel kann mit seinem E-Scooter jetzt die Busse der Stadtwerke nutzen.

Foto:
Petra Mathiske/ Behindertenforum
Autor:
sdo


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