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Erscheinungsdatum:
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aus Zeitung:
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Überschrift:
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Entsorgung beim Gebäudeabbruch
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Artikel:
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Originaltext:
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Osnabrück. „ Rückbau- und Entsorgungskonzept″: Unter diesem Titel gibt die Stadt über das Internet ein Merkblatt heraus, das über Pflichten von Bauherren und Eigentümern informiert. Sie seien mitverantwortlich für den schadlosen Rückbau des Gebäudes und für die Entsorgung des Bauschutts, heißt es in der Ankündigung: „ Werden gefährliche und sonstige Abfälle miteinander vermischt und sind diese nachträglich nicht mehr zu trennen, kann dies in der Regel zu erheblichen Mehrkosten und deutlichen Zeitverzögerungen im Bauvorhaben führen. Zudem muss mit einer Strafanzeige gerechnet werden.″ Das Merkblatt befindet sich zum Herunterladen auf www.osnabrueck.de/ gruen/ abfallueberwachung.
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