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1.
Erscheinungsdatum:
01.08.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Grüne fordern Runden Tisch Prostitution
Zwischenüberschrift:
Landkreis hält Vernetzung wegen des neuen Prostituiertenschutzgesetzes für sinnvoll
Artikel:
Originaltext:
Die
Kreistagsfraktion
der
Grünen
fordert
einen
Runden
Tisch
Prostitution,
um
die
Verwaltungen
von
Stadt
und
Landkreis
Osnabrück
sowie
Initiativen
und
Verbände
zu
vernetzen.
Hintergrund
ist
das
neue
Prostituiertenschutzgesetz,
das
Anfang
Juli
in
Kraft
getreten
ist.
Osnabrück.
Der
Landkreis-
Sprecher
Burkhard
Riepenhoff
hält
es
aufgrund
des
neuen
Gesetzes
zukünftig
für
sinnvoll,
Kenntnisse
und
Erfahrungen
auszutauschen
–
auch
mit
externen
Beratungsstellen.
„
Insofern
wird
der
Landkreis
Osnabrück
Vernetzung
etwa
auch
im
Rahmen
eines
Runden
Tisches
fördern″,
signalisiert
Riepenhoff.
Prostituierte
müssen
sich
dem
Gesetz
zufolge
nun
beim
Ordnungsamt
der
Stadt
oder
beim
Fachdienst
Ordnung
des
Landkreises
anmelden
und
einen
Lichtbildausweis
erstellen,
den
sie
bei
Kontrollen
auf
ihrer
Arbeitsstätte
vorzuzeigen
haben.
Auf
Wunsch
können
Prostituierte
auch
eine
Alias-
Identität
bekommen.
Da
die
Ausweisformulare
derzeit
noch
nicht
verfügbar
sind,
werden
zunächst
vorläufige
Anmeldungsbescheinigungen
ausgestellt.
Zudem
müssen
sich
Prostituierte
beim
Gesundheitsdienst
gesundheitlich
beraten
lassen.
Auch
Bordellbetriebe
müssen
sich
beim
Ordnungsamt
der
Stadt
oder
beim
Fachdienst
Ordnung
des
Landkreises
anmelden,
Bordellbetreiber
werden
auf
ihre
Zuverlässigkeit
hin
überprüft,
müssen
ein
Betriebskonzept
vorlegen,
Sicherheits-
und
Hygienestandards
garantieren
und
eine
Kondompflicht
durchsetzen.
Das
Ordnungsamt
der
Stadt
Osnabrück
machte
aber
bereits
deutlich,
dass
eine
Überprüfung
sich
wohl
nur
darauf
beschränken
könne,
ob
in
dem
Betrieb
ausreichend
Präservative
und
ob
Hinweisschilder
auf
die
Kondompflicht
vorhanden
seien.
Info
zur
Steuerpflicht
Bei
der
Anmeldung
werden
Prostituierte
über
die
neue
Rechtslage
nach
dem
Prostituiertengesetz,
die
Absicherung
im
Krankheitsfall,
die
Hilfe
in
Notsituationen
und
die
Steuerpflicht
informiert.
Die
Grünen
fordern
nun,
dass
Prostituierten
auch
eine
Ausstiegsberatung
geboten
wird
und
dass
der
Landkreis
Maßnahmen
ergreift,
die
Frauen
insbesondere
vor
Zwangsprostitution
zu
schützen.
Auf
die
Frage
unserer
Redaktion,
wie
der
Landkreis
das
sicherstellen
kann,
antwortet
Riepenhoff:
„
Die
Beratungen
erfolgen
vertraulich
und
individuell
an
die
jeweilige
Person
angepasst.
Insofern
wird
dabei
auch
das
Thema
Ausstieg
aus
der
Prostitution
angesprochen.″
Darüber
hinaus
werde
auf
entsprechende
Hilfemöglichkeiten
hingewiesen.
Die
Frage,
welche
Maßnahmen
der
Landkreis
ergreift,
um
vor
Zwangsprostitution
zu
schützen,
beantwortet
Riepenhoff:
„
Es
ist
sehr
fraglich,
ob
Personen,
die
zur
Prostitution
gezwungen
werden,
überhaupt
zu
einer
Anmeldung
im
Landkreis
erscheinen.″
Sollten
sich
im
Rahmen
einer
Beratung
aber
Hinweise
darauf
ergeben,
würden
laut
Riepenhoff
unverzüglich
weitere
Schritte
wie
etwa
das
Einschalten
der
Polizei
eingeleitet.
Noch
kein
Überblick
Einen
Überblick
über
die
Anzahl
und
Lage
von
Bordellen
und
Prostitutionsstätten
hat
der
Landkreis
noch
nicht,
verweist
aber
darauf,
dass
es
eine
Übergangsregelung
bis
zum
1.
Oktober
gebe.
„
Bis
dahin
müssen
sich
alle
Bordellbetreiber
beim
Landkreis
angemeldet
haben″,
erläutert
Riepenhoff.
Auf
Nachfrage,
wie
der
Landkreis
prüfe,
ob
alle
Bordelle
und
Prostitutionsstätten
den
Anforderungen
des
neuen
Prostituiertenschutzgesetzes
entsprächen,
verweist
er
darauf,
dass
die
Bundesministerien
die
Mindestanforderungen
erst
konkretisieren
müssten,
bevor
Prüfungen
durchgeführt
werden
könnten.
Bildtext:
Das
neue
Prostituiertenschutzgesetz
ist
Anfang
Juli
in
Kraft
getreten.
Prostituierte
müssen
sich
nun
bei
Landkreis
oder
Stadt
anmelden.
Symbolfoto:
dpa
Autor:
Jean-Charles Fays