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1
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1.
Erscheinungsdatum:
14.10.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
„Nicht für den Privatbesitz″
Zwischenüberschrift:
Leserbrief
Artikel:
Originaltext:
Zur
Berichterstattung
über
das
Blutbad
von
Las
Vegas.
„
Die
vorläufige
Bilanz
des
Blutbades
in
Las
Vegas
am
2.
Oktober
2017:
circa
60
Tote
und
500
zum
Teil
schwer
verletzte
Menschen.
Diese
hohe
Zahl
wird
erst
durch
das
gültige
Waffenrecht
der
Vereinigten
Staaten
von
Amerika
ermöglicht.
Durch
den
2.
Zusatzartikel
ist
das
Recht,
Waffen
zu
besitzen
und
zu
tragen,
verfassungsrechtlich
geschützt!
Dieser
Verfassungszusatz
ist
sehr
kurz
und
prägnant
formuliert:
,
Da
eine
gut
organisierte
Miliz
für
die
Sicherheit
eines
freien
Staates
notwendig
ist,
darf
das
Recht
des
Volkes,
Waffen
zu
besitzen
und
zu
tragen,
nicht
beeinträchtigt
werden.′
Eine
Privatperson
erhält
somit
die
Möglichkeit
oder
Freiheit,
vollautomatische
Waffen,
wie
zum
Beispiel
Maschinengewehre
oder
Maschinenpistolen,
zu
erwerben.
Es
findet
lediglich
eine
Prüfung
des
FBI
statt,
und
die
Waffen
werden
beim
Bundesamt
ATF
eingetragen.
Waffenbesitzer
sind
in
den
Vereinigten
Staaten
stark
organisiert,
mit
mehreren
Millionen
Mitgliedern
ist
die
National
Rifle
Association
(NRA)
als
Interessengruppe
auch
international
bekannt.
Angesichts
zunehmender
Amokläufe
warb
US-
Präsident
Barack
Obama
in
den
2010er-
Jahren
mehrfach
für
eine
Reform
des
Waffenrechts.
Eine
von
ihm
gestellte
Gesetzesinitiative
für
ein
schärferes
Waffengesetz,
das
gleichwohl
wesentlich
offener
gewesen
wäre
als
auch
liberale
europäische
Gesetze,
wurde
2013
im
Senat
von
überwiegend
republikanischen
Senatoren
blockiert.
Die
National
Rifle
Association
unterstützte
selbstredend
die
Blockade!
[…]
Vollautomatische
Waffen
gehören
weltweit
nicht
in
Privatbesitz!
″
Bernd
Mueller
Meppen
Autor:
Bernd Mueller