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1.
Erscheinungsdatum:
15.09.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Kuriose Radunfälle beschäftigen Richter
Erst kommt der Schmerz, dann die Strafe
Zwischenüberschrift:
Kuriose Fahrradunfälle beschäftigen Gerichte – Viele Urteile kommen für die Beteiligten überraschend
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Unfälle
mit
Radfahrern
landen
häufig
vor
Gericht.
Die
Urteile
kommen
für
Beteiligte
manchmal
überraschend.
Wenn
sie
zusätzlich
zum
Schmerz
auch
noch
eine
Strafe
nach
sich
ziehen,
ist
das
doppelt
bitter.
Für
Fahrradfahrer
im
Straßenverkehr
kann
ein
Unfall
doppelt
bitter
sein,
wenn
dieser
neben
Verletzungen
auch
noch
eine
hohe
Strafe
nach
sich
zieht.
Foto:
dpa
Im
Jubiläumsjahr
200
Jahre
nach
seiner
Erfindung
hat
das
Fahrrad
Richter
in
verschiedenen
Fällen
beschäftigt.
Ein
Rückblick
auf
die
bemerkenswertesten
Urteile
des
Jahres
„
200
nach
Drais″.
Osnabrück.
Ein
Urteil
des
Oberlandesgerichts
(OLG)
Hamm
hat
bei
einigen
Menschen
für
Kopfschütteln
gesorgt.
Dort
war
eine
Frau
entgegen
der
Fahrtrichtung
auf
einem
für
sie
eigentlich
nur
noch
zu
Fuß
und
das
Rad
schiebend
zu
begehenden
Teilstück
eines
Radweges
unterwegs.
Nach
einem
Zusammenstoß
mit
einem
Auto
wurde
ihr
„
nur″
ein
Drittel
der
Schuld
zugesprochen.
Der
Fahrer
hatte
sie
–
wenn
auch
„
wartepflichtig″
–
übersehen.
Die
Entscheidung
rückt
zwei
Punkte
in
den
Fokus:
Einerseits
behalten
Radfahrer
ihr
Vorrecht
gegenüber
kreuzenden
und
einbiegenden
Fahrzeugen
auch
dann,
wenn
sie
verbotswidrig
den
linken
Radweg
nutzen.
Und:
Das
Nichttragen
eines
Helmes
ist
nicht
„
Schuld
erhöhend″.
Denn
der
Meinung
der
Versicherung,
Schmerzensgeld
und
Schadenersatz
zu
kürzen,
weil
mit
Helm
die
Verletzungen
weniger
schwer
ausgefallen
wären,
schoben
das
OLG
und
zuvor
der
Bundesgerichtshof
einen
Riegel
vor.
Richtig
teuer
wurde
es
für
einen
Radfahrer
nach
einer
Entscheidung
vom
Oberlandesgericht
Frankfurt
am
Main.
Dort
war
ein
Mann
mit
einer
Geschwindigkeit
zwischen
10
und
12
Stundenkilometern
in
der
Gegenrichtung
auf
einem
Fahrradweg
in
der
Innenstadt
unterwegs.
Zu
diesem
Zeitpunkt
überquerte
ein
Fußgänger
den
Weg
–
die
beiden
rauschten
zusammen.
Das
OLG
sprach
dem
Radler
fast
die
komplette
Schuld
für
den
Unfall
zu.
Der
Fußgänger,
der
einen
Gelenkbruch
erlitt,
erhielt
5
000
Euro
Schmerzensgeld
.
Er
selbst
musste
nur
zehn
Prozent
der
Schuld
mittragen,
weil
er
den
–
nur
wenige
Meter
entfernten
–
Fußgängerüberweg
nicht
benutzt
hatte.
Das
Verschulden
des
Radlers,
der
verbotswidrig
und
für
das
Fußgängeraufkommen
zu
schnell
unterwegs
gewesen
sei,
überwiege
stark.
Ein
Radler
in
der
Fahrradregion
Münsterland
war
mit
seinen
zwei
Schäferhunden
unterwegs,
die
er
an
der
rechten
Hand
führte.
Er
bremste
abrupt
ab,
weil
er
auf
einen
Fußgänger
zufuhr,
der
mit
einem
Hund
unterwegs
war.
Dabei
verlor
er
die
Kontrolle
über
sich,
über
seine
Hunde
sowie
über
das
Fahrrad
und
stürzte.
Das
Landgericht
Münster
sprach
75
Prozent
der
Haftung
ihm
selbst
zu.
Er
hatte
die,
wenn
auch
nicht
verbotene,
so
jedoch
„
gefährliche″
Art
der
Fortbewegung
gewählt.
Dem
anderen
Hundebesitzer
wurden
25
Prozent
deshalb
auferlegt,
weil
er
seinen
Hund
–
ortssatzungsgemäß
vorgeschrieben
–
nicht
angeleint
hatte.
Noch
mal
Hamm:
Das
OLG
entschied,
dass
auch
ein
Elfjähriger
alleine
für
die
Folgen
eines
Zusammenstoßes
mit
einer
Fahrradfahrerin
haften
kann.
Und
zwar
dann,
wenn
er
für
sein
Fehlverhalten
verantwortlich
ist
und
„
ein
Mangel
an
der
erforderlichen
Einsicht
nicht
vorliegt″.
In
dem
konkreten
Fall
wurden
der
Radlerin
25
000
Euro
Schmerzensgeld,
Verdienstausfall,
eine
Zahlung
von
weiteren
knapp
25
000
Euro
dafür,
dass
sie
ihren
Haushalt
nicht
mehr
alleine
führen
konnte,
und
eine
vierteljährliche
Rente
in
Höhe
von
820
Euro
zugesprochen.
Der
Junge
hatte
mit
seinem
Fahrrad
den
Gehweg
entgegen
der
Fahrtrichtung
benutzt.
Bei
dem
Zusammenstoß
und
dem
daraus
folgenden
Sturz
verletzte
sich
die
Frau
schwer.
Weil
der
„
Fahrrad-
Rowdy″
zu
alt
war
(nur
bis
zum
Alter
von
zehn
Jahren
dürfen
Kinder
auf
dem
Bürgersteig
fahren)
und
die
Vorfahrtsregeln
komplett
missachtet
hatte,
müsse
er
für
diese
„
hochgefährliche″
Fahrweise
voll
einstehen.
Bildtext:
Für
Fahrradfahrer
im
Straßenverkehr
kann
ein
Unfall
doppelt
bitter
sein,
wenn
dieser
neben
Verletzungen
auch
noch
eine
hohe
Strafe
nach
sich
zieht.
Foto:
dpa
Autor:
jgie, Maik Heitmann, Wolfgang Büser
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