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1.
Erscheinungsdatum:
26.10.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Nicht jeder Markt ist kommerziell
Zwischenüberschrift:
Leserbriefe
Artikel:
Originaltext:
Zu
den
Artikeln
„
Der
letzte
Kunsthandwerkermarkt?
Beliebte
Veranstaltung
in
der
Halle
Gartlage
könnte
sonntags
künftig
verboten
sein″
und
„
Schnäppchenjagd
bei
Kaiserwetter
–
Großer
Andrang
beim
Herbstflohmarkt
im
Moskaubad″
(Ausgabe
vom
16.
Oktober)
.
„
Es
gibt
Gerichtsurteile,
die
einfach
nicht
nachvollziehbar
sind.
Während
bei
Sonntagsöffnungszeiten
die
Angestellten
auf
ihre
Freizeit
verzichten
müssen,
kommen
die
Beschicker
des
Kunsthandwerkermarktes
ganz
freiwillig
in
die
Halle
Gartlage,
nehmen
dafür
sogar
viele
Kilometer
Anfahrt
auf
sich.
Die
Besucher
bewundern
Ideenreichtum
und
deren
Herstellung.
Es
ist
interessant,
dem
Glasbläser
zuzuschauen
und
am
Ende
das
fertige
Produkt
zu
bestaunen
sowie
nette
Gespräche
mit
den
Standbesitzern
zu
führen.
Wann
geht
das
besser
als
an
einem
Sonntagvor-
oder
-
nachmittag?
Für
meine
Freundin
und
mich
ist
ein
Besuch
des
Marktes
zweimal
im
Jahr
zum
festen
Bestandteil
unseres
Lebens
geworden.
Anschließend
lassen
wir
den
Nachmittag
in
einem
Café
bei
Kaffee
und
Kuchen
ausklingen.
Dort
herrscht
dann
tatsächlich
Sonntagsarbeit.
Müssen
wir
demnächst
auch
darauf
verzichten?
Was
ist
mit
den
Pflegekräften
in
Krankenhäusern
und
Altenheimen?
Sonntags
müssen
Alte
und
Kranke
alleine
klarkommen?
Wenn
die
geltende
Rechtslage
in
Niedersachsen
so
löcherig
ist,
sollte
man
sie
schnellstens
überdenken
und
gegebenenfalls
erneuern.
[…]″
Marianne
Kameier
Bissendorf
„
Es
geht
um
den
Kunsthandwerkermarkt
in
der
Halle
Gartlage,
aber
nicht
nur
dort:
Es
entschied
das
Niedersächsische
Oberverwaltungsgericht,
dass
,
gewerbliche
Märkte
an
Sonn-
und
Feiertagen
nach
geltender
Rechtslage
unzulässig
sind
–
ähnlich
wie
die
meisten
Sonntagsöffnungen
im
Einzelhandel.′
Gilt
es
da
nicht,
die
,
geltende
Rechtslage′
differenzierter
zu
gestalten
und
nicht
einfach
jede
Sonntagsveranstaltung,
bei
der
für
ein
Objekt
Geld
genommen
wird,
pauschal
zu
verbieten?
Hier
werden
rein
kommerziell
orientierte
Sonntagsöffnungen
des
Einzelhandels
–
zum
Teil
mit
mehr
oder
weniger
fragwürdigen
Begründungen
wie
Jubiläen
und
Ähnliches
–
mit
Kunsthandwerker-
,
Trödel-
und
Flohmärkten
in
einen
Topf
geworfen.
Bei
Trödel-
und
Flohmärkten
würde
ich
einem
Verkaufsverbot
von
fabrikneuer
Billigware
zustimmen,
den
privaten
Anteil
an
Gebrauchtwaren
–
besonders
im
Sinne
der
immer
wichtiger
werdenden
Müllreduzierung
–
und
der
Kommunikationsförderung
aber
vom
Verbot
ausklammern.
Der
Artikel
[. . .] ,
Schnäppchenjagd
bei
Kaiserwetter′
zeigt,
dass
diese
Differenzierung
durchführbar
ist.
Beim
Kunsthandwerkermarkt
kommt
ein
weiterer
Faktor
hinzu:
Die
Bewertung
des
Kunsthandwerks
als
Kulturgut!
Was
einem
beim
Erwerb
eines
entsprechenden
Objekts
in
einem
normalen
Geschäft
nicht
geboten
wird,
ist
der
unmittelbare
Kontakt
mit
dem
Künstler
selbst.
Er/
Sie
kann
Interessierten
Auskünfte
zu
Herstellungstechniken
geben
und
damit
zu
eigener
Tätigkeit
anregen.
Die
daraus
resultierende
Erfahrung
des
Wertunterschiedes
zum
bloßen
Konsum
ist
durch
nichts
zu
ersetzen.
Die
Erkenntnis
,
das
habe
ich
selbst
gemacht,
das
ist
ein
Stück
von
mir′
wird
so
durch
diese
Märkte
gefördert.
Und
nun
sind
es
gerade
die
Sonn-
und
Feiertage,
an
denen
die
meisten
Menschen
dafür
die
nötige
Muße
haben.
Konsumieren
können
sie
zu
den
üblichen
Öffnungszeiten
mehr
als
genug.
Die
Bemerkung
von
Herrn
Osterbrink
,
Wir
stellen
fest,
dass
viele
Besucher
nichts
kaufen′
bewertet
die
Verkaufsmöglichkeit
negativ,
zu
Unrecht,
wie
ich
meine:
Kunst
zu
machen,
kostet
nicht
nur
Zeit,
sondern
auch
Geld.
Diese
Anmerkung
hätte
der
Glasbläser
Stefan
Warnken
seinen
sehr
treffenden
Aussagen
gerne
hinzufügen
dürfen!
Ist
die
Frage
erlaubt,
wer
wohl
das
Niedersächsische
Oberverwaltungsgericht
in
dieser
Sache
bemüht
hat
–
im
Interesse
der
Abschaffung
dieser
Sonntagsmärkte?
″
Helmuth
Kohn
Bramsche
Autor:
Marianne Kameier, Helmuth Kohn