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1.
Erscheinungsdatum:
10.10.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
„Es geht darum, Lern- und Lebenssituation der Behinderten zu optimieren″
Zwischenüberschrift:
Leserbrief
Artikel:
Originaltext:
Zum
Artikel
„
Bündnis
will
Förderschulen
abschaffen″
(Ausgabe
vom
28.
September)
.
„
Die
UN-
Behindertenkonvention,
auf
die
sich
ja
alle
Befürworter
der
Inklusion
beziehen,
ist
keine
Konvention,
die
für
eine
Gemeinsamkeit
der
Beschulung
um
jeden
Preis
plädiert.
Weder
im
Wortlaut
noch
im
Sinngehalt
enthält
sie
eine
Verpflichtung
zu
einer
Einheitsschule.
Merkwürdigerweise
wird
in
den
Medien
so
gut
wie
gar
nicht
darauf
eingegangen:
Ist
es
die
Angst
davor,
als
Nazi,
Rassist
oder
Ewiggestriger
hingestellt
zu
werden?
Fürchtet
man
sinkende
Anzeigenkunden-
oder
Seher-
beziehungsweise
Leserzahlen?
Ein
Menschenrecht
auf
Inklusionsbeschulung
gibt
es
nicht.
Vielmehr
geht
es
der
Konvention
darum,
die
Lern-
und
Lebenssituation
der
Behinderten
dieser
Welt
zu
optimieren.
Sonder-
oder
Förderschulen
sind
mit
diesem
Grundanliegen
sehr
wohl
vereinbar.
Maßstab
für
die
Aufnahme
behinderter
Kinder
in
die
Regelschule,
also
für
Inklusion,
kann
nur
sein,
inwiefern
sie
das
Klassenziel
erfüllen
können.
Und
das
durchaus
mit
technischen
Hilfsmitteln,
jedoch
ohne
Störungen
und
ohne
zusätzlichen
Personalaufwand.
Zu
erkennen,
dass
es
Behinderte
gibt
und
dass
man
sich
diesen
gegenüber
anständig
und
behilflich
verhält,
dafür
braucht
man
keine
,
Inklusion′,
so
wie
sie
praktiziert
wird,
sondern
lediglich
eine
vernünftige
Erziehung.″
Hartmut
Heumann
Quakenbrück
Autor:
Hartmut Heumann