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1.
Erscheinungsdatum:
26.10.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Ex-IRA-Terrorist schuldig gesprochen
Attentäter verurteilt und freigelassen
Zwischenüberschrift:
Attentäter verurteilt und freigelassen
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Vier
Jahre
Haft
wegen
versuchten
Mordes:
Ein
Ex-
IRA-
Terrorist
ist
in
Osnabrück
schuldig
gesprochen
worden,
verließ
das
Gericht
aber
als
freier
Mann.
Grund
dafür:
Verzögerungen
im
Verfahren
wertete
das
Gericht
als
rechtsstaatswidrig.
Zwei
Jahrzehnte
nach
dem
Granatwerfer-
Anschlag
auf
die
frühere
britische
Kaserne
an
der
Landwehrstraße
in
Osnabrück
ist
die
Tat
rechtlich
an
ein
Ende
gekommen:
Der
Angeklagte
James
C.
erhielt
für
seine
maßgebliche
Beteiligung
an
dem
Attentat
vier
Jahre
Freiheitsstrafe.
Osnabrück.
Dennoch
ist
der
48-
Jährige
schon
jetzt
wieder
auf
freiem
Fuß.
Mit
dem
Großteil
seiner
Familie,
die
die
Urteilsverkündung
am
Mittwoch
im
Schwurgerichtssaal
im
Osnabrücker
Landgericht
miterlebte,
dürfte
James
C.
bereits
heute
wieder
in
seiner
irischen
Heimat
sein.
Die
Schwurgerichtskammer
war
im
Urteilsspruch
haargenau
dem
Strafantrag
der
Oberstaatsanwältin
gefolgt.
Wegen
versuchten
Mordes
in
einer
unbestimmten
Anzahl
rechtlich
zusammentreffender
Fälle
verurteilte
die
Kammer
den
Angeklagten.
Er
sei
durch
die
Montage
der
Granatwerfereinrichtung,
das
Platzieren
des
Fahrzeuges
vor
dem
Kasernengelände
und
das
Auslösen
des
Zeitzünders
maßgeblich
für
den
Anschlag
verantwortlich
gewesen,
hieß
es
in
der
Urteilsbegründung.
Verschärfend
sei
bei
der
Strafzumessung
hinzugekommen,
dass
die
Tat
alle
Kriterien
eines
versuchten
Mordes
erfüllt
habe:
Es
wurde
mit
dem
Granatwerfer
ein
gemeingefährliches
Mittel
eingesetzt,
und
der
Anschlag
wurde
heimtückisch
ausgeführt,
weil
die
möglichen
Opfer
arg-
und
wehrlos
waren,
listete
der
Vorsitzende
Richter
auf.
Außer
hohem
Sachschaden
wurden
bei
dem
Anschlag
keine
Personen
getötet
oder
verletzt.
Zugunsten
des
Angeklagten
wertete
das
Schwurgericht,
dass
er
ein
umfassendes
Geständnis
abgelegt
hatte.
Ebenso
würdigte
die
Kammer,
dass
James
C.
ab
dem
sogenannten
Karfreitagsabkommen
von
1998
den
Friedensprozess
in
Nordirland
unterstützt
hat.
Warum
aber
ist
der
Angeklagte
trotz
des
Urteils
von
vier
Jahren
Haftstrafe
jetzt
wieder
ein
freier
Mann?
Dem
liegt
ein
Fehler
deutscher
Behörden
zugrunde.
Obwohl
der
Granatwerferanschlag
auf
die
Quebec
Barracks
in
Atter
unter
die
Amnestieregelungen
des
Karfreitagsabkommens
fiel,
bestand
die
Bundesrepublik
Deutschland
auf
der
Auslieferung
von
James
C.
Ein
erster
Versuch
versandete
2004.
Der
Generalbundesanwalt
wurde
zudem
nicht
aktiv,
als
ihm
ein
Jahr
später
das
BKA
den
genauen
Aufenthaltsort
von
James
C.
meldete.
Erst
2015
erneuerte
die
deutsche
Seite
den
Haftbefehl,
worauf
das
höchste
irische
Gericht
(High
Court)
dem
Auslieferungsersuchen
entsprach.
Für
diese
rechtsstaatswidrige
Verzögerung
rechnete
das
Osnabrücker
Landgericht
James
C.
ein
Jahr
Freiheitsstrafe
an.
Die
nun
verbliebenen
drei
Jahre
minderten
sich
noch
einmal
um
die
Zeit
in
der
Untersuchungshaft
seit
2016.
Es
blieben
so
etwas
weniger
als
zwei
Jahre,
die
nach
deutschem
Recht
auch
zur
Bewährung
ausgesetzt
werden
können.
Sollte
das
Urteil
nun
innerhalb
einer
Woche
nicht
angefochten
werden,
stellen
die
Verteidiger
von
James
C.
sofort
einen
Antrag
auf
vorzeitige
Haftentlassung
zur
Bewährung.
Den
bislang
geltenden
Haftbefehl
hob
das
Gericht
auf,
sodass
James
C.
im
Saal
sofort
auf
seine
Familie
zuging
und
Frau
und
Kinder
kurz
umarmte.
Bildtext:
Der
Attentäter
von
Atter
(Mitte)
ist
schuldig
gesprochen,
darf
aber
nach
Hause.
Foto:
Thomas
Osterfeld
Kommentar:
Gerechtes
Urteil
Ein
ehemaliger
Terrorist,
der
viele
Menschen
töten
wollte,
verlässt
als
freier
Mann
das
Gericht.
Ist
das
gerecht?
Ja.
Das
ist
gerecht,
weil
im
Fall
des
Atter-
Attentäters
mehrere
Faktoren
zusammenwirkten,
die
dieses
Verfahren
zwei
Jahrzehnte
nach
der
Tat
zu
einem
sehr
besonderen
gemacht
haben.
Das
Schwurgericht
hat
diese
besonderen
Umstände
angemessen
ins
Strafmaß
einfließen
lassen.
Ein
Jahr
Rabatt
gab
das
Gericht
für
eine
rechtsstaatswidrige
Verzögerung,
die
der
Angeklagte
nicht
zu
verantworten
hatte.
Gut
zehn
Jahre
hatte
die
Bundesanwaltschaft
Zeit,
den
mutmaßlichen
Attentäter
vor
Gericht
zu
bringen.
Sie
wusste,
wo
er
sich
aufhielt,
tat
aber
nichts.
Nun
mag
es
wie
ein
Kuhhandel
wirken,
wenn
einem
Angeklagten
dafür
ein
Strafnachlass
gewährt
wird.
Aber
das
Bundesverfassungsgericht
hat
schon
2003
festgestellt,
dass
ein
Strafnachlass
ein
Ausgleich
für
die
Belastungen
sein
kann,
die
eine
solche
Hängepartie
für
einen
Beschuldigten
bedeutet.
Dass
der
Bürgerkrieg
in
Nordirland
vorbei
ist,
darf
die
juristische
Bewertung
der
Tat
im
Prinzip
nicht
beeinflussen.
Dennoch
konnte
sich
das
Gericht
dem
gewiss
nicht
entziehen.
Denn
in
dem
Friedensprozess
wurden
428
IRA-
Terroristen,
darunter
Bombenleger
und
Mörder,
in
Großbritannien
amnestiert
und
freigelassen.
Nur
Deutschland
hielt
an
seinem
Strafanspruch
fest,
wenn
auch
nur
halbherzig.
Das
Gerechtigkeitsgefühl
sagt:
Vor
diesem
Hintergrund
ist
es
richtig,
auch
den
geläuterten
Attentäter
von
Atter
gehen
zu
lassen.
Autor:
Stefan Buchholz