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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Grüne fordern Runden Tisch Prostitution
Zwischenüberschrift:
Landkreis hält Vernetzung wegen des neuen Prostituiertenschutzgesetzes für sinnvoll
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Die Kreistagsfraktion der Grünen fordert einen Runden Tisch Prostitution, um die Verwaltungen von Stadt und Landkreis Osnabrück sowie Initiativen und Verbände zu vernetzen. Hintergrund ist das neue Prostituiertenschutzgesetz, das Anfang Juli in Kraft getreten ist.

Osnabrück. Der Landkreis-Sprecher Burkhard Riepenhoff hält es aufgrund des neuen Gesetzes zukünftig für sinnvoll, Kenntnisse und Erfahrungen auszutauschen auch mit externen Beratungsstellen. Insofern wird der Landkreis Osnabrück Vernetzung etwa auch im Rahmen eines Runden Tisches fördern″, signalisiert Riepenhoff.

Prostituierte müssen sich dem Gesetz zufolge nun beim Ordnungsamt der Stadt oder beim Fachdienst Ordnung des Landkreises anmelden und einen Lichtbildausweis erstellen, den sie bei Kontrollen auf ihrer Arbeitsstätte vorzuzeigen haben. Auf Wunsch können Prostituierte auch eine Alias-Identität bekommen. Da die Ausweisformulare derzeit noch nicht verfügbar sind, werden zunächst vorläufige Anmeldungsbescheinigungen ausgestellt.

Zudem müssen sich Prostituierte beim Gesundheitsdienst gesundheitlich beraten lassen. Auch Bordellbetriebe müssen sich beim Ordnungsamt der Stadt oder beim Fachdienst Ordnung des Landkreises anmelden, Bordellbetreiber werden auf ihre Zuverlässigkeit hin überprüft, müssen ein Betriebskonzept vorlegen, Sicherheits- und Hygienestandards garantieren und eine Kondompflicht durchsetzen. Das Ordnungsamt der Stadt Osnabrück machte aber bereits deutlich, dass eine Überprüfung sich wohl nur darauf beschränken könne, ob in dem Betrieb ausreichend Präservative und ob Hinweisschilder auf die Kondompflicht vorhanden seien.

Info zur Steuerpflicht

Bei der Anmeldung werden Prostituierte über die neue Rechtslage nach dem Prostituiertengesetz, die Absicherung im Krankheitsfall, die Hilfe in Notsituationen und die Steuerpflicht informiert.

Die Grünen fordern nun, dass Prostituierten auch eine Ausstiegsberatung geboten wird und dass der Landkreis Maßnahmen ergreift, die Frauen insbesondere vor Zwangsprostitution zu schützen. Auf die Frage unserer Redaktion, wie der Landkreis das sicherstellen kann, antwortet Riepenhoff: Die Beratungen erfolgen vertraulich und individuell an die jeweilige Person angepasst. Insofern wird dabei auch das Thema Ausstieg aus der Prostitution angesprochen.″

Darüber hinaus werde auf entsprechende Hilfemöglichkeiten hingewiesen. Die Frage, welche Maßnahmen der Landkreis ergreift, um vor Zwangsprostitution zu schützen, beantwortet Riepenhoff: Es ist sehr fraglich, ob Personen, die zur Prostitution gezwungen werden, überhaupt zu einer Anmeldung im Landkreis erscheinen.″ Sollten sich im Rahmen einer Beratung aber Hinweise darauf ergeben, würden laut Riepenhoff unverzüglich weitere Schritte wie etwa das Einschalten der Polizei eingeleitet.

Noch kein Überblick

Einen Überblick über die Anzahl und Lage von Bordellen und Prostitutionsstätten hat der Landkreis noch nicht, verweist aber darauf, dass es eine Übergangsregelung bis zum 1. Oktober gebe. Bis dahin müssen sich alle Bordellbetreiber beim Landkreis angemeldet haben″, erläutert Riepenhoff. Auf Nachfrage, wie der Landkreis prüfe, ob alle Bordelle und Prostitutionsstätten den Anforderungen des neuen Prostituiertenschutzgesetzes entsprächen, verweist er darauf, dass die Bundesministerien die Mindestanforderungen erst konkretisieren müssten, bevor Prüfungen durchgeführt werden könnten.

Bildtext:
Das neue Prostituiertenschutzgesetz ist Anfang Juli in Kraft getreten. Prostituierte müssen sich nun bei Landkreis oder Stadt anmelden.

Symbolfoto:
dpa
Autor:
Jean-Charles Fays


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