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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Anlieger klagt gegen Neumarkt-Sperrung
 
Ein Anlieger klagt gegen Neumarkt-Sperrung
Zwischenüberschrift:
Stadt kann sofortige Vollziehung anordnen – Verwaltungsgericht entscheidet
Artikel:
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Originaltext:
Osnabrück. Gegen die vom Rat beschlossene Sperrung des Neumarkts für den Autoverkehr hat ein Anlieger Klage eingereicht. Weil die Klage aufschiebende Wirkung hat, könnten sich Auswirkungen auf den Zeitplan der Stadt ergeben.

Ende September will die Regenbogenkoalition den Neumarkt zur Fußgängerzone erklären. Die Klage eines Anwohners vor dem Verwaltungsgericht könnte diesen Zeitplan aber infrage stellen.

Osnabrück. Politiker sprechen vom autofreien Neumarkt, Juristen von einer Teileinziehung für den motorisierten Individualverkehr″. Gegen diese vom Rat beschlossene Teileinziehung hat ein Anlieger nun geklagt. Nach Auskunft von Julia Schrader, der Pressesprecherin des Verwaltungsgerichts, handelt es sich um eine Privatperson. Eine Begründung für die Klage liege noch nicht vor. Dem Kläger müsse zunächst Akteneinsicht gewährt werden.

Aufschiebende Wirkung

Aus juristischer Sicht ist bedeutsam, dass die Klage unabhängig von ihrer Aussicht auf Erfolg aufschiebende Wirkung hat. Das bedeutet, dass die Stadt die Sperre für Autos erst anordnen darf, wenn das Verwaltungsgericht den Weg dafür freigibt. Das könnte mit einer Abweisung der Klage geschehen oder mit einem Vergleich.

Um ihre Planungen nicht von einem möglicherweise zeitraubenden Gerichtsverfahren abhängig zu machen, kann die Stadt die sofortige Vollziehung der Neumarkt-Sperrung anordnen. Sie müsste das begründen″, sagt Gerichtssprecherin Schrader. Dann könnten kurzfristig die Schilder aufgestellt werden.

Aber auch für den Kläger wären damit die Rechtsmittel nicht erschöpft. Er kann einen Eilantrag stellen und die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung fordern. Darüber müsste das Verwaltungsgericht befinden nach summarischer Prüfung″ der Argumente. Der Beschluss wäre quasi eine Vorentscheidung, denn die Frage der aufschiebenden Wirkung ist vom voraussichtlichen Ausgang des Verfahrens abhängig.

Der Osnabrücker Verwaltungsjurist Thorsten Koch glaubt nicht, dass der Klage eines Anliegers gegen die Teileinziehung des Neumarkts Erfolg beschieden wäre. Er äußerte sich in der vergangenen Woche auf Einladung der BOB-Fraktion zur rechtlichen Auseinandersetzung. Wenn die Stadt einem klagenden Anlieger eine Durchfahrerlaubnis auf sein Grundstück gewähre, sei so ein Rechtsstreit schon aus der Welt geschafft, lautet sein Fazit. Koch hält die Neumarkt-Sperrung aber aus einem anderen Grund für nicht rechtskonform: Nach seiner Auffassung ergibt sich ein Widerspruch zum Flächennutzungsplan und zum Bebauungsplan. Doch das wäre ein anderes Verfahren.

Zurück zur vorliegenden Klage: Gerichtssprecherin Julia Schrader will sich nicht festlegen, wann das Verwaltungsgericht eine Entscheidung trifft. Die Fälle würden nach Eingangsdatum abgearbeitet, sagt sie, und kurzfristig werde es sicherlich keinen Termin geben. Jetzt ist es Sache der Stadt, ob sie das Gerichtsverfahren abwartet oder auf die sofortige Vollziehung setzt. Im Rat gibt es keine einheitliche Haltung zur Neumarkt-Sperrung: Die Regenbogen-Koalition aus SPD, Grünen, FDP, Linken und UWG/ Piraten hat sich dafür ausgesprochen, die CDU/ BOB-Gruppe dagegen.

Entscheiden wird voraussichtlich der Verwaltungsausschuss, in dem Rot-Grün eine Stimme mehr hat als die CDU und der Oberbürgermeister. Offensichtlich haben sich SPD und Grüne aber noch nicht auf ein gemeinsames Vorgehen verständigt. Michael Hagedorn, der Fraktionschef der Grünen, tendiert zur sofortigen Vollziehung, während Heiko Panzer für die SPD-Fraktion betont: Wir wollen nicht mit dem Kopf durch die Wand.″ Jetzt sei Rechtssicherheit wichtiger als Eile.

Aus der Verwaltung kommt ein weiterer Vorschlag, wie mit dem Rechtsstreit umgegangen werden könnte. Demnach könnte die Stadt das Straßenschild Verbot der Durchfahrt″ aufstellen, aber mit roten Balken durchstreichen. Und diese roten Balken könnten kurzfristig entfernt werden, wenn das Verwaltungsgericht entschieden hat.

Bildtext:
Der Neumarkt als Fußgängerzone? Ein Rechtsstreit könnte für weitere Verzögerungen bei der Umsetzung des Ratsbeschlusses sorgen.
Foto:
Gert Westdörp

Kommentar
Gelassen bleiben

Wer das jahrelange Hickhack um den Neumarkt verfolgt hat, mag sich darüber ärgern, dass der politischen Kontroverse nun auch noch ein Rechtsstreit folgt. Und auch, wenn die Klage eines Anliegers nach Lage der Dinge wenig Aussicht auf Erfolg hat, gehört es zum Wesen einer Demokratie, dadurch bedingte Zeitverzögerungen gelassen hinzunehmen.

Dass weitere Klagen folgen werden, mit denen die Verwaltungsrichter vielleicht noch härtere Nüsse zu knacken bekommen, zeichnet sich schon ab. Es ist aber unwahrscheinlich, dass die Einwendungen einzelner Kläger die Neumarkt-Sperrung dauerhaft blockieren können.

Eine breite Ratsmehrheit hat sich für den autofreien Neumarkt ausgesprochen. Sie ist demokratisch legitimiert der Neumarkt war das große Thema bei der Kommunalwahl vor einem Jahr. Es gehört zum Wesen einer Demokratie, dass sich der Wählerwille in politischen Entscheidungen wiederfindet.
Autor:
Rainer Lahmann-Lammert


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