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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Saftige Bußgelder für Schulschwänzer
Zwischenüberschrift:
Wenn Familien eigenmächtig die Ferien verlängern, kennt das Ordnungsamt keinen Spaß
Artikel:
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Originaltext:
Wenn es um einen verlängerten Urlaub geht, nehmen es einige Eltern offenbar nicht ganz so genau mit der Schulpflicht ihrer Kinder. In den letzten beiden Jahren hat das Osnabrücker Ordnungsamt deshalb insgesamt 26 Bußgelder kassiert.

Osnabrück. In der Schule ist doch eh nichts mehr los, und die Flugverbindung nach Mallorca ist ein paar Tage vorher deutlich günstiger als am ersten Ferientag Benno Schomaker kennt solche Argumente von Osnabrücker Eltern, die ihre Kinder gerne vor oder nach den Ferien aus der Schule nehmen möchten. Erfüllen kann der Rektor der Schule an der Rolandsmauer ihnen diesen Wunsch aber nicht. Das Schulgesetz sagt ganz eindeutig: Wir dürfen die Schulferien nicht verlängern.″

Wenn Eltern ihre Kinder eigenmächtig zu Hause behalten, stellt dies eine Schulpflichtverletzung dar, die nach § 176 Niedersächsisches Schulgesetz als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden kann″, heißt es auf Anfrage unserer Redaktion aus der Landesschulbehörde. Tatsächlich kommen solche Fälle gerade vor und nach den Ferien immer mal wieder vor. Im Schuljahr 2015/ 16 hat das zuständige Ordnungsamt insgesamt 18 Bußgelder gegen Familien aus Osnabrück ausgesprochen, acht waren es bisher im Schuljahr 2016/ 17. Die Zahl könnte aber noch steigen, wenn der Schulbetrieb morgen wieder aufgenommen wird, sagte ein Sprecher auf Anfrage unserer Redaktion. Von den Landkreisen Osnabrück und Emsland waren keine entsprechenden Daten zu erhalten.

In der Stadt gelten strenge Regeln für den Fall, dass ein Schüler unmittelbar vor Ferienbeginn oder kurz nach Ferienende im Unterricht fehlt. Darauf haben sich die Schulen, die Kommune und die Landesschulbehörde geeinigt. Eine einfache Entschuldigung der Eltern reicht nicht aus, gefordert wird ein ärztliches Attest als Beleg für eine mögliche Krankheit.

Liegt das nicht vor, meldet die Schule den fehlenden Schüler per Standardformular an den kommunalen Fachbereich Jugendhilfe. Der sucht zunächst den Kontakt zu der betreffenden Familie und klärt sie über die Schulpflichtverletzung auf. Die Eltern haben dann eine Woche Zeit, sich zu der Angelegenheit zu äußern. Bleiben sie uneinsichtig oder lassen die Frist verstreichen, verhängt das Ordnungsamt ein Bußgeld: 50 Euro sind es im Falle einer eigenmächtigen Ferienverlängerung und zwar für jeden Erziehungsberechtigten pro Kind und Fehltag. Wenn also eine Familie mit zwei Kindern drei Tage zu früh in den Urlaub fährt, sind insgesamt 600 Euro Bußgeld fällig. Schüler ab 14 Jahren müssen die Strafe selbst bezahlen. An einem normalen Schultag außerhalb der Ferienrandtermine kostet Schulschwänzen übrigens nur″ 10 Euro Strafe.

Die Summe des Bußgeldes können die Kommunen in Niedersachsen frei festlegen, so die Landesschulbehörde. Zwischen 5 und 1000 Euro sind demnach möglich. Im Landkreis Osnabrück verfahren die Ordnungsämter bei der Festsetzung ganz ähnlich wie in der Stadt. Anders der Landkreis Emsland: Hier wird zwischen normalem″ Schwänzen und dem Fehlen vor den Ferien kein Unterschied gemacht: Beides wird mit 10 Euro Bußgeld geahndet.

Egal, um welche Summe es geht: Wird nicht gezahlt, geht das Verfahren an die Staatsanwaltschaft, und ein Mahnverfahren wird in Gang gesetzt. Bleibt auch dieses erfolglos, kann schlimmstenfalls Erzwingungshaft angeordnet werden. Diese Maßnahme kommt allerdings nur für die Erziehungsberechtigen infrage. Zahlungspflichtige Minderjährige müssen mit Sozialstunden rechnen.

Hinter den strengen Regelungen steht auch der Stadtelternrat. Ohne Sanktionen würde in den letzten Tagen vor den Ferien irgendwann kein Schüler mehr erscheinen″, sagt der Vorsitzende Wolfgang Schaefer. Er hat wenig Verständnis für Eltern, die ihre Kinder vorzeitig aus der Schule nehmen, um eine günstigere Flugverbindung buchen zu können oder beim Hotelpreis zu sparen. Allerdings weist der Schulelternrat auch auf Grenzfälle hin: Sicherlich kann es Ausnahmen geben, zum Beispiel bei einer längeren USA-Reise, bei der die Kinder ja auch viel lernen.″ In solchen Fällen rät Schaefer Eltern, sich frühzeitig mit der jeweiligen Schulleitung in Verbindung zu setzen und die Ferienverlängerung gut zu begründen. Dann zeigen sich Schulleiter manchmal kulant.″

Das bestätigt auch Benno Schomaker von der Schule an der Rolandsmauer. In Absprache mit der Landesschulbehörde hat er schon häufiger Ferienverlängerungen genehmigt, wenn beispielsweise eine Familienfeier im Ausland anstand. Nicht verstehen kann er dagegen, wenn Eltern argumentieren, dass in den letzten Tagen vor den Ferien doch sowieso keine wichtigen Lerninhalte mehr vermittelt würden.

Er bestätigt zwar: Wenn die letzten Klassenarbeiten geschrieben sind und die Zeugnisnoten feststehen, ist so ein bisschen die Luft raus″. Die letzten Tage vor den Ferien würden aber häufig anderweitig genutzt, etwa für Ausflüge oder Projekttage. Das wird zwar als Freizeitgestaltung wahrgenommen, wir verfolgen damit aber einen klaren schulischen Auftrag″, so Schomaker: Die Sozialkompetenz stärken, die Umwelt erleben und Erfahrungen sammeln all das gehört für den Pädagogen zum Schulalltag dazu und sei eben auch Unterricht, auch wenn dieser außerhalb des Klassenraums stattfinde. Die meisten Eltern, mit denen er das Gespräch suche, verstünden das aber auch.

Doch es gibt auch Uneinsichtige, und die finden sich dann in der Bußgeld-Statistik des Ordnungsamtes. Übrigens hat es Schomaker in seiner 20-jährigen Laufbahn noch nie erlebt, dass ein Schüler nur am allerletzten Tag vor den Sommerferien geschwänzt hat. Es gibt eben doch noch etwas Attraktiveres als den vorgezogenen Urlaub: das Zeugnis.

Bildtext:
Statt in der Schule auf dem Flughafen? Für so manche Eltern eine attraktive Vorstellung, denn Flüge kosten außerhalb der Ferienzeiten oft nur einen Bruchteil. Verboten ist es trotzdem und wird durchaus auch geahndet.

Foto:
imago/ Westend61

Kommentar:

Regel ist Regel ist Regel ist...

Bei der Urlaubsplanung auf Ferienzeiten angewiesen zu sein ist nervig und teuer das weiß jeder, der schon mal am Tag der Zeugnisvergabe auf Deutschlands Autobahnen unterwegs war oder das Internet nach preisgünstigen Flugverbindungen im Juli durchsucht hat. Sich einfach über die Schulpflicht hinwegzusetzen kann trotzdem keine Lösung sein.

Eltern sollten sich vor Augen führen, wozu die Regel ursprünglich dient: Sie gewährt jedem Kind in Niedersachsen ein Anrecht auf zwölf Jahre Schulbildung. Damit macht der Staat den Eltern ein attraktives Angebot, schafft er doch Zukunftsperspektiven und Chancengleichheit für den eigenen Nachwuchs. Wer das für sein Kind will, der muss akzeptieren, dass das Bundesland vorgibt, zu welcher Zeit die Schulbildung erfolgt.

Natürlich gibt es Ausnahmefälle. Doch darüber zu entscheiden obliegt nicht den Eltern selbst, sondern dem Schulleiter. Ohne diese Kontrolle würden aus einer Ausnahme zwei, aus zweien würden viele. Zu verlockend ist es, die schulfreie Zeit zu verlängern, um eben nicht mit allen anderen unterwegs zu sein. Zumal die ersten und die letzten Tage eines Schuljahres nicht unbedingt dafür bekannt sind, dass besonders viel Lerninhalt vermittelt wird. Insofern ist es richtig, die Schulpflicht streng durchzusetzen. Regel ist eben Regel.
Autor:
Louisa Riepe


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