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1.
Erscheinungsdatum:
22.11.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Plakettenpflicht für E-Scooter
Zwischenüberschrift:
Änderung für Gehbehinderte in Osnabrücker Bussen
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Während
die
Busse
der
Stadtwerke
Osnabrück
Fahrer
von
Elektro-
Rollstühlen
grundsätzlich
mitnehmen
müssen,
sieht
es
bei
größeren
Scootern
anders
aus.
Für
sie
ist
nun
eine
Plakette
nötig.
Dass
Fahrer
von
elektrischen
Rollstühlen
und
Scootern
von
Busfahrern
abgewiesen
werden,
ist
in
der
Vergangenheit
immer
mal
wieder
vorgekommen.
In
Osnabrück
musste
vor
knapp
einem
Jahr
ein
E-
Rollstuhl-
Fahrer
zu
Unrecht
draußen
bleiben,
weil
sein
elektrischer
Rollstuhl
für
einen
Scooter
gehalten
wurde
–
und
bei
Scootern
herrscht
allgemeine
Verwirrung,
sowohl
bei
einzelnen
Busfahrern
als
auch
bei
den
übrigen
Fahrgästen.
Das
Osnabrücker
Behindertenforum
hat
sich
deshalb
zusammen
mit
anderen
Behindertenverbänden
mit
den
Stadtwerken
zusammengesetzt.
Das
sind
die
Unterschiede:
Ein
elektrischer
Rollstuhl
sieht
in
etwa
aus
wie
ein
normaler
Rollstuhl,
verfügt
aber
über
einen
elektrischen
Antrieb
und
wird
mit
einem
Joystick
oder
einer
Handkonsole
gesteuert.
Ein
Scooter
hingegen
ist
größer
und
mit
einer
hohen
Lenksäule
versehen.
Auch
Menschen,
die
gehen
können,
nutzen
Scooter
als
Unterstützung
im
Alltag,
Senioren
beispielsweise.
Bislang
musste
jeder
Busfahrer
selbst
entscheiden,
ob
er
einen
Scooter-
Fahrer
mitnimmt
oder
nicht
–
im
Fall
eines
Unfalls
mit
dem
kippgefährdeten
Gefährt
war
der
Fahrer
nämlich
haftbar.
Am
15.
März
2017
ist
nun
ein
bundesweiter
Erlass
in
Kraft
getreten,
der
die
Mitnahmebedingungen
regelt:
E-
Scooter-
Nutzer
müssen
im
Besitz
eines
Schwerbehindertenausweises
mit
dem
Vermerk
G
oder
aG
sein
oder
den
Scooter
verschrieben
bekommen
haben,
dann
gilt
auch
für
sie
eine
Mitnahmepflicht
–
vorausgesetzt,
der
Scooter
erfüllt
gewisse
technische
Voraussetzungen:
maximale
Gesamtlänge
von
1,
20
Metern,
maximales
Gesamtgewicht
mit
aufsitzender
Person
von
300
Kilo,
vierrädrig,
zusätzliche
Feststellbremse,
Rückwärtsgang.
Schulung
der
Stadtwerke
Die
Busse
der
Stadtwerke
verlangen
für
die
Mitnahme
jetzt
grundsätzlich
eine
Plakette
und
einen
Ausweis,
die
das
Verkehrsunternehmen
auf
Anfrage
erteilt
–
unter
Umständen
auch
für
Geräte,
die
nicht
ganz
den
geforderten
Maßen
entsprechen.
Etwa
zehn
Personen
hätten
die
Stadtwerke
bereits
geschult,
teilte
das
Unternehmen
auf
Anfrage
unserer
Redaktion
mit.
„
Erst
durch
die
Plakette/
den
Ausweis
kann
der
Fahrer
sichergehen,
dass
der
E-
Scooter
alle
Bedingungen
erfüllt″,
sagt
Jessica
Fischer
von
den
Stadtwerken
Osnabrück.
„
Dies
ist
während
der
Einstiegssituation
nicht
auf
den
ersten
Blick
ersichtlich.″
Um
die
Plakette
zu
bekommen,
müssen
E-
Scooter-
Fahrer
eine
kostenlose
Schulung
absolvieren
und
dabei
nachweisen,
dass
sie
das
Gefährt
sicher
beherrschen
und
damit
problemlos
rückwärts
in
den
Bus
einfahren
sowie
dort
einparken
können.
Das
Angebot
werde
gut
angenommen,
sagt
Petra
Mathiske,
Vorsitzende
des
Osnabrücker
Behindertenforums.
Und
auch
der
Alltag
mit
Plakette
im
Busverkehr
funktioniere
reibungslos.
Es
komme
vor,
dass
Busfahrer
Scooter-
Fahrer
nicht
mitnähmen,
„
aber
die
haben
dann
keine
Plakette.″
Das
Behindertenforum
ruft
andere
Fahrgäste
außerdem
dazu
auf,
keine
Scheu
zu
haben,
beim
Auf-
und
Zuklappen
der
Rampe
zu
helfen,
die
nicht
nur
E-
Rollstuhl-
und
-
Scooter-
Fahrer
zum
Ein-
und
Ausstieg
benötigen,
sondern
die
auch
Eltern
mit
Kinderwagen
oder
Senioren
mit
Rollator
nutzen
können.
Bildtext:
Gerd
Grundel
kann
mit
seinem
E-
Scooter
jetzt
die
Busse
der
Stadtwerke
nutzen.
Foto:
Petra
Mathiske/
Behindertenforum
Autor:
sdo