User Online: 2 |
Timeout: 23:17Uhr ⟳ |
Ihre Anmerkungen
|
NUSO
|
Info
|
Auswahl
|
Ende
|
A
A
A
Mobil →
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Themen ▾
Baumschutz (112)
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) (360)
Die Arbeit der Stadtgaertner seit 1891 (975)
Die Hase und ihre Nebengewaesser (3007)
Gartenprojekte (22)
Klimageschichte (seit 1874) (162)
Konflikte um Kleingarten (25)
Konversionsflaechen (245)
Kooperation Baikal-Osnabrueck (25)
Umweltbildungszentrum(UBZ)1997-2018 (108)
Verein für Ökologie und Umweltbildung Osnabrueck (324)
Suche ▾
Einfache Suche
Erweiterte Suche
Listen ▾
Themenauswahllisten
Erscheinungsdatum (Index)
Ergebnis
Merkliste ▾
Merkliste zeigen
Merkliste löschen
Datensätze des Ergebnis
Suche:
Auswahl zeigen
Treffer:
1
Sortierungen:
Datum vorwärts
Datum rückwärts
1.
Erscheinungsdatum:
23.10.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Verdacht der Kungelei
Kungeln Stadtbedienstete mit Baufirmen?
Zwischenüberschrift:
Aktenvermerk enthält Empfehlungen für bestimmte Unternehmen
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Ein
Aktenvermerk
legt
den
Verdacht
nahe,
dass
die
Verwaltung
ihre
Neutralitätspflicht
vernachlässigt
und
drei
Bauunternehmen
zusätzliche
Kunden
verschafft
haben
könnte.
Unternehmer
und
Verwaltung
bestreiten
dies.
Im
Steuerstreit
zwischen
Hausbesitzern
in
Hellern
und
dem
Finanzamt
ist
ein
Schriftstück
aufgetaucht,
das
die
Frage
aufwirft,
wie
weit
sich
städtische
Mitarbeiter
von
Bauunternehmen
vereinnahmen
lassen.
Osnabrück.
Haben
Mitarbeiter
der
Stadtverwaltung
Bauwilligen
bestimmte
Bauunternehmen
empfohlen?
Ein
Aktenvermerk
legt
den
Verdacht
nahe,
dass
die
Verwaltung
ihre
Neutralitätspflicht
vernachlässigt
und
drei
Unternehmen
zusätzliche
Kunden
verschafft
haben
könnte.
Der
Hintergrund:
Über
40
Hausbesitzer
in
einem
Baugebiet
in
Hellern
müssen
Grunderwerbsteuern
nachzahlen.
Das
Finanzamt
geht
davon
aus,
dass
die
Bauherren
das
Grundstück
und
das
darauf
zu
errichtende
Gebäude
gleichsam
im
Paket
erworben
haben.
Damit
wird
Grunderwerbsteuer
für
das
Grundstück
und
das
Haus
fällig.
Bauherren
bestreiten
einen
Zusammenhang
zwischen
Grundstückskauf
und
Beauftragung
des
Bauunternehmens.
Das
Schriftstück:
Die
Flächen
gehörten
in
der
Mehrzahl
den
Evangelischen
Stiftungen,
die
die
Baugrundstücke
in
Erbpacht
vergaben.
Die
Stiftungen
stehen
auf
der
Seite
der
Bauherren
und
halten
die
Annahme
des
Finanzamtes
für
falsch,
dass
Grundstück
und
Bauauftrag
eine
Einheit
bildeten.
Zum
Beweis
legte
der
Geschäftsführer
der
Evangelischen
Stiftungen
nun
einen
Aktenvermerk
vom
3.
April
2008
vor,
der
die
Sichtweise
der
Bauherren
bestätigt.
Der
Vermerk
enthält
aber
auch
eine
Passage,
die
Fragen
über
das
Verhältnis
zwischen
der
Stadtverwaltung
und
der
Bauwirtschaft
aufwirft.
Die
kritische
Passage:
In
dem
Aktenvermerk
wird
der
Inhalt
eines
Gesprächs
zwischen
einem
Bauunternehmer,
einem
Vertreter
der
Stiftungen
und
zwei
Vertretern
des
Finanzamtes
Osnabrück-
Stadt
zusammenfassend
wiedergegeben.
Der
Vertreter
der
Stiftungen
berichtet,
dass
Bauinteressenten
um
Rat
gefragt
hätten,
welche
Bauunternehmen
denn
geeignet
seien.
Weiter
heißt
es,
die
Stadt
habe
im
Bebauungsplan
so
enge
Vorschriften
vor
allem
im
Energiestandard
der
Häuser
gemacht,
„
dass
es
nur
wenige
Bauunternehmen
gebe,
die
überhaupt
in
der
vorgesehenen
Art
und
Weise
bauen
könnten″.
Da
man
sich
bei
den
Evangelischen
Stiftungen
aber
nicht
mit
Bauunternehmen
auskenne,
habe
man
sich
bei
der
Stadt
Osnabrück
erkundigt.
Wie
aus
dem
Aktenvermerk
hervorgeht,
hat
„
die
Stadt″
daraufhin
drei
konkrete
Unternehmen
namentlich
genannt.
Es
sind
jene
drei,
die
im
Internet
und
auf
Flyern
mit
dem
Baugebiet
geworben
hatten.
Der
Verdacht:
Die
Korruptionsbeauftragte
der
Stadt
Osnabrück,
Susanne
Franzus,
äußert
sich
überrascht,
dass
städtische
Bedienstete
konkrete
Bauunternehmen
namentlich
empfohlen
haben
sollen.
Das
wäre
mit
der
gebotenen
Neutralität
des
öffentlichen
Dienstes
nicht
vereinbar.
Das
Gesprächsprotokoll
könne
aber
keineswegs
als
sicheres
Beweismittel
gelten.
Auch
gebe
es
keinerlei
Hinweis
darauf,
dass
die
Empfehlung
mit
einer
Gegenleistung
verbunden
war.
Sie
werde
der
Sache
trotzdem
nachgehen,
um
Transparenz
zu
schaffen
und
die
Sensibilität
im
Hause
zu
schärfen.
Auch
Stadtsprecher
Sven
Jürgensen
hält
den
Verdacht
für
abwegig,
Kolleginnen
oder
Kollegen
könnten
Bauunternehmen
für
eine
Belohnung
empfohlen
haben.
Die
genannten
Unternehmer
bestreiten
jedweden
Kontakt
mit
städtischen
Mitarbeitern.
Nie
hätten
sie
mit
Leuten
aus
der
Verwaltung
über
das
Baugebiet
in
Hellern
gesprochen,
versichern
die
Unternehmer
übereinstimmend
auf
Anfrage
unserer
Redaktion.
Nach
Angaben
der
Korruptionsbeauftragten
gibt
es
im
Rathaus
nur
einen
Bereich,
der
auf
Wunsch
konkrete
Firmennamen
nennt:
Wenn
Bürger
nach
Pflegediensten
fragen.
Dann
gebe
die
Stadt
eine
komplette
Liste
mit
den
Namen
aller
Firmen
heraus.
Empfehlungen
seien
damit
nicht
verbunden.
Bildtext:
Eine
Aktennotiz
über
die
Bebauung
eines
Wohngebietes
in
Hellern
wirft
Fragen
auf.
Archivfoto:
dpa
Kommentar:
Wo
ist
die
Grenze?
Nein,
ein
Korruptionsskandal
steckt
mit
hoher
Wahrscheinlichkeit
nicht
in
dem
Aktenvermerk.
Aber
es
wurde
eine
Grenze
überschritten.
Die
Gesprächsnotiz
lässt
den
Schluss
zu,
dass
es
in
Teilen
der
Verwaltung
an
Sensibilität
für
das
heikle
Thema
Korruption
fehlt.
Mag
sein,
dass
es
nur
eine
informelle
Frage
war,
die
an
die
Stadtverwaltung
gerichtet
wurde.
Mag
sein,
dass
der
Mitarbeiter
der
Stadt
sich
nichts
dabei
gedacht
hat.
Man
kennt
sich
vielleicht,
man
hilft
sich.
Nichts
Offizielles,
einfach
nur
guter
Service.
Und
es
mag
auch
sein,
dass
die
Bauunternehmen
von
dieser
Empfehlung
nichts
wussten,
keinen
Vorteil
daraus
zogen
und
auch
Mitbewerber
dadurch
keinen
Schaden
erlitten.
Mag
alles
sein.
Trotzdem
ist
dieser
kleine
Aktenvermerk
Anlass
genug,
in
der
Verwaltung
das
Bewusstsein
zu
schärfen,
dass
solche
Äußerungen
eine
verheerende
Wirkung
für
die
Glaubwürdigkeit
und
Integrität
einer
Verwaltung
haben
können.
Autor:
hin