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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Stadt geht nicht gegen Giftspritzer vor
Zwischenüberschrift:
Unkrautvernichtung mit chemischer Keule vor Weststadt-Lidl?
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Verboten: Zwei Männer hantierten auf einem Gehweg vor der Lidl-Filiale an der Hans-Wunderlich-Straße in Osnabrück mit der

Wenn sich der Wildwuchs auf öffentlichen Gehwegen ausbreitet, müssen die Anlieger für Ordnung sorgen. Chemische Mittel dürfen sie aber nicht einsetzen. Vor einem Discountgeschäft in der Osnabrücker Weststadt geschah das doch. Aber die Stadt sieht keine Handhabe, dagegen vorzugehen.

Osnabrück. Rainer Bruns war überrascht, als er zwei Männer auf dem Gehweg vor der Lidl-Filiale an der Hans-Wunderlich-Straße mit der Giftspritze hantieren sah. Offensichtlich habe es sich um Mitarbeiter einer Hasberger Firma gehandelt, die im Auftrag von Lidl tätig waren. Nach dem Geruch zu urteilen, dürfte es sich bei der Chemikalie um das Unkrautvernichtungsmittel Roundup″ gehandelt haben, meint der zufällige Beobachter aus Bad Rothenfelde. Das sei verboten, hielt er den beiden Mitarbeitern vor, bekam aber zu hören, sie dürften das. Was natürlich nicht stimmt, wie Sandra Solf, die Leiterin des Fachbereichs Bürger und Ordnung, auf Nachfrage unserer Redaktion bestätigt.

Wenn ein Gehweg von wild wachsenden Pflanzen und Gras″ überwuchert werde, müsse der Eigentümer des anliegenden Grundstücks für dessen Beseitigung sorgen, sagt die Fachbereichsleiterin. Dabei könne er diese Reinigungspflicht auch auf eine Firma oder einen anderen Menschen übertragen. Die Verwendung von chemischen Mitteln sei aber grundsätzlich untersagt″.

Gegen die ausführende Firma oder gegen deren Mitarbeiter könnte zwar eine Unterlassungsverfügung erlassen werden, vermerkt Solf. Ein Bußgeldverfahren gegen den Grundstückseigentümer wäre aber nur möglich, wenn dieser selbst zur Giftspritze gegriffen hätte. Im beschriebenen Fall bei Lidl lasse sich im Nachhinein nicht mehr feststellen, was dort für eine Flüssigkeit verspritzt wurde″. Das Ordnungsamt könne allenfalls tätig werden, wenn ihm der Beschwerdeführer konkrete Hinweise geben könne.

Schläge riskieren?

Rainer Bruns findet das unbefriedigend: Leider leuchtet mir nicht ein, wie ich an die chemische Zusammensetzung der versprühten Herbizide hätte gelangen sollen″, vermerkt der pensionierte Zollbeamte. Mit einer Entnahme und Sicherung von Proben kenne er sich zwar aus. Aber die Fachbereichsleiterin werde ja wohl nicht erwarten, dass ich Schläge riskiere″. Wenn das Amt wirklich an einer Verfolgung derartiger Vergehen interessiert wäre, hätte es selber handeln müssen.

Bruns folgert nun, dass einem Unternehmen wie Lidl erlaubt wird, was dem gemeinen Bürger strikt verboten ist″. Unsere Redaktion hat den Discounter-Konzern um eine Stellungnahme gebeten, bislang aber keine Antwort bekommen.

Bildtext:
Giftspritze. Offensichtlich handelte es sich um Mitarbeiter einer Hasberger Firma. Foto: Rainer Bruns

Foto:
Rainer Bruns
Autor:
Rainer Lahmann-Lammert


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