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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Kein Auftrag, aber Provision gefordert
 
Ohne Auftrag Provision gefordert
Zwischenüberschrift:
Kritik an Osnabrücker Maklerbüro – Stadt bietet Bauplatz zum Kauf an
Artikel:
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Originaltext:
Osnabrück. Darf ein Makler für die Vermittlung eines öffentlich zum Kauf angebotenen Grundstücks Provision einfordern? In Osnabrück versucht eine Immobilien GmbH, so Kasse zu machen.

Per Zeitungsinserat verkauft die Stadt einen früheren Spielplatz als Baugrund für sechs Wohnungen. Obwohl kein Maklerauftrag erteilt wurde, versucht eine Immobilien GmbH, daraus Kapital zu schlagen. Im Falle eines Kaufs sollen 5, 95 Prozent Provision fällig werden. Eine Unverschämtheit″, sagt ein Brancheninsider.

Osnabrück. Die Josefstraße ist eine Sackgasse unweit der Josephskirche am Schölerberg. Mehrfamilienhäuser, die zum größten Teil auf die 50er-Jahre zurückgehen, prägen das Straßenbild. Einen Kinderspielplatz am Wendehammer hat die Stadt vor einigen Jahren aufgegeben, seine 866 qm große Fläche steht jetzt zum Verkauf. Wer das Grundstück erwirbt, darf zweigeschossig bauen, nach dem Willen der Stadt sollen vorrangig Mietwohnungen für Menschen mit kleinerem Geldbeutel entstehen.

Am 9. September erschien die Ausschreibung im Immobilienteil unserer Zeitung, veröffentlicht vom Eigenbetrieb Immobilien und Gebäudemanagement der Stadt Osnabrück. Interessenten sollten sich an eine Mitarbeiterin der Stadt wenden und nicht etwa an ein Maklerbüro. Einige potenzielle Investoren hatten schon Mitte 2016 den Hinweis bekommen, an der Josefstraße stehe ein städtisches Grundstück zum Verkauf. Dieser Tipp kam von einem Maklerunternehmen, das in Osnabrück vor allem auf das höhere Preissegment spezialisiert ist. Dazu gab es ein Kurzexposé, aus dem auch hervorging, dass der Bebauungsplan voraussichtlich Oktober/ November 2016 beschlossen″ werde.

Jetzt soll der heiße Tipp versilbert werden. Einem Bauunternehmen, dem damals eines dieser Kurzexposés zugegangen war, flatterte kurz nach Erscheinen der Zeitungsanzeige der dezente Hinweis ins Haus: Bei Abschluss eines Kaufvertrages werden wir Ihnen die uns zustehende Provision in Rechnung stellen.″ Laut Exposé sind das 5, 95 Prozent bei einem aktuellen Richtwert von 150 Euro pro Quadratmeter wären das knapp 8000 Euro.

Wir stehen im Kontakt″

Dazu gebe es keinen Anlass, schrieb der Geschäftsführer des Bauunternehmens zurück, denn die Stadt habe das Grundstück öffentlich angeboten. Von einer Vermittlungstätigkeit Ihrerseits″ könne ja wohl keine Rede sein. Aber das Maklerunternehmen blieb dabei: Wir haben Ihnen das Grundstück am 13.06.2016 angeboten. Wir haben auch die Stadt über Ihr Interesse informiert. Bei Abschluss eines Kaufvertrages werden wir Ihnen die uns zustehende Provision in Rechnung stellen.″

Gab es eine Vereinbarung zwischen der Stadt und dem Maklerbüro? Nein, sagt Stadtsprecher Sven Jürgensen: Das Unternehmen hat von uns keinen Auftrag.″ In der Immobilien GmbH wird das etwas differenzierter formuliert: Wir haben keinen Exklusivauftrag″, betont die Prokuristin. Ihr Unternehmen stehe aber mit der städtischen Abteilung im Kontakt, und zwar bis heute.

Bleibt die Frage, ob der Tipp vom Juni 2016 einen Provisionsanspruch begründet. Ein Maklerkollege, der die Osnabrücker Szene kennt, rät zur Vorsicht. Er habe schon von ähnlichen Fällen aus der Branche gehört, in denen am Ende doch gezahlt wurde. Es sei allerdings eine Unverschämtheit″, sich in dieser Art und Weise auf ein Grundstücksgeschäft zu setzen und daraus Kapital zu schlagen, sagt der Immobilienprofi. Sein Unternehmen würde so etwas niemals tun. In Rechnung gestellt werde nur eine tatsächlich erbrachte Vermittlungsleistung.

Fraglich erscheint, ob die Masche der Immobilien GmbH einer gerichtlichen Prüfung standhalten würde. Wir haben einen Osnabrücker Anwalt gefragt, der mit Grundstücksangelegenheiten vertraut ist. Nach seiner Auslegung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) müsste das Maklerunternehmen einen entscheidenden Beitrag leisten, der Käufer und Verkäufer zusammenbringt.

Diesen entscheidenden Beitrag habe die Stadt mit ihrer öffentlichen Ausschreibung aber selbst geleistet. Und vor der Veröffentlichung habe das Grundstück gar nicht zur Verfügung gestanden. Insofern, sagt der Jurist, lasse sich nach seiner vorläufigen Einschätzung im vorliegenden Fall kein Anspruch auf eine Provision durchsetzen, für die im BGB immer noch der etwas angestaubte Begriff Mäklerlohn″ verwendet wird.

Das Rennen um das Grundstück an der Josefstraße ist noch offen. Aber das Bauunternehmen, das zunächst interessiert war, hat nicht mitgeboten. Zum einen wegen der Maklermachenschaften″, wie der Geschäftsführer sagt, zum anderen, weil es derzeit genügend andere Projekte hat.

Bildtext:
Dieses Grundstück an der Josefstraße 10 hat die Stadt öffentlich zum Kauf angeboten. Ein Maklerunternehmen fordert Provision, ohne einen Auftrag zu haben.

Foto:
Michael Gründel

Kommentar

Einfach nur dreist

Gute Kontakte sind viel wert, und gute Tipps lassen sich sogar zu Geld machen. Wer es darauf abgesehen hat, kann allerdings sehr schnell seinen guten Ruf verlieren. Und den einer ganzen Branche gefährden. Dass ein Maklerbüro die Hand aufhalten will für ein Grundstücksgeschäft, das ganz ohne sein Zutun zustande kommt, ist einfach nur dreist.

Wo in Osnabrück demnächst gebaut werden darf, kann jeder erfahren, der regelmäßig einen Blick in die Unterlagen für den Stadtentwicklungsausschuss wirft. Dessen Sitzungen sind öffentlich, und seine Beschlüsse können von jedem Bürger im Ratsinformationssystem der Stadt nachgelesen werden.

Auf das Grundstück an der Josefstraße ist die Immobilien-GmbH allerdings nicht in den Ratsunterlagen aufmerksam geworden, sondern im Gespräch mit städtischen Mitarbeitern. Mag ja sein, dass solche Unterhaltungen üblich sind, aber die Stadt sollte sich bewusst machen, dass solche Kontakte leicht ein Geschmäckle bekommen können.
Autor:
rll


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