User Online: 2 |
Timeout: 00:22Uhr ⟳ |
Ihre Anmerkungen
|
NUSO
|
Info
|
Auswahl
|
Ende
|
A
A
A
Mobil →
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Themen ▾
Baumschutz (112)
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) (360)
Die Arbeit der Stadtgaertner seit 1891 (975)
Die Hase und ihre Nebengewaesser (3007)
Gartenprojekte (22)
Klimageschichte (seit 1874) (162)
Konflikte um Kleingarten (25)
Konversionsflaechen (245)
Kooperation Baikal-Osnabrueck (25)
Umweltbildungszentrum(UBZ)1997-2018 (108)
Verein für Ökologie und Umweltbildung Osnabrueck (324)
Suche ▾
Einfache Suche
Erweiterte Suche
Listen ▾
Themenauswahllisten
Erscheinungsdatum (Index)
Ergebnis
Merkliste ▾
Merkliste zeigen
Merkliste löschen
Datensätze des Ergebnis
Suche:
Auswahl zeigen
Treffer:
1
Sortierungen:
Datum vorwärts
Datum rückwärts
1.
Erscheinungsdatum:
20.10.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Finanzamt verzehnfacht Steuer
Schock für Hausbesitzer in Hellern
Zwischenüberschrift:
Finanzamt verzehnfacht nachträglich die Steuer
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
7000
Euro
statt
600
Euro
Grunderwerbsteuer
musste
ein
Osnabrücker
Bauherr
zahlen.
Der
Grund:
Das
Finanzamt
hatte
seine
Meinung
geändert.
Insgesamt
sind
mehr
als
40
Eigentümer
von
vierstelligen
Steuernachforderungen
betroffen.
Es
geht
um
das
Baugebiet
Rekershof/
Grieseling
in
Hellern.
Die
Bauherren
hatten
unbebaute
Grundstücke
in
Erbpacht
von
den
Evangelischen
Stiftungen
erworben.
Die
ursprünglichen
Gebühren
bezogen
sich
allein
auf
den
Baugrund.
Die
neuen,
höheren
Bescheide
allerdings
gehen
davon
aus,
dass
zu
dem
Grundstück
auch
das
noch
zu
bauende
Haus
im
Paket
erworben
wurde.
Zwar
haben
viele
Eigentümer
die
höheren
Steuern
schon
bezahlt.
Einige
aber
erhoben
Widerspruch.
Eine
Klage
liegt
beim
Finanzgericht
in
Hannover.
Schock
für
mehr
als
40
Hausbesitzer
in
Hellern:
Sie
müssen
plötzlich
mehrere
Tausend
Euro
Steuern
nachzahlen,
weil
das
Finanzamt
nachträglich
seine
Meinung
geändert
hat.
Osnabrück.
Die
betroffenen
Bauherren
haben
in
den
vergangenen
zehn
Jahren
im
Baugebiet
Rekershof/
Grieseling
im
Stadtteil
Hellern
Grundstücke
in
Erbpacht
von
den
Evangelischen
Stiftungen
erworben.
Auch
Erbbaunehmer
müssen
wie
Grundstückskäufer
Grunderwerbsteuer
zahlen.
Die
belief
sich
für
die
kompakt
geschnittenen,
unbebauten
Baugrundstücke
in
Hellern
jeweils
auf
einige
Hundert
Euro.
Doch
in
den
vergangenen
Wochen
stellte
das
Finanzamt
Osnabrück
neue
Bescheide
zu.
Für
einen
betroffenen
Bauherren
multiplizierte
sich
damit
die
Grunderwerbsteuer
mal
fix
um
mehr
als
das
Zehnfache:
von
600
Euro
auf
über
7000
Euro
–
einschließlich
Zinsen
und
einer
Geldbuße
wegen
Steuerhinterziehung.
Was
den
Bauherren
besonders
ärgert:
Er
war
bei
den
Vertragsabschlüssen
den
Empfehlungen
seines
Bauunternehmers
und
der
Evangelischen
Stiftungen
gefolgt,
um
die
höhere
Grunderwerbsteuer
zu
vermeiden.
Auch
das
Finanzamt
habe
damals
keine
Beanstandungen
erhoben,
betont
er.
Und
jetzt
das.
Einige
Hausbesitzer
schluckten
die
Nachforderung
des
Finanzamtes
und
zahlten,
auch,
um
weitere
Scherereien
wegen
des
Verdachts
der
Steuerhinterziehung
zu
vermeiden.
Andere
legten
Widerspruch
ein.
Eine
Klage
liegt
dem
Finanzgericht
in
Hannover
vor.
Das
Finanzamt
teilte
jetzt
den
widerspenstigen
Steuerpflichtigen
mit,
dass
deren
Widerspruch
ruhe,
bis
ein
rechtskräftiges
Urteil
der
Finanzgerichtsbarkeit
vorliege.
Der
Zorn
der
Betroffenen
richtet
sich
vor
allem
auf
das
Finanzamt
Osnabrück-
Stadt,
das
Jahre
nach
der
Bebauung
des
Wohngebietes
plötzlich
zu
einer
anderen
Rechtsauffassung
gelangt
ist.
Die
Leiterin
des
Finanzamtes
Osnabrück-
Stadt
äußert
sich
dazu
mit
Hinweis
auf
das
Steuergeheimnis
nicht.
Das
Finanzamt
spricht
in
den
neuen
Bescheiden
von
einem
„
einheitlichen
Vertragswerk″.
Das
heißt:
Der
Fiskus
geht
davon
aus,
dass
die
Bauherren
das
Grundstück
gemeinsam
mit
dem
darauf
noch
zu
bauenden
Haus
in
einem
Paket
erworben
haben.
In
solchen
Fällen
besteuert
das
Finanzamt
nicht
nur
das
unbebaute
Grundstück,
sondern
Grundstück
und
Gebäude.
Rechtlich
ist
das
korrekt.
Die
Bauherren
bestreiten
aber,
dass
sie
Grundstück
und
Haus
in
einem
Paket
erworben
haben.
Wie
aus
Steuerbescheiden
hervorgeht,
stützt
sich
das
Finanzamt
in
seiner
Argumentation
unter
anderem
auf
den
Umstand,
dass
drei
Firmen
damals
das
neue
Baugebiet
offensiv
anboten.
Sie
bewarben
auf
einer
Internetseite
„
Wohnen
in
Hellern″
die
Grundstücke.
Sie
ließen
einen
Flyer
drucken,
der
die
„
perfekte
Kombination
von
Ruhe
und
städtischem
Leben
am
sonnigen
Südhang″
pries.
Die
drei
Unternehmen
boten
sich
Bauinteressenten
als
Partner
an.
Das
Finanzamt
zieht
daraus
den
Schluss,
dass
es
sich
um
ein
„
einheitliches
Vertragswerk″
handelte
–
also
Grundstück
und
Haus
zusammen
vermarktet
wurden
und
die
Grundstückserwerber
den
Bauunternehmer
nicht
frei
wählen
konnten.
Die
Unternehmen
schwören
heute
Stein
und
Bein,
dass
die
Bauherren
die
freie
Wahl
hatten,
mit
welchem
Unternehmen
sie
bauen
wollten.
Diese
Aussage
wird
gestützt
von
einem
Gesprächsvermerk
vom
3.
April
2008,
der
in
den
Akten
der
Evangelischen
Stiftungen
lagert.
Miteinander
gesprochen
hatten
damals
der
Chef
eines
Bauunternehmens,
ein
Vertreter
der
Evangelischen
Stiftungen
als
Grundeigentümer
und
zwei
Vertreter
des
Finanzamtes
Osnabrück-
Stadt.
„
Welches
Unternehmen
letztlich
die
Bauausführung
übernehme,
sei
den
Evangelischen
Stiftungen
jedoch
letztlich
egal″,
heißt
es
in
dem
unterschriebenen
Gesprächsprotokoll.
Die
Bauherren
seien
„
völlig
frei″
in
ihrer
Entscheidung.
Zeitgleich
bestätigt
das
Finanzamt
in
einem
weiteren
Schreiben,
dass
keine
Grunderwerbsteuer
für
ein
noch
nicht
errichtetes
Gebäude
fällig
wird,
wenn
„
die
Erwerber
des
jeweiligen
Erbbaurechts
in
ihrer
Entscheidung
für
die
Wahl
des
Bauträgers
völlig
frei
sind
und
sie
kein
Angebot
erhalten,
das
die
Bebauung
und
das
Erbbaurecht
einheitlich
umfasst
und
das
die
Erwerber
als
solches
annehmen″.
Das
war
der
Stand
im
April
2008.
Auf
dieser
Grundlage
ergingen
die
Steuerbescheide
für
unbebaute
Grundstücke
an
die
Bauherren.
Heute
sieht
das
Finanzamt
die
Sachlage
ganz
anders
und
prüft
nun
jeden
einzelnen
Vertrag
sehr
genau.
Vor
wenigen
Tagen
kreuzten
bei
einem
Bauunternehmer
Steuerfahnder
auf
und
beschlagnahmten
Akten.
Das
Unternehmen
hat
nach
eigenen
Angaben
etwa
50
Häuser
in
dem
Wohngebiet
gebaut.
Bildtext:
Das
Baugebiet
Rekershof/
Grieseling
in
Hellern.
Das
Luftbild
entstand
im
März
2014.
Foto:
Gert
Westdörp
Kommentar:
Den
letzten
beißen
die
Hunde
Das
Finanzamt
Osnabrück-
Stadt
sieht
das
Recht
auf
seiner
Seite
und
handelt,
wie
es
meint,
handeln
zu
müssen.
Dass
es
sich
damit
den
Zorn
der
Häuslebauer
zuzieht,
ist
verständlich
und
war
nicht
anders
zu
erwarten.
Das
eigentliche
Problem
aber
liegt
tiefer.
Einmal
mehr
wird
deutlich,
dass
die
Steuergesetzgebung
den
so
oft
beschworenen
„
Kleinen
Mann″
als
Melkkuh
der
Nation
betrachtet.
Vereinzelter
Widerstand
wird
juristisch
niedergekämpft.
Eine
Anzeige
wegen
Steuerhinterziehung
wirkt
da
Wunder.
Welcher
Bauherr,
der
sich
sein
Eigenheim
mühselig
vom
Munde
abgespart
hat,
legt
sich
schon
mit
den
Finanzbehörden
an.
Die
Zahl
derjenigen,
die
mit
der
Faust
in
der
Tasche
zahlten
und
schwiegen,
spricht
Bände.
Verwerflich
ist
das
nicht,
geht
es
doch
um
Familienexistenzen.
Umso
mehr
ist
dem
Fähnlein
der
Aufrechten
ein
langer
Atem
zu
wünschen.
Sie
legen
den
Finger
in
eine
Wunde
namens
Steuergerechtigkeit.
Wer
viel
hat,
kann
sich
gute
Berater
leisten
und
seine
Steuerlast
gen
null
rechnen.
Wer
wenig
hat,
muss
bluten.
Das
ist
der
falsche
Weg.
Und
noch
etwas:
Landauf,
landab
wird
über
die
Wohnungsnot
geklagt.
Kosten
und
Vorschriften
machen
das
Bauen
so
schon
fast
unmöglich.
Wenn
jetzt
der
Finanzminister
auch
noch
den
letzten
Steuercent
aus
den
Bauwilligen
herauspresst,
wird
der
Wohnungsbau
über
kurz
oder
lang
komplett
zum
Erliegen
kommen.
Autor:
Wilfried Hinrichs