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1.
Erscheinungsdatum:
30.08.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Anlieger klagt gegen Neumarkt-Sperrung
Ein Anlieger klagt gegen Neumarkt-Sperrung
Zwischenüberschrift:
Stadt kann sofortige Vollziehung anordnen – Verwaltungsgericht entscheidet
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Gegen
die
vom
Rat
beschlossene
Sperrung
des
Neumarkts
für
den
Autoverkehr
hat
ein
Anlieger
Klage
eingereicht.
Weil
die
Klage
aufschiebende
Wirkung
hat,
könnten
sich
Auswirkungen
auf
den
Zeitplan
der
Stadt
ergeben.
Ende
September
will
die
Regenbogenkoalition
den
Neumarkt
zur
Fußgängerzone
erklären.
Die
Klage
eines
Anwohners
vor
dem
Verwaltungsgericht
könnte
diesen
Zeitplan
aber
infrage
stellen.
Osnabrück.
Politiker
sprechen
vom
autofreien
Neumarkt,
Juristen
von
einer
„
Teileinziehung
für
den
motorisierten
Individualverkehr″.
Gegen
diese
vom
Rat
beschlossene
Teileinziehung
hat
ein
Anlieger
nun
geklagt.
Nach
Auskunft
von
Julia
Schrader,
der
Pressesprecherin
des
Verwaltungsgerichts,
handelt
es
sich
um
eine
Privatperson.
Eine
Begründung
für
die
Klage
liege
noch
nicht
vor.
Dem
Kläger
müsse
zunächst
Akteneinsicht
gewährt
werden.
Aufschiebende
Wirkung
Aus
juristischer
Sicht
ist
bedeutsam,
dass
die
Klage
unabhängig
von
ihrer
Aussicht
auf
Erfolg
aufschiebende
Wirkung
hat.
Das
bedeutet,
dass
die
Stadt
die
Sperre
für
Autos
erst
anordnen
darf,
wenn
das
Verwaltungsgericht
den
Weg
dafür
freigibt.
Das
könnte
mit
einer
Abweisung
der
Klage
geschehen
oder
mit
einem
Vergleich.
Um
ihre
Planungen
nicht
von
einem
möglicherweise
zeitraubenden
Gerichtsverfahren
abhängig
zu
machen,
kann
die
Stadt
die
sofortige
Vollziehung
der
Neumarkt-
Sperrung
anordnen.
„
Sie
müsste
das
begründen″,
sagt
Gerichtssprecherin
Schrader.
Dann
könnten
kurzfristig
die
Schilder
aufgestellt
werden.
Aber
auch
für
den
Kläger
wären
damit
die
Rechtsmittel
nicht
erschöpft.
Er
kann
einen
Eilantrag
stellen
und
die
Wiederherstellung
der
aufschiebenden
Wirkung
fordern.
Darüber
müsste
das
Verwaltungsgericht
befinden
–
nach
„
summarischer
Prüfung″
der
Argumente.
Der
Beschluss
wäre
quasi
eine
Vorentscheidung,
denn
die
Frage
der
aufschiebenden
Wirkung
ist
vom
voraussichtlichen
Ausgang
des
Verfahrens
abhängig.
Der
Osnabrücker
Verwaltungsjurist
Thorsten
Koch
glaubt
nicht,
dass
der
Klage
eines
Anliegers
gegen
die
Teileinziehung
des
Neumarkts
Erfolg
beschieden
wäre.
Er
äußerte
sich
in
der
vergangenen
Woche
auf
Einladung
der
BOB-
Fraktion
zur
rechtlichen
Auseinandersetzung.
Wenn
die
Stadt
einem
klagenden
Anlieger
eine
Durchfahrerlaubnis
auf
sein
Grundstück
gewähre,
sei
so
ein
Rechtsstreit
schon
aus
der
Welt
geschafft,
lautet
sein
Fazit.
Koch
hält
die
Neumarkt-
Sperrung
aber
aus
einem
anderen
Grund
für
nicht
rechtskonform:
Nach
seiner
Auffassung
ergibt
sich
ein
Widerspruch
zum
Flächennutzungsplan
und
zum
Bebauungsplan.
Doch
das
wäre
ein
anderes
Verfahren.
Zurück
zur
vorliegenden
Klage:
Gerichtssprecherin
Julia
Schrader
will
sich
nicht
festlegen,
wann
das
Verwaltungsgericht
eine
Entscheidung
trifft.
Die
Fälle
würden
nach
Eingangsdatum
abgearbeitet,
sagt
sie,
und
kurzfristig
werde
es
sicherlich
keinen
Termin
geben.
Jetzt
ist
es
Sache
der
Stadt,
ob
sie
das
Gerichtsverfahren
abwartet
oder
auf
die
sofortige
Vollziehung
setzt.
Im
Rat
gibt
es
keine
einheitliche
Haltung
zur
Neumarkt-
Sperrung:
Die
Regenbogen-
Koalition
aus
SPD,
Grünen,
FDP,
Linken
und
UWG/
Piraten
hat
sich
dafür
ausgesprochen,
die
CDU/
BOB-
Gruppe
dagegen.
Entscheiden
wird
voraussichtlich
der
Verwaltungsausschuss,
in
dem
Rot-
Grün
eine
Stimme
mehr
hat
als
die
CDU
und
der
Oberbürgermeister.
Offensichtlich
haben
sich
SPD
und
Grüne
aber
noch
nicht
auf
ein
gemeinsames
Vorgehen
verständigt.
Michael
Hagedorn,
der
Fraktionschef
der
Grünen,
tendiert
zur
sofortigen
Vollziehung,
während
Heiko
Panzer
für
die
SPD-
Fraktion
betont:
„
Wir
wollen
nicht
mit
dem
Kopf
durch
die
Wand.″
Jetzt
sei
Rechtssicherheit
wichtiger
als
Eile.
Aus
der
Verwaltung
kommt
ein
weiterer
Vorschlag,
wie
mit
dem
Rechtsstreit
umgegangen
werden
könnte.
Demnach
könnte
die
Stadt
das
Straßenschild
„
Verbot
der
Durchfahrt″
aufstellen,
aber
mit
roten
Balken
durchstreichen.
Und
diese
roten
Balken
könnten
kurzfristig
entfernt
werden,
wenn
das
Verwaltungsgericht
entschieden
hat.
Bildtext:
Der
Neumarkt
als
Fußgängerzone?
Ein
Rechtsstreit
könnte
für
weitere
Verzögerungen
bei
der
Umsetzung
des
Ratsbeschlusses
sorgen.
Foto:
Gert
Westdörp
Kommentar
Gelassen
bleiben
Wer
das
jahrelange
Hickhack
um
den
Neumarkt
verfolgt
hat,
mag
sich
darüber
ärgern,
dass
der
politischen
Kontroverse
nun
auch
noch
ein
Rechtsstreit
folgt.
Und
auch,
wenn
die
Klage
eines
Anliegers
nach
Lage
der
Dinge
wenig
Aussicht
auf
Erfolg
hat,
gehört
es
zum
Wesen
einer
Demokratie,
dadurch
bedingte
Zeitverzögerungen
gelassen
hinzunehmen.
Dass
weitere
Klagen
folgen
werden,
mit
denen
die
Verwaltungsrichter
vielleicht
noch
härtere
Nüsse
zu
knacken
bekommen,
zeichnet
sich
schon
ab.
Es
ist
aber
unwahrscheinlich,
dass
die
Einwendungen
einzelner
Kläger
die
Neumarkt-
Sperrung
dauerhaft
blockieren
können.
Eine
breite
Ratsmehrheit
hat
sich
für
den
autofreien
Neumarkt
ausgesprochen.
Sie
ist
demokratisch
legitimiert
–
der
Neumarkt
war
das
große
Thema
bei
der
Kommunalwahl
vor
einem
Jahr.
Es
gehört
zum
Wesen
einer
Demokratie,
dass
sich
der
Wählerwille
in
politischen
Entscheidungen
wiederfindet.
Autor:
Rainer Lahmann-Lammert