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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Rücksicht auf Erntefahrzeuge nehmen
Zwischenüberschrift:
Landwirte appellieren an Autofahrer, vorausschauend zu fahren
Artikel:
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Originaltext:
Das Wetter mit seinen Hochs und Tiefs nervt wohl jedermann, es drangsaliert aber besonders die Landwirte. Die Getreideernte erfordert trockenes Wetter, dabei wird jede Minute des Tages ausgenutzt, um das Korn unter Dach und Fach zu bringen. Das führt mitunter zu Trecker- und Mähdrescherfahrten bis tief in die Nacht.

Osnabrück. Wenn′s nieselt, sieht man selten landwirtschaftliche Gespanne auf den Straßen, doch sobald die Sonne stabil vom blauen Himmel lacht, sind die Arbeitsgeräte unterwegs. Auf den Landstraßen ist dann Vorsicht angesagt. So ein Mähdrescher im Begegnungsverkehr lässt schnell das idyllische Bild der Allee verblassen. Wenn ein Brummer von drei Meter Breite und vier Meter Höhe auf einen zukommt, dann wird′s eng. Wohl auch deshalb hat die Landwirtschaftskammer Niedersachsen an die Autofahrer appelliert, Rücksicht auf die Erntefahrzeuge zu nehmen.

Unfälle mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen halten sich aber in Grenzen. Mareike Kocar von der Pressestelle der Polizeiinspektion Osnabrück, berichtet auf Anfrage von 35 Unfällen, die sich bisher in 2017 ereignet haben. Dabei gab es nur″ leichte Verletzungen. Schon mit 16 Jahren dürfen Inhaber des Führerscheins der Klasse T Mähdrescher und Schleppergespanne bis 40 km/ h Geschwindigkeit steuern. Dass gerade ganz junge Leute″ zum Unfallrisiko werden, kann aus der Statistik nicht herausgelesen werden. Nur zwei der Beteiligten waren zwischen 15 und 17 Jahre alt. Auch dass in der Erntesaison Unfälle mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen stark zunehmen, ist nur ein Gerücht.

Für manche Verkehrsteilnehmer sind Mähdrescher, Flüssigdünger-Tankwagen und Zugmaschine mit Anhängern ein Dorn im Auge. Wer hinterherzockeln muss, sollte Geduld walten lassen. Auch wenn es so scheint, ganz langsam sind solche Gespanne nicht. Traktoren mit Anhänger erreichen Fahrgeschwindigkeiten von 40 km/ h das sollte beim Überholen einkalkuliert werden. Und natürlich die Länge, die 18 Meter erreichen kann.

Doch es lauern mehr Gefahren: Moderne landwirtschaftliche Fahrzeuge sind mit sehr guten Bremsen ausgestattet. Deshalb rät die Landwirtschaftskammer, immer genügend Abstand zu wahren. Verkehrsteilnehmer müssen damit rechnen, dass Blinker und Bremsen durch Fahrten über staubigen Boden verschmutzt sein können und nicht funktionieren.

Mähdrescher mit angehängtem Mähwerk können gut und gerne eine Länge von 20 Meter erreichen. Und auch ein bisschen breiter als drei Meter darf es auch sein. Das lässt jedenfalls die Straßenverkehrsordnung zu. Dafür sind behördliche Ausnahmegenehmigungen erforderlich, die außerdem rot-weiße Warntafeln und Rundumleuchten für die jeweiligen landwirtschaftlichen Gespanne zwingend vorschreiben. Also: Wo es blinkt, doppelte Vorsicht walten lassen.

Wer solchen Gespannen auf der Straße folgt, dem gleichen sie schnell schwankenden Schiffen in bewegter See, weil die Fahrer von Mähdrescher und Traktoren immer wieder die Spurtreue ihrer Fahrzeuge korrigieren müssen. Mähdrescherfahren muss gelernt sein, denn gelenkt wird über die Hinterachse. Damit bewegt sich so ein Koloss beim Abbiegen anders als ein normales Auto. Mähdrescher holen beim Abbiegen meist über die Gegenfahrbahn aus, um den engen Feldweg zu erreichen.

Tipps der Verkehrsexperten von Autoclubs: Vorausschauend fahren, sich den Maschinen vorsichtig nähern, Abstand wahren und stets bremsbereit sein. Gerade in der Erntezeit können die Straßen auch durch die landwirtschaftlichen Gespanne verschmutzt sein. Besonders im Herbst, wenn die Maisernte einsetzt, gerät Erdreich durch die dicken Reifenprofile auf die Straße. Bei Regen kann sich dadurch eine tückisch glatte Fahrbahn entwickeln.

Bildtext:
Begegnungsverkehr mit Ausweichmanöver: Das Treckergespann mit tonnenschwerer Strohladung gerät über den Seitenstreifen, während er einem Schlepper mit Bearbeitungsgerät ausweicht.

Foto:
Harald Preuin

Das lässt die Straßenverkehrsordnung zu

Wie breit dürfen landwirtschaftliche Fahrzeuge sein?

Für Schlepper mit Anhänger gilt eine höchstzulässige Breite von 2, 55 Metern. Die Transportbreite bei Straßenfahrten liegt bei drei Meter (gilt auch für Selbstfahrer wie Mähdrescher usw.). Überbreiten und Überlängen müssen genehmigt und mit rot-weißen Warntafeln und Rundlichtern kenntlich gemacht werden.

Wie lang dürfen landwirtschaftliche Fahrzeuge sein?

Die maximale Länge betrifft ganze Züge. Schlepper mit maximal zwei Anhängern dürfen 18, 75 Meter lang sein (darüber nur mit Ausnahmegenehmigung. Mähdrescher mit angehängtem Schneidwerkswagen dürfen 18 Meter lang sein (darüber nur mit Ausnahmegenehmigung).

Wie hoch dürfen landwirtschaftliche Fahrzeuge sein?

Die Fahrzeughöhe darf vier Meter nicht übersteigen.
Autor:
Harald Preuin


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