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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Taxikrieg geht vor Gericht
 
Klagewelle gegen Taxiunternehmer
Zwischenüberschrift:
Landgericht urteilt: Wagen dürfen nur an ausgewiesenen Taxiständen halten
Artikel:
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Originaltext:
Osnabrück. Im Kampf um die Fahrgäste hat ein Taxiunternehmer aus Osnabrück mehrere seiner Konkurrenten verklagt. Drei Urteile des Landgerichts zwingen die Fahrer jetzt, nur noch an ausgewiesenen Taxiständen zu halten.

Die Nacht vom 4. auf den 5. April 2017 war lukrativ für Osnabrücker Taxifahrer, doch einige wurden vor dem Sonnendeck an der Lohstraße ausgespäht und verklagt. Foto: Timo Sandkühler

Osnabrücker Taxiunternehmer stehen derzeit einer Klagewelle gegenüber. Ein Konkurrent will sie dazu zwingen, nur noch an ausgewiesenen Taxiständen zu halten und das Landgericht gibt ihm recht.

Osnabrück. Die Nacht vom 6. auf den 7. April 2017 ist lukrativ für Taxifahrer: Wegen des sogenannten Bierdiploms″ wollen mehr als 1000 Studenten und Feierlustige zwischen verschiedenen Kneipen hin und her gefahren werden. Doch die Taxifahrer werden beobachtet: Im Bereich Lohstraße wartet ein Zeuge, geschickt vom Taxi- und Mietwagenunternehmen Sandkühler/ Lonzer, notiert sich die Kennzeichen und macht Fotos.

Nur zwei Wochen später bekommen nach eigenen Angaben mindestens sechs Taxiunternehmer Abmahnungen und Unterlassungserklärungen zugesandt. Ihnen wird vorgeworfen, sich außerhalb gekennzeichneter Standflächen bzw. behördlich zugelassener Stellen bereitgehalten″ zu haben. Nach dem Personenbeförderungsgesetz dürfen Taxifahrer nur an ausgewiesenen Taxiständen halten und auf Kundschaft warten. Das wäre zum Beispiel am Theater, Heger Tor, Domhof und Neumarkt. Die Anzahl ist an diesen vier Stellen auf insgesamt 22 Wagen begrenzt. Alle anderen müssen kreisen und dürfen höchstens kurz anhalten, wenn sie Fahrgäste aufnehmen.

Die ausgespähten Taxifahrer argumentieren, dass sie auch vor der Diskothek Sonnendeck″ in der Lohstraße nur auf Fahrgäste gewartet und solche dorthin gebracht, die zuvor angerufen hätten. So geht es aus den Prozessakten des Landgerichts Osnabrück hervor. Dort wurden die Fälle verhandelt, weil die Taxiunternehmer sich weigerten, die Unterlassungserklärungen von Peter Lonzer und Timo Sandkühler zu unterschreiben. Die Richter kamen in allen drei Fällen zu dem gleichen Urteil: Die Taxifahrer dürfen künftig nicht mehr außerhalb der ausgewiesenen Stände halten. Bei Zuwiderhandlung droht ihnen eine Strafe von bis zu 5000 Euro.

Das Gericht beruft sich in den Urteilsbegründungen auf Zeugenaussagen und Fotos. Diese zeigten, dass die Taxischilder auf den Autodächern erleuchtet waren ein Zeichen für ein freies Taxi. Für das Gericht ein Indiz dafür, dass die Wagen nicht, wie von den Fahrern angegeben, vorbestellt waren. An der Straße auf Laufkundschaft zu warten ist aber nicht erlaubt.

Die Regel gilt schon lange, durchgesetzt wurde sie nach Einschätzung der Osnabrücker Taxifahrer aber nie. Selbst die Polizei habe übervolle Taxistände und wartende Wagen immer geduldet. Die Unternehmer fürchten nun, dass ihr Konkurrent einen Präzedenzfall geschaffen hat. Nach diesem Urteil könnte er nachts durch die Stadt fahren und 30 bis 40 Autos aufschreiben, die sich nach dem Gesetz falsch verhalten″, sagt einer der verklagten Taxiunternehmer (Name ist der Redaktion bekannt). Er will sein Gerichtsurteil anfechten. Wenn wir nicht mehr halten dürfen, können wir keine Bestellfahrten mehr machen″, sagt er. Das und die angedrohten Bußgelder könnten ihn und viele Kollegen angeblich in den Ruin treiben.

Die Kläger sehen das naturgemäß anders. Wir wollen niemandem etwas Böses, wir wollen nur, dass sich alle an die Regeln halten″, sagt Timo Sandkühler. Sein Unternehmen bekam Anfang des Jahres ebenfalls Unterlassungserklärungen: Die Mietwagen sollten keine Einsteiger aufnehmen, verlangte ein Taxiunternehmer, denn das ist laut Personenbeförderungsgesetz ein alleiniges Vorrecht der Taxen. Sandkühler und Lonzer haben unterschrieben, fordern aber nun gleiches Recht für alle. Wir haben nicht den ersten Stein geworfen″, sagt Sandkühler.

Es ist tatsächlich nicht die erste Auseinandersetzung in der Branche: Seit mehr als zehn Jahren streiten sich Taxiunternehmen und Mietwagenbetreiber in Osnabrück. 2007 beklagten die örtlichen Taxiunternehmen eine ruinöse Konkurrenz″ durch die günstigeren Mietwagen. Diese dürfen nach dem Personenbeförderungsgesetz nur auf telefonische Bestellung fahren, keine Fahrgäste unterwegs auflesen und müssen nach jeder Fuhre zu ihrem Betriebsstandort zurückkehren. Taxifahrer behaupteten damals: Wenn ein Mietwagen-Unternehmer das einhalten würde, könnte er unmöglich wirtschaftlich arbeiten. Einer der nun verklagten Taxifahrer formuliert es so: Die Mietwagenunternehmer haben wieder eine Möglichkeit gefunden, uns eins auszuwischen.″

Bildtext:
Die Nacht vom 4. auf den 5. April 2017 war lukrativ für Osnabrücker Taxifahrer, doch einige wurden vor dem Sonnendeck an der Lohstraße ausgespäht und verklagt.

Foto:
Timo Sandkühler

Kommentar:

Und die Kunden?

Von der Kneipe schnell ins Taxi und ab nach Hause nach dem Urteil des Landgerichts dürfte das schwieriger werden. Insofern ist die Entscheidung der Richter kein Gewinn für die Kunden. Sie müssen in Zukunft erst zum Taxistand laufen und dort unter Umständen länger auf einen Wagen warten. Gerade nachts soll es in solchen Situationen schon mal zu Rangeleien zwischen betrunkenen Fahrgästen kommen.

Für die Taxifahrer gehört es zum Beruf, genau zu wissen, wann und wo der Bedarf der Kunden am höchsten ist. In einer normalen Samstagnacht ist es vielleicht vor den Osnabrücker Diskotheken, am späten Sonntagnachmittag auf dem Bahnhofsvorplatz. Bisher wurde stillschweigend geduldet, wenn sich viele Fahrer an genau diesen Stellen bereitgehalten haben. Das ist jetzt nur noch bedingt möglich. Die Taxifahrer haben Angst, sich zukünftig selbst bei kurzen Stopps Unterlassungsklagen einzuhandeln. Im Sinne der Kunden ist das nicht.
Autor:
lori


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