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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Uni Osnabrück zahlt zu wenig
Zwischenüberschrift:
Mindestlohn unterschritten
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. 8, 84 Euro pro Stunde beträgt der aktuelle Mindestlohn in Deutschland. Die Universität Osnabrück zahlte Hilfskräften allerdings deutlich weniger. Ein Versehen, wie die Uni sagt. Sie hat nun Nachzahlungen angekündigt.

Klausuren an Universitäten sind häufig Massenveranstaltungen. In großen Fachbereichen schreiben schnell Hunderte Studenten gleichzeitig. Weil ein einziger Professor mit Aufsicht und Korrektur überfordert wäre, setzen Universitäten Helfer ein. Die Uni in Osnabrück schließt deswegen Werkverträge ab. Pro korrigierte Klausur erhalten die Helfer zwischen fünf und zehn Euro, geht aus einem Werkvertrags-Formblatt hervor, das unserer Redaktion vorliegt. Und für eine Stunde Klausuraufsicht werden 6, 10 Euro gezahlt.

6, 10 Euro für eine Stunde Arbeit und damit deutlich weniger als der gesetzliche Mindestlohn? So steht es im Formblatt des Vertrages, den das Land Niedersachsen, vertreten durch die Uni, mit dem Auftragnehmer abschließt. Ausgerechnet Niedersachsen, das in der Vergangenheit die schlechte Bezahlung von Werkvertragsarbeitern beispielsweise in der Schlachtbranche kritisiert hatte. Immer wieder gibt es Beschwerden darüber, dass der Werkvertrag genutzt wird, um die gesetzliche Lohnuntergrenze zu unterlaufen.

Nicht so bei der Uni Osnabrück, wie die Pressestelle auf Nachfrage klarstellt. Man lege großen Wert darauf, ausnahmslos Entgelte zu vereinbaren, die über dem Niveau des Mindestlohns liegen″, teilt ein Sprecher mit. Bei der Überprüfung der großen Zahl verschiedenster Verträge ist bei den hier relevanten Verträgen diese Einzelposition übersehen worden.″ Der entsprechende Posten werde in den Verträgen angepasst und entsprechende Nachzahlungen in die Wege geleitet. Im Jahr 2016 seien davon elf Hilfskräfte betroffen. Sie dürfen sich nun über eine durchschnittliche Einmalzahlung in Höhe von 13, 35 Euro pro Person freuen. Beim Wissenschaftsministerium in Hannover heißt es, man habe keine Kenntnis von ähnlich gelagerten Fällen in Niedersachsen.

Bildtext:
8, 84 Euro so viel beträgt der gesetzliche Mindestlohn.

Foto:
imago/ Horst Galuschka
Autor:
df


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