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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Kuriose Radunfälle beschäftigen Richter
 
Erst kommt der Schmerz, dann die Strafe
Zwischenüberschrift:
Kuriose Fahrradunfälle beschäftigen Gerichte – Viele Urteile kommen für die Beteiligten überraschend
Artikel:
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Originaltext:
Osnabrück. Unfälle mit Radfahrern landen häufig vor Gericht. Die Urteile kommen für Beteiligte manchmal überraschend. Wenn sie zusätzlich zum Schmerz auch noch eine Strafe nach sich ziehen, ist das doppelt bitter.

Für Fahrradfahrer im Straßenverkehr kann ein Unfall doppelt bitter sein, wenn dieser neben Verletzungen auch noch eine hohe Strafe nach sich zieht. Foto: dpa

Im Jubiläumsjahr 200 Jahre nach seiner Erfindung hat das Fahrrad Richter in verschiedenen Fällen beschäftigt. Ein Rückblick auf die bemerkenswertesten Urteile des Jahres 200 nach Drais″.

Osnabrück. Ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm hat bei einigen Menschen für Kopfschütteln gesorgt. Dort war eine Frau entgegen der Fahrtrichtung auf einem für sie eigentlich nur noch zu Fuß und das Rad schiebend zu begehenden Teilstück eines Radweges unterwegs. Nach einem Zusammenstoß mit einem Auto wurde ihr nur″ ein Drittel der Schuld zugesprochen. Der Fahrer hatte sie wenn auch wartepflichtig″ übersehen.

Die Entscheidung rückt zwei Punkte in den Fokus: Einerseits behalten Radfahrer ihr Vorrecht gegenüber kreuzenden und einbiegenden Fahrzeugen auch dann, wenn sie verbotswidrig den linken Radweg nutzen. Und: Das Nichttragen eines Helmes ist nicht Schuld erhöhend″. Denn der Meinung der Versicherung, Schmerzensgeld und Schadenersatz zu kürzen, weil mit Helm die Verletzungen weniger schwer ausgefallen wären, schoben das OLG und zuvor der Bundesgerichtshof einen Riegel vor.

Richtig teuer wurde es für einen Radfahrer nach einer Entscheidung vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Dort war ein Mann mit einer Geschwindigkeit zwischen 10 und 12 Stundenkilometern in der Gegenrichtung auf einem Fahrradweg in der Innenstadt unterwegs. Zu diesem Zeitpunkt überquerte ein Fußgänger den Weg die beiden rauschten zusammen. Das OLG sprach dem Radler fast die komplette Schuld für den Unfall zu. Der Fußgänger, der einen Gelenkbruch erlitt, erhielt 5 000 Euro Schmerzensgeld . Er selbst musste nur zehn Prozent der Schuld mittragen, weil er den nur wenige Meter entfernten Fußgängerüberweg nicht benutzt hatte. Das Verschulden des Radlers, der verbotswidrig und für das Fußgängeraufkommen zu schnell unterwegs gewesen sei, überwiege stark.

Ein Radler in der Fahrradregion Münsterland war mit seinen zwei Schäferhunden unterwegs, die er an der rechten Hand führte. Er bremste abrupt ab, weil er auf einen Fußgänger zufuhr, der mit einem Hund unterwegs war. Dabei verlor er die Kontrolle über sich, über seine Hunde sowie über das Fahrrad und stürzte. Das Landgericht Münster sprach 75 Prozent der Haftung ihm selbst zu. Er hatte die, wenn auch nicht verbotene, so jedoch gefährliche″ Art der Fortbewegung gewählt. Dem anderen Hundebesitzer wurden 25 Prozent deshalb auferlegt, weil er seinen Hund ortssatzungsgemäß vorgeschrieben nicht angeleint hatte.

Noch mal Hamm: Das OLG entschied, dass auch ein Elfjähriger alleine für die Folgen eines Zusammenstoßes mit einer Fahrradfahrerin haften kann. Und zwar dann, wenn er für sein Fehlverhalten verantwortlich ist und ein Mangel an der erforderlichen Einsicht nicht vorliegt″. In dem konkreten Fall wurden der Radlerin 25 000 Euro Schmerzensgeld, Verdienstausfall, eine Zahlung von weiteren knapp 25 000 Euro dafür, dass sie ihren Haushalt nicht mehr alleine führen konnte, und eine vierteljährliche Rente in Höhe von 820 Euro zugesprochen.

Der Junge hatte mit seinem Fahrrad den Gehweg entgegen der Fahrtrichtung benutzt. Bei dem Zusammenstoß und dem daraus folgenden Sturz verletzte sich die Frau schwer. Weil der Fahrrad-Rowdy″ zu alt war (nur bis zum Alter von zehn Jahren dürfen Kinder auf dem Bürgersteig fahren) und die Vorfahrtsregeln komplett missachtet hatte, müsse er für diese hochgefährliche″ Fahrweise voll einstehen.

Bildtext:
Für Fahrradfahrer im Straßenverkehr kann ein Unfall doppelt bitter sein, wenn dieser neben Verletzungen auch noch eine hohe Strafe nach sich zieht.

Foto:
dpa
Autor:
jgie, Maik Heitmann, Wolfgang Büser


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