User Online: 2 |
Timeout: 02:34Uhr ⟳ |
Ihre Anmerkungen
|
NUSO-Archiv
|
Info
|
Auswahl
|
Ende
|
A
A
A
Mobil →
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Themen ▾
Baumschutz (112)
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) (360)
Die Arbeit der Stadtgaertner seit 1891 (975)
Die Hase und ihre Nebengewaesser (3007)
Gartenprojekte (22)
Klimageschichte (seit 1874) (162)
Konflikte um Kleingarten (25)
Konversionsflaechen (245)
Kooperation Baikal-Osnabrueck (25)
Umweltbildungszentrum(UBZ)1997-2018 (108)
Verein für Ökologie und Umweltbildung Osnabrueck (324)
Suche ▾
Einfache Suche
Erweiterte Suche
Listen ▾
Orte in Osnabrück
Themen zu Umwelt und Nachhaltigkeit
AkteurInnen
Bildung
Auswahllisten für wichtige Themen (im Aufbau)
Erscheinungsdatum (Index)
Ergebnis
Merkliste ▾
Merkliste zeigen
Merkliste löschen
Datensätze des Ergebnis
Suche:
Auswahl zeigen
Treffer:
1
Sortierungen:
Datum vorwärts
Datum rückwärts
1.
Erscheinungsdatum:
02.08.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Saftige Bußgelder für Schulschwänzer
Zwischenüberschrift:
Wenn Familien eigenmächtig die Ferien verlängern, kennt das Ordnungsamt keinen Spaß
Artikel:
Originaltext:
Wenn
es
um
einen
verlängerten
Urlaub
geht,
nehmen
es
einige
Eltern
offenbar
nicht
ganz
so
genau
mit
der
Schulpflicht
ihrer
Kinder.
In
den
letzten
beiden
Jahren
hat
das
Osnabrücker
Ordnungsamt
deshalb
insgesamt
26
Bußgelder
kassiert.
Osnabrück.
In
der
Schule
ist
doch
eh
nichts
mehr
los,
und
die
Flugverbindung
nach
Mallorca
ist
ein
paar
Tage
vorher
deutlich
günstiger
als
am
ersten
Ferientag
–
Benno
Schomaker
kennt
solche
Argumente
von
Osnabrücker
Eltern,
die
ihre
Kinder
gerne
vor
oder
nach
den
Ferien
aus
der
Schule
nehmen
möchten.
Erfüllen
kann
der
Rektor
der
Schule
an
der
Rolandsmauer
ihnen
diesen
Wunsch
aber
nicht.
„
Das
Schulgesetz
sagt
ganz
eindeutig:
Wir
dürfen
die
Schulferien
nicht
verlängern.″
Wenn
Eltern
ihre
Kinder
eigenmächtig
zu
Hause
behalten,
„
stellt
dies
eine
Schulpflichtverletzung
dar,
die
nach
§
176
Niedersächsisches
Schulgesetz
als
Ordnungswidrigkeit
mit
einer
Geldbuße
geahndet
werden
kann″,
heißt
es
auf
Anfrage
unserer
Redaktion
aus
der
Landesschulbehörde.
Tatsächlich
kommen
solche
Fälle
gerade
vor
und
nach
den
Ferien
immer
mal
wieder
vor.
Im
Schuljahr
2015/
16
hat
das
zuständige
Ordnungsamt
insgesamt
18
Bußgelder
gegen
Familien
aus
Osnabrück
ausgesprochen,
acht
waren
es
bisher
im
Schuljahr
2016/
17.
Die
Zahl
könnte
aber
noch
steigen,
wenn
der
Schulbetrieb
morgen
wieder
aufgenommen
wird,
sagte
ein
Sprecher
auf
Anfrage
unserer
Redaktion.
Von
den
Landkreisen
Osnabrück
und
Emsland
waren
keine
entsprechenden
Daten
zu
erhalten.
In
der
Stadt
gelten
strenge
Regeln
für
den
Fall,
dass
ein
Schüler
unmittelbar
vor
Ferienbeginn
oder
kurz
nach
Ferienende
im
Unterricht
fehlt.
Darauf
haben
sich
die
Schulen,
die
Kommune
und
die
Landesschulbehörde
geeinigt.
Eine
einfache
Entschuldigung
der
Eltern
reicht
nicht
aus,
gefordert
wird
ein
ärztliches
Attest
als
Beleg
für
eine
mögliche
Krankheit.
Liegt
das
nicht
vor,
meldet
die
Schule
den
fehlenden
Schüler
per
Standardformular
an
den
kommunalen
Fachbereich
Jugendhilfe.
Der
sucht
zunächst
den
Kontakt
zu
der
betreffenden
Familie
und
klärt
sie
über
die
Schulpflichtverletzung
auf.
Die
Eltern
haben
dann
eine
Woche
Zeit,
sich
zu
der
Angelegenheit
zu
äußern.
Bleiben
sie
uneinsichtig
oder
lassen
die
Frist
verstreichen,
verhängt
das
Ordnungsamt
ein
Bußgeld:
50
Euro
sind
es
im
Falle
einer
eigenmächtigen
Ferienverlängerung
–
und
zwar
für
jeden
Erziehungsberechtigten
pro
Kind
und
Fehltag.
Wenn
also
eine
Familie
mit
zwei
Kindern
drei
Tage
zu
früh
in
den
Urlaub
fährt,
sind
insgesamt
600
Euro
Bußgeld
fällig.
Schüler
ab
14
Jahren
müssen
die
Strafe
selbst
bezahlen.
An
einem
normalen
Schultag
außerhalb
der
Ferienrandtermine
kostet
Schulschwänzen
übrigens
„
nur″
10
Euro
Strafe.
Die
Summe
des
Bußgeldes
können
die
Kommunen
in
Niedersachsen
frei
festlegen,
so
die
Landesschulbehörde.
Zwischen
5
und
1000
Euro
sind
demnach
möglich.
Im
Landkreis
Osnabrück
verfahren
die
Ordnungsämter
bei
der
Festsetzung
ganz
ähnlich
wie
in
der
Stadt.
Anders
der
Landkreis
Emsland:
Hier
wird
zwischen
„
normalem″
Schwänzen
und
dem
Fehlen
vor
den
Ferien
kein
Unterschied
gemacht:
Beides
wird
mit
10
Euro
Bußgeld
geahndet.
Egal,
um
welche
Summe
es
geht:
Wird
nicht
gezahlt,
geht
das
Verfahren
an
die
Staatsanwaltschaft,
und
ein
Mahnverfahren
wird
in
Gang
gesetzt.
Bleibt
auch
dieses
erfolglos,
kann
schlimmstenfalls
Erzwingungshaft
angeordnet
werden.
Diese
Maßnahme
kommt
allerdings
nur
für
die
Erziehungsberechtigen
infrage.
Zahlungspflichtige
Minderjährige
müssen
mit
Sozialstunden
rechnen.
Hinter
den
strengen
Regelungen
steht
auch
der
Stadtelternrat.
„
Ohne
Sanktionen
würde
in
den
letzten
Tagen
vor
den
Ferien
irgendwann
kein
Schüler
mehr
erscheinen″,
sagt
der
Vorsitzende
Wolfgang
Schaefer.
Er
hat
wenig
Verständnis
für
Eltern,
die
ihre
Kinder
vorzeitig
aus
der
Schule
nehmen,
um
eine
günstigere
Flugverbindung
buchen
zu
können
oder
beim
Hotelpreis
zu
sparen.
Allerdings
weist
der
Schulelternrat
auch
auf
Grenzfälle
hin:
„
Sicherlich
kann
es
Ausnahmen
geben,
zum
Beispiel
bei
einer
längeren
USA-
Reise,
bei
der
die
Kinder
ja
auch
viel
lernen.″
In
solchen
Fällen
rät
Schaefer
Eltern,
sich
frühzeitig
mit
der
jeweiligen
Schulleitung
in
Verbindung
zu
setzen
und
die
Ferienverlängerung
gut
zu
begründen.
„
Dann
zeigen
sich
Schulleiter
manchmal
kulant.″
Das
bestätigt
auch
Benno
Schomaker
von
der
Schule
an
der
Rolandsmauer.
In
Absprache
mit
der
Landesschulbehörde
hat
er
schon
häufiger
Ferienverlängerungen
genehmigt,
wenn
beispielsweise
eine
Familienfeier
im
Ausland
anstand.
Nicht
verstehen
kann
er
dagegen,
wenn
Eltern
argumentieren,
dass
in
den
letzten
Tagen
vor
den
Ferien
doch
sowieso
keine
wichtigen
Lerninhalte
mehr
vermittelt
würden.
Er
bestätigt
zwar:
Wenn
die
letzten
Klassenarbeiten
geschrieben
sind
und
die
Zeugnisnoten
feststehen,
„
ist
so
ein
bisschen
die
Luft
raus″.
Die
letzten
Tage
vor
den
Ferien
würden
aber
häufig
anderweitig
genutzt,
etwa
für
Ausflüge
oder
Projekttage.
„
Das
wird
zwar
als
Freizeitgestaltung
wahrgenommen,
wir
verfolgen
damit
aber
einen
klaren
schulischen
Auftrag″,
so
Schomaker:
Die
Sozialkompetenz
stärken,
die
Umwelt
erleben
und
Erfahrungen
sammeln
–
all
das
gehört
für
den
Pädagogen
zum
Schulalltag
dazu
und
sei
eben
auch
Unterricht,
auch
wenn
dieser
außerhalb
des
Klassenraums
stattfinde.
Die
meisten
Eltern,
mit
denen
er
das
Gespräch
suche,
verstünden
das
aber
auch.
Doch
es
gibt
auch
Uneinsichtige,
und
die
finden
sich
dann
in
der
Bußgeld-
Statistik
des
Ordnungsamtes.
Übrigens
hat
es
Schomaker
in
seiner
20-
jährigen
Laufbahn
noch
nie
erlebt,
dass
ein
Schüler
nur
am
allerletzten
Tag
vor
den
Sommerferien
geschwänzt
hat.
Es
gibt
eben
doch
noch
etwas
Attraktiveres
als
den
vorgezogenen
Urlaub:
das
Zeugnis.
Bildtext:
Statt
in
der
Schule
auf
dem
Flughafen?
Für
so
manche
Eltern
eine
attraktive
Vorstellung,
denn
Flüge
kosten
außerhalb
der
Ferienzeiten
oft
nur
einen
Bruchteil.
Verboten
ist
es
trotzdem
–
und
wird
durchaus
auch
geahndet.
Foto:
imago/
Westend61
Kommentar:
Regel
ist
Regel
ist
Regel
ist...
Bei
der
Urlaubsplanung
auf
Ferienzeiten
angewiesen
zu
sein
ist
nervig
und
teuer
–
das
weiß
jeder,
der
schon
mal
am
Tag
der
Zeugnisvergabe
auf
Deutschlands
Autobahnen
unterwegs
war
oder
das
Internet
nach
preisgünstigen
Flugverbindungen
im
Juli
durchsucht
hat.
Sich
einfach
über
die
Schulpflicht
hinwegzusetzen
kann
trotzdem
keine
Lösung
sein.
Eltern
sollten
sich
vor
Augen
führen,
wozu
die
Regel
ursprünglich
dient:
Sie
gewährt
jedem
Kind
in
Niedersachsen
ein
Anrecht
auf
zwölf
Jahre
Schulbildung.
Damit
macht
der
Staat
den
Eltern
ein
attraktives
Angebot,
schafft
er
doch
Zukunftsperspektiven
und
Chancengleichheit
für
den
eigenen
Nachwuchs.
Wer
das
für
sein
Kind
will,
der
muss
akzeptieren,
dass
das
Bundesland
vorgibt,
zu
welcher
Zeit
die
Schulbildung
erfolgt.
Natürlich
gibt
es
Ausnahmefälle.
Doch
darüber
zu
entscheiden
obliegt
nicht
den
Eltern
selbst,
sondern
dem
Schulleiter.
Ohne
diese
Kontrolle
würden
aus
einer
Ausnahme
zwei,
aus
zweien
würden
viele.
Zu
verlockend
ist
es,
die
schulfreie
Zeit
zu
verlängern,
um
eben
nicht
mit
allen
anderen
unterwegs
zu
sein.
Zumal
die
ersten
und
die
letzten
Tage
eines
Schuljahres
nicht
unbedingt
dafür
bekannt
sind,
dass
besonders
viel
Lerninhalt
vermittelt
wird.
Insofern
ist
es
richtig,
die
Schulpflicht
streng
durchzusetzen.
Regel
ist
eben
Regel.
Autor:
Louisa Riepe