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1.
Erscheinungsdatum:
17.08.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Der Wähler muss sich die Tatsachen anschauen
Zwischenüberschrift:
Leserbrief
Artikel:
Originaltext:
Zum
Artikel
„
Niedersachsen
steht
vor
Neuwahlen″
und
dem
Kommentar
von
Ralf
Geisenhanslüke
„
Egoistisch
und
fatal″
(Ausgabe
vom
5.
August)
sowie
den
Leserbriefen
von
Carsten
Börner
„
Verwerflich,
aber
nicht
rechtswidrig″
und
von
Helmut
Riecken
„
Schäumende
Wut″
(Ausgabe
vom
9.
August)
.
„
Der
Kommentator
der
NOZ
nennt
den
Wechsel
der
Grünenabgeordneten
Twesten
zur
CDU
im
Niedersächsischen
Landtag
unanständig
und
egoistisch
und
stellt
fest,
dass
sie
damit
den
Wählerwillen,
die
politische
Kultur
und
unser
demokratisches
Verständnis
mit
Füßen
tritt.
Das
ist
eine
zweifellos
richtige
Bewertung
des
Vorgangs,
denn
es
entspricht
den
Tatsachen.
Es
ist
vielleicht
sogar
mutig.
Befinden
wir
uns
doch
hier
in
einem
eher
recht
konservativen
Umfeld.
Ich
jedenfalls
bedanke
mich
für
die
klaren
Worte
bei
Herrn
Geisenhanslüke.
Aber
oh,
oh,
oh
und
Ach!
Er
erntet
sonst
keinen
Dank,
sondern
harsche
Ablehnung.
Herr
Riecken
hält
sein
Urteil
für
,
zu
hochgehängt
und
fatal′
und
nennt
ihn
einen
–
in
Anführungszeichen!
– ,
neutralen′
Journalisten.
Aber
schauen
wir
uns
die
Tatsachen
doch
einmal
an:
Dass
Frau
Twesten
schon
länger
für
eine
schwarz-
grüne
Koalition
war,
hat
sie
selbst
kundgetan.
Und
Herr
Riecken
legt
nun
nahe,
dass
Rot/
Grün
ihr
dankbar
sein
müsse,
da
sie
,
durch
ihr
Bleiben
im
Landtag
überhaupt
erst
die
Regierung
Weil
ermöglicht′
habe.
Das
ist
ein
Irrtum.
Wenn
sie
den
Landtag
früher
verlassen
hätte,
könnte
man
das
durchaus
für
eine
Gewissenentscheidung
und
für
aller
Ehren
wert
halten.
Und
die
Koalition
hätte
ihre
Einstimmenmehrheit
nicht
verloren,
denn
der
nächste
Kandidat
der
Liste
wäre
nachgerückt.
Es
ist
der
Zeitpunkt,
der
ihr
Verhalten
so
anrüchig
macht.
Nachdem
sie
von
ihrer
Partei
nicht
mehr
als
Landtagskandidatin
aufgestellt
wurde
und
nachdem
der
Wahlkampf
begonnen
hat,
tritt
sie
der
größeren
Oppositionsfraktion
bei.
Und
nimmt
das
Mandat,
das
ja
nicht
ihr,
sondern
der
Partei
gehört,
mit.
Das
lässt
einen
doch
weniger
an
eine
Gewissensentscheidung,
die
Herr
Riecken
vermutet,
denken
als
an
einen
Racheakt.
Ist
es
ganz
abwegig
zu
mutmaßen,
dass
der
Zeitpunkt
sehr
bewusst
ausgewählt
wurde?
Die
CDU
konnte
sich
schon
immer
viel
schwerer
als
alle
anderen
Parteien
mit
einem
zeitweiligen
Verlust
der
Macht
abfinden.
Sie
und
ihre
Anhänger
haben
das
immer
weniger
wie
eine
Abwahl
empfunden,
sondern
wie
einen
Staatsstreich.
Darum
hatten
wir
ja
auch
in
den
letzten
Jahren
bedauerlicherweise
kaum
eine
ernst
zu
nehmende
Opposition
im
Landtag.
Ich
weiß
nicht,
ob
es
in
der
Regierung
auch
nur
einen
Minister
gab,
der
nicht
irgendwann
zum
Rücktritt
aufgefordert
worden
ist.
Gefühlt
geschah
das
jede
Woche
mindestens
einmal.
Und
so
bezeichnet
Herr
Börner
in
seinem
Leserbrief
die
Einschätzung,
Frau
Twesten
habe
durch
ihr
Verhalten
Verrat
am
Wählerwillen
begangen,
als
eine
,
bewusste
Fehlinterpretation′.
Die
Wähler
hätten
2013
weder
eine
rot/
grüne
Regierung
noch
einen
Ministerpräsidenten
Weil
gewählt.
Neben
einer
Großen
Koalition
sei
,
insbesondere′
eine
schwarz-
grüne
Regierung
möglich
gewesen,
die
eine
stabilere
Mehrheit
gehabt
hätte′.
Nach
dieser
Logik
hätte
der
Wähler
eine
Große
Koalition
gewollt.
Die
hätte
ja
eine
noch
stabilere
Mehrheit
gehabt.
Da
muss
wohl
mal
jemand
ein
wenig
die
Landesverfassung,
das
Grundgesetz
und
das
Wahlrecht
in
Augenschein
nehmen.
Koalitionen
werden
nach
den
Möglichkeiten
von
Übereinkünften
über
Inhalte
gebildet
und
nicht
nach
stabilen
Mehrheiten,
wie
zerstritten
die
auch
sein
mögen.
Und
übrigens:
Auch
eine
Einstimmenmehrheit
ist
eine
Mehrheit.
So
hat
unsere
Bundesrepublik
von
Beginn
an
funktioniert.
Am
15.
September
1949
wurde
der
große
Konrad
Adenauer
mit
einer
Stimme
Mehrheit
–
einschließlich
seiner
eigenen
–
zum
Bundeskanzler
gewählt.
Und
das
ist
uns
sehr
gut
bekommen.
[...]″
Horst-
Gottfried
Wagner
Sögel
Bildtext:
Der
Zeitpunkt
des
Parteiaustritts
von
Elke
Twesten
habe
ihre
Entscheidung
so
anrüchig
gemacht,
meint
ein
Leser.
Foto:
dpa
Autor:
Horst-Gottfried Wagner