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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Axtangriff auf Osnabrücker Flohmarkt?
Zwischenüberschrift:
Familienvater in Untersuchungshaft – Staatsanwaltschaft untersucht Tathergang
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Ein Familienvater aus dem Kosovo sitzt derzeit in Untersuchungshaft. Er soll einen anderen Mann mit einer Stabaxt verletzt haben.

Osnabrück. Damit soll er dem mutmaßlichen Opfer eine etwa fünf Zentimeter lange Schnittwunde auf der rechten Wange zum Ohr″ zugefügt haben, wie Alexander Retemeyer, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Osnabrück, auf Anfrage unserer Redaktion berichtet. Eine Verletzung, die eine sichtbare Narbe hinterlassen wird. Mitte Juli ist der Tatverdächtige aus dem Südkreis nun verhaftet worden. Seitdem sitzt er wegen des Verdachts auf versuchten Totschlag in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen laufen derzeit noch. Wir warten noch auf ein psychologisches Gutachten″, so Retemeyer. Dann werde entschieden, ob es zu einer Anklage komme.

Das eigentliche Ereignis fand bereits am 4. März dieses Jahres auf einem Flohmarkt an der Halle Gartlage in Osnabrück statt. Gemeinsam mit einem Bekannten schlenderte der mutmaßliche Täter am Stand eines Händlers vorbei, der verschiedene Waren″ anbot, wie der Pressesprecher weiter berichtet im Wesentlichen jedoch Äxte″. Dort soll der in nun in Untersuchungshaft sitzende Mann zu einer Stielaxt gegriffen haben. Im Wortwechsel mit seinem Begleiter habe er dann gesagt: Damit könnte man gut Albaner schlachten.″

Der albanische Besitzer des Standes habe den Kosovaren daraufhin gebeten, die Axt zurückzulegen und weiterzugehen. Daraufhin sei es zu einem Streit auf Albanisch gekommen, bei dem der mutmaßliche Täter auch Albaner im Allgemeinen beleidigt haben soll. Der Tatverdächtige habe die Axt dabei weiterhin in der Hand gehalten.

Im Laufe der Auseinandersetzung verletzte der mutmaßliche Täter den Standbesitzer schließlich mit der Axt im Gesicht. Noch ist unklar, wie es dazu kam. Der 39-jährige Familienvater betonte bei Vernehmungen, dem anderen in Notwehr die Axt ins Gesicht gedrückt″ zu haben. Die Handlung kam auf keinen Fall aus dem Nichts″, sagt sein Strafverteidiger.

Tötungsabsicht oder nicht?

Der Verletzte selbst spricht dagegen von einem Schlag″ ins Gesicht. Der wollte mich eindeutig töten″, habe er laut Staatsanwaltschaft zu Protokoll gegeben. Die körperliche Auseinandersetzung sei schließlich erst durch den Eingriff einiger Zeugen beendet worden.

Aber ist das versuchter Totschlag?″, fragt der Verteidiger auf Anfrage der Redaktion. Er selbst sieht das kritisch. Ich möchte die Verletzung auf keinen Fall kleinreden″, betont er. Einen Tötungsversuch habe sein Mandant jedoch keinesfalls unternommen.

Zu der Verhaftung kam es erst vier Monate später. Ende Juni wurde der Haftbefehl ausgestellt. Am 12. Juli erschien die Polizei schließlich bei dem Familienvater zu Hause und traf ihn dort nicht an. Er ist am nächsten Tag allerdings sofort zur Polizeistation gegangen″, berichtet der Anwalt, der gegen den Haftbefehl Beschwerde einreichen wird. Vor allem die Begründung des Gerichts irritiert den Anwalt: Weil er schon einmal mit der ganzen Familie geflohen ist, ist es naheliegend, dass er noch einmal mit allen fliehen würde″, fasst er zusammen und weist darauf hin, dass sich sein Mandant selbst gestellt habe. Er hofft, dass der Beschwerde stattgegeben wird und der Vater bis zur Verhandlung wieder zu seiner Familie kann.
Autor:
Andrea Pärschke


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