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1.
Erscheinungsdatum:
07.10.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Verbot für viele Flohmärkte an Sonntagen?
Sonntagsflohmärkte vor dem Aus?
Zwischenüberschrift:
Oberverwaltungsgericht erklärt gewerbliche Veranstaltungen für unzulässig
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Viele
Veranstalter
von
gewerblichen
Floh-
und
Trödelmärkten
in
Niedersachsen
bangen
um
ihre
Zukunft
–
und
Flohmarktfans
um
ihr
Hobby.
Nach
einem
Urteil
des
Oberverwaltungsgerichts
Lüneburg
haben
die
ersten
Städte
und
Kreise
beschlossen,
gewerbliche
Flohmärkte
an
Sonntagen
nur
noch
in
Ausnahmefällen
zu
genehmigen.
Das
Oberverwaltungsgericht
hat
Floh-
und
Trödelmärkte,
„
bei
denen
wirtschaftliche
Interessen
im
Vordergrund
stehen″,
an
Sonn-
und
Feiertagen
entsprechend
dem
niedersächsischen
Feiertagsgesetz
für
unzulässig
erklärt.
61
gewerbliche
Sonntagsflohmärkte
fanden
laut
Verwaltung
2016
in
Osnabrück
statt.
Wie
viele
ab
dem
kommenden
Jahr
unter
das
Verbot
fallen,
hängt
davon
ab,
wie
die
Stadt
die
Kriterien
definiert.
Was
gilt
als
privat,
was
als
gewerblich?
Droht
vielen
großen
Sonntagsflohmärkten
in
Osnabrück
das
Aus,
auch
denen
am
Moskaubad?
Im
April
hat
das
Oberverwaltungsgericht
Lüneburg
(OVG)
gewerblich
organisierte
Flohmärkte
an
Sonn-
und
Feiertagen
für
unzulässig
erklärt.
Jetzt
sind
die
Kommunen
unter
Zugzwang.
Was
macht
Osnabrück
ab
2018?
Osnabrück.
Es
gibt
kein
Wochenende,
an
dem
nicht
irgendwo
in
und
um
Osnabrück
ein
Flohmarkt
stattfindet
–
die
kleineren
organisiert
von
Kirchen,
Schulen
oder
Vereinen,
die
größeren
auf
den
Supermarkt-
Parkplätzen
und
in
der
Halle
Gartlage
von
professionellen
Veranstaltern.
Die
Kleinen
haben
wenig
zu
befürchten,
doch
die
Großen
sind
beunruhigt.
„
Ich
hoffe,
dass
noch
nicht
das
letzte
Wort
gesprochen
ist″,
sagt
Stephan
Grawe
vom
Veranstaltungsbüro
Grawe
und
Osterbrink.
Am
Dienstag
erst,
dem
Tag
der
Deutschen
Einheit,
hat
sein
Büro
den
Parkplatz
des
SB-
Zentralmarktes
in
Osnabrück-
Atter
in
einen
großen
Trödelmarkt
verwandelt,
am
15.
Oktober
folgt
der
beliebte
Kunsthandwerkermarkt
in
der
Halle
Gartlage.
Was
ein
Verbot
für
sein
Büro
bedeuten
würde?
„
Nichts
Gutes.
Für
uns
wäre
das
mehr
als
unglücklich.″
Fast
alle
ihrer
Veranstaltungen
finden
sonn-
und
feiertags
statt
–
und
die
Hälfte
davon
in
Niedersachsen.
Seit
1995
organisiert
sein
Büro
Trödelmärkte,
1997
veranstalteten
er
und
sein
Kollege
ihren
ersten
Kunsthandwerkermarkt
in
der
damaligen
Salzmarkthalle.
Verbote
ab
2018
Unter
anderem
die
Region
Hannover
und
die
Stadt
Braunschweig
haben
bereits
angekündigt,
ab
dem
kommenden
Jahr
keine
gewerblichen
Sonn-
und
Feiertagsflohmärkte
mehr
zuzulassen,
„
bei
denen
wirtschaftliche
Interessen
im
Vordergrund
stehen″,
wie
das
Gericht
es
in
seiner
Entscheidung
formuliert
hatte
(Az.
7
ME
20/
17)
.
Die
Umsetzung
obliegt
den
Kommunen.
In
Braunschweig
hat
sich
der
Stadtrat
auf
Initiative
der
Linken
für
einen
Erhalt
der
Flohmärkte
ausgesprochen.
Zum
Verhängnis
könnte
den
Sonntagsflohmärkten
das
niedersächsische
Feiertagsgesetz
werden,
wonach
Sonn-
und
Feiertage
„
Tage
allgemeiner
Arbeitsruhe″
sind.
Das
niedersächsische
Innenministerium
formuliert
es
in
einem
aktuellen
Hinweis
so:
„
Bei
der
Veranstaltung
von
Floh-
und
Trödelmärkten
handelt
es
sich
sowohl
im
Hinblick
auf
den
Veranstalter,
der
oftmals
ein
Standgeld
einnimmt,
als
auch
im
Hinblick
auf
die
Personen,
die
dort
–
oftmals
in
gewerblicher
Form
–
Gegenstände
zum
Verkauf
anbieten,
um
werktägliche
Arbeit,
die
dem
Wesen
der
Sonn-
und
Feiertage
widerspricht.″
Eine
Online-
Petition
der
„
Interessengemeinschaft
für
den
Erhalt
von
Sonntagsflohmärkten
in
Niedersachsen″
hat
bereits
mehr
als
19
000
Unterstützer
gefunden
(Stand:
Freitag,
6.
Oktober)
.
In
Osnabrück
ist
es
bislang
ruhig
geblieben,
und
in
diesem
Jahr
bleibt
alles
wie
gehabt.
Aber
die
Stadtverwaltung
arbeitet
an
dem
Thema,
sagt
Jürgen
Wiethäuper,
städtischer
Fachdienstleiter
Ordnung.
Was
macht
Osnabrück?
Immer
im
letzten
Jahresviertel
gehen
die
Anträge
der
Flohmarktveranstalter
für
das
kommende
Jahr
ein,
denen
sein
Team
dann
gegen
eine
Verwaltungsgebühr
in
der
Regel
die
Zulassung
erteilt.
61
gewerbliche
Flohmärkte
fanden
2016
an
Sonntagen
statt
plus
die
beiden
städtischen
Nachtflohmärkte.
Nur:
Was
gilt
nun
als
gewerblich
und
was
als
privat?
Die
Stadt
hat
sich
bislang
immer
an
der
Zahl
der
Beschicker
orientiert,
am
Betreiber
und
an
der
Gewinnerzielungsabsicht.
Jetzt
aber
wird
die
Differenzierung
zur
entscheidenden
Frage
über
die
Zulassung.
Auch
die
Zukunft
des
beliebten
Frühjahrs-
und
Herbstflohmarktes
am
Osnabrücker
Moskaubad
ist
offen.
Formal
würden
sie
wohl
in
die
Rubrik
gewerblicher
Floh-
und
Trödelmärkte
fallen,
sagt
Wiethäuper,
denn
die
Stadtwerke
als
Veranstalter
sind
ein
Gewerbeunternehmen.
„
Aber
was
steht
im
Vordergrund:
die
Gewinnerzielungsabsicht?
″
Der
Fall
zeigt,
dass
es
kompliziert
wird,
hier
eine
scharfe
Abgrenzung
festzulegen.
In
den
kommenden
Tagen
werde
sich
die
Verwaltung
damit
auseinandersetzen.
Als
wichtigen
Bestandteil
der
städtischen
Flohmarktlandschaft
bezeichnet
Ratsmitglied
und
Flohmarktexperte
Christoph
Bertels
(CDU)
die
gewerblichen
Veranstaltungen.
„
Es
gibt
ja
sonst
nicht
so
viele
richtig
große
Flohmärkte.″
Nicht
nur
für
Veranstalter
wie
Stephan
Grawe
wäre
ein
Verbot
problematisch,
sondern
auch
für
diejenigen,
die
auf
seinen
Flohmärkten
ihre
Stände
aufbauen,
gibt
Grawe
zu
bedenken.
Nur
etwa
ein
Viertel
der
Standbetreiber
auf
seinen
Märkten
seien
gewerbliche
Anbieter,
drei
Viertel
seien
private.
„
Es
sind
viele
dabei,
die
gerade
so
über
die
Runden
kommen″,
so
Grawe.
Viele
Rentner
würden
sich
mit
dem
Erlös
aus
dem
Verkauf
ihrer
alten
Sachen
zumindest
einen
Urlaub
im
Jahr
leisten
können.
Die
Flohmarkttermine
an
diesem
Wochenende
finden
Sie
im
Internet
auf
www.noz.de/
os
Bildtext:
Veranstalter
gewerblicher
Flohmärkte
wie
an
der
Halle
Gartlage
müssen
um
deren
Fortbestehen
an
Sonn-
und
Feiertagen
bangen.
Archivfoto:
Thomas
Osterfeld
Kommentar
Gesetz
ändern
Jahrelang
war
es
Verwaltungspraxis,
gewerbliche
Sonntagsflohmärkte
zu
genehmigen.
Und
jetzt
soll
plötzlich
Schluss
damit
sein?
Ausgerechnet
zu
einer
Zeit,
in
der
so
gut
wie
jeder
Flohmarkt
bei
gutem
Wetter
Besucheranstürme
verzeichnet?
Das
wäre
ungerecht,
für
Kunden
sowie
private
Verkäufer
schade
–
und
für
die
Veranstalter
eine
wirtschaftliche
Katastrophe.
Sie
haben
ihr
Geschäftsmodell
darauf
ausgelegt,
dass
sie
sonntags
ihre
Märkte
veranstalten
können
–
bevorzugt
auf
großen
Supermarkt-
Parkplätzen,
die
werktags
nun
mal
belegt
sind.
Das
war
nie
ein
Problem
und
völlig
legitim.
Schuld
daran,
dass
sie
nun
um
ihre
Existenz
bangen,
ist
nicht
das
Oberverwaltungsgericht.
Es
urteilt
auf
Basis
geltendenden
Rechts.
Die
Gesetze
sind
in
diesem
Fall
schlichtweg
veraltet
und
müssen
dringend
geändert
werden.
Da
ist
die
Landesregierung
gefordert,
die
sich
hoffentlich
nach
der
Landtagswahl
rasch
des
Themas
annehmen
wird.
Autor:
Sandra Dorn