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1.
Erscheinungsdatum:
25.07.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Uni Osnabrück zahlt zu wenig
Zwischenüberschrift:
Mindestlohn unterschritten
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
8,
84
Euro
pro
Stunde
beträgt
der
aktuelle
Mindestlohn
in
Deutschland.
Die
Universität
Osnabrück
zahlte
Hilfskräften
allerdings
deutlich
weniger.
Ein
Versehen,
wie
die
Uni
sagt.
Sie
hat
nun
Nachzahlungen
angekündigt.
Klausuren
an
Universitäten
sind
häufig
Massenveranstaltungen.
In
großen
Fachbereichen
schreiben
schnell
Hunderte
Studenten
gleichzeitig.
Weil
ein
einziger
Professor
mit
Aufsicht
und
Korrektur
überfordert
wäre,
setzen
Universitäten
Helfer
ein.
Die
Uni
in
Osnabrück
schließt
deswegen
Werkverträge
ab.
Pro
korrigierte
Klausur
erhalten
die
Helfer
zwischen
fünf
und
zehn
Euro,
geht
aus
einem
Werkvertrags-
Formblatt
hervor,
das
unserer
Redaktion
vorliegt.
Und
für
eine
Stunde
Klausuraufsicht
werden
6,
10
Euro
gezahlt.
6,
10
Euro
für
eine
Stunde
Arbeit
und
damit
deutlich
weniger
als
der
gesetzliche
Mindestlohn?
So
steht
es
im
Formblatt
des
Vertrages,
den
das
Land
Niedersachsen,
vertreten
durch
die
Uni,
mit
dem
Auftragnehmer
abschließt.
Ausgerechnet
Niedersachsen,
das
in
der
Vergangenheit
die
schlechte
Bezahlung
von
Werkvertragsarbeitern
beispielsweise
in
der
Schlachtbranche
kritisiert
hatte.
Immer
wieder
gibt
es
Beschwerden
darüber,
dass
der
Werkvertrag
genutzt
wird,
um
die
gesetzliche
Lohnuntergrenze
zu
unterlaufen.
Nicht
so
bei
der
Uni
Osnabrück,
wie
die
Pressestelle
auf
Nachfrage
klarstellt.
Man
lege
großen
Wert
darauf,
„
ausnahmslos
Entgelte
zu
vereinbaren,
die
über
dem
Niveau
des
Mindestlohns
liegen″,
teilt
ein
Sprecher
mit.
„
Bei
der
Überprüfung
der
großen
Zahl
verschiedenster
Verträge
ist
bei
den
hier
relevanten
Verträgen
diese
Einzelposition
übersehen
worden.″
Der
entsprechende
Posten
werde
in
den
Verträgen
angepasst
und
entsprechende
Nachzahlungen
in
die
Wege
geleitet.
Im
Jahr
2016
seien
davon
elf
Hilfskräfte
betroffen.
Sie
dürfen
sich
nun
über
eine
durchschnittliche
Einmalzahlung
in
Höhe
von
13,
35
Euro
pro
Person
freuen.
Beim
Wissenschaftsministerium
in
Hannover
heißt
es,
man
habe
keine
Kenntnis
von
ähnlich
gelagerten
Fällen
in
Niedersachsen.
Bildtext:
8,
84
Euro
–
so
viel
beträgt
der
gesetzliche
Mindestlohn.
Foto:
imago/
Horst
Galuschka
Autor:
df