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1.
Erscheinungsdatum:
25.08.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Die Luft wird dünn für die Stadt
Zwischenüberschrift:
Fahrverbot für ältere Diesel rückt in Osnabrück einen Schritt näher
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Der
Druck
auf
die
Stadt
Osnabrück
in
Sachen
Luftreinhaltung
wächst.
Die
Deutsche
Umwelthilfe
(DUH)
hat
gestern
angekündigt,
sie
werde
in
den
kommenden
Tagen
für
45
Städte
formale
Verfahren
zur
Sicherstellung
der
Einhaltung
der
Grenzwerte
für
Stickstoffdioxid
(NO2)
einleiten.
Die
für
die
Luftreinhaltung
zuständigen
Behörden
würden
aufgefordert,
binnen
vier
Wochen
wirksame
Maßnahmen
verbindlich
zu
erklären.
Die
DUH
fordert
bereits
für
2018
saubere
Luft
für
alle
Städte,
die
den
NO2-
Grenzwert
aktuell
um
10
Prozent
oder
mehr
überschreiten
–
darunter
Osnabrück.
Bei
„
nicht
zufriedenstellenden″
Antworten
wolle
der
Lobbyverband
weitere
Klagen
prüfen
und
einleiten.
Das
wäre
ein
dickes
Problem
für
Osnabrück.
Denn
die
Stadt
überschritt
den
NO2-
Grenzwert
im
vergangenen
Jahr
um
20
Prozent
und
auch
in
den
Vorjahren
stets
deutlich.
Folglich
wird
auch
die
Osnabrücker
Verwaltung
in
den
kommenden
Tagen
Post
von
der
DUH
bekommen.
Wie
die
Verwaltung
mit
dem
blauen
Brief
der
DUH
umgehen
will,
müsse
erst
geprüft
werden,
sagt
Detlef
Gerdts,
Leiter
des
Fachbereichs
Umwelt
und
Klimaschutz,
im
Gespräch
mit
unserer
Redaktion.
Derzeit
arbeite
die
Verwaltung
am
neuen
Luftreinhaltplan,
der
spätestens
Ende
Oktober
in
den
Umweltausschuss
soll.
„
Wir
arbeiten
mit
Hochdruck
an
dem
Plan,
und
ein
Fahrverbot
für
Diesel
niedriger
Euro
6
ist
in
der
Theorie
drin″,
sagt
Gerdts.
„
Damit
wäre
das
Problem
schlagartig
gelöst.″
Sollte
die
DUH
gegen
die
Stadt
klagen,
„
tja,
dann
könnten
aus
theoretischen
Maßnahmen
praktische
werden
–
also
Fahrverbote″,
sagt
Gerdts.
Einem
Fahrverbot
stünden
einige
Hindernisse
im
Weg.
CDU,
FDP
und
der
Bund
der
Osnabrücker
Bürger
(BOB)
lehnen
es
entschieden
ab.
Doch
sollte
das
Verwaltungsgericht
im
Falle
einer
Klage
zugunsten
der
DUH
entscheiden,
müsste
der
Rat
der
Stadt
eine
realistische
Alternative
zur
Luftreinhaltung
vorlegen.
Bei
ähnlichen
Verfahren
in
Deutschland
entschieden
die
Richter
bisher
ausnahmslos
pro
Gesundheit
der
Bürger.
„
Der
Druck,
dass
etwas
passieren
muss,
wird
größer″,
so
Gerdts.
Ein
Fahrverbot
ließe
ihm
zufolge
sich
zudem
ohne
blaue
Plakette
kaum
kontrollieren.
Es
beträfe
zudem
ungezählte
Fahrzeuge
von
Liefer-
und
Handwerksbetrieben.
„
Das
würde
zu
einem
Wust
von
Ausnahmeregelungen
führen.″
Hinzu
kämen
Tausende
Anträge
von
Pendlern,
die
in
der
Umweltzone
arbeiten.
Sollte
ein
Fahrverbot
für
ältere
Diesel
kommen
müssen,
könnte
die
Stadt
es
nicht
für
die
gesamte
Umweltzone
umsetzen.
„
Das
wäre
nur
für
einzelne
Strecken
möglich″,
sagt
Gerdts
und
beruft
sich
dabei
auf
die
Aussage
von
Bundesverkehrsminister
Alexander
Dobrindt
.
Die
Umwelthilfe
klagt
bereits
in
16
Fällen
vor
Gericht
und
unterstützt
eine
weitere
Klage
des
BUND
gegen
Hamburg.
Für
Düsseldorf,
München
und
Stuttgart
habe
die
DUH
Gerichtsentscheidungen
erwirkt,
die
konkrete
Diesel-
Fahrverbote
ab
2018
als
einzige
vom
Gericht
als
wirksam
angesehene
Maßnahmen
bewerten,
damit
die
Luftqualitäts-
Grenzwerte
eingehalten
werden.
Sollte
die
DUH
die
Stadt
verklagen,
vergingen
wohl
Monate
bis
zu
einem
Urteil.
„
Bis
dahin
haben
wir
bundesweit
hoffentlich
mehr
Klarheit″,
hofft
Gerdts.
(Mit
dpa)
Autor:
yjs
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