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1.
Erscheinungsdatum:
28.09.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Umwelthilfe bittet Stadt nicht zur Kasse
Zwischenüberschrift:
Resch: Wir sind kein Abmahnverein – Verwaltung und Lobbyverband wollen sich treffen
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Die
Deutsche
Umwelthilfe
(DUH)
droht
der
Stadt
Osnabrück
–
wie
viele
anderen
Städten
auch
–
mit
einer
Klage
wegen
der
überhöhten
Stickstoffdioxidwerte.
Manche
glauben,
dafür
habe
die
Stadt
bereits
Abmahngebühren
zahlen
müssen.
Stimmt
das?
Nein,
versichert
DUH-
Chef
Jürgen
Resch
im
Gespräch
mit
unserer
Redaktion.
„
Wir
sind
kein
Abmahnverein″,
sagt
der
Lobbyist.
Es
gebe
keine
finanziellen
Forderungen
an
die
Städte.
Von
der
Stadt
war
auf
Nachfrage
unserer
Redaktion
keine
offizielle
Antwort
zu
erhalten.
Inoffiziellen
Quellen
aus
der
Verwaltung
zufolge
hat
die
Stadt
aber
keine
Aufforderung
zur
Zahlung
einer
Summe
erhalten.
Rund
30
Prozent
ihres
Budgets
von
8,
12
Millionen
Euro
nahm
die
DUH
im
Jahr
2015
mit
„
Verbraucherschutz″
ein,
wie
die
Organisation
in
ihrem
zuletzt
veröffentlichten
Jahresbericht
schreibt.
Das
sind
ihr
zufolge
Einnahmen,
die
„
zum
größten
Teil
aus
der
Kontrolle
von
Unternehmen
stammen,
die
gegen
die
Regeln
der
Energieverbrauchskennzeichnung
verstoßen″,
heißt
es
darin.
Das
sind
etwa
Autohäuser,
Immobilienmakler
und
Elektrohändler,
die
ihre
Angebote
nicht
korrekt
kennzeichnen
und
gegebenenfalls
abgemahnt
werden.
Das
sei
ja
eigentlich
Aufgabe
des
Staates,
sagt
Resch;
doch
wo
dieser
versage,
überwache
die
DUH
den
Markt.
Die
DUH
ist
berechtigt,
im
Sinne
der
Verbraucher
gegen
unlauteren
Wettbewerb
und
andere
Verstöße
gegen
Verbraucherschutzgesetze
vorzugehen
und
zu
klagen.
Das
Bundesamt
für
Justiz
listet
den
Verband
als
einen
von
78
derart
berechtigten
Einrichtungen
gemäß
Paragraf
4
des
Unterlassungsklagengesetzes
(UKlaG)
.
In
dieser
Liste
stehen
unter
anderem
auch
der
ADAC,
der
BUND,
der
Mieterbund
und
Foodwatch.
Die
größte
Einnahmequelle,
38,
2
Prozent
oder
3
099
428
Euro,
waren
2015
„
Projektzuschüsse″,
zur
Hälfte
aus
öffentlicher
Hand
(Bund
und
EU)
,
die
andere
Hälfte
von
Stiftungen.
1
355
370
Euro
gingen
auf
Spenden
zurück,
etwa
von
der
Telekom,
Gelsenwasser,
Kyocera,
Toyota
und
Krombacher,
wie
die
DUH
der
„
Süddeutschen
Zeitung″
auf
Anfrage
mitteilte.
Die
DUH
hatte
45
Städte
mit
deutlich
zu
hohen
Stickstoffdioxidwerten
aufgefordert,
bis
zum
21.
September
zu
erklären,
wie
diese
bis
Anfang
2018
für
saubere
Luft
sorgen
wollen.
Die
Osnabrücker
Verwaltung
schickte
ihre
Antwort
am
18.
September
ab,
Lob
gibt
es
für
sie
von
Resch.
„
Wir
haben
eine
substanziierte
Rückmeldung
und
eine
Einladung
zum
Dialog
bekommen.″
Die
DUH
begrüße
das
Gesprächsangebot
und
werde
es
in
den
kommenden
Wochen
annehmen,
wenn
ein
gemeinsamer
Termin
gefunden
sei.
Ist
eine
Klage
mit
der
„
substanziierten
Rückmeldung″
der
Osnabrücker
Verwaltung
vom
Tisch?
Nein,
so
weit
ist
die
Liebe
dann
doch
noch
nicht
gediehen.
„
Ich
begrüße
die
Bereitschaft
zum
Gespräch,
aber
es
ist
keine
Vorentscheidung″,
sagt
Resch.
Das
Ziel,
saubere
Luft
bis
2018
zu
erreichen,
bleibe
bestehen.
Die
DUH
sei
stets
bemüht,
sich
außergerichtlich
zu
einigen.
„
Ein
Gericht
ist
immer
nur
die
Ultima
Ratio″,
sagt
Resch.
Aber
eben
denkbar.
Die
DUH
hatte
die
Stadt
Osnabrück
im
August
aufgefordert
zu
erklären,
wie
sie
bis
Anfang
des
Jahres
für
saubere
Luft
sorgen
will.
In
Osnabrück
wurde
der
Jahresmittelgrenzwert
für
das
giftige
Stickstoffdioxid
in
den
vergangenen
Jahren
stets
deutlich
überschritten.
Bis
zum
21.
September
gab
die
DUH
der
Verwaltung
Zeit
für
ihre
Ausführungen,
diese
schickte
die
Antwort
am
18.
September
ab.
Ob
die
Ausführungen
eine
Klage
der
DUH
abwenden,
bleibt
abzuwarten.
Im
Falle
einer
Klage
könnte
das
Verwaltungsgericht
ein
Dieselfahrverbot
aussprechen.
Von
45
Städten
hatten
bis
zum
Donnerstag
30
Kommunen
geantwortet.
Derweil
sind
es
36,
die
verbleibenden
neun
Kommunen
wollen
ihre
Antworten
in
dieser
Woche
nachreichen.
Bildtext:
Jürgen
Resch
Foto:
dpa
Autor:
yjs