User Online: 4 |
Timeout: 02:25Uhr ⟳ |
Ihre Anmerkungen
|
NUSO-Archiv
|
Info
|
Auswahl
|
Ende
|
A
A
A
Mobil →
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Themen ▾
Baumschutz (112)
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) (360)
Die Arbeit der Stadtgaertner seit 1891 (975)
Die Hase und ihre Nebengewaesser (3007)
Gartenprojekte (22)
Klimageschichte (seit 1874) (162)
Konflikte um Kleingarten (25)
Konversionsflaechen (245)
Kooperation Baikal-Osnabrueck (25)
Umweltbildungszentrum(UBZ)1997-2018 (108)
Verein für Ökologie und Umweltbildung Osnabrueck (324)
Suche ▾
Einfache Suche
Erweiterte Suche
Listen ▾
Orte in Osnabrück
Themen zu Umwelt und Nachhaltigkeit
AkteurInnen
Bildung
Auswahllisten für wichtige Themen (im Aufbau)
Erscheinungsdatum (Index)
Ergebnis
Merkliste ▾
Merkliste zeigen
Merkliste löschen
Datensätze des Ergebnis
Suche:
Auswahl zeigen
Treffer:
1
Sortierungen:
Datum vorwärts
Datum rückwärts
1.
Erscheinungsdatum:
12.08.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Rechtsstreit um Kohlekraftwerk geht weiter
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Der
Rechtsstreit
um
das
Kohlekraftwerk
in
Lünen
ist
doch
noch
nicht
zu
Ende.
Vom
Bundesverwaltungsgericht
in
Leipzig
wurde
jetzt
eine
weitere
Runde
eingeläutet.
Die
Stadtwerke
Osnabrück
sind
mit
4,
22
Prozent
an
dem
defizitären
Meiler
beteiligt.
Schon
seit
Jahren
streitet
der
nordrhein-
westfälische
Landesverband
des
Bundes
für
Umwelt
und
Naturschutz
Deutschland
(BUND)
gegen
die
Betriebsgenehmigung
für
das
Kraftwerk,
an
dessen
Betreibergesellschaft
Trianel
Stadtwerke
aus
dem
ganzen
Bundesgebiet
beteiligt
sind.
Im
Kern
geht
es
um
den
Vorwurf
der
Naturschützer,
dass
die
Schadstoffe
aus
dem
Kraftwerksschlot
die
Böden
der
Cappenberger
Wälder
versauern
ließen.
Als
Fauna-
Flora-
Habitat
(FFH-
Gebiet)
stehen
die
in
der
Hauptwindrichtung
liegenden
Wälder
unter
besonderem
Schutz.
Im
Juni
2016
hatte
das
Oberverwaltungsgericht
Münster
die
Klage
des
Naturschutzverbandes
abgewiesen
und
zugleich
eine
Revision
gegen
das
Urteil
nicht
zugelassen.
Die
Begründung
in
der
Sache
lautete,
dass
von
der
Anlage
keine
gravierenden
Beeinträchtigungen
ausgingen.
Das
Bundesverwaltungsgericht
kippte
jetzt
das
Revisionsverbot
und
kündigte
an,
das
OVG-
Urteil
zu
überprüfen.
Es
bestehe
die
Hoffnung,
dass
das
Urteil
aufgehoben
oder
zumindest
zur
erneuten
Entscheidung
an
das
Oberverwaltungsgericht
zurückverwiesen
werde,
erklärte
der
BUND-
Landesverband
in
einer
Pressemitteilung.
Autor:
rll