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1.
Erscheinungsdatum:
04.08.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Taxifahrer fordern Verkehrsverordnung
Taxifahrer fordern neue Verordnung
Zwischenüberschrift:
Größere Taxistände, weniger Haltebeschränkungen – Umsetzung wohl erst 2018
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Mehrere
Taxiunternehmer
fordern
die
Stadt
Osnabrück
auf,
eine
Taxiordnung
zu
erlassen.
In
anderen
Kommunen
ist
das
schon
geschehen:
In
Oldenburg
dürfen
die
Fahrer
nachts
immer
dort
halten,
wo
der
größte
Bedarf
ist.
Nach
der
erfolgreichen
Klagewelle
gegen
Osnabrücker
Taxiunternehmen
formulieren
diese
nun
politische
Forderungen:
Die
Stadt
soll
Lage
und
Anzahl
der
Taxistände
anpassen
und
eine
Taxiordnung
erlassen,
die
es
den
Fahrern
erlaubt,
nachts
überall
dort
zu
halten,
wo
es
Bedarf
gibt.
Osnabrück.
Das
geht
aus
einem
Schreiben
hervor,
dass
einer
der
Unternehmer
–
nach
eigener
Aussage
stellvertretend
für
viele
seiner
Kollegen
–
an
die
Stadt
Osnabrück
geschickt
hat.
Von
„
unzumutbaren
Zuständen″
ist
da
die
Rede,
von
einem
„
Sicherheitsrisiko
für
die
Fahrgäste″
und
von
einem
drohenden
„
Chaos″.
Zum
Hintergrund:
Drei
Taxiunternehmen
sind
im
Juli
vom
Landgericht
verurteilt
worden,
weil
sie
„
außerhalb
gekennzeichneter
Flächen
auf
unbestimmte
Fahrgäste
gewartet″
haben.
Das
ist
laut
Personenbeförderungsgesetz
nicht
erlaubt.
Demnach
dürften
die
Taxen
nur
an
ausgewiesenen
Taxiständen
halten.
Generell
sei
die
Größe
und
Lage
der
Taxistände
aber
schlecht
geplant,
monieren
die
Taxifahrer:
„
Zum
Beispiel
bestehen
vor
der
Diskothek
Alando
nur
fünf
Taxiplätze.
Häufig
stehen
dort
wegen
der
hohen
Nachfrage
jedoch
zwischen
10
und
15
Taxen″,
heißt
es
in
dem
Schreiben
an
die
Stadt.
Als
weiteres
Beispiel
nennt
der
Autor
gegenüber
unserer
Redaktion
die
Osnabrück-
Halle.
Nach
dem
Umbau
stehen
dort
gar
keine
Taxistände
mehr
zur
Verfügung.
Gleichzeitig
halte
im
Bereich
der
Großen
Rosenstraße
kaum
ein
Taxi:
„
Da
kommt
einfach
kein
Fahrgast
vorbei″,
erklärte
der
Taxiunternehmer
gegenüber
unserer
Redaktion.
Er
will
in
diesem
Artikel
nicht
namentlich
genannt
werden,
weil
er
selbst
vom
Landgericht
verurteilt
wurde
und
die
Entscheidung
anfechten
will.
Er
fürchtet,
dass
sein
Verfahren
zum
Präzedenzfall
werden
könnte:
„
Nach
diesem
Urteil
könnte
man
nachts
durch
die
Stadt
fahren
und
30
bis
40
Autos
aufschreiben,
die
sich
falsch
verhalten.″
Mindestens
drei
weitere
Taxiunternehmen
haben
nach
seiner
Kenntnis
bereits
Unterlassungserklärungen
zugesandt
bekommen.
Die
Problematik
könnte
die
Stadt
aus
der
Welt
schaffen.
Kommunen
haben
die
Möglichkeit,
die
Regeln
für
die
Bereitstellung
von
Taxen
zu
konkretisieren
und
Ausnahmen
vom
Personenbeförderungsgesetz
zu
formulieren.
Das
hat
beispielsweise
die
Stadt
Oldenburg
getan.
In
ihrer
„
Verordnung
über
den
Verkehr
mit
Taxen″
steht:
„
In
der
Zeit
von
22
Uhr
bis
6
Uhr
dürfen
Taxen
auch
außerhalb
von
Taxiständen
bereitgehalten
werden,
soweit
die
Verkehrsvorschriften
dies
zulassen.″
Eine
solche
Verordnung
wünschen
sich
die
Taxifahrer
auch
für
Osnabrück.
Bisher
regelt
die
Stadt
nur
die
Anzahl
der
Taxen.
135
haben
derzeit
eine
Konzession.
Außerdem
werden
„
die
Notwendigkeit,
die
Lage
und
die
Größe
von
Taxiständen
bei
Bedarf
überprüft″,
so
eine
Sprecherin.
Derzeit
werde
beispielsweise
an
einer
Lösung
für
die
Osnabrück-
Halle
gesucht.
Eine
generelle
Überarbeitung
der
anderen
Plätze
sei
allerdings
nicht
geplant.
Und
selbst
wenn
es
dazu
kommen
würde,
wären
die
Taxiunternehmer
daran
nur
indirekt
beteiligt.
Allenfalls
„
bei
besonderen
Situationen″
werde
neben
Polizei,
Verkehrsbetrieb
und
Vertretern
der
Stadt
auch
der
Gesamtverband
Verkehrsgewerbe
zur
Prüfung
der
Taxistände
vor
Ort
hinzugezogen.
Die
Stadt
will
mit
der
Beteiligung
des
Verbandes
erreichen,
dass
Anregungen
und
Vorschläge
der
Taxifahrer
gesammelt
berücksichtigt
werden
können.
Von
den
Osnabrücker
Unternehmern
gebe
es
nämlich
kein
einheitliches
Meinungsbildung
zu
diesem
Thema,
ließ
die
Stadt
wissen.
Die
Taxifahrer
selbst
sind
mit
dieser
Vorgehensweise
allerdings
nicht
zufrieden.
Denn
im
Gesamtverband
Verkehrsgewerbe
sind
auch
Mietwagen
und
Krankentransporter
organisiert
–
und
die
hätten
naturgemäß
kein
Interesse
daran,
dass
die
Taxifahrer
einfacher
an
Aufträge
kämen.
Einen
Lichtblick
gibt
es
für
den
Autor
des
Forderungsschreibens
aber
doch:
Die
Stadt
Osnabrück
zieht
es
in
Erwägung,
eine
Taxiordnung
zu
erlassen.
Wie
die
konkret
aussehen
könnte,
steht
allerdings
noch
nicht
fest.
Auch
ist
nicht
abzusehen,
ob
es
eine
Sonderregelung
für
das
Bereithalten
von
Taxen
in
der
Nacht
gibt.
„
Ermittlungen,
Vorbereitungen
und
Abstimmungen
laufen
derzeit″,
sagte
die
Sprecherin.
Und
weiter:
„
Die
Vorbereitung
für
den
Beschluss
des
Rates
dazu
nimmt
einige
Zeit
in
Anspruch.
Deshalb
kann
mit
einer
Umsetzung
kaum
vor
Jahresende
gerechnet
werden.″
Für
die
Taxifahrer
kann
es
nicht
schnell
genug
gehen.
„
Ich
kann
nicht
zwei
Jahre
warten,
bis
die
Stadt
so
weit
ist″,
sagt
der
Beschwerde
führende
Taxiunternehmer.
Bereits
jetzt
sieht
er
sich
durch
das
Urteil
des
Landgerichts,
die
drohende
Strafe
bei
Zuwiderhandlung
und
die
verschärfte
Auslegung
der
Halteregeln
am
Rande
des
wirtschaftlichen
Ruins.
„
Dabei
ist
es
doch
unsere
Aufgabe
als
Taxifahrer,
dass
die
Leute
gut
nach
Hause
kommen″,
sagt
er.
Wie
lange
er
sie
noch
erfüllen
kann,
hängt
für
ihn
jetzt
von
der
Entscheidung
der
Stadt
ab.
Kommentar:
Zu
langsam
Dass
es
ein
Problem
gibt,
ist
offenkundig:
Taxen
dürfen
nicht
dort
halten,
wo
es
Bedarf
gibt.
Die
Stadt
sollte
nach
Beschwerden
und
Gerichtsurteilen
nun
tätig
werden.
Eine
Lösung
liegt
auf
der
Hand.
Andere
Kommunen
machen
es
vor:
In
Oldenburg
können
die
Fahrer
zumindest
in
der
Nacht
genau
dort
auf
Fahrgäste
warten,
wo
sie
es
für
richtig
halten.
Es
wäre
ein
Einfaches,
sich
diese
Regel
zum
Vorbild
zu
nehmen,
gegebenenfalls
nach
den
Erfahrungen
der
Kollegen
vor
Ort
zu
fragen
und
eine
entsprechende
Version
für
Osnabrück
zu
erarbeiten.
Anstatt
dessen
wird
evaluiert,
geprüft
und
vorbereitet.
Mit
einer
Umsetzung
sei
kaum
vor
Jahresende
zu
rechnen,
sagt
die
Stadt
–
das
geht
an
den
Bedürfnissen
der
Taxifahrer
vorbei,
die
zu
Recht
eine
schnelle
Lösung
fordern.
Autor:
lori