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1.
Erscheinungsdatum:
24.07.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Stadt geht nicht gegen Giftspritzer vor
Zwischenüberschrift:
Unkrautvernichtung mit chemischer Keule vor Weststadt-Lidl?
Artikel:
Originaltext:
Verboten:
Zwei
Männer
hantierten
auf
einem
Gehweg
vor
der
Lidl-
Filiale
an
der
Hans-
Wunderlich-
Straße
in
Osnabrück
mit
der
Wenn
sich
der
Wildwuchs
auf
öffentlichen
Gehwegen
ausbreitet,
müssen
die
Anlieger
für
Ordnung
sorgen.
Chemische
Mittel
dürfen
sie
aber
nicht
einsetzen.
Vor
einem
Discountgeschäft
in
der
Osnabrücker
Weststadt
geschah
das
doch.
Aber
die
Stadt
sieht
keine
Handhabe,
dagegen
vorzugehen.
Osnabrück.
Rainer
Bruns
war
überrascht,
als
er
zwei
Männer
auf
dem
Gehweg
vor
der
Lidl-
Filiale
an
der
Hans-
Wunderlich-
Straße
mit
der
Giftspritze
hantieren
sah.
Offensichtlich
habe
es
sich
um
Mitarbeiter
einer
Hasberger
Firma
gehandelt,
die
im
Auftrag
von
Lidl
tätig
waren.
Nach
dem
Geruch
zu
urteilen,
dürfte
es
sich
bei
der
Chemikalie
um
das
Unkrautvernichtungsmittel
„
Roundup″
gehandelt
haben,
meint
der
zufällige
Beobachter
aus
Bad
Rothenfelde.
Das
sei
verboten,
hielt
er
den
beiden
Mitarbeitern
vor,
bekam
aber
zu
hören,
sie
dürften
das.
Was
natürlich
nicht
stimmt,
wie
Sandra
Solf,
die
Leiterin
des
Fachbereichs
Bürger
und
Ordnung,
auf
Nachfrage
unserer
Redaktion
bestätigt.
Wenn
ein
Gehweg
von
„
wild
wachsenden
Pflanzen
und
Gras″
überwuchert
werde,
müsse
der
Eigentümer
des
anliegenden
Grundstücks
für
dessen
Beseitigung
sorgen,
sagt
die
Fachbereichsleiterin.
Dabei
könne
er
diese
Reinigungspflicht
auch
auf
eine
Firma
oder
einen
anderen
Menschen
übertragen.
Die
Verwendung
von
chemischen
Mitteln
sei
aber
„
grundsätzlich
untersagt″.
Gegen
die
ausführende
Firma
oder
gegen
deren
Mitarbeiter
könnte
zwar
eine
Unterlassungsverfügung
erlassen
werden,
vermerkt
Solf.
Ein
Bußgeldverfahren
gegen
den
Grundstückseigentümer
wäre
aber
nur
möglich,
wenn
dieser
selbst
zur
Giftspritze
gegriffen
hätte.
Im
beschriebenen
Fall
bei
Lidl
lasse
sich
im
Nachhinein
nicht
mehr
feststellen,
„
was
dort
für
eine
Flüssigkeit
verspritzt
wurde″.
Das
Ordnungsamt
könne
allenfalls
tätig
werden,
wenn
ihm
der
Beschwerdeführer
konkrete
Hinweise
geben
könne.
„
Schläge
riskieren?
″
Rainer
Bruns
findet
das
unbefriedigend:
„
Leider
leuchtet
mir
nicht
ein,
wie
ich
an
die
chemische
Zusammensetzung
der
versprühten
Herbizide
hätte
gelangen
sollen″,
vermerkt
der
pensionierte
Zollbeamte.
Mit
einer
Entnahme
und
Sicherung
von
Proben
kenne
er
sich
zwar
aus.
Aber
die
Fachbereichsleiterin
werde
ja
wohl
nicht
erwarten,
„
dass
ich
Schläge
riskiere″.
Wenn
das
Amt
wirklich
an
einer
Verfolgung
derartiger
Vergehen
interessiert
wäre,
hätte
es
selber
handeln
müssen.
Bruns
folgert
nun,
dass
einem
Unternehmen
wie
Lidl
erlaubt
wird,
„
was
dem
gemeinen
Bürger
strikt
verboten
ist″.
Unsere
Redaktion
hat
den
Discounter-
Konzern
um
eine
Stellungnahme
gebeten,
bislang
aber
keine
Antwort
bekommen.
Bildtext:
Giftspritze.
Offensichtlich
handelte
es
sich
um
Mitarbeiter
einer
Hasberger
Firma.
Foto:
Rainer
Bruns
Foto:
Rainer
Bruns
Autor:
Rainer Lahmann-Lammert