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1.
Erscheinungsdatum:
14.09.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Stadt kassiert zu hohe Grabgebühr
Stadt unterliegt vor Gericht
Zwischenüberschrift:
Klage wegen zu hoher Friedhofsgebühr
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Nach
einem
verlorenen
Rechtsstreit
wegen
einer
unangemessen
hohen
Gebührenforderung
hat
die
Stadt
Osnabrück
die
Satzung
für
Friedhofsgebühren
geändert.
Auslöser
war
die
erfolgreiche
Klage
eines
Bürgers,
der
sich
nicht
mit
der
aus
seiner
Sicht
zu
hohen
Forderung
der
Stadt
für
die
Pflege
seines
Familiengrabes
abfinden
wollte.
Das
Besondere:
Es
handelte
sich
um
Tiefgräber,
in
denen
zwei
Leichname
übereinander
beerdigt
sind.
Für
diese
hielt
die
Friedhofssatzung
eine
missverständliche
Bestimmung
bereit.
Das
fand
auch
das
Verwaltungsgericht:
Es
legte
die
Satzung
im
Sinne
des
Bürgers
aus,
mit
der
Folge,
dass
dieser
nur
die
Hälfte
der
von
der
Stadt
geforderten
Gebühr
zahlen
musste.
Nur
ein
Sieg
für
den
Moment.
Die
Friedhofsverwaltung
hat
die
Satzung
inzwischen
geändert.
Als
Hermann
Büscher
die
Rechnung
für
die
Verlängerung
seiner
Familiengrabstätte
ins
Haus
flatterte,
erschien
ihm
der
abverlangte
Betrag
zu
hoch.
Büscher
kniete
sich
in
die
Friedhofssatzung
und
fand
den
Fehler.
Er
zog
vor
das
Verwaltungsgericht
–
und
bekam
recht.
Osnabrück.
Worum
geht
es?
Für
eine
Erdbestattung
bietet
die
Stadt
verschiedene
Formen
von
Grabstätten
an.
Zum
Beispiel
Einzelgräber
oder
auch
Tiefgräber,
in
denen
zwei
Verstorbene
bei
gleicher
Grundfläche
übereinander
beerdigt
werden
können.
Nebeneinanderliegende
Grabflächen
können
aber
zusammengefasst
werden,
bei
gleicher
Nutzungsdauer.
Büscher
hat
so
eine
Grabstätte,
die
drei
Parzellen
umfasst,
also
eine
Breite
von
4,
50
Meter
hat.
Es
handelt
sich
um
Tiefgräber,
mithin
insgesamt
sechs
Grabstellen.
Und
da
fangen
die
Probleme
an.
In
der
alten
Fassung
der
Satzung
heißt
es:
„
Wahlgrabstätten
werden
aus
einer
oder
mehreren
nebeneinanderliegenden
Grabstellen
mit
gleichlaufender
Nutzungszeit
gebildet.″
Als
die
Nutzungsdauer
für
Büschers
seit
1939
von
der
Familie
genutzte
Grabstätte
nach
20
Jahren
im
Februar
ablief,
wollte
er
mit
der
beim
Osnabrücker
Servicebetrieb
angesiedelten
Friedhofsverwaltung
einen
neuen
Vertrag
für
eine
weitere
Nutzung
abschließen.
Der
Gebührenbescheid,
der
ihm
daraufhin
zugestellt
wurde,
ließ
ihm
das
Blut
in
den
Adern
gefrieren.
444
Euro
wollte
die
Friedhofsverwaltung
von
Büscher
pro
Jahr
für
die
Nutzung
haben.
Der
Rentner
vertiefte
sich
in
die
Satzung
und
kam
zu
dem
Schluss:
„
Das
ist
zu
viel.″
Für
ihn
war
eindeutig
in
der
Satzung
formuliert,
dass
er
pro
Grabstelle
74
Euro
zu
zahlen
habe
und
nicht
pro
Bestattungsmöglichkeit,
mithin
also
nur
ein
Betrag
von
222
Euro
jährlich
fällig
sein
dürfte.
Büscher
tat,
was
er
für
folgerichtig
hielt,
und
legte
gegen
den
Bescheid
Widerspruch
ein.
Allein,
die
Verwaltung
mochte
ihre
Rechnung
nicht
korrigieren.
Klein
beigeben
aber
ist
Büschers
Ding
nicht.
Er
suchte
sich
eine
Anwältin
und
klagte
beim
Verwaltungsgericht.
Der
Richter
gab
Büscher
recht.
„
Die
Auffassung
der
Beklagten
(die
Stadt,
Anm.
d.
Red.)
,
wonach
die
Gebühr
nach
den
sechs
Bestattungsmöglichkeiten
zu
berechnen
sei,
überzeugt
nicht″,
schreibt
er
in
seiner
Urteilsbegründung,
um
dann
im
Folgenden
den
Wortlaut
der
Satzung
semantisch
zu
überprüfen.
Satzung
geändert
Die
Friedhofsverwaltung
muss
früh
geahnt
haben,
dass
der
Richterspruch
zugunsten
Büschers
ausgeht,
denn
bereits
in
der
Maisitzung
des
OSB-
Ausschusses
(das
Urteil
erging
erst
im
Juli,
die
Klage
hatte
Büscher
im
März
eingereicht)
legte
die
Verwaltung
den
Ausschussmitgliedern
einen
redaktionell
geänderten
Satzungstext
zu
Abstimmung
vor.
Jetzt
heißt
es:
„
Wahlgrabstätten
werden
aus
einer
oder
mehreren
Grabstellen
mit
gleichlaufender
Nutzungszeit
gebildet.″
Die
Änderung
passierte
einstimmig
den
Ausschuss
und
im
Anschluss
auch
den
Rat
–
jeweils
ohne
weitere
Erläuterungen
und
Aussprache.
Auf
die
Frage,
warum
die
Verwaltung
die
Politik
in
diesem
Fall
nicht
wenigstens
auf
das
laufende
Verfahren
hingewiesen
habe,
bleiben
Friedhofschefin
Eva
Güse
und
OSB-
Chef
Axel
Raue
eine
konkrete
Antwort
schuldig.
Nach
dem
Urteilsspruch
bekommt
Büscher
einen
geänderten
Bescheid
und
einen
Anruf
von
Friedhofschefin
Eva
Güse.
„
Darin
hat
mich
Frau
Güse
gebeten,
nicht
an
die
Öffentlichkeit
zu
gehen″,
erinnert
sich
Büscher.
„
Ich
fand
das
Thema
nicht
angemessen
für
eine
öffentliche
Diskussion″,
bezieht
Güse
zu
dem
Telefonat
Stellung.
Gemeinsam
mit
OSB-
Chef
Axel
Raue
räumt
sie
im
Gespräch
mit
unserer
Redaktion
ein,
dass
der
strittige
Passus
in
der
Satzung
tatsächlich
missverständlich
war.
„
Deshalb
haben
wir
ihn
ja
auch
schnell
geändert.″
Raue
und
Güse
werben
gleichzeitig
um
Verständnis,
dass
eine
Satzung
im
Laufe
der
Jahre
„
wachse″.
„
Wir
haben
das
aber
jederzeit
nach
bestem
Wissen
und
Gewissen
gemacht″,
so
Raue.
Der
Text
sei
Auslegungssache,
auch
bei
Gericht,
meint
Güse.
Aber:
„
Wir
ziehen
uns
den
Schuh
an.″
In
der
Sache
allerdings
bleiben
Güse
und
Raue
bei
ihrem
Standpunkt.
Die
Kosten
für
eine
Grabstelle
liegen
bei
74
Euro
jährlich.
Durch
die
Satzungsänderung
sieht
sich
der
OSB
nun
auf
der
juristisch
sicheren
Seite,
für
ein
Grab
wie
das
von
Hermann
Büscher
in
Zukunft
diese
74
Euro
sechsmal
kassieren
zu
dürfen.
Diese
Berechnung
diene
auch
der
Gerechtigkeit,
denn
es
gebe
Friedhöfe,
auf
denen
zum
Beispiel
wegen
der
Bodenbeschaffenheit
Tiefgräber
nicht
möglich
seien.
Da
sei
es
nur
gerecht,
wenn
Tiefgräber
behandelt
würden
wie
die
dort
üblichen
sogenannten
Flachgräber.
„
Die
Hinterbliebenen
erwerben
ja
die
Nutzungsrechte
an
einer
Grabstelle″,
so
Raue.
Man
könne
sich
nicht
nur
an
der
Fläche
orientieren.
Kommentar:
Sterben
kostet
nicht
nur
das
Leben
Dass
sich
ein
Osnabrücker
Bürger
die
Mühe
macht,
die
Friedhofssatzung
einer
genauen
Prüfung
zu
unterziehen,
ist
wohl
eher
selten.
Hermann
Büscher
hat
das
getan
und
damit
absolut
richtig
gehandelt.
Er
hat
einen
Gebührenbescheid
hinterfragt
und
nicht
nur
abgenickt.
Und
er
hat
recht
bekommen.
Gut
so.
Die
Friedhofsverwaltung
hat
sich
in
der
Causa
Büscher
nicht
gerade
mit
Ruhm
bekleckert.
Etwas
mehr
Offenheit,
auch
gegenüber
der
Politik,
wäre
hier
sicherlich
angebracht
gewesen.
Allerdings
hat
sie
auch
nicht
böswillig
gehandelt.
Es
wäre
also
völlig
unangemessen,
den
OSB
nun
mit
Ärger,
Spott
und
Häme
zu
überschütten.
Gleichwohl
hat
das
Kommunikationsverhalten
des
städtischen
Eigenbetriebs
durchaus
noch
Luft
nach
oben.
Fakt
bleibt,
dass
Sterben
teuer
ist.
In
Osnabrück
allemal.
Es
kostet
nicht
nur
das
Leben,
sondern
auch
viele
Tausend
Euro,
zumindest
wenn
man
eine
klassische
Erdbestattung
wünscht.
Die
Gebühren
für
die
Zeit
nach
dem
Tod
sind
astronomisch,
aber
leider
auch
noch
lange
nicht
kostendeckend.
Gleichwohl
sollte
die
Stadt
darüber
nachdenken,
ob
die
derzeitige
Berechnung
der
Tiefgräber
der
richtige
Weg
ist.
Anderenfalls
wird
sich
wohl
bald
kein
Mensch
mehr
eine
klassische
Beerdigung
leisten
können.
Autor:
dk