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1.
Erscheinungsdatum:
15.07.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Rechtsanwälte wollen Klagen stoppen
Hickhack um Reste der Sonntagszeitung
Zwischenüberschrift:
Auf der Gläubigerversammlung prallen Interessengegensätze aufeinander
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Nächste
Runde
im
Streit
um
die
rechtliche
Aufarbeitung
der
untergegangenen
„
Osnabrücker
Sonntagszeitung″:
In
einer
Gläubigerversammlung
prallten
die
Interessengegensätze
aufeinander.
Zwei
Rechtsanwälte,
die
viele
Inhaber
von
Medienbriefen
vertreten,
wollen
den
Insolvenzverwalter
absetzen
lassen.
Wenn
ihnen
das
nicht
gelingt,
so
wollen
sie
zumindest
erwirken,
dass
er
die
Klagen
gegen
Medienbrief-
Inhaber
stoppt.
Über
die
Absetzung
entscheidet
das
Amtsgericht.
Es
kann
den
Insolvenzverwalter
abberufen,
wenn
ihm
schwerwiegende
Pflichtverletzungen
nachzuweisen
sind.
Die
Insolvenz
der
„
Osnabrücker
Sonntagszeitung″
ist
wirtschaftlich
und
juristisch
noch
lange
nicht
aufgearbeitet.
In
einer
Gläubigerversammlung
prallten
die
Interessengegensätze
aufeinander.
Was
passiert
da
eigentlich?
Osnabrück.
Die
Rechtsanwälte
Dimitri
Rimscha
und
Jörg
Haferkorn,
die
zahlreiche
Inhaber
von
Medienbriefen
der
untergegangenen
„
Osnabrücker
Sonntagszeitung″
vertreten,
hatten
eine
Gläubigerversammlung
beantragt.
Ihr
Ziel
ist
es,
weitere
finanzielle
Forderungen
des
Insolvenzverwalters
gegen
Medienbrief-
Inhaber
abzuwehren.
Das
wollen
sie
mit
einer
Doppelstrategie
erreichen:
Der
Insolvenzverwalter
soll
abgesetzt
werden.
Wenn
ihnen
das
nicht
gelingt,
so
wollen
sie
zumindest
erwirken,
dass
er
die
Klagen
gegen
Medienbrief-
Inhaber
stoppt.
Der
Verleger
der
Sonntagszeitung
hatte
Medienbriefe
im
Wert
von
5000
Euro
ausgegeben
und
dafür
hohe
Renditen
versprochen.
Die
Wirtschaftsstrafkammer
des
Landgerichts
Osnabrück
sah
darin
ein
betrügerisches
Schneeballsystem
und
verurteilte
den
Verleger
Norbert
Fuhs
zu
sechs
Jahren
Haft.
Wer
einen
Medienbrief
zeichnete,
wurde
damit
zum
stillen
Gesellschafter
der
Enorm
Verlagsgesellschaft,
die
die
Sonntagszeitung
herausgab.
Mit
der
Pleite
verloren
die
Geldgeber
ihr
Kapital.
Mehr
noch:
Die
angeblichen
Zinsen,
die
der
Verleger
zuvor
an
die
Zeichner
ausgeschüttet
hatte,
sollen
in
die
Insolvenzmasse
eingehen.
Wer
nicht
zahlt,
wird
von
Insolvenzverwalter
Klaus
Niemeyer
verklagt.
Bisher
wurden
77
Fälle
entschieden,
davon
gingen
69
zugunsten
des
Insolvenzverwalters
aus,
acht
zugunsten
der
Medienbrief-
Inhaber.
Anderseits
sind
die
Medienbrief-
Inhaber
zugleich
Gläubiger.
Und
je
mehr
Geld
in
der
Insolvenzmasse
bleibt,
umso
mehr
bekommen
sie
am
Ende
zurück.
Insolvenzverwalter
Klaus
Niemeyer
ist
gesetzlich
verpflichtet,
alles
verfügbare
Vermögen
in
die
Insolvenzmasse
zu
holen,
um
die
Ansprüche
der
Gläubiger
zu
bedienen.
Zu
den
Gläubigern
gehören
auch
das
Finanzamt,
Sozialkassen
sowie
frühere
Geschäftspartner
und
Lieferanten
des
Zeitungsverlages.
Die
Anwälte
Rimscha
und
Haferkorn
haben
in
der
Gläubigerversammlung
den
Antrag
gestellt,
Insolvenzverwalter
Niemeyer
abzuberufen
und
durch
einen
anderen
zu
ersetzen.
Darüber
entscheidet
das
Amtsgericht.
Es
kann
den
Insolvenzverwalter
absetzen,
wenn
ihm
schwerwiegende
Pflichtverletzungen
nachzuweisen
sind.
Doch
die
sind
Niemeyer
nicht
vorzuwerfen,
wie
alle
Seiten
bestätigen.
Es
spricht
außerdem
gegen
eine
Abberufung,
dass
sich
ein
anderer
Insolvenzverwalter
neu
in
die
komplizierte
Materie
einarbeiten
müsse,
was
viel
Zeit
und
Geld
kosten
und
die
Insolvenzmasse
weiter
schmälern
würde.
Deshalb
hat
auch
die
große
Mehrheit
der
Gläubiger
in
der
Versammlung
gegen
eine
Abberufung
gestimmt.
Aber:
Rimscha
und
Haferkorn
vertreten
eine
große
Anzahl
Medienbrief-
Inhaber/
Gläubiger
und
haben
daher
in
der
Gläubigerversammlung
das
größte
Stimmengewicht.
Sie
setzten
sich
mit
ihrem
Antrag
durch.
Rimscha
und
Haferkorn
schlagen
vor,
die
Klagen
gegen
ihre
Mandanten
ruhen
zu
lassen,
bis
ein
höchstrichterliches
Urteil
vorliegt.
Sie
wollen,
dass
der
Insolvenzverwalter
mit
den
Medienbrief-
Inhabern
eine
entsprechende
Vereinbarung
schließt.
Die
Medienbrief-
Inhaber
sollen
sich
darin
verpflichten,
sich
einem
Urteil
des
Bundesgerichtshofes
zu
unterwerfen.
Klaus
Niemeyer
sieht
das
skeptisch,
weil
unklar
ist,
ob
sich
der
BGH
überhaupt
damit
befassen
wird.
Außerdem
ist
unklar,
wie
sich
Medienbrief-
Inhaber
verhalten,
die
nicht
von
Rimscha/
Haferkorn
vertreten
werden.
Die
Gläubigerversammlung
hat
einen
vierköpfigen
Gläubigerausschuss
gewählt,
der
den
Insolvenzverwalter
unterstützt
und
kontrolliert.
Ihm
gehören
neben
Rimscha
drei
weitere
Gläubigervertreter
an.
Abgestimmt
wird
in
diesem
Gremium
nach
Köpfen,
nicht
nach
Zahl
der
repräsentierten
Gläubiger.
Deshalb
ist
zu
erwarten,
dass
der
Insolvenzverwalter
das
Verfahren
wie
bisher
fortführt.
Bis
die
Insolvenzmasse
zusammengetragen,
alle
Finanzverflechtungen
des
früheren
Verlages
und
der
Medienbrief-
Zeichner
entwirrt
und
alle
Urteile
gefällt
sind
–
kann
es
noch
Jahre
dauern.
Eine
Themenseite
zum
Fall
„
Osnabrücker
Sonntagszeitung″
finden
Sie
auf
www.noz.de/
themen/
osnabruecker-
sonntagszeitung
Bildtext:
Die
Rechtsanwälte,
die
viele
Inhaber
von
Medienbriefen
der
untergegangen
"
Osnabrücker
Sonntagszeitung"
vertreten,
forcieren
die
Absetzung
des
Insolvenzverwalters.
Foto:
Michael
Gründel
Autor:
Wilfried Hinrichs