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1.
Erscheinungsdatum:
03.08.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Taxikrieg geht vor Gericht
Klagewelle gegen Taxiunternehmer
Zwischenüberschrift:
Landgericht urteilt: Wagen dürfen nur an ausgewiesenen Taxiständen halten
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Im
Kampf
um
die
Fahrgäste
hat
ein
Taxiunternehmer
aus
Osnabrück
mehrere
seiner
Konkurrenten
verklagt.
Drei
Urteile
des
Landgerichts
zwingen
die
Fahrer
jetzt,
nur
noch
an
ausgewiesenen
Taxiständen
zu
halten.
Die
Nacht
vom
4.
auf
den
5.
April
2017
war
lukrativ
für
Osnabrücker
Taxifahrer,
doch
einige
wurden
vor
dem
Sonnendeck
an
der
Lohstraße
ausgespäht
und
verklagt.
Foto:
Timo
Sandkühler
Osnabrücker
Taxiunternehmer
stehen
derzeit
einer
Klagewelle
gegenüber.
Ein
Konkurrent
will
sie
dazu
zwingen,
nur
noch
an
ausgewiesenen
Taxiständen
zu
halten
–
und
das
Landgericht
gibt
ihm
recht.
Osnabrück.
Die
Nacht
vom
6.
auf
den
7.
April
2017
ist
lukrativ
für
Taxifahrer:
Wegen
des
sogenannten
„
Bierdiploms″
wollen
mehr
als
1000
Studenten
und
Feierlustige
zwischen
verschiedenen
Kneipen
hin
und
her
gefahren
werden.
Doch
die
Taxifahrer
werden
beobachtet:
Im
Bereich
Lohstraße
wartet
ein
Zeuge,
geschickt
vom
Taxi-
und
Mietwagenunternehmen
Sandkühler/
Lonzer,
notiert
sich
die
Kennzeichen
und
macht
Fotos.
Nur
zwei
Wochen
später
bekommen
nach
eigenen
Angaben
mindestens
sechs
Taxiunternehmer
Abmahnungen
und
Unterlassungserklärungen
zugesandt.
Ihnen
wird
vorgeworfen,
sich
„
außerhalb
gekennzeichneter
Standflächen
bzw.
behördlich
zugelassener
Stellen
bereitgehalten″
zu
haben.
Nach
dem
Personenbeförderungsgesetz
dürfen
Taxifahrer
nur
an
ausgewiesenen
Taxiständen
halten
und
auf
Kundschaft
warten.
Das
wäre
zum
Beispiel
am
Theater,
Heger
Tor,
Domhof
und
Neumarkt.
Die
Anzahl
ist
an
diesen
vier
Stellen
auf
insgesamt
22
Wagen
begrenzt.
Alle
anderen
müssen
kreisen
und
dürfen
höchstens
kurz
anhalten,
wenn
sie
Fahrgäste
aufnehmen.
Die
ausgespähten
Taxifahrer
argumentieren,
dass
sie
auch
vor
der
Diskothek
„
Sonnendeck″
in
der
Lohstraße
nur
auf
Fahrgäste
gewartet
und
solche
dorthin
gebracht,
die
zuvor
angerufen
hätten.
So
geht
es
aus
den
Prozessakten
des
Landgerichts
Osnabrück
hervor.
Dort
wurden
die
Fälle
verhandelt,
weil
die
Taxiunternehmer
sich
weigerten,
die
Unterlassungserklärungen
von
Peter
Lonzer
und
Timo
Sandkühler
zu
unterschreiben.
Die
Richter
kamen
in
allen
drei
Fällen
zu
dem
gleichen
Urteil:
Die
Taxifahrer
dürfen
künftig
nicht
mehr
außerhalb
der
ausgewiesenen
Stände
halten.
Bei
Zuwiderhandlung
droht
ihnen
eine
Strafe
von
bis
zu
5000
Euro.
Das
Gericht
beruft
sich
in
den
Urteilsbegründungen
auf
Zeugenaussagen
und
Fotos.
Diese
zeigten,
dass
die
Taxischilder
auf
den
Autodächern
erleuchtet
waren
–
ein
Zeichen
für
ein
freies
Taxi.
Für
das
Gericht
ein
Indiz
dafür,
dass
die
Wagen
nicht,
wie
von
den
Fahrern
angegeben,
vorbestellt
waren.
An
der
Straße
auf
Laufkundschaft
zu
warten
ist
aber
nicht
erlaubt.
Die
Regel
gilt
schon
lange,
durchgesetzt
wurde
sie
nach
Einschätzung
der
Osnabrücker
Taxifahrer
aber
nie.
Selbst
die
Polizei
habe
übervolle
Taxistände
und
wartende
Wagen
immer
geduldet.
Die
Unternehmer
fürchten
nun,
dass
ihr
Konkurrent
einen
Präzedenzfall
geschaffen
hat.
„
Nach
diesem
Urteil
könnte
er
nachts
durch
die
Stadt
fahren
und
30
bis
40
Autos
aufschreiben,
die
sich
nach
dem
Gesetz
falsch
verhalten″,
sagt
einer
der
verklagten
Taxiunternehmer
(Name
ist
der
Redaktion
bekannt)
.
Er
will
sein
Gerichtsurteil
anfechten.
„
Wenn
wir
nicht
mehr
halten
dürfen,
können
wir
keine
Bestellfahrten
mehr
machen″,
sagt
er.
Das
und
die
angedrohten
Bußgelder
könnten
ihn
und
viele
Kollegen
angeblich
in
den
Ruin
treiben.
Die
Kläger
sehen
das
naturgemäß
anders.
„
Wir
wollen
niemandem
etwas
Böses,
wir
wollen
nur,
dass
sich
alle
an
die
Regeln
halten″,
sagt
Timo
Sandkühler.
Sein
Unternehmen
bekam
Anfang
des
Jahres
ebenfalls
Unterlassungserklärungen:
Die
Mietwagen
sollten
keine
Einsteiger
aufnehmen,
verlangte
ein
Taxiunternehmer,
denn
das
ist
laut
Personenbeförderungsgesetz
ein
alleiniges
Vorrecht
der
Taxen.
Sandkühler
und
Lonzer
haben
unterschrieben,
fordern
aber
nun
gleiches
Recht
für
alle.
„
Wir
haben
nicht
den
ersten
Stein
geworfen″,
sagt
Sandkühler.
Es
ist
tatsächlich
nicht
die
erste
Auseinandersetzung
in
der
Branche:
Seit
mehr
als
zehn
Jahren
streiten
sich
Taxiunternehmen
und
Mietwagenbetreiber
in
Osnabrück.
2007
beklagten
die
örtlichen
Taxiunternehmen
eine
„
ruinöse
Konkurrenz″
durch
die
günstigeren
Mietwagen.
Diese
dürfen
nach
dem
Personenbeförderungsgesetz
nur
auf
telefonische
Bestellung
fahren,
keine
Fahrgäste
unterwegs
auflesen
und
müssen
nach
jeder
Fuhre
zu
ihrem
Betriebsstandort
zurückkehren.
Taxifahrer
behaupteten
damals:
Wenn
ein
Mietwagen-
Unternehmer
das
einhalten
würde,
könnte
er
unmöglich
wirtschaftlich
arbeiten.
Einer
der
nun
verklagten
Taxifahrer
formuliert
es
so:
„
Die
Mietwagenunternehmer
haben
wieder
eine
Möglichkeit
gefunden,
uns
eins
auszuwischen.″
Bildtext:
Die
Nacht
vom
4.
auf
den
5.
April
2017
war
lukrativ
für
Osnabrücker
Taxifahrer,
doch
einige
wurden
vor
dem
Sonnendeck
an
der
Lohstraße
ausgespäht
und
verklagt.
Foto:
Timo
Sandkühler
Kommentar:
Und
die
Kunden?
Von
der
Kneipe
schnell
ins
Taxi
und
ab
nach
Hause
–
nach
dem
Urteil
des
Landgerichts
dürfte
das
schwieriger
werden.
Insofern
ist
die
Entscheidung
der
Richter
kein
Gewinn
für
die
Kunden.
Sie
müssen
in
Zukunft
erst
zum
Taxistand
laufen
und
dort
unter
Umständen
länger
auf
einen
Wagen
warten.
Gerade
nachts
soll
es
in
solchen
Situationen
schon
mal
zu
Rangeleien
zwischen
betrunkenen
Fahrgästen
kommen.
Für
die
Taxifahrer
gehört
es
zum
Beruf,
genau
zu
wissen,
wann
und
wo
der
Bedarf
der
Kunden
am
höchsten
ist.
In
einer
normalen
Samstagnacht
ist
es
vielleicht
vor
den
Osnabrücker
Diskotheken,
am
späten
Sonntagnachmittag
auf
dem
Bahnhofsvorplatz.
Bisher
wurde
stillschweigend
geduldet,
wenn
sich
viele
Fahrer
an
genau
diesen
Stellen
bereitgehalten
haben.
Das
ist
jetzt
nur
noch
bedingt
möglich.
Die
Taxifahrer
haben
Angst,
sich
zukünftig
selbst
bei
kurzen
Stopps
Unterlassungsklagen
einzuhandeln.
Im
Sinne
der
Kunden
ist
das
nicht.
Autor:
lori