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1.
Erscheinungsdatum:
02.08.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Axtangriff auf Osnabrücker Flohmarkt?
Zwischenüberschrift:
Familienvater in Untersuchungshaft – Staatsanwaltschaft untersucht Tathergang
Artikel:
Originaltext:
Ein
Familienvater
aus
dem
Kosovo
sitzt
derzeit
in
Untersuchungshaft.
Er
soll
einen
anderen
Mann
mit
einer
Stabaxt
verletzt
haben.
Osnabrück.
Damit
soll
er
dem
mutmaßlichen
Opfer
eine
etwa
fünf
Zentimeter
lange
Schnittwunde
„
auf
der
rechten
Wange
zum
Ohr″
zugefügt
haben,
wie
Alexander
Retemeyer,
Pressesprecher
der
Staatsanwaltschaft
Osnabrück,
auf
Anfrage
unserer
Redaktion
berichtet.
Eine
Verletzung,
die
eine
sichtbare
Narbe
hinterlassen
wird.
Mitte
Juli
ist
der
Tatverdächtige
aus
dem
Südkreis
nun
verhaftet
worden.
Seitdem
sitzt
er
wegen
des
Verdachts
auf
versuchten
Totschlag
in
Untersuchungshaft.
Die
Ermittlungen
laufen
derzeit
noch.
„
Wir
warten
noch
auf
ein
psychologisches
Gutachten″,
so
Retemeyer.
Dann
werde
entschieden,
ob
es
zu
einer
Anklage
komme.
Das
eigentliche
Ereignis
fand
bereits
am
4.
März
dieses
Jahres
auf
einem
Flohmarkt
an
der
Halle
Gartlage
in
Osnabrück
statt.
Gemeinsam
mit
einem
Bekannten
schlenderte
der
mutmaßliche
Täter
am
Stand
eines
Händlers
vorbei,
der
„
verschiedene
Waren″
anbot,
wie
der
Pressesprecher
weiter
berichtet
–
im
„
Wesentlichen
jedoch
Äxte″.
Dort
soll
der
in
nun
in
Untersuchungshaft
sitzende
Mann
zu
einer
Stielaxt
gegriffen
haben.
Im
Wortwechsel
mit
seinem
Begleiter
habe
er
dann
gesagt:
„
Damit
könnte
man
gut
Albaner
schlachten.″
Der
albanische
Besitzer
des
Standes
habe
den
Kosovaren
daraufhin
gebeten,
die
Axt
zurückzulegen
und
weiterzugehen.
Daraufhin
sei
es
zu
einem
Streit
auf
Albanisch
gekommen,
bei
dem
der
mutmaßliche
Täter
auch
Albaner
im
Allgemeinen
beleidigt
haben
soll.
Der
Tatverdächtige
habe
die
Axt
dabei
weiterhin
in
der
Hand
gehalten.
Im
Laufe
der
Auseinandersetzung
verletzte
der
mutmaßliche
Täter
den
Standbesitzer
schließlich
mit
der
Axt
im
Gesicht.
Noch
ist
unklar,
wie
es
dazu
kam.
Der
39-
jährige
Familienvater
betonte
bei
Vernehmungen,
dem
anderen
in
Notwehr
die
Axt
„
ins
Gesicht
gedrückt″
zu
haben.
„
Die
Handlung
kam
auf
keinen
Fall
aus
dem
Nichts″,
sagt
sein
Strafverteidiger.
Tötungsabsicht
oder
nicht?
Der
Verletzte
selbst
spricht
dagegen
von
„
einem
Schlag″
ins
Gesicht.
„
Der
wollte
mich
eindeutig
töten″,
habe
er
laut
Staatsanwaltschaft
zu
Protokoll
gegeben.
Die
körperliche
Auseinandersetzung
sei
schließlich
erst
durch
den
Eingriff
einiger
Zeugen
beendet
worden.
„
Aber
ist
das
versuchter
Totschlag?
″,
fragt
der
Verteidiger
auf
Anfrage
der
Redaktion.
Er
selbst
sieht
das
kritisch.
„
Ich
möchte
die
Verletzung
auf
keinen
Fall
kleinreden″,
betont
er.
Einen
Tötungsversuch
habe
sein
Mandant
jedoch
keinesfalls
unternommen.
Zu
der
Verhaftung
kam
es
erst
vier
Monate
später.
Ende
Juni
wurde
der
Haftbefehl
ausgestellt.
Am
12.
Juli
erschien
die
Polizei
schließlich
bei
dem
Familienvater
zu
Hause
–
und
traf
ihn
dort
nicht
an.
„
Er
ist
am
nächsten
Tag
allerdings
sofort
zur
Polizeistation
gegangen″,
berichtet
der
Anwalt,
der
gegen
den
Haftbefehl
Beschwerde
einreichen
wird.
Vor
allem
die
Begründung
des
Gerichts
irritiert
den
Anwalt:
„
Weil
er
schon
einmal
mit
der
ganzen
Familie
geflohen
ist,
ist
es
naheliegend,
dass
er
noch
einmal
mit
allen
fliehen
würde″,
fasst
er
zusammen
und
weist
darauf
hin,
dass
sich
sein
Mandant
selbst
gestellt
habe.
Er
hofft,
dass
der
Beschwerde
stattgegeben
wird
und
der
Vater
bis
zur
Verhandlung
wieder
zu
seiner
Familie
kann.
Autor:
Andrea Pärschke