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1.
Erscheinungsdatum:
14.08.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Rücksicht auf Erntefahrzeuge nehmen
Zwischenüberschrift:
Landwirte appellieren an Autofahrer, vorausschauend zu fahren
Artikel:
Originaltext:
Das
Wetter
mit
seinen
Hochs
und
Tiefs
nervt
wohl
jedermann,
es
drangsaliert
aber
besonders
die
Landwirte.
Die
Getreideernte
erfordert
trockenes
Wetter,
dabei
wird
jede
Minute
des
Tages
ausgenutzt,
um
das
Korn
unter
Dach
und
Fach
zu
bringen.
Das
führt
mitunter
zu
Trecker-
und
Mähdrescherfahrten
bis
tief
in
die
Nacht.
Osnabrück.
Wenn′s
nieselt,
sieht
man
selten
landwirtschaftliche
Gespanne
auf
den
Straßen,
doch
sobald
die
Sonne
stabil
vom
blauen
Himmel
lacht,
sind
die
Arbeitsgeräte
unterwegs.
Auf
den
Landstraßen
ist
dann
Vorsicht
angesagt.
So
ein
Mähdrescher
im
Begegnungsverkehr
lässt
schnell
das
idyllische
Bild
der
Allee
verblassen.
Wenn
ein
Brummer
von
drei
Meter
Breite
und
vier
Meter
Höhe
auf
einen
zukommt,
dann
wird′s
eng.
Wohl
auch
deshalb
hat
die
Landwirtschaftskammer
Niedersachsen
an
die
Autofahrer
appelliert,
Rücksicht
auf
die
Erntefahrzeuge
zu
nehmen.
Unfälle
mit
landwirtschaftlichen
Fahrzeugen
halten
sich
aber
in
Grenzen.
Mareike
Kocar
von
der
Pressestelle
der
Polizeiinspektion
Osnabrück,
berichtet
auf
Anfrage
von
35
Unfällen,
die
sich
bisher
in
2017
ereignet
haben.
Dabei
gab
es
„
nur″
leichte
Verletzungen.
Schon
mit
16
Jahren
dürfen
Inhaber
des
Führerscheins
der
Klasse
T
Mähdrescher
und
Schleppergespanne
bis
40
km/
h
Geschwindigkeit
steuern.
Dass
gerade
„
ganz
junge
Leute″
zum
Unfallrisiko
werden,
kann
aus
der
Statistik
nicht
herausgelesen
werden.
Nur
zwei
der
Beteiligten
waren
zwischen
15
und
17
Jahre
alt.
Auch
dass
in
der
Erntesaison
Unfälle
mit
landwirtschaftlichen
Fahrzeugen
stark
zunehmen,
ist
nur
ein
Gerücht.
Für
manche
Verkehrsteilnehmer
sind
Mähdrescher,
Flüssigdünger-
Tankwagen
und
Zugmaschine
mit
Anhängern
ein
Dorn
im
Auge.
Wer
hinterherzockeln
muss,
sollte
Geduld
walten
lassen.
Auch
wenn
es
so
scheint,
ganz
langsam
sind
solche
Gespanne
nicht.
Traktoren
mit
Anhänger
erreichen
Fahrgeschwindigkeiten
von
40
km/
h
–
das
sollte
beim
Überholen
einkalkuliert
werden.
Und
natürlich
die
Länge,
die
18
Meter
erreichen
kann.
Doch
es
lauern
mehr
Gefahren:
Moderne
landwirtschaftliche
Fahrzeuge
sind
mit
sehr
guten
Bremsen
ausgestattet.
Deshalb
rät
die
Landwirtschaftskammer,
immer
genügend
Abstand
zu
wahren.
Verkehrsteilnehmer
müssen
damit
rechnen,
dass
Blinker
und
Bremsen
durch
Fahrten
über
staubigen
Boden
verschmutzt
sein
können
und
nicht
funktionieren.
Mähdrescher
mit
angehängtem
Mähwerk
können
gut
und
gerne
eine
Länge
von
20
Meter
erreichen.
Und
auch
ein
bisschen
breiter
als
drei
Meter
darf
es
auch
sein.
Das
lässt
jedenfalls
die
Straßenverkehrsordnung
zu.
Dafür
sind
behördliche
Ausnahmegenehmigungen
erforderlich,
die
außerdem
rot-
weiße
Warntafeln
und
Rundumleuchten
für
die
jeweiligen
landwirtschaftlichen
Gespanne
zwingend
vorschreiben.
Also:
Wo
es
blinkt,
doppelte
Vorsicht
walten
lassen.
Wer
solchen
Gespannen
auf
der
Straße
folgt,
dem
gleichen
sie
schnell
schwankenden
Schiffen
in
bewegter
See,
weil
die
Fahrer
von
Mähdrescher
und
Traktoren
immer
wieder
die
Spurtreue
ihrer
Fahrzeuge
korrigieren
müssen.
Mähdrescherfahren
muss
gelernt
sein,
denn
gelenkt
wird
über
die
Hinterachse.
Damit
bewegt
sich
so
ein
Koloss
beim
Abbiegen
anders
als
ein
normales
Auto.
Mähdrescher
holen
beim
Abbiegen
meist
über
die
Gegenfahrbahn
aus,
um
den
engen
Feldweg
zu
erreichen.
Tipps
der
Verkehrsexperten
von
Autoclubs:
Vorausschauend
fahren,
sich
den
Maschinen
vorsichtig
nähern,
Abstand
wahren
und
stets
bremsbereit
sein.
Gerade
in
der
Erntezeit
können
die
Straßen
auch
durch
die
landwirtschaftlichen
Gespanne
verschmutzt
sein.
Besonders
im
Herbst,
wenn
die
Maisernte
einsetzt,
gerät
Erdreich
durch
die
dicken
Reifenprofile
auf
die
Straße.
Bei
Regen
kann
sich
dadurch
eine
tückisch
glatte
Fahrbahn
entwickeln.
Bildtext:
Begegnungsverkehr
mit
Ausweichmanöver:
Das
Treckergespann
mit
tonnenschwerer
Strohladung
gerät
über
den
Seitenstreifen,
während
er
einem
Schlepper
mit
Bearbeitungsgerät
ausweicht.
Foto:
Harald
Preuin
Das
lässt
die
Straßenverkehrsordnung
zu
Wie
breit
dürfen
landwirtschaftliche
Fahrzeuge
sein?
Für
Schlepper
mit
Anhänger
gilt
eine
höchstzulässige
Breite
von
2,
55
Metern.
Die
Transportbreite
bei
Straßenfahrten
liegt
bei
drei
Meter
(gilt
auch
für
Selbstfahrer
wie
Mähdrescher
usw.)
.
Überbreiten
und
Überlängen
müssen
genehmigt
und
mit
rot-
weißen
Warntafeln
und
Rundlichtern
kenntlich
gemacht
werden.
Wie
lang
dürfen
landwirtschaftliche
Fahrzeuge
sein?
Die
maximale
Länge
betrifft
ganze
Züge.
Schlepper
mit
maximal
zwei
Anhängern
dürfen
18,
75
Meter
lang
sein
(darüber
nur
mit
Ausnahmegenehmigung.
Mähdrescher
mit
angehängtem
Schneidwerkswagen
dürfen
18
Meter
lang
sein
(darüber
nur
mit
Ausnahmegenehmigung)
.
Wie
hoch
dürfen
landwirtschaftliche
Fahrzeuge
sein?
Die
Fahrzeughöhe
darf
vier
Meter
nicht
übersteigen.
Autor:
Harald Preuin