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1.
Erscheinungsdatum:
10.10.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Es bleibt dabei: Neumarkt wird am Freitag gesperrt
Zwischenüberschrift:
Verwaltungsgericht trifft vor Mitte Oktober keine Entscheidung im Eilverfahren
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Es
wird
vor
dem
13.
Oktober
keine
Entscheidung
im
Eilverfahren
zur
Neumarktsperrung
geben.
Das
teilte
das
Verwaltungsgericht
Osnabrück
unserer
Redaktion
auf
Anfrage
mit.
Damit
steht
der
sogenannten
Teileinziehung
des
Neumarktes
am
Freitag
nichts
im
Weg.
Wer
noch
einmal
mit
dem
Auto
über
den
Neumarkt
fahren
will,
muss
sich
beeilen.
Am
Freitag
wird
die
Stadt
Nägel
mit
Köpfen
machen
und
den
Bereich
zwischen
Lyrastraße
und
Kollegienwall
für
den
motorisierten
Individualverkehr
sperren,
so
wie
es
der
Rat
im
Mai
beschlossen
hatte.
Am
29.
September
hatte
die
Stadt
die
„
sofortige
Vollziehung
der
Teileinziehung
des
Neumarktes″
für
den
13.
Oktober
angekündigt.
Ein
Anlieger
hat
dagegen
am
4.
Oktober
im
Eilverfahren
einen
Antrag
beim
Verwaltungsgericht
Osnabrück
gestellt.
Doch
das
Verwaltungsgericht,
in
diesem
Fall
die
Sechste
Kammer,
wird
so
schnell
nicht
intervenieren.
„
Vor
dem
19.
Oktober
scheint
die
Kammer
nicht
zu
beabsichtigen,
eine
Entscheidung
zu
treffen″,
sagte
Gerichtspräsident
Ulrich
Schwenke.
Am
19.
Oktober
läuft
die
Frist
für
den
Antragsteller
ab,
eine
Begründung
abzugeben.
Bislang
habe
er
das
noch
nicht
getan,
so
Schwenke.
Aufschiebende
Wirkung
hat
der
Antrag
des
Anliegers
nicht.
Das
Gericht
hat
zwar
die
Möglichkeit
einer
sogenannten
„
Zwischenverfügung″,
die
intern
als
„
Hängebeschluss″
bezeichnet
wird.
Aber:
„
Von
einem
solchen
hat
die
Kammer
abgesehen″,
so
Schwenke.
Die
Stadt
kann
also
wie
geplant
am
Freitag
die
Sperrung
vollziehen.
Die
Nutzung
des
Neumarktes
ist
dann
nur
noch
Fußgängern
und
Radfahrern,
Bussen
und
dem
Lieferverkehr
zwischen
6
und
10.30
Uhr
erlaubt.
Drei
Klagen
gegen
die
Neumarktsperrung
sind
laut
Schwenke
anhängig.
Doch
bis
darüber
entschieden
wird,
können
noch
Jahre
vergehen.
Und
weil
die
Stadt
nicht
so
lange
warten
will,
hat
der
städtische
Verwaltungsausschuss
(VA)
am
26.
September
den
sofortigen
Vollzug
beschlossen.
Der
VA
ist
nach
dem
Rat
das
zweithöchste
Entscheidungsgremium
der
Stadt.
Ihm
gehören
die
Spitzen
aus
Verwaltung
und
Fraktionen
an.
In
seiner
nächsten
Sitzung
im
November
soll
der
Rat
den
VA-
Beschluss
bestätigen.
Die
Entscheidung
im
Eilverfahren
dürfte
das
Verwaltungsgericht
nicht
vor
Mitte
November
fällen.
Nach
Ablauf
der
Begründungsfrist
für
den
Antragsteller
wird
das
Gericht
der
Stadt
ebenfalls
eine
Frist
setzen,
sich
zu
erklären,
voraussichtlich
ebenfalls
zwei
Wochen,
so
Schwenke
–
und
dann
wird
es
wohl
weitere
zwei
Wochen
dauern,
bis
das
Gericht
eine
Entscheidung
fällt.
Diese
allerdings
wird
sehr
wichtig
sein,
gilt
sie
doch
als
Indikator
für
die
Wahrscheinlichkeit
eines
Erfolges
der
Kläger
im
Hauptverfahren.
Autor:
sdo